News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung

Soweit ich die neuen VDE Regeln verstanden habe, ist es zukünftig nicht mehr möglich, einen WR mit regelbarer (vom Nutzer) einstellbaren Leistungen als BKW WR zertifizieren zu lassen.
 
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Timmi schrieb:
Selbst wenn ich 10x 500Watt Module anschließe und der WR auf 800Watt gedrosselt ist, müsste es egal sein.
Wenn ich von den 5kW Modulleistung 4,2kW dauerhaft in meinen 300kWh DC-DC Akku knalle und 800 Watt ins Netz speise, dann spielt es auch keine Rolle.

Die Last auf der Leitung ist 800Watt.
Vielleicht haben sie Angst vor "Tuning-Wechselrichtern" (Hacken der Firmware, die dann AC- und DC-mäßig die gleiche Leistung bereitstellen)? Vorstellbar wäre es, dass bestimmte Wechselrichter per Firmware-Update dahingehend gebracht werden können.
Wenn die PV-Module peakmäßig nur 1.000 Watt liefern können, muss man sich auch keine Gedanken über möglichen Missbrauch machen. ;)
 
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Irre für das benötigen die Jahre !!
Sind die nur Mittagessen und sonst in der Pendeluhr ?
Wie lange werden die wohl für den Netzaubau benötigen ?
 
theGucky schrieb:
Der VDE prüft ob die Verkabelung in Häusern dann diese 4480W innerhalb der Norm abkönnen. Da viele verschiedene Kabel verbaut sind, dauert das prüfen länger.
Was genau soll dieser Verein prüfen?
 
gaelic schrieb:
Also da gibt es zahlreiche Beispiele im photovoltaikforum. Mein WR kann defaultmäßig 800W, via API kann ich aber 1200W ausgeben lassen (mache ich auch via HA). Und nur zur Sicherheit: hab mir eine eigene Leitung mit mindestens 2,5mm² (für Klimaaußengerät & Balkonkraftwerk) gelegt.
Genau deshalb wurde die Grenze bei 800 Watt wohl festgelegt.
 
WinnieW2 schrieb:
Ich sehe die Sache in diesem Punkt übrigens kritisch. Weshalb wurden Steckdosen und Stecker von diesem Hersteller durch die VDE festgelegt?
Es gibt auch Steckverbindungen anderer Hersteller welche alle geforderten techn. Parameter erfüllen würden.
Hier wird ein Hersteller bevorteilt, meiner Meinung nach.
Die Forderung vor 10 Jahren war "Einspeisesteckvorrichtung für ortsfeste Installationen". Wieland war zu dem Zeitpunkt der Einzige Hersteller der bereits eine fertig normierte Steckdose für diese Zwecke im Petto hatte.

Wurde lobbiert? Davon kannst du bei Gesetzgebungen die Produkte in´s Feld bzw. den Markt geben ausgehen. Vorallem wenn sie spezifisch sind UND restriktiv.
Warum restriktiv? Weil VNBs nicht wollen das der Kunde selbst Energie erzeugt und dann auch noch Hürdenfrei.
Eine Spezial-Dose inkl. notwenigen Installationsaufwand (Elektriker) schiebt einem Runaway-Energieerzeuger der mal fix eine Plug-IN-Lösung anschließen will den Riegel vor und dämmt so die Zahl der Eigenerzeuger ein (sind ja schließlich potenzielle Energie-Konsumenten).

Wir sind heute etwas aufgeklärter auf Kundenseite aber auch nur etwas.
Die Normungsgremien beweisen aber in diesem Paket, dass sie dem Konsumenten und Eigen-Energieerzeuger auf höffliche Art erneut den Mittelfinger zeigen.

Die Leistungsdaten sind gewürfelt. Ein pragmatischer Ansatz den Balkon-Steckdosen-Automaten für 3,50€ einfach kleiner zu dimensionieren kommt nicht mal irgendwo vor.
Die Steckdose ist aufgrund eines NA-Schutzes obsolet, wird aber dennoch ab Modul-Leistung XY gefordert.
Ab gewissen Leistungsklassen integrieren WR-Hersteller im übrigen gar einen doppelten NA-Schutz ;). Warum nicht das vorschreiben? Macht den WR wenige Euro (einstellig) teurer.
Wenn man also Angst vor dem Ausfall eines NA-Schutzes hat (dessen Ausfall im übrigen die Funktion des Wechselrichters außer Kraft setzt, der WR DARF nicht ohne NA-Schutz laufen, NIE!) was soll dann der Wielandstecker regeln? .... Fragen über Fragen.
Ergänzung ()

Arne schrieb:
Und da wir ja alle Elektriker sind, dürfen wir den auch alle selber einbauen.
Ich schrieb im selben Post: Wenn die Kosten für dieses zugegeben umfangreiche Elektro-Umbau-Projekt die Amortisationsdauer des Balkonkraftwerks maßgeblich verschlechtert, sollte sich der Mieter böswillig vom Elektriker verarscht fühlen dürfen.

