Beamer kann innerhalb der Garantie nicht repariert werden

Sebbi schrieb:
wenn das drin steht, dann müssen die das auch machen, was anderes ist Vertragsbruch.

das einzige was die sagen könnten, das die Garantie über den Händler abgewicket werden und der das erst verweigern muss, bevor die aktiv werden.

€dit:

https://www.anwalt.org/herstellergarantie/



heißt wird die Garantie nicht erfüllt, wird der Vertrag seitens des Herstellers gebrochen. Dann hast du Anspruch auf mindestens "Schadensersatz" oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag, sprich Geld zurück.
...und ab hier würde es eine unzulässige Rechtsberatung.
 
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darum ist auch im Link hinterlegt, das man im Streitfall das ganze mit Anwaltschaftlicher Hilfe machen soll.

Das kann dann hilfreich sein, wenn Hersteller der Geltendmachung widersprechen. In diesem Fall kann es gut möglich sein, dass Kunden das Greifen der Herstellergarantie mit anwaltlicher Hilfe einfordern oder einklagen müssen.

außedem steht genau das was ich gesagt hab auch so auf der Website

Wichtig ist zudem, dass dem Garantiegeber eine Frist zur Erfüllung der Herstellergarantie eingeräumt wird. Erfolgt die Erfüllung nicht innerhalb der Frist, können Kunden vom Kauf zurücktreten und den Preis zurückfordern.
 
nutrix schrieb:
Und wann genau gekauft, oder wie alt ist dieses Gerät, hast Du ein Herstellungsdatum?
Das Gerät ist ca. 4,5 Jahre alt also kurz vor Ablauf der Garantie. Aus meiner Sicht aber irrelevant. Entweder bin ich im Garantiezeitraum oder nicht.
Ich werde Acer jetzt erst einmal anschreiben und meine Sicht darlegen und hoffen das wir uns irgendwie einig werden. Bin absolut nicht der Typ der gleich die Anwaltschiene fährt. Wobei ich eh nicht weiß inwiefern das Sinn macht da ich ja offentlich gar keinen Rechtsanspruch habe.
Laut der Dame vom Verbraucherschutz sind Garantiebestimmungen allgemein ziemlich wischiwaschi und es kommt eher auf guten Willen und gute Argumente an.
 
Buttkiss schrieb:
Wobei ich eh nicht weiß inwiefern das Sinn macht da ich ja offentlich gar keinen Rechtsanspruch habe.
Laut der Dame vom Verbraucherschutz sind Garantiebestimmungen allgemein ziemlich wischiwaschi und es kommt eher auf guten Willen und gute Argumente an.
Sorry, aber auf welcher Grundlage hast du denn bitte keinen Rechtsanspruch? Die Dame dort hat doch offensichtlich keine Ahnung?!
Ansonsten gute Idee erstmal mit Acer zu schreiben. Sowas endet aber auch gerne mal in ewigen Mailwechseln, in denen dann auch gerne mal die Tatsachen verdreht werden oder auf Teile von Argumentationen nicht eingegangen wird. Sobald du merkst, dass es anfängt, sich im Kreis zu drehen, lieber abbrechen und Rechtsbeistand hinzuziehen.
 
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Bl4cke4gle schrieb:
Die Dame dort hat doch offensichtlich keine Ahnung?!
Ich hatte mir auch etwas mehr erhofft, die Aussagen konnte ich teilweise nicht nachvollziehen. Das der Hersteller eine Garantie gibt ist tatsächlich freiwillig, aber eine gegebene Garantie dann auch einzuhalten doch sicherlich nicht.
Das habe ich heute abgeschickt
"Sehr geehrte Frau XXX,
hier liegt sicherlich ein Mißverständnis vor. Die Reperatur des defekten DMD Chips des Beamers ist durch die von Acer gewährleistete 5 Years replacement Garantie abgedeckt. Da wir uns noch innerhalb des Garantiezeitraumes befinden, habe ich als Kunde auch einen Anspruch auf Nacherfüllung. (§479, Absatz 3 BGB)
Der Service von Acer hat den Defekt und den Austauch auf Garantie bereits bestätigt.

Ich finde es zwar nicht nachvollziehbar wie Acer seine eigenen Garantiebestimmungen erfüllen will, ohne entsprechend die Ersatzteile vorzuhalten und auch ist es sehr ärgerlich das ein sehr teures Gerät mit einem eigentlich sehr leicht zu behebenden Fehler jetzt auf den Schrott wandert, aber da habe ich als Kunde leider keinen Einfluss.
Mit den genannten Vorschlägen bin ich aus den genannten Gründen nicht einverstanden. Sollte der Beamer tatsächlich durch das fehlende Erastzteil nicht mehr reparabel sein müssen wir eine andere Lösung in Form eines Austauschgerätes oder der Erstattung des Kaufpreises finden.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen"
 
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Buttkiss schrieb:
Ich hatte mir auch etwas mehr erhofft, die Aussagen konnte ich teilweise nicht nachvollziehen

hattest du etwas bei der Verbraucherzentrale bezahlt für die Aussage ? Wie gesagt, ortentliche Prüfungen finden bei der vielen Verbraucherzentralen meist erst gegen einen kostenpflichtigen Auftrag statt.

