News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung

Nagilum99 schrieb:
Dein Herd z.B. muss nur defekt sein.
Nein. Denn der zieht auch nicht mehr als 2300W, da er an einer Schuko Steckdose angeschlossen ist. Bei einem Kurzschluss fliegt der LSS oder/und FI.

Kombinationsgeräte (i.d.R. 3-Phasig) haben hingegen eine eigene Absicherung. Diese betrifft es also auch nicht.

Nagilum99 schrieb:
Das sind keine "konstruierten Beispiele".
Dann erneut die Frage: Es macht dann einen Unterschied ob die Leitung 6 oder 8 Stunden überlastet ist?
Um bei der abstrusen 960Wp Drangsalierung zu bleiben.

Es war auch nie die Rede von >16A auf Schuko. Denn wie bereits mehrfach in diesem Thread geschrieben, ist Schuko nur auf 10A Dauerlast ausgelegt.

Ich habe bereits in meinem initialen Post geschrieben, dass diese endlose Diskussion über die abschnittsweise Überlastung von Kabelstrecken eher theoretisch (aber nicht unmöglich) ist und es mir darum gar nicht geht. Mir ging es ausschließlich um die blödsinnige 960Wp Restriktion. Diese ändert nichts an der Überlastungsproblematik. Denn ob die 800W nun 6h oder 8h anliegen dürfte ziemlich unerheblich sein.
 
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Sierra1505 schrieb:
was soll dann der Wielandstecker regeln?
Der Wieland scheint bereits bei vielen Solar Modulen und WR eingebaut zu sein. (Dank Lobby anscheinend.)
Und dann müsste ein Elektroinstallateur einen neuen "Stromkreis" zum Verteiler legen wo der WR direkt angeschlossen wird.
Somit ist ausgeschlossen das ein DAU ein Stromkreis über 4480W (16A Schuko+800W Solar) belasten kann und es zum Kabelbrand in den Wänden kommt.
Warum nur bis 2000W? Vermutlich weil es ab 2000W bereits eine andere Regelung gibt.

SaxnPaule schrieb:
Mir ging es ausschließlich um die blödsinnige 960Wp Restriktion.
Finde ich auch blöd. Im Winter bringt 960Wp oft nicht viel... Um an die 800W vom WR zu kommen bräuchte man da mehr.
 
Also mein Balkonkraftwerk hat 1,8kW PV Leistung und natürlich einen gedrosselten WR ;)
Die Anlage hat eine seperate Leitung von 2,5mm² zum Sicherungskasten und dort ist die übern einen FI vom ganzen Rest getrennt.

Ich will garnicht wissen wieviele BKW ohne eine Markstammdaten Register irgendwo herum schwirren. Den Netzbetreibern ist es egal die bekommen doch auch kostenlosen Storm, der teuer verkauft werden kann.
 
theGucky schrieb:
Im Winter bringt 960Wp oft nicht viel
Bei Mistwetter wie aktuell bringen auch knapp 2kWp nicht wirklich was. Mein Peak war heute bei 200W und in Summe knapp 1,1kWh geerntet :(

Bei Sonne in Kombination mit einem Speicher wird es erst interessant. Weil man dann auch mal deutlich über 10kWh sinnvoll nutzbar machen kann.
 
theGucky schrieb:
Warum nur bis 2000W? Vermutlich weil es ab 2000W bereits eine alte Regelung gibt.
2kW ist seit der letzten Gesetzesnovelle die Obergrenze der Modulleistung für Balkonkraftwerke. Hätte die Norm darauf keine Rücksicht genommen, hätte es eine Regelungslücke gegeben. Denn das Gesetz benennt 2kW und die Lücke entstünde, wenn die Norm BKW nur bis 960W erlaubt hätte.
Naja und die VDE hat die Möglichkeit genutzt, BKWs >960W in die Unwirtschaftlichkeit getrieben und Kleinspeicher auch.
 
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Samurai76 schrieb:
Soweit ich die neuen VDE Regeln verstanden habe, ist es zukünftig nicht mehr möglich, einen WR mit regelbarer (vom Nutzer) einstellbaren Leistungen als BKW WR zertifizieren zu lassen.
Jein. Wechselrichter mit regelbarer Einspeiseleistung sind weiterhin erlaubt, solange sich diese nicht über 800 Watt einstellen lassen. Oder kurz formuliert, regelbar ja, nur nicht mehr als 800 Watt.
Und die Grenze von 800 Watt muss so festgelegt sein dass ein Nutzer diese nicht mittels Softwaremanipulation eigenmächtig erhöhen kann, oder auch der Hersteller mittels Firmwareupdate nicht.
 
