Es geht doch um das Geländer und nicht die Tragkraft des gesamten Balkons? Das Geländer ist ja nur in der Regel verankert. Das und die Verankerung wird sicher bestimmte Normen erfüllen was Zug und Druckkräfte angeht die sind aber erst mal unabhängig von Tragkraft des Balkons.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter
- Ersteller Schnetzel
- Erstellt am
Auch das muss vertikal Lasten von 500kg/m tragen können, wie es ein zwei Seiten vorher erläutert wurden. Wenn das also keine 35kg/m für Blumenkästen mehr trägt, stelle ich die gesamte Statik des Balkons in Frage. Ich sehe das als legitimen logischen Schluss. Und wenn ich etwas gemietetes nicht nutzen kann, gibt es keine Miete dafür. Wäre ja mein einziger Hebel um eine Änderung/Verbesserung beizuführen.Uzer1510 schrieb:Es geht doch um das Geländer und nicht die Tragkraft des gesamten Balkons?
Nun aber du mietest halt den status quo und nicht das Anrecht auf bauliche Veränderungen wie Du es willst ohne dass Du zumindest die Sicherheit für Dritte gewährleisten musst.
Dann musst Du Dir halt einfach Eigentum kaufen - aber am besten kein Teileigentum wie eine Wohnung sonst haste sicher ähnliche Probleme
Das halt generell ein Nachteil von gemieteten Dingen.
Dann musst Du Dir halt einfach Eigentum kaufen - aber am besten kein Teileigentum wie eine Wohnung sonst haste sicher ähnliche Probleme
Das halt generell ein Nachteil von gemieteten Dingen.
Zuletzt bearbeitet:
SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 11.464
Du unterschlägst ein kleines, aber wichtiges Adjektiv.Uzer1510 schrieb:nicht das Anrecht auf bauliche Veränderungen
„privilegierte bauliche Veränderung“
Damit können Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften der Installation einer Balkonsolaranlage nicht mehr widersprechen. Sie sind stattdessen zur Zustimmung verpflichtet, dürfen jedoch Vorgaben machen, die beispielsweise zu einem einheitlichen Erscheinungsbild beitragen.
Solarpaket 1 aus Q2/2024
Die genannten Vorgaben wurden vom Vermieter gemacht (senkrechte Anbringung). Es gibt also keinen nachvollziehbaren Grund mehr im vorliegenden Fall eine Zustimmung zu verwehren.
Ich miete eine Wohnung inkl. Balkon zur Nutzung, die Eigentümer zweifelt an der Tragfähigkeit des Balkon und du meinst, dass muss ich einfach so tolerieren und hinnehmen? Ich denke nicht. Eher könnte sich evtl die Eigentümerin, wenn ihr das schon bei Mietbeginn bekannt war, ein Betrugsversuch vorwerfen, da sie etwas zum Vollpreis vermieten möchte, was gar nicht zur Nutzung geeignet ist.Uzer1510 schrieb:Nun aber du mietest halt den status quo und nicht das Anrecht auf bauliche Veränderungen wie Du es willst ohne dass Du zumindest die Sicherheit für Dritte gewährleisten musst
Die genehmigt mir glücklicherweise schon das Gesetz zu BKW. Denn es ist eine Einrichtung mit überwältigtem öffentlichen Interesse und damit geht als Ablehung tatsächlich nur Statik oder Strasse drunter. Vermieter sind jetzt halt dazu übergegangen, erst mal alles möglich und unmögliche zu fordern, einfach um es zu verhindern ohne sachlichen Grund.Uzer1510 schrieb:nicht das Anrecht auf bauliche Veränderungen
Ergänzung ()
Aber m.M.n. keine, die ein Balkon sowieso einhalten sollte, wie der Statiker, der 20kg/m in vertikaler Richtung als Tragfähigkeit attestieren soll, wenn der Balkon an der Stelle per GESETZ 500kg tragen können muss!SaxnPaule schrieb:dürfen jedoch Vorgaben machen
Wie geschrieben, wenn sie anzweifelt, dass der Balkon weniger wie 20kg/m trägt, stelle ich die allgemeine Nutzung in Frage.
SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 11.464
Das musst du immer und überall. Sowohl bei Blumenkübeln am Balkongeländer, als auch beim Fahrad auf dem Autodach.Uzer1510 schrieb:ohne dass Du zumindest die Sicherheit für Dritte gewährleisten musst.