Wäre sehr nett, wenn man Aussagen aufgreift, diese auch vollständig zu betrachten ;)
Natürlich kommen da 10 Montage-Minuten plus Anfahrt und Mwst. hinzu.

@Piktogramm: 3,50€ für einen Automaten im EK, da sind wir ganz entspannt bei Hager.
 
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puri schrieb:
a. Die ersten 15 Monate noch einen rückwärtslaufenden Ferraris-Zähler hatte (trotz sofortiger Anmeldung beim Netzbetreiber)
Das ist mittlerweile deren Problem. Vorher durften die das noch hinauszögern und du nicht betreiben. Mittlerweile darfst du mit dem Tag der Meldung betreiben und wenn der Zähler rückwärts dreht, muß sich der Netzbetreiber drum kümmern. (Da darf sowieso nur er, bzw jemand in seinem Auftrag dran. Sollte ja verplombt sein)
 
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Ist diese Familie Wieland im Parlament vertreten ?
 
HtOW schrieb:
Lächerlich diese ganzen Sondernormen,
....
Von mir aus Extra absichern, FI Vorschreiben und fertig.
:D
Du bemängelst vorschrift die du nicht verstehsts, die aber sinn machen und willst dann noch mehr vorschritten die garantiert noch weniger Leute umsetzen können und wollen

Ich werfe dir mal das Stichwort "Einspeisesteckdose" vor, genauso ist das nämlich im benachbarten Ausland geregelt. Das ist eine extra Dose mit einer extra Leitung die in die Hauptverteilung nach dem Zähler einspeist. Der deutsche Michel speißt aber in der Masse eben nur irgendwo in einen Strang ein und der sogar weil gerade passt noch nicht mal am Ende sondern zwackt irgendwo in der Mitte die Stichleitung ab.
Die 800W sind genau die grenze damit die 1.5mm² Leitung selbst wenn du die mit 16A abgesichert hast nicht wegschmilzt auf dem Papier. 800W sind bei 230V eben 3,48A die du im ungünstigsten Fall zusätzlich zu den 16A möglich aus dem Netz auf der Leitung hast. Macht also 19,48A ... 1,5er Draht bei Direktverlegung in der Wand ist bei 19.5A offiziell Schluss, Genau darum gibts die Regel, weil Trottel sich Zeug irgendwo rein planlos reinballern.

Es könnte so einfach sein wenn man die Klasse der dummen Mieter nicht berücksichtigen müsste.
3 Phaseneinspeisung und gut ist. Da kann man in der regel nicht irgendwo planlos abgreifen sondern ist an einer Endsteckdose unter an der Unterverteilung. die könnte man auch schön gefahrlos und besser fürs Netz die 2000W lassen. Die kleinen 3-Phasenwechselrichter verteilen nämlich die Leistung gleichmäßig auf die Phasen. 2000W sind 8,7A max. was pro Phase dann nur lächerliche 2,9A mehr bedeuten würde. im Gegensatz zu den "experten" mit ihren ungedrosselten 1-phasen Wechselrichtern. Auch hätte man dann keine Schieflast im Netz . Als Privat darf man keine Schieflast einfacxh so auf einer Phase verurschen die über 4.6KW geht wärend die Solarfuzzis mit ihren Balkonkraftwerken im Grunde im Ganzen Ort alle über die gleiche Phase einspeisen könnten. So was ist auch nicht vorgesehen und dann wäre überall das Licht aus. Im Prinzip müsste man unter aktuell laufenden Gesetzen noch jedem Haushaut die Phase vorschreiben wo er einphasig einspeisen dürfte. Ob Kontrolliert wird ist zwar Zeifelhaft aber im Fall der Fälle könnte mann trotzdem jemanden in die volle Haftung nehemen. Aktuell ist es ein purer Glücksfall das man dieses Unterschiede noch halbwegs ausgleichen kann.
 
