News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung

D0m1n4t0r schrieb:
Wobei der aktuelle Stand ist dass man heutzutage Batterien + Wechselrichter in einem Gerät hat.
Nö, nicht zwingend. Mein 6kWh Noah 2000 Stack ist getrennt vom WR.

Hat den Vorteil, dass man frei in der Wahl ist, wie man die "Nulleinspeisung" realisiert. Ob per Speicher oder per WR.
 
Für all diejenigen, die sich fragen wo die 960 Watt herkommen:


Andreas Schmitz hatte das mal nachgerechnet und ist zum Ergebnis gekommen, dass da schon ein Grund dafür besteht. Allerdings nur in sehr speziellen Szenarien.

Wer die nicht hat, hat mit (deutlich mehr) als 960 Watt Modulleistung auch kein Problem.

Insofern würde ich hier einen etwaigen Verstoß aber auch entspannt sehen, sofern man argumentieren kann, dass die Umstände, die die Begrenzung auf 960 Watt erforderlich machen, im eigenen Fall, nicht vorliegen.
 
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olEn schrieb:
Ich habe eine Anker Solar Bank 2 E1600 Pro mit 4 Modulen, ca. 1800Wp.
Ich habe die Regelungen selbst noch nicht gelesen. Aber es klingt so, als könnte ich die Solar Bank nicht mit Schuko anschließen, obwohl die Solar Bank max. 800 W ins Hausnetz gibt, weil die Module "zu viel" W haben? Wieso ist das abhängig von der Modulleistung, nicht von der Einspeiseleistung?
Selbiges Setup bei mir, allerdings nur 1700 Wp, dafür 3 Batterien (4,8 kW). Bis die VDE in die Gänge kommt, hab ich mir meine ganze Anlage reingespart, 450 EUR sind es schon seit Ostern.
 
Ripcord schrieb:
Hoffe die meinen bei Balkonkraftwerken mit Akku keine Inselanlagen, denn da wären die Vorschiften maximal lächerlich.
Diese Regelungen betreffen keine Inselanlagen da diese DIN VDE den Anschluss von Balkonkraftwerken (mit und ohne Akku) an das Netz des Versorgungsnetzbetreibers regelt.

WinnieW2 schrieb:
Warum Wieland-Steckdose ...

Die VDE-Richtlinien interessieren in erster Linie Versicherungen im Schadensfall.
Ja richtig, dass könnte ich mir vorstellen. Der vorgeschobene Grund der VDE ist jedoch stehts der Berührungsschutz der Wieland-Steckdose. Den NA-Schutz des WR lassen wir natürlich außen vor weil warum auch betrachten :daumen:

DarkSoul schrieb:
Das stimmt so überhaupt nicht: Man darf nur 800 Watt einspießen, die restlichen 3 kW gehen dennoch über die Sicherung. Je nachdem wo nun die "Einspeisesteckdose" sitzt, kann es zu Problemen kommen. Wenn die Steckdose die letzte der ganzen Strecke bis zur Sicherung ist, dann kann es überhaupt nicht zu Problemen kommen, da der Teilabschnied zwischen Verbraucher und Hausstromquelle korrekt abgesichert ist, und der Teil von BKW-Dose zum Verbraucher auch nur mit 800 Watt.
Guckst du, darum gehts:
1763379234530.png

Ein Balkonkraftwerk hat seinen Ursprung im übrigen bei der Überlegung, wie man Mietern eine Steckerfertige Lösung anbieten kann, die Stromrechnung eigenmächtig etwas zu drücken.

In Mietwohnung ist es ganz häufig so, dass auf Balkonen dedizierte Steckdosen installiert sind. Das Schaltbild greift genau das auf. Die Steckdose ist separiert. Weil sich das häufig baulich so ergibt weil ein Balkon nunmal ein seperater Raum ist.
Aber es ist ebenfalls häufig so, dass die Balkon-Steckdose von einem anderen Raum (Stromkreis) abgezwackt wird. Ergo Raum XY plus Balkon-Steckdose hängen an einem Automaten. Und das Beispiel greift wie man sieht im schlimmsten Fall sogar schon bei 600 Watt.
Der Leitungsschutzschalter kann in diesem Szenario die Leitungsüberlastung (lila) von 18,2 A nicht auslösen, da es an ihm selbst nur zu einer Stromstärke von 15,6 A kommt.