Selbst wenn du auf deinem eigenen Grund und Boden ein 10m tiefes Loch buddelst und dein Besuch fällt da rein und bricht sich den Hals bist du dran, wenn du das nicht ordentlich sicherst oder zumindest weit-/ausreichend absperrst.
Genau und deshalb Beurteilung durch einen Fachmann / Gutachter
Jemand der vor allem seine Gewinnmaximierung im Kopf hat und Laie ist halt keine ausreichend gute Wahl sondern vermutlich die mit schlechteste denkbare die es gibt - darüber muss sicher nicht diskutiert werden.
Jemand der vor allem seine Gewinnmaximierung im Kopf hat und Laie ist halt keine ausreichend gute Wahl sondern vermutlich die mit schlechteste denkbare die es gibt - darüber muss sicher nicht diskutiert werden.
Zuletzt bearbeitet:
SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 11.464
Du willst es nicht verstehen oder? Holst du auch einen Fachmann/Gutachter, der die sachgemäße Anbringung von Blumenkübeln am Geländer attestiert? Oder ob du deine Ladung ordnungsgemäß auf dem Autodach gesichert hast?Uzer1510 schrieb:Genau und deshlab Beurteilung durch einen Fachmann / Gutachter
Bei geprüften/abgenommenen Gegenständen geht man als Nutzer vom ordnungsgemäßen Zustand der Sache aus. Lässt du einmal jährlich deinen Wasserkocher prüfen ob er noch allen Normen entspricht?
Wenn der Wasserkocher einen Brand auslöst und du ihn sachgemäß betrieben hast, wird dir da niemand einen Strick draus drehen.
Wenn das Balkongeländer abbricht, weil du da zwei Blumenkästen dran befestigt hast, wird dir da niemand einen Strick draus drehen, außer es ist z.B. wegen der Verkehrssicherungspflicht verboten.
Ist es aufgrund der Statik verboten, ist der Balkon generell nicht als solcher zu benutzen und gehört gesperrt. Aber dazu hat @Samurai76 sich ja nun auch schon die Fingeer wund geschrieben.
Der nur bestätigen soll, was der Eigentümer sicherstellen muss. Ja, so geht Täter-Opfer umkehr. Aber das ist natürlich eine tolle Sache, wenn er so ein Gutachten erhält, wenn er sein Eigentum dann verkaufen möchte, hat er gleich ein nettes Gutachten für umsonst. Ja, kann man machen und ja, kann man sich drauf einlassen. Aber ich kaufe mir z.B. ein BKW nicht, wenn durch vorherige Unkosten/Ausgaben die Amortisation auf unbestimmte Zeit und Ewigkeiten nach hinten geschoben wird. Und ich wiederhole, für eine Leistung, die der Verantwortung des Eigentümers unterliegt!Uzer1510 schrieb:Genau und deshlab Beurteilung durch einen Fachmann / Gutachter
Aber nehmen wir den GAU einfach mal an. Sturm, Module weg. Balkongeländer und Brüstung auch? Ja, blöd für den Eigentümer, aber die Brüstung hätte dem Gewicht und den Windlasten trozen müssen. Dann haftet wohl der Eigentümer.
Balkonbrüstung/Geländer noch dran? Ja, dann hat der Mieter ein Problem. Unabhängig, wie sein Versicherungs und Finanzstatus ist, haftet der Eigentümer in diesem Fall nicht, denn offensichtlich war die Befestigung mangelhaft.
Ergänzung ()
Natürlich nicht, aber evtl wäre es ja auch ok, wenn die Vermieterin eine 2-jährliche Prüfung der Elektroinstallation fordert (natürlich auf eigene Kosten des Mieters), weil man einen Wasserkocher betreiben möchte....wäre ungefähr das gleiche.SaxnPaule schrieb:Lässt du einmal jährlich deinen Wasserkocher prüfen ob er noch allen Normen entspricht?
Es geht hier auch nicht darum dass die PV Installation jedes Jaher neu geprüft sondern nur 1-malig bei der Erstistallation ähnliche wie die Prüfsiegel bei Elektrogeräten.
