Beamer kann innerhalb der Garantie nicht repariert werden

mchawk777 schrieb:
Du schreibst immer von Fristen unter Missachtung der Tatsache, dass Du nicht weist oder zumindest angibst, ab wann denn die Frist läuft.
Das Kaufdatum ist bei Herstellergarantien komplett irrelevant.
Ich hatte hier schon mal irgendwo geschrieben das der Service anhand der Seriennummer bestätigt hat das nach Produktionsdatum die 5-Jahres Garantie im November diesen Jahres auslaufen würde. Kurz danach habe ich den Beamer gekauft. Also egal ob nach Kauf- oder Produktionsdatum sollte ich innerhalb der Garantiefrist sein.

Ich danke Allen für Ihren Input bisher, aber bitte hier nicht streiten. Das hilft mir nicht weiter.
 
Man kann von "Glück" sprechen, dass Acer eine Niederlassung/Landesgesellschaft in Deutschland hat (wobei das bei so großen Firmen auch wieder relativ normal ist). Hätten sie keine, bzw. nicht mal in der EU, dann wäre es in der Tat spannend geworden, weil sich Gerichtsurteile nicht international durchsetzen lassen oder man hätte vor Ort klagen müssen. Das überstiege dann tatsächlich den Nutzen.
 
Update: Ich war beim Verbraucherschutz vor Ort und habe die Unterlagen übergeben. Die Dame hatte sich schon auf das Gespräch vorbereitet und wollte den Fall noch intern mit einem Anwalt besprechen. Für einen kostenlosen Service haben die schon viel Aufwand betrieben, nach Vergleichsfällen gesucht usw.
Kurze Zusammenfassung: Ich kann nur um den angebotenen Betrag nachverhandeln. Der Hersteller kann sich immer damit rausreden das ihn keine Schuld trifft das der Dritthersteller des Videochips die Produktion eingestellt hat.
Der Weg ist jetzt Acer davon zu überzeugen das die lineare Abschreibung laut Afa Liste nicht den Gegenwert eines funktionierenden Beamers diesen Alters darstellt. Wenn ich mal bei Ebay schaue dann wurde dieser Beamer als defekt, ohne Funktion für 100,- verkauft. Ähnliche Modelle wie das Vorläufermodell lagen zwischen 250 und 400 ,-. Mehr Vergleiche finde ich nicht.
Also, Herstellergarantien sind im Endeffekt für den Popo und ich muss mich nach einem neuen Beamer umschauen. Vielleicht finde ich was passendes beim Prime day.
 
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Da kann mal sehen, das die Garantie, die manche Hersteller versprechen, das Papier nicht wert ist, auf dem die Bedingungen gedruckt sind.

CU
redjack
 
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Gerade noch mal drüber gestolpert, besteht die Garantie jetzt nur auf das DMD? Falls ja, dann wäre das vermutlich eine passable Ausrede für Acer. Wenn die Garantie auf den gesamten Beamer bestehen würde, würde diese Argumentation wiederum nicht passen.
 
@Bl4cke4gle Genau, die Garantie besteht nur auf den DMD Chip den Acer von Texas Instruments einkauft.

Ich frage mich gerade wie das dann mit der Garantie von 8 Jahren auf die Akkus z.B. in einem VW ausschaut. Die werden ja auch von einem Dritthersteller eingekauft. Und sowas lagert ja niemand für Jahre ein.

Das mit dem neuen Beamer wird gar nicht so einfach. Der Beamer muss in einem festen Abstand von 5m eine feste Bildbreite von 3m erzeugen. Geräte mit ausreichend Zoom für eine feste Installation werden anscheinend kaum noch gebaut. Heute hauptsächlich nur noch tragbare Kurzdistanzbeamer....
 
Das kenne ich, hab auch eine feste Einbauposition für den Beamer. Als der während Corona kaputt ging war nichts mit passendem Zoom lieferbar, deswegen steht da jetzt ein 86“ TV. Im Vergleich zur 125“ Leinwand leider recht klein…
 
Ich finde es allgemein auch fragwürdig. Wenn ich da an meinen Arbeitgeber denke, wir müssen über 30 Jahre "Garantie" geben und lagern dafür extra uralte Hardware ein in der Hoffnung, dass die Lagerbestände bis dahin ausreichen. Keine Ahnung, ob wir uns auch so rausreden könnten wie Acer jetzt, falls es nicht ausreicht. Allerdings wären die Kunden dann entsprechend verärgert und da der Markt relativ klein ist, würde sich das schnell rumsprechen. Im Falle von Acer mit einem verärgerten Kunden, ist denen das natürlich völlig egal.
 