Dem kann man z.B. zuvorkommen, indem der Leitungsschutz wesentlich geringer ggü. der nominalen Strombelastbarkeit der Leitung dimensioniert wird. Das ist am E-Verteiler minimalinvasive möglich und kostet nen Appel und ein Ei, ich hab´s nachgerechnet.
 
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HtOW schrieb:
Von mir aus Extra absichern, FI Vorschreiben und fertig.

Diese idiotischen Arbeitsbeschaffubgsmaßnahmen für Handwerker gehören abgeschafft
Aber mit deiner Forderung nach exzra Absicherung verschaffst Du dem Handwerker ja noch mehr Arbeit. Ggf. muss nämlich dann der ganze Sicherungskasten neu...

Azdak schrieb:
Die 800Watt Einspeisung kommt on top auf die 3,8kW Abnahme pro Strang und manche Uraltverkabelungen können das halt leider nicht ab. Die Norm muss aber immer funktionieren, auch bei seltenen Seitenbedingungen.
So weit logisch - aber was ändert sich an der Situation ob ich nun Schuko oder Wieland Stecker nutze? Vermutlich der Hintergedanke des VDE - Wieland hat noch niemand zu hause installiert, man muss also auf jeden Fall den Elektriker rufen. Und der prüft dann natürlich die ganze Installation, da das zu seinen Pflichten gehört. Also Prüfpflicht durch die Hintertür.
craxity schrieb:
Aber wo ist der Zusammenhang zwischen Modulleistung und Einspeisung? Der Wechselrichter darf ja nicht mehr als 800W einspeisen, egal wieviel Modulleistung gegeben ist. Das macht auf den ersten Blick keinen Sinn.
Der Unterschied ist das 2000 Wp viel länger 800W liefern können als 960 Wp.

G00fY schrieb:
Vermieter und Wohnungsgesellschaften haben sich bislang immer auf die VDE Norm berufen und die Installation des Wieland-Steckers durch einen Fachbetrieb als Voraussetzung bzw. Hürde formuliert.
Nein, bei uns z.B. nicht.

puri schrieb:
s könnte ja ein besonders Schlauer seine Klimaanlage mit über 3 KWh Anschlussleistung an den gleichen Stromkreis wie das BKW anschließen, dass der BKW-Strom auch SICHER der Klima zu Gute kommt..
Wie führt das zur Überlastung der Leitung?
BKW => 800W => Klima <= 2800W <= Sicherrungskasten
BKW => 800W => Sicherungskasten => 3600W => Klima


ErnstHaft99 schrieb:
Die Einspeisung kann ja nun von "zwei Richtungen" erfolgen.
Wie muss man das denn verkabeln, damit da mehr als 3600W über die Leitung fließt?
 
@Sierra1505 an dem ganzen Szenario ändert aber weder Wieland vs. Schuko noch 960Wp vs. 2.000Wp etwas. Die Problematik bleibt in jedem Fall bestehen. Umso unsinniger ist die Begrenzung auf 960Wp.
 
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Micha- schrieb:
Und der prüft dann natürlich die ganze Installation, da das zu seinen Pflichten gehört. Also Prüfpflicht durch die Hintertür
Vertrau mir, es ist wirklich viel banaler als das. Die Wieland-Steckdose bzw. der Stecker wurde von der Namensgebenen Fa. explizit als genormte Einspeisesteckdose mit integriertem Berührungsschutz entwickelt..

