Bafög als Azubi ?

fifa09

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Bekommt man als Azubi auch Bafög?
Denn ich steige da nich mehr durch .

Da ich jetzt meine eigene Wohnung habe ne kleine Finanzspritze sehr gut Täte :

hoffe ihr könnt mir helfen.
 
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Solange das keine schulische Ausbildung ist -> Nein!

Wenn du auch nur so just for fun in eine eigene Wohnung gezogen bist kannst du keine Finanzspritze außer von deinen Eltern erwarten.
Der Staat zahlt nur dann, wenn du wegen der Ausbildung umziehen musstest!

Wohngeld kannst du dann beantragen.
 
Blödsinn. @ronan191

@fifa09
Kannst Wohngeld und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.

BAB-Rechner
 
Mache mal den BAB rechner
danke :)
 
Da waren mir jetzt zu viele inhaltliche Fehler drinne.

Wenn du als Azubi in einer betrieblichen Ausbildung (also kein Praktikum) nach dualem System drinnesteckst (also Berufsschule <--> Ausbildungsbetrieb), dann bekommst Du höchstens BAB.

Wenn Du in einer schulischen Ausbildung nur mit Praktikumsbetrieb, dann hast Du die Möglichkeit auf Bafög. (da natürlich kein BAB) Eventuell kann Dir aber der Mietzuschuss verweigert werden, wenn Deine Eltern im gleichen Ort wohnen. (nennt sich Berufsfachschule)

Wohngeld kann nur gezahlt werden, wenn man gewisse Plausibilitätskriteren erfüllt. (also man kann davon leben) Wohngeldchancen sollen aber nur die Azubis haben, die eine Zweitausbildung nach dualem System machen & deren BAB-Antrag logischerweise schriftlich abgewiesen worden ist, weil ganz einfach nie mehr ein Anspruch besteht. Mit Erstausbildung wird Wohngeld gnadenlos abgeschmettert werden, auch wenn es abgelehnt werden sollte, weil grundsätzlicher Anspruch bestehen könnte, aber die Eltern in der Pflicht stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
und das Kindergeld steht dir auch zu, sofern deine Eltern welches bekommen
 
@blackraven:
Nein, Wohngeld kann er nicht beantragen.
Sobald man theoretischen Anspruch auf BAB hat, auch wenn die 0€ entspräche, und das hat er, wenn er in der Ausbildung ist, hat man automatisch keinen Anspruch mehr auf Wohngeld.
 
okay. Ist schon ne Weile her mit der Ausbildung.
 
@G.rottig okay in so einer "beschissen Situation bin ich nicht, wie in der du sie warst " :)

also ich mache eine Ausbildung zum Industriemechaniker 1. Lehrjahr und ab dem 1.9 2tes :)
Kindergeld wird mir ab diesen Monat auch direkt auf mein Konto überwiesen.

Habe eine 2 Zimmer Dachgeschosswohnung, 50m2 die grob über den Daumen 400€ warm kostet ( inkl. Strom und Rundfunkgebühren ( nicht GEZ).
Ergänzung ()

ich würde 38 € bekommen :)

Zitat:
"Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 632 Euro, von dem 594 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 38 Euro zu!"
 
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Quatsch! Ihr habt Euch damit nicht genug auseinandergesetzt. Du bist zwar ein Verwandter in ihrer Wohnung, aber nach jetziger Regelung wird Du nur als Haushaltsgemeinschaft mit ihr zählen. Sobald die Kinder sich selbst finanziell tragen können, fallen sie aus der Bedarfsgemeinschaft. Was natürlich etwas anders läuft, als wenn es der Partner ist. Du musst natürlich dann den Mietanteil+Nebenkosten dann mittragen von der Ausbildungsvergütung. Es kann aber eventuell überstehendes Kindergeld angerechnet werden, weil das Kind selber den Anspruch nicht hat, sondern die Eltern. Wie das allerdings nachgewisen wird, wenn es auf dem Konto vom Kind erscheint, ist mir allerdings auch schleierhaft.
 
CyLord83 schrieb:
Wohngeld kann nur gezahlt werden, wenn man gewisse Plausibilitätskriteren erfüllt. (also man kann davon leben) Wohngeldchancen sollen aber nur die Azubis haben, die eine Zweitausbildung nach dualem System machen & deren BAB-Antrag logischerweise schriftlich abgewiesen worden ist, weil ganz einfach nie mehr ein Anspruch besteht. Mit Erstausbildung wird Wohngeld gnadenlos abgeschmettert werden, auch wenn es abgelehnt werden sollte, weil grundsätzlicher Anspruch bestehen könnte, aber die Eltern in der Pflicht stehen.
Ein Kollege von mir hat Wohngeldbekommen, als er 2005 bis 2008 in Ausbildung war, da er von Schwerin nach Bremen gezogen ist. Und das war seine erste Ausbildung.
 
Okay, da liegt wohl doch ein Fehler vor. Denn ich sehe im Wohngeldgesetz nichts, was Leistungen nach SGB III davon ausschließt, allerdings ist diese Leistung wohl nachrangig zur BAB. Also wenn BAB nicht üppig ausfällt - Pech gehabt.
 
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