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SavageSkull schrieb:
Und dieses "Im Stich könnte der Strom doch mal über 16A sein" halte ich eine konstruierte Ausrede. In der großen Masse hat auch niemand 13A Automaten für seine 1,5mm² Leistung im Verteiler.
Da ist der Bestandsschutz völlig in Ordnung, wenn man aber 800W Leistung ins System drückt, macht man plötzlich Angst, dass die Häuser abbrennen würden.
Nein du "Experte" du kannst eben nicht garantieren das du die 800W ins Netz Drückst sondern die können auch einfach da bleiben und direkt verbraucht werden. Noch mal für dich, du kannst die 800W zusätzlich verbrauchen, zusätzlich zu den 3680W. Deine 16A sieht die zusätzlichen 800W aber nicht weil sie dahinter im Regelfall eingespeist werden. Auf einem Teilstück können also wie bereits beschrieben 19,5A liegen was noch abgedeckt ist von den Leitungstollerenzen auch im ranzigsten Altbau.
Würden Leute wie es sich heute gehört ihre Steckdosen mit 10/13A Absichern hättest du auch dieses Problem nicht und könntest ohne Gefahr mehr einspeißen. Gerade in der Mitbutze hängt aber oft alles an einem 16A Automaten und nicht wie heute (also 80iger) jedes Zimmer an mindestens einer Sicherung. Stand heute sind sogar Licht getrennt, 3-4 Steckdosen maximal pro Sicherung. Da haste dann für Küche oder Wohnzimmer bereits eine handvoll Sicherungen. Du hast absolut oberflächliches falsches Halbwissen von einfachsten Hausinstallationen oder allgemein wie Strom funktioniert! Die Böse VDE muss immer vom absolut schlimmsten Fall ausgehen und das ist eben so eine 60iger Jahre Ossi-Butze mit 1-3 Sicherungen fürs Ganze Haus oder sogar Grundstück und wo da schon nicht drauf geachtet wurde diese Sinnvoll gleichmäßig aufzuteilen. Nachdem 3 Umbau hängt dann eben haute auch mal praktisch jede Steckdose im Haus auf nur noch einer Sicherung. Neu verdrahten und Sicherungsautomaten tauschen kann und darf man dem Privathansel nicht zumuten also gibt es einzig die möglichkeit der Drosselung da man so auch keine Kontrolle braucht wo gerade in im Haus eingespeißt wird. Und zum dritten mal die 800W sind genau dafür dar damit man alles so lassen kann wie es ist! Du wüdest dazu Bestandschutz sagen auch wenn es den zu keiner Zeit gibt, denn schon bei der kleinsten Veränderung in der Installation müsstet du absolut alles auf den Stand der Technik bringen und das bis zur Hauptverteilung! Viel Spaß dann mit "Notschaltern, drölfzehn FIs und Überspannungsschutz" etc. So was will niemd machen. Bestandsschutz hast du nur im Baugewerbe! Ich verdiene meine Brötchen auch in der Industie im Schaltschrankbau auch da hält sich das Märchen des Beastandschutzes bis heute. Wenn eine neue VDE XY kommt dann ist da alte ungültig, du hast hier im besten falle übergangszeiten bis wann du spätestens den Stand umgesetzt haben musst. das sind ja nach Sachen auch mal gerne festgelegte 10-15 Jahre. Daher für so manchen wohl auch das Märchen es würde ewig so legal sein es zu nutzen.
 
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Weyoun schrieb:
Natürlich nicht. Aber bei Benutzung eines Wieland-Stecker überlebt man in beiden Fällen ohne Einschränkungen, bei Schuko kann man jeweils einen gewischt bekommen. ;)
Muss mich korrigieren, im Fehler sind es 960W, nicht 800W 😆 Der Punkt ist halt: Weder bei 2000W, noch bei 960W stehen die Chancen gut. Die 960W ist aber ok? Hmm....

Weyoun schrieb:
;)

Bzgl. der "redundanten Abschaltmechanismen": Gab es da nicht vor einigen Monaten erst Meldungen, dass bei einigen Herstellern die benötigten Relais zum Auslösen der Sicherungspfade "gefehlt" haben?
War Deye wenn ich es richtig im Kopf habe. Ausnahmen bestätigen die Regel, sie haben nachgezogen mit einem externen Relais. Die Vorschrift steht, und sie haben sie am Ende wieder umgesetzt, sonst wär's für sie denke ich anders ausgegangen.