Man hatte damals, weil Micro-Wechselrichter in Oma´s Stube Neuland waren (Internet anyone?) Angst, dass eine Erzeugungsanlage fette Überspannungen bzw. Lichtbögen erzeugen könnte, sobald es zur Trennung kommt. Ergo, wenn Oma den Stecker zieht.
Und wenn Oma genau in dem Moment, wenn der Lichtbogen kommt oder kommen würde (den der NA-Schutz, der darüber hinaus ebenfalls Pflicht im Wechselrichter ist, innerhalb von Millisekunden verhindert) an die Steckerkontakte packt, könnte Sie ganz fix das Zeitliche segnen.

An dieser Betrachtung (Berührungsschutz) hat sich im Kern nichts verändert.

@SaxnPaule: So! Und deswegen hält sich meine Begeisterung für den VDE und eigentlich allen Regulieren rund um das Thema PV, Akku und Co. arg in Grenzen.
 
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Micha- schrieb:
Wie muss man das denn verkabeln, damit da mehr als 3600W über die Leitung fließt?
Wie eine T-Verteilung. 3600 Watt über den Versorger und 800 Watt vom BKW.
 
Finde ich Blödsinn, was hat die Modulleistung mit der Belastung des Steckers zu tun? Wichtig ist da doch einzig und alleine die Wechselrichterleistung und die ist eh auf 800W beschränkt.
 
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Der VDE ist ein Elektrikerverband, entsprechend ist deren Interesse, dass Arbeiten durch deren Leute vorgenommen werden und nicht durch den Endkunden.
Je strikter die Regeln desto mehr Kohle landet bei der eigenen Gruppe, klassischer Interessenkonflikt halt.
 
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Azdak schrieb:
Ich bin zwar auch kein allzu großer Fan der VDE, aber die Denken durchaus nach, bei dem was sie tun. Die 800Watt Einspeisung kommt on top auf die 3,8kW Abnahme pro Strang und manche Uraltverkabelungen können das halt leider nicht ab. Die Norm muss aber immer funktionieren, auch bei seltenen Seitenbedingungen.
Hier geht es aber um die neu beschlossene 960W Grenze der Modulleistung - und die hat überhaupt keinen Sinn und mit „Nachdenken“ hat das auch wenig zu tun.

Die DC Verkabelung hat nun einmal rein garnichts mit der AC Verkabelung zu tun - ein 25kWp PV Anlage würde mit einem 800W Wechselrichter eben dennoch nur 800W ins Hausnetz einspeisen … diese ganzen Begrenzungen der Modulleistung sind einfach nur selten dämlich :rolleyes:

Die 800W Grenze des Wechselrichters gab es schon vorher von der VDE und ist sinnvoll - aber darum ging es ja nicht in der News …
Blutschlumpf schrieb:
Der VDE ist ein Elektrikerverband, entsprechend ist deren Interesse, dass Arbeiten durch deren Leute vorgenommen werden und nicht durch den Endkunden.
Je strikter die Regeln desto mehr Kohle landet bei der eigenen Gruppe, klassischer Interessenkonflikt halt.
Eben …
 
Sierra1505 schrieb:
Die Wieland-Steckdose bzw. der Stecker wurde von der Namensgebenen Fa. explizit als genormte Einspeisesteckdose mit integriertem Berührungsschutz entwickelt
Eben. Das hat mit der realen technischen Problematik null zu tun. Da hätte man dann wirklich besser vorgeschrieben die Absicherung auf 10A zu reduzieren. Und eine Begrnezung der Modulleistung hätte man rauslassen können.
 
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Hier wiederholt sich alles nur noch, andere Beiträge werden nicht gelesen oder ignoriert, stattdessen blind gepostet. Eigentlich kann daher hier auch geschlossen werden.
 
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HtOW schrieb:
Ne Sicherung nachzusetzen kostet keine 100€. Zzgl einer Stunde Arbeit vom Elektriker, wüsste jetzt nicht wo sich das widerspricht.
Mach das mal als Mieter ohne Zustimmung deines Vermieters...
 