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@Madcat69
Der Beamer hängt in einem eigens zum Filmeschauen gebauten Anbau. Ein TV würde alleine schon die Atmosphäre kaputt machen :p
Entweder muss die Kiste weiter vorne hängen oder ich muss das Budget radikal erhöhen....
 
Bei Kurzdistanz käme bei mir nicht das Problem hinzu, dass der Center da steht …

Optoma UHZ66 ist da bei mir jetzt in der engeren Wahl. DLP, Laser, 4000 Lumen und 1.6-Fach Zoom
 
Witzig, der Beamer ist tatsächlich einer von ungefähr zwei die den Zoom laut Datenbank bieten würden die unter 5k EUR liegen :)
Falls du die noch nicht kennst.
 
Bl4cke4gle schrieb:
Ich finde es allgemein auch fragwürdig. Wenn ich da an meinen Arbeitgeber denke, wir müssen über 30 Jahre "Garantie" geben und lagern dafür extra uralte Hardware ein in der Hoffnung, dass die Lagerbestände bis dahin ausreichen. Keine Ahnung, ob wir uns auch so rausreden könnten wie Acer jetzt, falls es nicht ausreicht. Allerdings wären die Kunden dann entsprechend verärgert und da der Markt relativ klein ist, würde sich das schnell rumsprechen. Im Falle von Acer mit einem verärgerten Kunden, ist denen das natürlich völlig egal.
Na ja, die Consumerhersteller nähen heute alles kalkulativ bei der "Massenware" auf Kante, da ist wirtschaftlich gar nicht mehr so viel Spielraum. Und wenn ein Zulieferer stirbt, geht nun mal nichts mehr, dafür können sie auch nichts. Aber das ist ein an sich schon langes bekanntes Probleme bei Consumerhardware schon seit den 70-80ern. Sprich, wenn da was kaputt geht, kannst Du eigentlich gleich immer neu kaufen, Reparaturen sind aufwendig bzw. lohnen sich nicht mehr oder, wie hier, Teile gibts gar nicht mehr.
 
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Update: Nach meinem Hinweis das eine lineare Abschreibung in diesem Fall nicht anzuwenden ist da der so ermittelte Wert nicht den aktuellen Marktwert eines funktionierenden Beames wiederspiegelt, kommt mir Acer nun (widerstrebend) entgegen.
"der rechnerische Zeitwert und der Marktwert müssen nicht immer identisch sein. Egal, welcher Wert nun höher oder niedriger ist, wird der Zeitwert immer nach den gleichen Maßstäben berechnet, während der Marktwert verschiedenen Schwankungen und Einflüssen unterlegen ist.
Unter Anbetracht einer möglicherweise längeren Nutzungsdauer, können wir Ihnen im Rahmen einer einmaligen Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht folgendes Angebot unterbreiten:
Wir bieten Ihnen an Ihr Gerät für 385.92€ inkl. 16% MWST (netto 332.70€)zurück zu kaufen."


Nach dieser überflüssigen Belehrung und dem wiederholten Gefühl Acer verteilt hier großmütig Geschenke anstatt ihre selbst auferlegte Garantie zu erfüllen denke ich das hier nicht mehr zu holen ist.
Ich hab den Deal jetzt akzeptiert und frecherweise gefragt ob die mir den Beamer trotzdem defekt zurückschicken können. Es geht mir einfach gegen den Strich ein funktionierendes Gerät auf den Müll zu werfen. Dann kann ich einem Bastler noch eine Freude machen.
Als Kunde hab ich mich beim Acer Support nicht unbedingt wertgeschätzt gefühlt, allerdings lagen die Antwortzeiten immer höchstens bei 24h. Das hätte auch besser laufen können, aber seis drum. Ein neues Gerät von Acer kommt aufgrund des fehlenden Zooms eh nicht mehr in Frage.

Edit: Acer möchte den Beamer lieber wegwerfen als zurück zu schicken. Das war wohl zu erwarten.
Einen neuen Beamer schiebe ich erstmal, gerade keinen Nerv für.
 
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Ich bin erstaunt, dass Acer tatsächlich darauf eingeht und offenbar doch jemand mit ein wenig Ahnung auf der anderen Seite sitzt. Wenn das DMD nicht mehr zu bekommen ist und Acer auch tatsächlich keine mehr auf Lager hat, bist du damit glaube ich noch ganz gut weggekommen. Sie hätten auch stumpfsinnig blocken können und das Ganze in die Länge ziehen.