Weyoun schrieb:
Zudem: Das An- oder Abstecken eines Verbrauchers vom Netz ist etwas anderes als das An- oder Abstecken des Netzes an einen Verbraucher (was bei einem Wechselrichter ja der Fall ist).
Der zweite Verbraucher sollte vermutlich Erzeuger heißen?
Auch da wieder jein, im Grunde der gleiche Punkt wie oben: Ja es ist was anderes, dem Stecker ist die Richtung in die der Strom fließt egal. Wenn ich einen großen Motor mit Schuko (große Flex, Kreissäge etc) per Schuko anschließe, kann ich dort genauso eine gewischt bekommen. Dort eventuell noch wahrscheinlicher, weil keine Schutzmaßen notwendig sind? Und dennoch ist der Schukostecker da i.O.
 
Einfach Gurillia PV machen.
Und den Stromkreis von 16A runter auf 10A mit ein Sicherungsautomat | Leitungsschutzschalter absichern.
Fertig.
 
Die Regel Wut kennt keine Grenzen.

Was macht ein Wieland Stecker jetzt so besonders? Dass man gegenüber ein Schuko-Stecker kein elektrischen Schlag bekommen soll? Wie oft spielt der typische Hausbewohner denn an den Schuko-Stecker seines Balkonkraftwerks rum?! Ich mein, die Leute die sich sowas installieren sind ja nicht grad blöde im Kopf - die Wissen ja, dass ihr Kraftwerk Strom produziert.
Wenn ich also da dringend an den Stecker was machen möchte, so tu ich dies am Abend wenn es schön dunkel ist ... und ansonsten reicht auch schon der schnöde Schuko-Stecker in Verbindung mit einem guten Wechselrichter aus. Bekommt der Wechselrichter kein Signal aus dem Stromnetz - so schaltet er sich eh ab ...

Aber wahrscheinlich gibt es ein Tik-Tok Contest - schnellst möglichst den Schoko-Stecker des Balkon-PVs abzuziehen und daran zu lecken.

So schaffen wir die Energiewende nicht!
 
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_killy_ schrieb:
Ich mein, die Leute die sich sowas installieren sind ja nicht grad blöde im Kopf - die Wissen ja, dass ihr Kraftwerk Strom produziert.
D.h. noch lange nicht, dass sie sich auch vorstellen können, was das bedeutet.
 
CubeID schrieb:
Muss mich korrigieren, im Fehler sind es 960W, nicht 800W 😆 Der Punkt ist halt: Weder bei 2000W, noch bei 960W stehen die Chancen gut. Die 960W ist aber ok? Hmm....
Wie bitte? Hast du meine Postings zuvor komplett gelesen und verstanden? Bei Wieland ist das Berühren unmöglich, weshalb man keinen gewischt bekommen kann.
CubeID schrieb:
War Deye wenn ich es richtig im Kopf habe. Ausnahmen bestätigen die Regel, sie haben nachgezogen mit einem externen Relais. Die Vorschrift steht, und sie haben sie am Ende wieder umgesetzt, sonst wär's für sie denke ich anders ausgegangen.
Was in der Vergangenheit passieren konnte, wird auch in der Zukunft passieren können. Die Gier einiger Manager wird manchmal übermächtig und lässt Vorschriften nicht immer so ernst sehen.
CubeID schrieb:
Der zweite Verbraucher sollte vermutlich Erzeuger heißen?
Nein, das Netz ist der Erzeuger (mal der Energieversorger, mal der Wechselrichter). ;)
CubeID schrieb:
Wenn ich einen großen Motor mit Schuko (große Flex, Kreissäge etc) per Schuko anschließe, kann ich dort genauso eine gewischt bekommen. Dort eventuell noch wahrscheinlicher, weil keine Schutzmaßen notwendig sind? Und dennoch ist der Schukostecker da i.O.
Deshalb ist der Schuko ja auch alles andere als 100 % sicher ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. zwei Schalter gleichzeitig niederdrücken, um Rasenmäher oder Kreissägen überhaupt einschalten zu können).
 
gaelic schrieb:
Der WR macht ohne Spannung vom Netz ja nichts.
Das ist nur bei einwandfrei funktionierenden Netz- und Anlagenschutz (N/A-Schutz) der Fall. Ist dieser defekt dann kann der Wechselrichter auch Spannung auf die Schukosteckerkontakte geben wenn dieser nicht eingesteckt ist.
Wie oft das in der Realität der Fall ist, ist mir allerdings unbekannt.
 
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WinnieW2 schrieb:
Wie oft das in der Realität der Fall ist, ist mir allerdings unbekannt.
Also rein aus den Medien hätte ich in den letzten 5 Jahren noch nie von soetwas gelesen. Und ich bin mir sicher das soetwas sofort aufgegriffen worden wäre, siehe z.b. auch Meldungen zu China USB Netzteilen und Badewannenvorkommnisse.
In diesem Sinne kann auch ein defekter Wielandstecker zu so einem Ergebnis führen. Also in der Realität eigentlich eh nie, aber mit einem Paar Stricknadeln schafft man alles.
 