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Sierra1505 schrieb:
Das ist am E-Verteiler minimalinvasive möglich und kostet nen Appel und ein Ei, ich hab´s nachgerechnet.
"minimalinvasiv", als Mieter ist jede Änderung an der Elektrik nur mit Zustimmung vom Vermieter möglich und der kann vorschreiben, dass ein Elektriker diese Änderung vornehmen muss und dass bei Auszug der Rückbau zu gewährleisten ist.

Tendenziell zweimal den Sparky kommen lassen um einen Leistungsschutzschalter wechseln zu lassen ruiniert die Wirtschaftlichkeit von Balkonanlagen auf über eine Dekade.
 
SaxnPaule schrieb:
Und da macht es einen Unterschied, ob da nun 8 oder 12h die 800W fließen?
Erzeugt bei 960 Wp der PV-Module der Wechselrichter denn 8h lang 800 Watt AC? Das bezweifle ich an dieser Stelle mal stark.
Bei 2 kWp dürften die 800 Watt deutlich länger eingespeist werden.

Was ist der Unterschied. Die Drähte erwärmen sich bei höherem Stromfluß stärker und das verringert die Lebensdauer der Isolation. Wenn die Isolation wegschmilzt kommt es irgendwann mal zum Leitungsbrand... und man bekommt es bei Leitungen welche in der Wand liegen gar nicht mit.

SaxnPaule schrieb:
Welcher Verbraucher soll das sein, der genauso lange läuft und permanent 3.500W verbrät?
Je mehr Steckdosen am selben Stromkreis angeschlossen sind desto höher die Wahrscheinlichkeit dass dieser öfters belastet wird.
Der VDE muss auch Fälle berücksichtigen in denen 10 häufig genutzte Steckdosen am selben Stromkreis betrieben werden wie das Bkw.
 
Fauler_Hund schrieb:
Was mich am meisten irritiert, ist die Aussage zu Balkonkraftern mit Akkus.
Die derzeitige VDE-Regelung berücksichtigt keine Bkw mit Akkuspeicher. Akkuspeicher mit Netzeinspeisung müssten derzeit in Deutschland offiziell noch durch einen Elektromeister angemeldet werden.
Klar, das macht heute praktisch niemand.
 
Was dahinter steckt ist:
An ner Leitung mit 230V mit 16A Sicherung sind max. 3680W (230 x 16) möglich bevor die Sicherung auslöst. Das "Problem" beim Balkonkraftwerk ist dass die 800W die eingespeist werden nicht über die Sicherung laufen, so dass man Theoretisch verbraucher anschliessen könnte die 3600W ziehen, dann kommen die 800W dazu und auf der Leitung sind 4400W, irgendwas überhitzt und Sicherung löst nicht aus.

Könnte man easy beheben indem man sagt "Wer ein Balkonkraftwerk einsetzt muss die entsprechenden 16A Sicherungen ersetzen durch kleinere Sicherungen." 800W entspricht 800/230=3,47A, heisst man nimmt statt einer 16A Sicherung eine 16-3,47 = 12,53A. Um auf Nummer sicher zu gehen könnte man sagen "Wer ein Balkonkraftwerk nutzt muss die 16 Ampere Sicherungen durch 12A Sicherungen austauschen.
Dann könnte man Verbraucher anschliessen die 12A * 230V = 2760 Watt ziehen und wäre bei 800W Einspeisung dann bei 3570 W Belastung des Stromkreislaufs, also komplett innerhalb der Spezifikationen.

Das wäre die praktisch sinnvolle Lösung.
Und die Standardmäßig verbauten 16A Sicherungen durch 12A Sicherungen im Sicherungskasten tauschen ist auch wesentlich einfach als ne Wieland Steckdose zu verbauen.
 
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Was für ein Unsinn.. Wenns danach geht, dann müsste ich meinen 2.5 kW Heizlüfter anmelden, der zieht mehr als 800 Watt und das über einen langen Zeitraum..
 
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