DarkSoul schrieb:
Das stimmt so überhaupt nicht: Man darf nur 800 Watt einspießen, die restlichen 3 kW gehen dennoch über die Sicherung
Das war die Antwort auf jemanden der gefragt hat warum man keine 3,8kW Balkonsolar nutzen kann.
Kontext ist wichtig...
Außerdem ist dein Beispiel auch falsch.
Eine Schuko ist auf 16A+230V ausgelegt, was 3680W entspricht. (in der Regel gelten die 16A aber nur für eine kurze Zeit und keine Dauerlast)
Eine Sicherung sichert nur den Stromfluss der durch den Zähler kommt. Der Strom der durch Solar hinzukommt geht ja nicht durch die Sicherung.
Somit sind dann im Stromkreis nicht 3680W sondern biszu 3680W PLUS 800W von Solar möglich bevor die Sicherung auslöst. Das gilt natürlich nur für den einen Stromkreis wo die Solarpanals angeschlossen sind.
Der VDE prüft ob die Verkabelung in Häusern dann diese 4480W innerhalb der Norm abkönnen. Da viele verschiedene Kabel verbaut sind, dauert das prüfen länger.
Auch sind alte Häuser mit dünneren Kabeln generell ein Problem.
Man will halt nicht das die Kabel im Haus anfangen zu brennen...
Hat man das Balkonsolar aber an einem seperaten Stromkreis ist alles kein Problem.
Nur woher soll ein 0815 Mieter wissen welche Steckdose an welchem Stromkreis angescchlossen ist?
Wir leben in einen Altbau, haben aber selber die Leitungen ca 1994 bei der Renovierung neu verlegt. Bei uns ist es kein großes Problem.