Außenspiegel angefahren

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natürlich aber ich würde es auch so der Polizei melden. selbst wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs anwesend ist. wer weiß was der kollege dir später anhängen will.

klar ist etwas OT aber ob Halteverbot oder nicht ist in dem fall wohl egal. dann könnte man das Auto ja auch gleich komplett zerstören wenn man im Halteverbot kein recht mehr hat^^
 
Ich bin der Meinung, dass es hier um zwei verschiedene Fälle geht. Selbst wenn er doch an einer Stelle parkt, die fürs halten/parken nicht geeignet ist, bin ich als Fahrer immernoch dazu verpflichtet so zu fahren ,dass ich nichts beschädige. Ansonsten könnte man ja die lustigsten Dinge mit Autos treiben die irgendwo stehen, wo sie nicht stehen dürfen. Also aus meiner Sicht hat der TE den Schaden zu tragen. Der Fahrer muss sich so im Verkehr bewegen, dass er auch an unübersichtlichen Stellen sämtlichen Gefahren ausweichen bzw. vorher anhalten kann. Und wenn der Fahrer das nicht kann dann war er schlicht zu schnell unterwegs. Selbst wenn die Stelle zu eng ist, dass ich dadurch nicht durchfahren kann - dann muss ich eben warten, polizei rufen oder umdrehen.
Dass der Fahrer der parkenden Autos da nicht stehen darf ist richtig. Dafür sollte er auch entsprechend bestraft werden. Aber nicht dadurch, dass er den Schaden an seinem Fahrzeug (mit)bezahlen muss, den ein anderer verursacht hat.
Ist aber nur meine Meinung dazu. Das Gesetz besteht aber nunmal nicht aus Vermutungen und Meinungen. Sonst bräuchten wir Philosophen, keine Juristen. :D
 
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Dürfte irrelevant sein. Insbesondere, da das beschädigte Fahrzeuge seit geraumer Zeit stand, also nicht plötzlich ein Hindernis war.
 
heronimo schrieb:
Wegen eines Außenspiegels die Polizei?
Die haben ja sonst nichts zu tun 😡

Und dann auch noch selbst 35 € zahlen dürfen für fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls, klar ergibt Sinn.

Mein Stiefvater hat mal auf einem Parkplatz einen kleinen Parkrempler (Schrittgeschwindigkeit) gehabt, keine Polizei gerufen, der Unfallgegner hat dann Rechnungen präsentiert, bei der die Achse vermessen wurde, die gesamte Stoßstange ausgetauscht und das Heck komplett neu lackiert wurde für etwa 7500 DM. Bei der Höhe hat das entsprechend die Haftpflicht übernommen, die Hochstufung hat über Jahre jedoch einige tausend Mark/Euro gekostet. Fazit daraus: Immer die Polizei rufen, das Lehrgeld wird sonst u.U. wirklich teuer.
 
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In einer unklaren Situation sollte man immer die Polizei holen. Ob dies hier gegeben wäre muss man im Einzelfall abwägen, ich würde sagen nein. Grundsätzlich sollte man sich im Straßenverkehr auf die Unfallvermeidung berufen, auch wenn der andere PKW widerrechtlich im Halteverbot stand, so ergibt sich daraus kein Rechtsfreierraum.
 
Die Hochstufung ist genau die selbe, egal ob 1€ Schaden reguliert wird oder 1000€ oder 10000€.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, Schuldfrage klärt ggf. der Richter aber sicherlich nicht die Polizei.
Wie hoch der Schaden ist klärt der Gutachter, auch hier hilft die Polizei nicht.

Als bei uns im Haus wird sicherlich nicht einfach so ein Schaden von x tausend Euro beglichen wenn der Unfall ein Parkrempler war und erhebliche Zweifel am Schadenbild bestehen. Für sowas gibt es ganz Systeme und Sachbearbeiter, die sich Tag für Tag nur darum kümmern.
 
wow, zum Kopfschütteln. Statt man dazu steht dass man Mist gebaut hat , kommt ein „Ja aber er hat....“.
 
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Moin

Zum Thema Hochstufung durch die Versicherung. Ist sogar möglich ohne Schuld zu haben. Ist mir 1990 so ergangen.

Kurz berichtet: Kleinen Jungen mit niedriger Geschwindigkeit angefahren. Polizei war vor Ort. Es wurde zunächst einmal ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet.

Begründung der Polizei: Ist in solchen Fällen normal, ich sehe aber bei ihnen keine Schuld.

Nach 14 Tagen wurde mir von der Staatsanwaltschaft schon mitgeteilt dass ein Verfahren gegen mich nicht eröffnet wird.

Aussage von meinem RA: Das ist ein Freispruch erster Klasse, weil es erst gar nicht zu einem Verfahren gekommen ist.

Damit bin ich zur Versicherung. Die sahen das so: Die Eltern des geschädigten Jungen können ja noch Zivilrechtlich gegen sie vorgehen, deshalb stufen wir sie vorsorglich schon mal hoch und warten mal ein Jahr ab.

