Ripcord schrieb:
Hoffe die meinen bei Balkonkraftwerken mit Akku keine Inselanlagen, denn da wären die Vorschiften maximal lächerlich.
Diese Regelungen betreffen keine Inselanlagen da diese DIN VDE den Anschluss von Balkonkraftwerken (mit und ohne Akku) an das Netz des Versorgungsnetzbetreibers regelt.
WinnieW2 schrieb:
Warum Wieland-Steckdose ...
Die VDE-Richtlinien interessieren in erster Linie Versicherungen im Schadensfall.
Ja richtig, dass könnte ich mir vorstellen. Der vorgeschobene Grund der VDE ist jedoch stehts der Berührungsschutz der Wieland-Steckdose. Den NA-Schutz des WR lassen wir natürlich außen vor weil warum auch betrachten
DarkSoul schrieb:
Das stimmt so überhaupt nicht: Man darf nur 800 Watt einspießen, die restlichen 3 kW gehen dennoch über die Sicherung. Je nachdem wo nun die "Einspeisesteckdose" sitzt, kann es zu Problemen kommen. Wenn die Steckdose die letzte der ganzen Strecke bis zur Sicherung ist, dann kann es überhaupt nicht zu Problemen kommen, da der Teilabschnied zwischen Verbraucher und Hausstromquelle korrekt abgesichert ist, und der Teil von BKW-Dose zum Verbraucher auch nur mit 800 Watt.
Guckst du, darum gehts:
Ein Balkonkraftwerk hat seinen Ursprung im übrigen bei der Überlegung, wie man Mietern eine Steckerfertige Lösung anbieten kann, die Stromrechnung eigenmächtig etwas zu drücken.
In Mietwohnung ist es ganz häufig so, dass auf Balkonen dedizierte Steckdosen installiert sind. Das Schaltbild greift genau das auf. Die Steckdose ist separiert. Weil sich das häufig baulich so ergibt weil ein Balkon nunmal ein seperater Raum ist.
Aber es ist ebenfalls häufig so, dass die Balkon-Steckdose von einem anderen Raum (Stromkreis) abgezwackt wird. Ergo Raum XY plus Balkon-Steckdose hängen an einem Automaten. Und das Beispiel greift wie man sieht im schlimmsten Fall sogar schon bei 600 Watt.
Der Leitungsschutzschalter kann in diesem Szenario die Leitungsüberlastung (lila) von 18,2 A nicht auslösen, da es an ihm selbst nur zu einer Stromstärke von 15,6 A kommt.
Dem kann man z.B. zuvorkommen, indem der Leitungsschutz wesentlich geringer ggü. der nominalen Strombelastbarkeit der Leitung dimensioniert wird. Das ist am E-Verteiler minimalinvasive möglich und kostet nen Appel und ein Ei, ich hab´s nachgerechnet.