Beamer kann innerhalb der Garantie nicht repariert werden

Buttkiss

Captain Pro
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Hallo zusammen,

ich würde gerne mal Eure Meinung dazu hören. Bei meinem Heimkinobeamer von Acer (>1k EUR) ist der DMD Chip defekt was sich in Pixelfehlern äußert. Beim Filme schauen ein absolutes Nogo, der Beamer ist für mich nicht mehr einsetzbar. Acer gibt in seinen Garantiebestimmungen eine 5 Years replacement Garantie womit ich noch in der Garantiezeit bin. Der Service von Acer hat den Defekt und den Austauch auf Garantie bereits bestätigt. Also Gerät eingeschickt und nach sechs Woche habe ich die Nachricht erhalten das das Ersatzteil nicht mehr hergestellt wird und der Beamer damit nicht repariert werden kann. Man bietet mir an das Gerät unrepariert zurück zu schicken oder kostenfrei zu entsorgen....
Ich weiss das ich keinen Rechtsanspruch habe aber das kommt mir so nicht richtig vor. Der Hersteller muss die Ersatzteile für die Garantiezeiträume doch vorhalten. Wie will er sonst die beworbene Garantie erfüllen?
Was könnte hier eine adequate Lösung sein? Ersatzgerät, Kaufpreis (teilw.) erstatten?
 
Buttkiss schrieb:
Ich weiss das ich keinen Rechtsanspruch habe
Wieso nicht? Du hast ja anspruch auf vertragserfüllung - und die garantie ist bestandteil des Vertrags.
Ergänzung ()

Buttkiss schrieb:
Man bietet mir an das Gerät unrepariert zurück zu schicken oder kostenfrei zu entsorgen....
Ein Austauschgerät gibt es auch nicht? Sonst würde ich noch Geld haben wollen.
 
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Entweder Ersatzgerät oder Gutschrift. Einfach entsorgen und es nicht ersetzen geht nicht.
 
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In den Garantiebedingungen können auch solche Fälle ausgeschlossen werden. Vlt steht das noch irgendwo an anderer Stelle geschrieben.
Bei manchen Garantien werden auch bestimmte Teile ausgeschlossen.

@MadDog @Arcaras
Ich gehe davon aus wenn Geld zurück dann nur den Zeitwert.
 
Gleichwertiges Austauschgerät aus neuerer Generation, wenn die alte nicht mehr vorrätig ist, oder eben Geld zurück. Würde aber mal die Garantiebestimmungen nochmal genau durchlesen.
 
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Es gibt überhaupt keinen Rechtsanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
 
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Klar, aber wenn man 5 Jahre Garantie mit seinem Gerät erworben hat, dann wäre diese nach meinem Verständnis (im Rahmen der Garantiebestimmungen) auch zu erfüllen.
 
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yxcvb schrieb:
Es gibt überhaupt keinen Rechtsanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Es gibt keinen Rechtsanspruch, dass der Hersteller mir überhaupt eine Garantie gewährt. Wenn er das aber tut, muss er sich aber auch dran halten.
 
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Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um eine normale Garantie handelt, sondern irgendeine Ersatzteilgarantie nach Herstellung des Gerätes, die wahrscheinlich schon abgelaufen ist.
 
Buttkiss schrieb:
Der Service von Acer hat den Defekt und den Austauch auf Garantie bereits bestätigt.
Buttkiss schrieb:
[...] nach sechs Woche habe ich die Nachricht erhalten das das Ersatzteil nicht mehr hergestellt wird.
Könnte es sein, dass hier Information verloren gegangen ist?
Ich würde per Mail antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung, in welcher Sie mir mitteilen, dass eine Reparatur des eingesandten Geräts nicht möglich ist. Gerne weise ich Sie auf Ihre Nachricht an mich vom [Datum] hin, in welcher Sie den Defekt sowie den Austausch auf Garantie bereits schriftlich bestätigt hatten.