Laut meinem RA ist das rechtens. Unglaublich, oder?

Gruß
Nobsi
 
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FrankenDoM schrieb:
Die Hochstufung ist genau die selbe, egal ob 1€ Schaden reguliert wird oder 1000€ oder 10000€.
[...]

Korrekt. Aber einen 200-Euro-Schaden hätte man halt nicht über die Haftpflicht regulieren lassen, darum ging es mir.
 
Nobsi schrieb:
Moin

Zum Thema Hochstufung durch die Versicherung. Ist sogar möglich ohne Schuld zu haben. Ist mir 1990 so ergangen.

Kurz berichtet: Kleinen Jungen mit niedriger Geschwindigkeit angefahren. Polizei war vor Ort. Es wurde zunächst einmal ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet.

Begründung der Polizei: Ist in solchen Fällen normal, ich sehe aber bei ihnen keine Schuld.

Nach 14 Tagen wurde mir von der Staatsanwaltschaft schon mitgeteilt dass ein Verfahren gegen mich nicht eröffnet wird.

Aussage von meinem RA: Das ist ein Freispruch erster Klasse, weil es erst gar nicht zu einem Verfahren gekommen ist.

Damit bin ich zur Versicherung. Die sahen das so: Die Eltern des geschädigten Jungen können ja noch Zivilrechtlich gegen sie vorgehen, deshalb stufen wir sie vorsorglich schon mal hoch und warten mal ein Jahr ab.

Laut meinem RA ist das rechtens. Unglaublich, oder?

Gruß
Nobsi

Ich habe seit 3 Jahren einen Haftpflichtschaden in der Police, weil ich zu früh einen vermeintlichen Schaden gemeldet habe. Es war Dunkel, die andere Person und ich waren der Meinung, dass es einen Stupser gab. Bei Tageslicht am Folgetag stellte sich raus, war nur Dreck. Also ich bei der Versicherung angerufen und gesagt, dass es doch kein Schaden war. Darauf wollten sie eine Verzichtserklärung der Gegenseite haben, diese wurde dann auch von mir geliefert. Der Schaden würde sich allerdings technisch nie wieder aus dem Vertrag entfernen lassen. Selbst wenn nicht reguliert worden ist. Ergo der Vertrag wurde teurer, da belastet. Hab direkt gekündigt und gut ist..
 
h00bi schrieb:
wenn eine 700-1200€ Rechnung der Gegenseite kommt würde ich es an einen Anwalt abgeben mit dem Hinweis aufs Halteverbot.

Und was glaubst du wer die Kosten des Anwalts bezahlt? Deine Kfz-Haftpflicht und Rechtsschutz jedenfalls nicht.

@Nobsi Nur weil kein Strafverfahren eröffnet wird, bedeutet das noch lange nicht, dass du zuvilrechtlich schuldlos bist. Hätten die Eltern Ansprüche eingereicht hätte deine Versicherung diese bezahlt. Den zivilrechtlichen Prozess, dass du angeblich schuldlos warst, hättest du schneller verloren als du den Saal hättest betreten können.

Die Versicherung stuft dich sofort hoch sobald ein Schaden angelegt wird, egal ob Ansprüche eingereicht werden oder nicht, Prozesse in denen eine schuldquote festgelegt wird gehen teils über Jahre (ausser in einer so eindeutigen Sache wie bei dir) wäre es dir lieber, die Versicherung fordert dann nach 3 Jahren plötzlich das Geld für die vergangen 3 Jahre nach? Eher nicht. Ausserdem: Geld zurückzahlen ist deutlich einfacher als Forderungen durchzusetzen.
 
parats schrieb:
Der Schaden würde sich allerdings technisch nie wieder aus dem Vertrag entfernen lassen. Selbst wenn nicht reguliert worden ist.
Sehr seltsames Vorgehen, aber heutzutage scheint es für die Versicherungen viel mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Verträge zu geben. Früher konnte man sogar nach der Regulierung des Schadens durch die Versicherung die Höherstufung vermeiden, indem man der Versicherung die gezahlten Schadenssumme ersetzt hat.

Zum Thema selbst, nochmal aus dem was schon in Post #14 verlinkt war:
Wenn es nach Aussage einer Anwohnerin dort dauernd passiert, dürfte eine deutliche Behinderung vorgelegen haben und daher auch das Parkverbot bestehen. Wie so oft, entscheidet aber auch hier am Ende nur ein Richter und auch nur, wenn man es soweit kommen lässt. Ohne die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei, könnte es bzgl. der Beweislage aber schwer werden, die ggf. zu zahlenden 35€ für das Verursachen des Unfalls, könnten aber im Vergleich zu dem Anteil der Mithaftung wenig sein. Allerdings ist dies auch nur dann relevant, wenn man den Schaden eben nicht über die Haftpflicht abwickeln möchte, um eine Höherstufung zu vermeiden.
 
Einen Schaden freikaufen kannst du auch heute noch. Damit entgeht man nur der Hochstufung, der Eintrag eines Schadens bleibt aber vorhanden. Der wird halt von reguliert auf freibleibend geändert, es ändert aber nichts daran das ein Schaden vorhanden ist und dein Rating niedriger ist.
 