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Sierra1505 schrieb:
Ich schrieb im selben Post: Wenn die Kosten für dieses zugegeben umfangreiche Elektro-Umbau-Projekt die Amortisationsdauer des Balkonkraftwerks maßgeblich verschlechtert, sollte sich der Mieter böswillig vom Elektriker verarscht fühlen dürfen.

Wäre sehr nett, wenn man Aussagen aufgreift, diese auch vollständig zu betrachten ;)
Natürlich kommen da 10 Montage-Minuten plus Anfahrt und Mwst. hinzu.
Entschuldige, für mich las sich dein Post so, als würdest du auf ironische Art in Frage stellen, dass das Hinzuziehen eines Elektrikers wie von Piktogramm erwähnt die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraft für lange Zeit ruiniert, was ja aber total auf der Hand liegt. Es sei denn, dein Elektriker arbeitet für absurd viel weniger Geld als alle anderen.
 
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D0m1n4t0r schrieb:
Wobei sich mir die Frage stellt wofür man zwei Heizlüfter braucht die permanent laufen.

Würde ich auch als unwirtschaftlich ansehen.

Aber ich hatte mal Wasserschaden sei dank, über 14 Tage zwei Entfeuchter 24/7 laufen, die haben jeweils 2000W gezogen.
 
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Was hier einige übersehen: Als Erlasser solcher Normen darf man nicht den durchschnittlich Sachkundigen in einem modernen verkabelten, durchdachten Objekt addressieren, sondern muss vom DAU im Altbau ausgehen - also dem Worst Case. Gerade bei Normen, die nicht exklusiv für den Elektriker sind (bei dem man noch gesunden Menschenverstand erwarten darf), sondern sich explizit an Max Mustermann richten.

Dass fast alle hier eine Anlage mit wesentlich mehr Leistung sicher konzipieren und installieren könnten oder wenigstens wüssten, dass sie sich freiwillig (und im Eigeninteresse) suchkundigen Rat dazuholen sollten will ich nicht bezweifeln. Aber:

Als Ersteller solcher Normen setzt IHR EUREN Otto darunter, dass fortan Karl Squell beim Aldi nebst seiner Palette Dosenpils noch ein Balkonkraftwerk dazupackt und in seinem 60er-Jahre Altbau anstöpseln darf, ohne dass der auch nur einmal in den Sicherungskasten oder auf die Kabeltopologie oder -querschnitte geguckt hat. Und das zigfach im ganzen Land verteilt! Da will ich die - ich bin echt verleitet "Grossmäuler" zu sagen - sehen, wie sie dann plötzlich doch rumdrucksen und den ein oder anderen "Constraint" in der Norm sehen wollen.

Wenn das in nur jedem 10.000 Fall zu einem Wohnungsbrand führt dann sind das bei irgendwann 10 Mio BKW ca. 1000 Wohnungsbrände, die im Zusammenhang mit dieser Norm entstanden sind.

So, und wen es interessiert wieso eigentlich 800 Watt: Das sind überschlägig 3.5 Ampere bei 230 Volt, die sich im ungünstigen Fall zu den 16 Ampere aus dem Netz addieren. Und jetzt schauen wir auf die thermische Belastung - die steigt im Quadrat mit dem Strom. Also teilen wir (16+3.5)²/16² und kommen auf 1,48 als Faktor. Es fällt also auf dem Kabel ggfs. das Anderthalbfache!!!! der bisherigen thermischen Leistung an. Das klingt schon deutlich mehr als der Sprung von 16 auf 19,5, den man vielleicht intuitiv vermuten würde, richtig?

Ich weiss nicht, wie viel Sicherheitsreserve bisher eingeplant wurden, ich vermute mal Faktor 2. Und davon ist jetzt einfach mal die Hälfte für BKW "geopfert" worden - ich finde das ehrlichgesagt ganz schön mutig! Wer weiss, in wie vielen Altbauten die Sicherheitsreserve gar nicht "stille Reserve" ist, sondern das Kabel schon längt "auf Kante" gefahren wird?
 