Insofern bitte ich Sie nach nunmehr fehlgeschlagener Reparatur mitzuteilen, in welcher Form ich die Erstattung des Kaufpreises erhalten kann. Andernfalls bitte ich Sie, das defekte Gerät im Rahmen der eingeräumten Garantie gegen ein gleichwertiges, neues Modell zu tauschen.

Für Ihre Nachricht bis zum [Datum +7 Tage] mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
 
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Die Garantie ist Bestandteil des Produktes und sollte folglich eingehalten werden.
Die Geschichte ist auch eigentlich recht einfach. Du hast ja scheinbar schon eine schriftliche Zusage, dass es repariert wird, folglich ein Eingeständnis, dass das unter die Garantie fällt. Der Umstand, dass Acer die passenden Ersatzteile nicht mehr vorrätig hat, ist ja nicht dein Problem. (keine Rechtsberatung)
 
10 Jahre Garantie auf dem Kompressor (Kühlschrankmotor).
Nach 36 Monaten ist das Teil kaputt gegangen. Totalschaden. Defekt wurde vom Kundendienst bestätigt. Nach ca. 6 Wochen und einigen Telefonaten kam das Ersatzgerät. Kostenfrei!
 
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Buttkiss schrieb:
Bei meinem Heimkinobeamer von Acer (>1k EUR)
Welches Modell genau bitte? Bist Du der Erstkäufer, oder hast Du das Ding irgendwo gebraucht gekauft? Günstiger als Restposten?
 
Buttkiss schrieb:
Ersatzgerät, Kaufpreis (teilw.) erstatten?

neuwertiges Ersatzgerät oder KOMPLETTEN Kaufpreis zurück, was anderen ist für Acer, wenn die es nicht Reparieren können nicht möglich.

Denn Sie haben HERSTELLERGARANTIE gegeben, keine Gewährleistung. Diese bestand zum Kaufzeitpunkt und ist damit verbindlich für Acer.
 
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Ich bin auch absolut der Meinung, dass Acer hier sich nicht aus der Affäre ziehen kann. 5 Jahre Herstellergarantie ist gesetzt, somit müssen sie auch die Ersatzteile vorrätig haben. Ich würde da nicht locker lassen.
 
Leute, die müssen gar nichts. Einfach mal die Garantiebedingungen anschauen und feststellen, was dort alles ausgeschlossen wird
 
Mit dem Verbraucherschutz habe ich schon telefoniert. Daher weiß ich auch das ich keinen Rechtsanspruch hab. Meiner Meinung nach muss sich der Hersteller aber an seine eigenen Angaben halten.
Die Dame vom Verbraucherschutz konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.
In den Garantiebestimmungen steht nur das der Chip innerhalb der 5 Jahre ausgetauscht wird. Ausgeschlossen werden nur die üblichen Dinge wie unsachgemäße Behandlung. Dort steht nichts was die Reparatur ausschließen würde.
Ich bin Erstkäufer. Gekauft ganz normal als Neuware im Beamershop.
 
Zuletzt bearbeitet:
Buttkiss schrieb:
Die Dame vom Verbraucherschutz konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.

bei solchen Sachen werden die erst richtig aktiv, wenn man mindestens eine Beratungsgebühr bezahlt .... leider.

Buttkiss schrieb:
In den Garantiebestimmungen steht nur das der Chip innerhalb der 5 Jahre ausgetauscht wird.

wenn das drin steht, dann müssen die das auch machen, was anderes ist Vertragsbruch.

das einzige was die sagen könnten, das die Garantie über den Händler abgewicket werden und der das erst verweigern muss, bevor die aktiv werden.

€dit:

https://www.anwalt.org/herstellergarantie/

Wird eine Garantie durch Händler oder Hersteller angeboten, dann entsteht zwischen diesen und den Kunden ein Vertrag, der im Garantiefall erfüllt werden muss.

heißt wird die Garantie nicht erfüllt, wird der Vertrag seitens des Herstellers gebrochen. Dann hast du Anspruch auf mindestens "Schadensersatz" oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag, sprich Geld zurück.
 
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