Ash1983 schrieb:
Korrekt. Aber einen 200-Euro-Schaden hätte man halt nicht über die Haftpflicht regulieren lassen, darum ging es mir.

Völlig richtig.

parats schrieb:
Der Schaden würde sich allerdings technisch nie wieder aus dem Vertrag entfernen lassen. Selbst wenn nicht reguliert worden ist. Ergo der Vertrag wurde teurer, da belastet. Hab direkt gekündigt und gut ist..

Richtig so. So einen Schmarrn hab ich noch nie gehört.

ChotHoclate schrieb:
Die Versicherung stuft dich sofort hoch sobald ein Schaden angelegt wird

Diese Aussage ist allgemein gehalten definitiv falsch. Ich kenne keine Versicherung die es so hält, was nicht heißt, dass es keine gibt die es so macht.

Holt schrieb:
Sehr seltsames Vorgehen, aber heutzutage scheint es für die Versicherungen viel mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Verträge zu geben. Früher konnte man sogar nach der Regulierung des Schadens durch die Versicherung die Höherstufung vermeiden, indem man der Versicherung die gezahlten Schadenssumme ersetzt hat.

Ist auch heute noch so. IdR hat man dafür 1 Jahr Zeit.

parats schrieb:
Der wird halt von reguliert auf freibleibend geändert, es ändert aber nichts daran das ein Schaden vorhanden ist und dein Rating niedriger ist.

Ich arbeite jetzt seit 15 Jahren in der Branche und hab sowas noch nie gehört. Welches Rating soll das den bitte sein? Du redest aber hoffentlich nicht von der eigenen SF Klasse...
 
Nein, nicht die SF. Aber zur Erhebung des Beitrags werden allerhand Informationen abgefragt, auch ob der aktuelle Vertrag belastet ist. Damit sollten es automatisch ein paar Euro mehr sein.
 
parats schrieb:
allerhand Informationen abgefragt,

Werde doch mal konkret im Bezug auf einen NICHT regulierten Schaden!
Der aktuelle Vertrag ist durch einen nicht regulierten Schaden bzw. einen zurück gekauften Schaden nicht belastet.

Ein regulierter Schaden beim Vorversicher, wenn ich die Versicherung wechseln will, kann durchaus relevant sein, nämlich dann wenn durch diesen keine Rückstufung stattgefunden hat, weil man einen Rabattschutz hatte. Diesen Rabattschutz rechnen manche Anbieter, wenn nicht sogar fast alle, bei der übermittelten SF Klasse wieder raus.
 
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ChotHoclate schrieb:
@Nobsi Nur weil kein Strafverfahren eröffnet wird, bedeutet das noch lange nicht, dass du zuvilrechtlich schuldlos bist. Hätten die Eltern Ansprüche eingereicht hätte deine Versicherung diese bezahlt. Den zivilrechtlichen Prozess, dass du angeblich schuldlos warst, hättest du schneller verloren als du den Saal hättest betreten können.
Moin

Glaube ich nicht. Auch in einem Zivilprozess muss die Schuldfrage geklärt werden. Automatisch einem Autofahrer die Schuld geben geht nicht.

Gruß
Nobsi
 
@Nobsi
Ein Kind ist bis zum Alter von (sieben) zehn Jahren nicht deliktsfähig. Sofern diese Bedingung (Alter) zutrifft haftest du. Haftest du für Schäden an deinem Wagen UND an eventuellen Sachschäden UND für den Personenschaden am Kind (Stichwort: Schmerzensgeld). Das geht sogar soweit, dass selbst wenn das Kind dir ohne das du es sehen konntest vor die Karre gelaufen ist du zu 100% haftest.

Dein Rechtsanwalt hat natürlich recht: Ein Freispruch erster Klasse. Du hast ein Riesenglück gehabt, dass die Staatsanwaltschaft da kein Interesse gehabt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass der Junge unverletzt blieb und der Staatsanwalt einen verdammt guten Tag hatte oder massiv überlastet ist.

Auf das Geschwätz der Polizei in Rechtsfragen ist genau soviel Wert zu legen wie auf etliche Aussagen der Hobbyjuristen hier im Forum. Auch wenn diese narzisstische Berufsgruppe neben ihren Exekutivaufgaben auch mal sich gerne als Legislative und Judikative aufspielen... die haben oft keinen blassen Schimmer.
 
Kurz berichtet: Kleinen Jungen mit niedriger Geschwindigkeit angefahren.

@Nobsi: Kannst ja mal in so einem Fall versuchen dich von der reinen Betriebsgefahr durch das führen eines Kraftfahrzeuges komplett zu entlasten, viel Spaß dabei.

@parats: Ein Schaden ohne Zahlung durch den Versicherer wirkt sich in keiner Weise auf die Prämie aus, glaub nicht alle Schauermärchen die man dir erzählt.

@strempe: Nicht verschiedene Haftungsgrundlagen durcheinander wirbeln ;)
 
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