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Weyoun schrieb:
Vielleicht haben sie Angst vor "Tuning-Wechselrichtern" (Hacken der Firmware, die dann AC- und DC-mäßig die gleiche Leistung bereitstellen)? Vorstellbar wäre es, dass bestimmte Wechselrichter per Firmware-Update dahingehend gebracht werden können.
Wenn die PV-Module peakmäßig nur 1.000 Watt liefern können, muss man sich auch keine Gedanken über möglichen Missbrauch machen. ;)

Dann kauf ich mir doch direkt einen entsprechend dimensionierten WR. Anschließen kann man heute alles, auch selbst einrichten. Ob ich mir nun einen 800er Hoymiles kaufe oder einen 2000er und den auf 800 Watt Ausgangsleistung reduziere spielt keine Rolle.


Wenn wir über illegale Tweaks sprechen, dann kannste doch auch direkt einfach bauen wie du willst und nichts anmelden oder nur nen 800er WR anmelden.

@Yosup
Grundsätzlich hast du natürlich recht. Du unterstellst aber einen Edgecase der gleichermaßen den Worstcase abbildet. Mal angenommen, du wirklich einen Verbraucher der 16A zieht + die 3,5A aus dem BKW.
Wie lange müsste der Verbraucher mit 16A laufen, damit dein Edgecase zieht? Jetzt hängt vielleicht noch dein BKW genau an dieser Leitung. Würde der Strom des BKW nicht direkt zu dem 16A Verbraucher wandern (gleiche Phase, kürzester Weg)? Bspw. 3,6kW Elektrogrill steht auf dem Balkon, wo auch das BKW hängt. Ergo zieht der Elektrogrill ja nicht mehr die 3,6kW (Fiktiv) auf dem Netz, sondern nur noch die 2,8kW.

Natürlich alles unter der Annahme, dass der Außenbereich über eine dezidiert abgesicherte Phase läuft.
Ich finde sowas immer schwierig. Zumal es auch über die Zeit unterschiedliche Vorschriften gab und gibt.
Hier wird versucht 99,9% aller Risiken auszumerzen. Hätte man aber schlauer regeln können.
 
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Weyoun schrieb:
Auf den ersten Blick schon, im Fehlerfall sieht es schon wieder anders aus.
Balkon-PV-Wechselrichter dürfen schon mehr Leistung abgeben, nämlich in den DC-Pfad beim Laden eines Akkus. Nur in den AC-Pfad dürfen sie nicht mehr als 800 Watt ausgeben. Das Problem ist dann zum einen die Firmware (in unterschiedlichen Ländern gibt ein und der gleiche Wechselrichter mehr Leistung ab, je nach Firmware bzw. Einstellung) und zum anderen ein Defekt (die "Drosselung" funktioniert nicht richtig und es wird doch die aktuell anliegende PV-Modulleistung durchgereicht (bis 2 kW)).
Was hat der Stecker mit dem Wechselrichter und dessen Einspeiseleistung zutun? Der WR ist am Ende der gleiche! Wenn der WR sich aufgrund eines Defekts entschließt die 2kW durchzuschieben, dann tut er das mit dem Wieland- genauso wie mit einem Schuko-Stecker.
Anders gesprochen: Wenn die Bude abfackelt weil der WR mehr durchgeschoben hat, ist man von der Norm & Recht her im grünen Bereich weil man einen Wielandstecker benutzt hat? Ehm, janee is klar 🙄
 
Ich verstehe nur Bahnhof bei all den Begriffen.
Hab da mal ne Frage!
Ich liebäugle schon seit geraumer zeit mit dem Vollausbau von Ankers Multisystem (14,4kWp, 64,5kWh Akku, 4,8kW Einspeisung, 11kW E-Auto Lader). Muss ich mir bei diesen neuen Auflagen irgendwelche Gedanken machen mit dieser Anlage???
 
Die Norm ist zwar etwas lächerlich, aber als Elektrofachkraft einfach zu erfüllen. Was mich stört ist das EEG, welches mich als Elektrofachkraft daran hindern, selbst eine PV-Anlage zu errichten. Ich könnte sie zwar errichten und anschließen aber ich kann sie beim Netzbetreiber nicht selbst anmelden, weil ich nicht im Installateurverzeichnis meines Netzbetreibers angemeldet bin. Dafür bräuchte ich ein Gewerbe. Hinzu kommen dämliche Regelungen wie die 60%-Wirkleistungsbegrenzung, die es völlig unwirtschaftlich machen. Die alternativen Vorgaben, um die Wirkleistungsbegrenzung zu umgehen, sind bei meinem Netzbetreiber nicht hinreichend definiert. Das passiert wenn Gesetze geschaffen werden, wofür keine notwendig wären, wenn man die Privatwirtschaft es hätte regeln lassen.
 