SaxnPaule schrieb:
Kannst gern ein sinnvolles Gegenbeispiel bringen.
Ok, zumindest ein Gegenbeispiel kann ich dir nennen. Das Eigenheim meier Großeltern mütterlicherseits.
Drei Steckdosenstromkreise für eine Etage. Sicherlich 10 Steckdosen an einer Sicherung.
Und da wurde durchaus mal ein el. Heizkörper an einer Steckdose betrieben, oder mal ein Heizlüfter im Badezimmer... Weil die Dämmung und die Fenster entsprachen vor-WK2-Niveau.

Da dürfte ein solches Bkw angeschlossen und betrieben werden... wird es aber real nicht. Aber es gibt wohl noch bis zu 1 Million Gebäude in Deutschland welche 1950 und noch früher gebaut wurden... und die vorhandene Elektroinstallation 70 Jahre und älter ist.
Die VDE-Richtlinie berücksichtigt solche Altbauten.

Andererseits, hätte der VDE auch dem Passus ergeänzen können dass nach einem verbindlichen e-Check der vorhanden Elektroinstallation eine höhere Einspeiseleistung erlaubt ist.
Allerdings werden dann auch solche Dinge wie nicht vorhandene Fehlerstromschutzschalter bemängelt werden, oder fehlende Schutzleiter bei der Installation.
 
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@Weyoun Ja, habs gelesen. Ja, mit Wieland ist es sicher egal wieviel W. Mein Punkt war bzw. ist jedoch, warum sind 800/960W beim Schuko ok und 2000W nicht? Beides ist lebensgefährlich wenn die anderen vorgeschriebenen Schutzmechanismen nicht funktionieren. Und bei den Schutzmechanismen ist - der Vorschrift entsprechend - Redudanz drin... wenn sich ein Hersteller nicht dran hält ist das Kacke. Wenn sich ein Hersteller bei der Isolierung vom Wielandstecker nicht dran hält ebenso... das Spiel kann man bis in den tausendsten Unterfall weiterspinnen.

Ja, Gier frisst Hirn, fehlendes Verantwortungsbewusstsein - Probleme unserer Zeit 🪦
 
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@aze131989
Bitte lese nochmal was ich geschrieben habe. Du unterstellst mir gerade ich hätte das Gegenteil behauptet, als was ich geschrieben habe.

Und nimm dir bitte nicht raus zu behaupten, was andere Leute für ein Fachwissen haben oder nicht.

Mir ist schon klar, was für Vorschriften gelten. Meine Kritik ist, dass das Gremium der VDE hier, mal wieder, völlig an der Praxis vorbei diskutiert. Nachher leiden wieder alle unter der nächsten verkorksten Norm.
Zumal gerade im Bereich PV, das ständige wechseln von Vorschriften zu mehr Chaos führt als notwendig.

Ich habe zweimal geschrieben: Die Beschränkung auf 800W beim BKW ist dafür da, dass es der Laie im Baumarkt kauft und selbst anschließen kann.
Diejenigen, die damals auf den Wieland Stecker bestanden haben gehören aus dem Gremium geworfen!
Die haben offensichtlich die Aufgabe nicht verstanden. Wenn man Angst davor hat, dass beim Abziehen noch Spannung auf den Pins ist, dann gehört eine Schutzschaltung als Vorschrift in den Wechselrichter (Die ist übrigens drin)
 
WinnieW2 schrieb:
Und da wurde durchaus mal ein el. Heizkörper an einer Steckdose betrieben, oder mal ein Heizlüfter im Badezimmer...
In unserem Gemeindehaus haben sich die waffelbackenden Damen auch mal über die schlechte Elektrik beschwert, weil sich ihre vier oder fünf Waffeleisen gemeinsam an einer nicht ganz abgewickelten Kabeltrommel nicht zuverlässig auf Dauer betreiben ließen ;).

Man kann gar nicht so viel regeln, wie Benutzer an Blödsinn anzustellen in der Lage sind.
 
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HtOW schrieb:
Zumal VDE ≠ Gesetzliche Vorgaben.
Ich wollte noch nachtragen...
Jein, den §49 EnWG verweist auf die VDE-Richtlinien... und das reicht Juristen und Richtern sowie Versicherungen im Schadensfall.
Weil dann muss man im Schadensfall glaubhaft nachweisen dass der Schaden auch unter Einhalten der VDE-Richtlinien entstanden wäre,
weil wird ein Missachten der VDE-Vorschriften durch Schadensgutachter festgestellt wird das als Schadenursache nicht ausgeschlossen.
 
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