Buttkiss schrieb:
sehr leicht zu behebenden Fehler

nur mal so am Rande, du solltest nie annehmen, das eine Reperatur leicht ist, wenn du diese nicht schon selbst gemacht hast.
Denn alleine schon der Umgang mit dem DMD Chip wird nicht gerade einfach sein, wenn ich mir das so anseh. Heißt auch die ganzen Arbeiten müssen mit großer Sorgfalt erfolgen und jenachdem wie das ganze verbaut ist wird das natürlich auch schwieriger. Beispielsweise wenn der nicht gesockelt sondern BGA gelötet ist heißt es massiv aufpassen mit der Temperatur die der Chip abbekommt etc.
 
Buttkiss schrieb:
Ich hatte mir auch etwas mehr erhofft, die Aussagen konnte ich teilweise nicht nachvollziehen.
Naja, auch dort ist es vermutlich sowas wie Level-1-Support und das Knowhow entsprechend niedrig. Die Dame telefoniert wahrscheinlich täglich mit vielen Leuten, die rumjammern, dass sie keine Garantie haben und muss denen dann erklären, dass man zwar auf Gewährleistung ein Recht hat, aber eben nicht grundsätzlich auf Garantie. Vermutlich hat sie nicht verstanden, dass das hier ein Fall ist, in welchem der Hersteller die Garantie tatsächlich bereits gegeben hat.
 
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Sind das die Garantiebedingungen?

https://images.acer.com/is/content/acer/WY_Acer_PJT_EMEA_MC.40811.062_v1pdf

Nach denen wäre bei DMD >0.45“ (das ist der Fall?) also eine 5 jährige Garantie auf Ersatz des DMD gegeben. Nach den Garantiebedingungen Punkt 1.4 durch Ersatz oder Reparatur. Dieser Rechtsanspruch dürfte unzweifelhaft gegeben sein. Sie schränken ja die Garantie auch nicht auf „sofern Ersatzteile noch verfügbar“ ein, was sie hätten machen können.

Ärgerlich ist halt, dass man das im Zweifel pet Anwalt oder Gericht durchsetzen muss …
 
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Sebbi schrieb:
hattest du etwas bei der Verbraucherzentrale bezahlt für die Aussage ?
Nein, das war die kostenlose Hotline. Es ging mir erst einmal nur um die Frage ob ich in meinen Verständnis bezgl. der Garantie falsch liege. Die Frage müsste man aus meiner Sicht eigentlich mit einem klaren Ja oder Nein beantworten können. Ich warte jetzt erstmal die Antwort ab bevor ich weitere Schritte plane.
Der DMD Chip ist in der Regel ja ein geschlossenes Bauteil das soweit ich es kenne gesteckt ist. Man muss den Beamer dafür nur recht weit auseinander nehmen. Ich denke mal auch das Acer die Garantie nicht geben würde wenn der Austausch derart kompliziert wäre.
Madcat69 schrieb:
Nach denen wäre bei DMD >0.45“ (das ist der Fall?)
Das sind die Garantiebestimmungen, danke. Und ja, in dem Beamer (Acer M550BD) ist ein mittlerweile kaum noch verbauter grosser 0,67" 4K Chip von Texas Instruments drin.
 
Buttkiss schrieb:
Ich denke mal auch das Acer die Garantie nicht geben würde wenn der Austausch derart kompliziert wäre.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es ist immer eine Abwägung von Kosten/Nutzen. Wenn sie als Hersteller intern damit planen, dass 99% der Chips 6 Jahre halten, kannst du die geräte mit dem 1% gerne einfach wegschmeißen und n komplett neues Gerät anbieten.
 
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Bitte daran denken, daß wir hier keine Rechtsberatung machen können. Du mußt Dich hier wirklich dann mit rechtlichem Beistand behelfen, wobei ich Dir gleich sagen kann, daß dies eventuell ein teuerer Spaß für Dich werden kann ohne Garantie (sorry), daß Du auch gewinnst. Da mußt Du jetzt entscheiden, ob das den Wert eines Beamers aufwiegt.
Ergänzung ()

