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Bafög als Azubi ?
- Ersteller fifa09
- Erstellt am
ronan191
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 585
Solange das keine schulische Ausbildung ist -> Nein!
Wenn du auch nur so just for fun in eine eigene Wohnung gezogen bist kannst du keine Finanzspritze außer von deinen Eltern erwarten.
Der Staat zahlt nur dann, wenn du wegen der Ausbildung umziehen musstest!
Wohngeld kannst du dann beantragen.
Wenn du auch nur so just for fun in eine eigene Wohnung gezogen bist kannst du keine Finanzspritze außer von deinen Eltern erwarten.
Der Staat zahlt nur dann, wenn du wegen der Ausbildung umziehen musstest!
Wohngeld kannst du dann beantragen.
OldManOfWoods
Lt. Junior Grade
- Registriert
- März 2008
- Beiträge
- 297
Erkundige dich mal nach einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim Arbeitsamt.
Hatte da mal vor einiger Zeit einen Thread eröffnet, vielleicht findest du da ja ein paar Informationen:
https://www.computerbase.de/forum/threads/berufsausbildungsbeihilfe-ein-schlechter-scherz.569951/
Hatte da mal vor einiger Zeit einen Thread eröffnet, vielleicht findest du da ja ein paar Informationen:
https://www.computerbase.de/forum/threads/berufsausbildungsbeihilfe-ein-schlechter-scherz.569951/
blackraven
Commander
- Registriert
- Dez. 2004
- Beiträge
- 2.292
Blödsinn. @ronan191
@fifa09
Kannst Wohngeld und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.
BAB-Rechner
@fifa09
Kannst Wohngeld und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.
BAB-Rechner
Da waren mir jetzt zu viele inhaltliche Fehler drinne.
Wenn du als Azubi in einer betrieblichen Ausbildung (also kein Praktikum) nach dualem System drinnesteckst (also Berufsschule <--> Ausbildungsbetrieb), dann bekommst Du höchstens BAB.
Wenn Du in einer schulischen Ausbildung nur mit Praktikumsbetrieb, dann hast Du die Möglichkeit auf Bafög. (da natürlich kein BAB) Eventuell kann Dir aber der Mietzuschuss verweigert werden, wenn Deine Eltern im gleichen Ort wohnen. (nennt sich Berufsfachschule)
Wohngeld kann nur gezahlt werden, wenn man gewisse Plausibilitätskriteren erfüllt. (also man kann davon leben) Wohngeldchancen sollen aber nur die Azubis haben, die eine Zweitausbildung nach dualem System machen & deren BAB-Antrag logischerweise schriftlich abgewiesen worden ist, weil ganz einfach nie mehr ein Anspruch besteht. Mit Erstausbildung wird Wohngeld gnadenlos abgeschmettert werden, auch wenn es abgelehnt werden sollte, weil grundsätzlicher Anspruch bestehen könnte, aber die Eltern in der Pflicht stehen.
Wenn du als Azubi in einer betrieblichen Ausbildung (also kein Praktikum) nach dualem System drinnesteckst (also Berufsschule <--> Ausbildungsbetrieb), dann bekommst Du höchstens BAB.
Wenn Du in einer schulischen Ausbildung nur mit Praktikumsbetrieb, dann hast Du die Möglichkeit auf Bafög. (da natürlich kein BAB) Eventuell kann Dir aber der Mietzuschuss verweigert werden, wenn Deine Eltern im gleichen Ort wohnen. (nennt sich Berufsfachschule)
Wohngeld kann nur gezahlt werden, wenn man gewisse Plausibilitätskriteren erfüllt. (also man kann davon leben) Wohngeldchancen sollen aber nur die Azubis haben, die eine Zweitausbildung nach dualem System machen & deren BAB-Antrag logischerweise schriftlich abgewiesen worden ist, weil ganz einfach nie mehr ein Anspruch besteht. Mit Erstausbildung wird Wohngeld gnadenlos abgeschmettert werden, auch wenn es abgelehnt werden sollte, weil grundsätzlicher Anspruch bestehen könnte, aber die Eltern in der Pflicht stehen.