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Weyoun schrieb:
Solche "Soft-Drosseln" gibt es auch bei WLAN-Routern: In Europa drosselt die Firmware z.B. bei 100 mW, in der USA erst bei 1 Watt.
Wobei da die Regeln zuletzt angezogen wurden. Die FCC und europäische Entsprechungen davon lassen nur noch Funkmodems zu, deren Sendeleistung und Frequenzbänder nicht vom Nutzer modifizierbar sind (in gewissen Grenzen). FCC Siegel sollte es meines Wissens nur noch geben, wenn die Firmware kryptografisch gesichert ist und nur bei positiver Prüfung ausgeführt wird oder aber Sicherungen durchgebrannt werden um die Modifikation auszuschließen.

Ich weiß nicht, ob solche Produkte zulassungsfähig sind, oder ob bei BKW-Wechselrichtern wirklich "hart codierte" Grenzen vorhanden sein müssen, die man nicht per Firmware-Updates oder Einstellungsänderungen aushebeln kann.

Für Kleinanlagen 600W und später 800W gab es bereits eine Produktnorm und mir ist kein WR bekannt, der für >800W ausgelegt war und nach dieser Norm zertifiziert war (ich habe da aber auch nur endlich Zeit reingesteckt bei der Suche einer Lösung für mich). Was aber viele Anbieter nicht davon abgehalten hat, Wechselrichter mit Softwaredrosseln zu verkaufen und im Crossselling auch gleich Lösungen die Drossel zu entfernen..
Die übliche Geschichte, was erlaubt ist und was real getan wird.

gaelic schrieb:
Also da gibt es zahlreiche Beispiele im photovoltaikforum. Mein WR kann defaultmäßig 800W, via API kann ich aber 1200W ausgeben lassen (mache ich auch via HA). Und nur zur Sicherheit: hab mir eine eigene Leitung mit mindestens 2,5mm² (für Klimaaußengerät & Balkonkraftwerk) gelegt.

Unzulässige Installation und der WR wird die Produktnorm für 800W Kleinanlagen nicht erfüllen bzw. nicht zertifiziert sein. Du Normen ignorierender Unhold :).

Sierra1505 schrieb:
Wurde lobbiert? Davon kannst du bei Gesetzgebungen die Produkte in´s Feld bzw. den Markt geben ausgehen. Vorallem wenn sie spezifisch sind UND restriktiv.
Normen sind keine Gesetzgebung! Normengremien setzen sich aus ungewählten Interessenvertretern zusammen, vorrangig der Wirtschaft.
Die Gesetzgebung, die Balkonkraftwerke ermöglichst stammt aus der Politik und nahm ihren Anfang auf Ebene der EU. In Deutschland wurde der Beschluss anfangs halbherzig umgesetzt 600W mit viel BitteBitte beim Vermieter. Die Ampel und Führung von Habek hat dann 800W für Wechselrichter, 2.000W für Modulleistung und vorrangige Mietnutzung ins Gesetz geschrieben und die Hürden für Vermieter, Eigentümergemeinschaften zum Widerspruch massiv erhöht.
Der "olle Grüne" hat sich damit viele Feinde gemacht war pro Interessenvertretung der Bürger, anti Kapitalinteresse.. DIE GRÜÜÜÜÜNEN :D
 
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@ave88
Andere Baustelle, in der/deiner Dimension bist du schon weit über dem was ein BKW ist hinaus, das muss eh als PV-Anlage angemeldet werden
 
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Das ist so ein Krampf in Deutschland.

Mein WR hat 2x400W. Drann hängen 3 Module - SW 450W + (SO 420W+ W 420W). Ich komme damit nie über 800W (wie auch), in den seltensten Fällen auf lange Zeit (mehr als 2 Stunden) 800W. Warum zum Henker soll das nicht über einen Schukostecker einspeissbar sein, der auf 3.6kW Dauerlast ausgelegt ist?

In Frankreich gilt. "Empfohlen: 800-900W je Steckdosen Stromkreis, Insgesamt nicht >3kw"

Sowas pragmatisches geht in Deutschland natürlich wieder nicht.
 
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