Fairerweise hattest du ja auch ein paar Jahre deinen Spaß an dem Gerät und damit schon den ursprünglichen Wert genutzt. Jetzt hast du immerhin eine kleine Anschubfinanzierung für einen neuen Beamer.

Spannend wäre die Frage gewesen, ob Acer jemals genügend DMDs eingekauft hatte um überhaupt die Garantie erfüllen zu können. Während des Produktionszeitraumes vermutlich kein Problem für Acer, bei TI nachzubestellen, aber ob sie danach überhaupt Lagerbestände aufgebaut haben? Natürlich extrem schwierig nachzuweisen und wenn doch, was wäre eine "ausreichende" Menge gewesen? Naja, nur ein paar theoretische Gedankenspiele.
 
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mchawk777 schrieb:
Das Kaufdatum ist bei Herstellergarantien komplett irrelevant.

Nein, ist es nicht!
Wenn Du einen Garantiefall hast, dann gilt das Kaufdatum des Erstkäufers. Darüber werden viele Hersteller auch keine Karenzzeit einräumen. Aber Du musst eben die Rechnung vorlegen.
Lediglich wenn Du keine Rechnung vorlegen kannst, dann wird das Produktionsdatum als Maßstab genommen, i.d.R. plus übliche Zeit bis zum Verkauf. Bei vielen Geräten/Herstellern sind das 1-3 Monate für Lieferweg und übliche Lagerzeit beim Händler, denn wenn ein Gerät z.B. am 01.03.2025 in China produziert wurde, wirst Du es kaum am 02.03.2025 in DE kaufen können... ;)
 
yxcvb schrieb:
Es gibt überhaupt keinen Rechtsanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Nur das Aussprechen eines Garantieversprechens ist freiwillig. Sobald eine Garantie zugesagt wurde, ist diese bindend wie zugesagt.
Ergänzung ()

Sound-Fuzzy schrieb:
Nein, ist es nicht!
Wenn Du einen Garantiefall hast, dann gilt das Kaufdatum des Erstkäufers. Darüber werden viele Hersteller auch keine Karenzzeit einräumen.
Ihr habt beide weder Recht noch Unrecht.
Letztendlich entscheiden die Garantiebedingungen darüber, was gilt. Und diese sind im Rahmen der guten Sitten frei definierbar.
 
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Sound-Fuzzy schrieb:
Wenn Du einen Garantiefall hast, dann gilt das Kaufdatum des Erstkäufers. Darüber werden viele Hersteller auch keine Karenzzeit einräumen. Aber Du musst eben die Rechnung vorlegen.
Nur, wenn Du mit dem Hersteller einen Vertrag hättest!
Sonst ist alles Weitere rein freiwillig. 🤷‍♂️
 
Probier es doch endlich mal mit 443 BGB, statt den Leuten weiterhin denselben Mist zu erzählen.

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

Und zum besseren Verständnis zusammengefasst und fett:

Die Garantieerklärung reicht zur Anspruchsbegründung, kein separater Vertrag erforderlich, keine Freiwilligkeit. Es gelten die in der Garantieerklärung genannten Bedingungen.
 
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Madcat69 schrieb:
Probier es doch endlich mal mit 443 BGB, statt den Leuten weiterhin denselben Mist zu erzählen.
Das BGB gilt in Asien nicht. 🤷‍♂️
Viel Spaß mit dem Einnklagen - da bekommst Du zig Beamer für.

Abgesehen davon wurde zumindest vom Beitragsersteller nirgendwo eine Dokumentation dessen, was er gelesen oder gesehen haben will, veröffentlicht. 🤷‍♂️
 
mchawk777 schrieb:
Abgesehen davon wurde zumindest vom Beitragsersteller nirgendwo eine Dokumentation dessen, was er gelesen oder gesehen haben will, veröffentlicht.
Siehe Beitrag #30.
Nach dem was mir der Verbraucherschutz samt Anwalt erklärt haben hast du auch unter §443 BGB in der Regel das Nachsehen gegenüber dem Hersteller. Acer hätte mir genau genommen gar nicht entgegen kommen müssen da sie die Schuld immer auf einen Dritten schieben können. Als Kunde finde ich das vielleicht doof, aber so läuft der Hase anscheinend.
 
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