Zuletzt bearbeitet:
OldManOfWoods
Lt. Junior Grade
- Registriert
- März 2008
- Beiträge
- 297
@blackraven:
Nein, Wohngeld kann er nicht beantragen.
Sobald man theoretischen Anspruch auf BAB hat, auch wenn die 0€ entspräche, und das hat er, wenn er in der Ausbildung ist, hat man automatisch keinen Anspruch mehr auf Wohngeld.
Nein, Wohngeld kann er nicht beantragen.
Sobald man theoretischen Anspruch auf BAB hat, auch wenn die 0€ entspräche, und das hat er, wenn er in der Ausbildung ist, hat man automatisch keinen Anspruch mehr auf Wohngeld.
blackraven
Commander
- Registriert
- Dez. 2004
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- 2.292
okay. Ist schon ne Weile her mit der Ausbildung.
- Registriert
- Aug. 2009
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- 460
@G.rottig okay in so einer "beschissen Situation bin ich nicht, wie in der du sie warst " 
also ich mache eine Ausbildung zum Industriemechaniker 1. Lehrjahr und ab dem 1.9 2tes
Kindergeld wird mir ab diesen Monat auch direkt auf mein Konto überwiesen.
Habe eine 2 Zimmer Dachgeschosswohnung, 50m2 die grob über den Daumen 400€ warm kostet ( inkl. Strom und Rundfunkgebühren ( nicht GEZ).
ich würde 38 € bekommen
Zitat:
"Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 632 Euro, von dem 594 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 38 Euro zu!"
also ich mache eine Ausbildung zum Industriemechaniker 1. Lehrjahr und ab dem 1.9 2tes
Kindergeld wird mir ab diesen Monat auch direkt auf mein Konto überwiesen.
Habe eine 2 Zimmer Dachgeschosswohnung, 50m2 die grob über den Daumen 400€ warm kostet ( inkl. Strom und Rundfunkgebühren ( nicht GEZ).
Ergänzung ()
ich würde 38 € bekommen
Zitat:
"Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 632 Euro, von dem 594 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 38 Euro zu!"
Zuletzt bearbeitet:
Quatsch! Ihr habt Euch damit nicht genug auseinandergesetzt. Du bist zwar ein Verwandter in ihrer Wohnung, aber nach jetziger Regelung wird Du nur als Haushaltsgemeinschaft mit ihr zählen. Sobald die Kinder sich selbst finanziell tragen können, fallen sie aus der Bedarfsgemeinschaft. Was natürlich etwas anders läuft, als wenn es der Partner ist. Du musst natürlich dann den Mietanteil+Nebenkosten dann mittragen von der Ausbildungsvergütung. Es kann aber eventuell überstehendes Kindergeld angerechnet werden, weil das Kind selber den Anspruch nicht hat, sondern die Eltern. Wie das allerdings nachgewisen wird, wenn es auf dem Konto vom Kind erscheint, ist mir allerdings auch schleierhaft.
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- Juni 2007
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- 7.364
Ein Kollege von mir hat Wohngeldbekommen, als er 2005 bis 2008 in Ausbildung war, da er von Schwerin nach Bremen gezogen ist. Und das war seine erste Ausbildung.CyLord83 schrieb:Wohngeld kann nur gezahlt werden, wenn man gewisse Plausibilitätskriteren erfüllt. (also man kann davon leben) Wohngeldchancen sollen aber nur die Azubis haben, die eine Zweitausbildung nach dualem System machen & deren BAB-Antrag logischerweise schriftlich abgewiesen worden ist, weil ganz einfach nie mehr ein Anspruch besteht. Mit Erstausbildung wird Wohngeld gnadenlos abgeschmettert werden, auch wenn es abgelehnt werden sollte, weil grundsätzlicher Anspruch bestehen könnte, aber die Eltern in der Pflicht stehen.
Okay, da liegt wohl doch ein Fehler vor. Denn ich sehe im Wohngeldgesetz nichts, was Leistungen nach SGB III davon ausschließt, allerdings ist diese Leistung wohl nachrangig zur BAB. Also wenn BAB nicht üppig ausfällt - Pech gehabt.
Zuletzt bearbeitet:
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