Natürlich haben meine Elektrogeräte Prüfzeichen wie TÜV GS und Co
Ich bin keiner aus der Maximal Geiz ist Geil Fraktion der jeden Billigschrott nutzt - dafür ist meine Familie dann einfach zu wertvoll
Eine möglicht unabhängig - wenn machbar - geprüfte Mindestsicherheit muss immer vorhanden sein.
Ich würde mir nie einen Wasserkocher holen der keine Prüfzeichen hat und der Verkäufer meint alles prima vertrau mir ich bin Hunde-Friseur
Natürlich haben meine Elektrogeräte Prüfzeichen wie TÜV GS und Co
Ich bin keiner aus der Maximal Geiz ist Geil Fraktion der jeden Billigschrott nutzt - dafür ist meine Familie dann einfach zu wertvoll
Ich würde mir nie einen Wasserkocher holen der keine Prüfzeichen hat und der Verkäufer meint alles prima vertrau mir ich bin Hunde-Friseur
Zuletzt bearbeitet:
SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 11.464
Es geht hier auch nicht darum dass die Anbringung der Pflanzkästen jeders Jaher neu geprüft sondern nur 1-malig bei der Erstistallation ähnliche wie die Prüfsiegel bei Elektrogeräten.Uzer1510 schrieb:Es geht hier auch nicht darum dass die PV Installation jeders Jaher neu geprüft sondern nur 1-malig bei der Erstistallation ähnliche wie die Prüfsiegel bei Elektrogeräten.
Merkste selbst oder? Macht kein Mensch, .....obwohl du bestimmt.
Jetzt kommt bestimmt gleich noch das Argument, dass die Befestigung evtl. mit der Zeit altert und das auch wieder Gefahren birgt.
Es geht hier um Gegenstände die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Nutzung allen geltenenden Normen entsprechen. Wenn ich eine Wohnung mit Balkon miete, dann gehe ich als Nutzer (zu Recht) davon aus, das sich dieser in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befindet.Uzer1510 schrieb:Ich würde mir nie einen Wasserkocher holen der keine Prüfzeichen
Zuletzt bearbeitet:
Gut, wer kennt das nicht, man kauft einen neuen Wasserkocher und holt erstmal den Elektriker zum Prüfen der Installation. Wäre das nach deiner Argumentation bisher völlig normal, vor dem Anschluß des neuen Wasserkochers erst mal den Elektriker anrufen und die Steckdose und Verteilung prüfen lassen? Ja, macht total Sinn. Nochmal, ich miete eine Wohnung/Objekt, um es zu nutzen. Und wenn ich etwas nutzen will, dass von den Eigenschaften mit der vorhandenen Struktur bestätigt funkioniert (aka BKW aus dem Fachhandel mit den gütligen Zertifikaten und so, oder ein anderer neuer Großverbruacher), dann bestätige ich vorab nicht dem Eigentümer, dass seine Struktur noch funkioniert, wie er sie mir vermietet hat. Wenn die Heizung im Winter ausfällt, brauche ich auch keine Miete mehr zahlen, wei lich die Heizung aktuell nicht nutzen kann.Uzer1510 schrieb:sondern nur 1-malig bei der Erstistallation ähnliche wie die Prüfsiegel bei Elektrogeräten.
PS: Bei allgemein üblicher Benutzung ist es die Verantwortung des Eigentümers, dass alle Einrichtungen und die Wohnung selbst auch allgemein nutzbar sind und bleiben.
Und auch das nochmal, wenn der Eigentümer/die Eigentümerin Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkons, des Geländers oder der Brüstung hat, ist es nicht das Problem des Mieters, dieses wieder auszuräumen.
Der Wasserkocher hat Prüfzeichen und meine Elektoinstallation wurde auch von einem Fachmann installiert.
Es gibt nichts in der Kette das nicht durch ein Prüforganisation und/oder von einem Fachmann abgenommen wurde
Und das ist einfach das Mindeste was ich für sinnvoll halte weil soviel ist mir die Gesundheit anderer insbes meiner Familie und mein eigenes immer wert. Dort wo es um Sicherheit geht ist Geiz-ist-Geil halt selten der beste Ratgeber.
Es gibt nichts in der Kette das nicht durch ein Prüforganisation und/oder von einem Fachmann abgenommen wurde
Und das ist einfach das Mindeste was ich für sinnvoll halte weil soviel ist mir die Gesundheit anderer insbes meiner Familie und mein eigenes immer wert. Dort wo es um Sicherheit geht ist Geiz-ist-Geil halt selten der beste Ratgeber.
SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 11.464
Das BKW hat alle nötigen Zertifikate/Prüfungen und der Balkon auch. Und jetzt?
Jetzt kommst du wieder und willst eine Bestätigung, dass das BKW auch ordnungsgemäß befestigt wurde, womit wir wieder bei Beitrag #149 wären.
Wie ist das eigentlich mit Klemmmarkisen für Balkone? Davon geht m.E. eine noch viel höhere Gefahr aus. Da lässt sich doch auch niemand die Montage abnehmen.
Jetzt kommst du wieder und willst eine Bestätigung, dass das BKW auch ordnungsgemäß befestigt wurde, womit wir wieder bei Beitrag #149 wären.
Doch. Ob du den Stecker korrekt in die Dose gesteckt hast oder ob er nur halb drin steckt und es dadurch zu einem Brand kommen könnte.Uzer1510 schrieb:Es gibt nichts in der Kette das nicht durch ein Prüforganisation und/oder von einem Fachmann abgenommen wurde
Wie ist das eigentlich mit Klemmmarkisen für Balkone? Davon geht m.E. eine noch viel höhere Gefahr aus. Da lässt sich doch auch niemand die Montage abnehmen.
Zuletzt bearbeitet:
BKWs haben also keine Prüfzeichen und der Balkon entspricht nicht den Vorgaben. Das ist dann natürlich echtes Pech.Uzer1510 schrieb:Der Wasserkocher hat Prüfzeichen und meine Elektoinstallation wurde auch vonem Fachmann installiert.
Dann sprichst du also allen Menschen die Fähigkeit ab, Anleitungen zu lesen und zu befolgen. Denn was unterscheidet ein BKW von einem Wasserkocher? Uhhmmmm, vier Schrauben pro Modul. Alles andere ist genauso zertifiziert für die Nutzung wie der Wasserkocher und die Elektroinstallation.Uzer1510 schrieb:Es gibt nichts in der Kette das nicht durch ein Prüforganisation und/oder von einem Fachmann abgenommen wurde
SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 11.464
Nein, aber es gibt zertifizierte Halterungen: https://www.amazon.de/Solarsys®-Balkonkraftwerk-Balkonhalterung-TÜV-Zertifika-Balkongeländer/dp/B0BXDMQNTVUzer1510 schrieb:BKWs haben garantiert keine Prüfzeichen für die Befestigung am Geländer X.
Wie ist das mit den Halterungen für Pflanzkübel? Sind die denn alle zertifiziert? Sprichst du den Menschen auch ab, diese ordnungsgemäß zu installieren und bestehst auf eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen? Wird langsam echt lächerlich.
Nun wenn die Gefahr besteht dass durch Aussenmontage Dritte bei unsachgemässer Laieninstallation verletzt werden können dann natürlich.
Naiv vertauen wenn es um wichtige Dinge geht ist schön und normal für Kinder aber halt nicht für Erwachsene.
Ich will nicht dass meine Familie durch irgenwelchen Geiz ist Geil Pfusch anderer verletzt wird dann muss den Respekt auch anderen entgegenbringen und da mich auch selber dran halten - auch wenn das vielleicht mal ein wenig Verzicht auf Maximalrendite bedeutet..
Naiv vertauen wenn es um wichtige Dinge geht ist schön und normal für Kinder aber halt nicht für Erwachsene.
Ich will nicht dass meine Familie durch irgenwelchen Geiz ist Geil Pfusch anderer verletzt wird dann muss den Respekt auch anderen entgegenbringen und da mich auch selber dran halten - auch wenn das vielleicht mal ein wenig Verzicht auf Maximalrendite bedeutet..
SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 11.464
Die Gefahr besteht doch immer. Bei Pflanzkübeln am Balkon, beim Fahrrad auf dem Autodach und auch beim 10m Loch im Hinterhof.Uzer1510 schrieb:Nun wenn die Gefahr besteht dass durch Aussenmontage Dritte bei unsachgemässer Laieninstallation verletzt werden können dann natürlich.
Holt sich irgendjemand einen Gutachter um die Haftung von sich auf den Gutachter zu übertragen? Ich denke nicht. Du etwa?
Wer entscheidet eigentlich ob jemand ein Laie ist? Du?
Ähnliche Themen
- Antworten
- 54
- Aufrufe
- 2.305