Buttkiss schrieb:
Das Gerät ist ca. 4,5 Jahre alt also kurz vor Ablauf der Garantie.
Das war jetzt nicht genau meine Frage. Das Gerät ist seit dieser Zeit in Deinem Besitz, ja, aber es sagt ja nichts aus, wie alt es ist. Kannst Du bitte das genaue Modell nennen.
Buttkiss schrieb:
Aus meiner Sicht aber irrelevant.
Nicht ganz, wenn es damals schon ein Auslaufmodell war, was dann günstiger als Restposten etc. verkauft wurde. Übertrieben, wenn schon damals das Gerät beim Kauf 5 Jahre alt war, dann ist es (leider) in der heutigen Zeit verständlich, daß es nicht mehr repariert werden kann. Wenn das Gerät tatsächlich erst 4-5 Jahre alt sein soll, wundert mich das schon, weil da haben die Hersteller schon noch Ersatzteile auf Lager.
Buttkiss schrieb:
Entweder bin ich im Garantiezeitraum oder nicht.
Das kann nur ein Anwalt klären. Es kann sehr wohl Ausnahmen geben, wenn das Gerät doch zu alt ist oder Ersatzteilbeschaffung, und sie sich rechtlich irgendwo doch ein Schlupfloch geschaffen haben.
 
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Madcat69 schrieb:
Sie schränken ja die Garantie auch nicht auf „sofern Ersatzteile noch verfügbar“ ein, was sie hätten machen können.
Bedingt tut dies Acer, in der Garantiebedingung ist geschrieben (Hervorhebung durch mich)
1.4 Im Garantiefall repariert oder ersetzt Acer nach billigem Ermessen schadhafte von dieser Garantie gedeckte
Systeme oder deren Teile durch neue oder neuwertige Teile oder Systeme. [...]
Das ist so eine undefinierte Rechtsfloskel, die grob in die Richtung geht, dass Interessen und Möglichkeiten abzuwägen sind. Das Interesse vom @Buttkiss ist eine Reparatur, die Möglichkeit vom Hersteller zur Reparatur ist aber wirtschaftlich nicht abzubilden, da nötige Ersatzteile nicht verfügbar zu sein scheinen.

Da rechtlich ein Fass aufzumachen wird Imho schwierig.

Die Lehre ist, dass Herstellergarantien meist nahezu wertlos sind. Solange man den Kram nicht liest und explizite Formulierungen auf einen Anspruch auf Instandsetzung oder Ersatz hat. Ähnliches gilt für viele dieser lustigen, kaufbaren Zusatzgarantien/Versicherungen. :/
 
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Genau so ein Passus meinte ich, der das ganze Versprechen wieder obsolet macht. Die Hersteller sind ja auch nicht blöde, und wissen sehr wohl, wie sie sich möglichst mit Versprechen unverbindlich halten, aber dem Kunden den Eindruck geben, das er angeblich den besten Service bekommt.

@Buttkiss
Natürlich kann man verstehen, daß Du verärgert bist, und es entsprechend in der E-Mail formulierst. Nur wirst Du mit Ärger und dem Pochen auf Rechten selten weiterkommen. Ich für meinen Teil versuche es immer erst auf die nette und hilflose Art, und zu meiner Überraschung wurde sehr wohl manchmal das Gerät komplett gegen ein neues getauscht oder das Geld zurückgegeben. Wie Du ja am oberen Passus sehen kannst, haben sich die Hersteller sehr wohl ein gutes Schlupfloch gelassen.

Und ganz ehrlich, heute plane ich eh schon ein, daß Geräte maximal 3-4 Jahre halten und schreibe das schon ab. Mir ist auch ein Beamer 2 Wochen nach Garantieende von 2 Jahren kaputt gegangen. Ist leider eben Pech.
 
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@nutrix
Ich habe noch nie jemanden verklagt und habe das auch nicht vor. Ich denke auch nicht das es soweit kommen wird.
Ich bin Erstbesitzer, habe den Beamer (Acer M550BD) am Black Friday normal in einem Beamer shop gekauft.
Laut Service von Acer zählt das Herstellungsdatum des Beamers als Messgröße für die Garantie. Anhand der Seriennummer läuft die 5 Jahres Garantie noch bis November diesen Jahres, Aussage der Servicemitarbeiters.

Acer hat mir da erst einmal eine standardisierte Mail geschickt, gut möglich das sich das jetzt aufklärt wenn sich tatsächlich jemand mit dem Fall auseinandersetzen muss.
 
Buttkiss schrieb:
Acer hat mir da erst einmal eine standardisierte Mail geschickt, gut möglich das sich das jetzt aufklärt wenn sich tatsächlich jemand mit dem Fall auseinandersetzen muss.
ich würde mal anrufen, ist zwar einige Jahre her, aber ich habe den Support doch als recht nett und fair in Erinnerung.
 
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Buttkiss schrieb:
Ich bin Erstbesitzer, habe den Beamer (Acer M550BD) am Black Friday normal in einem Beamer shop gekauft.
Laut Service von Acer zählt das Herstellungsdatum des Beamers als Messgröße für die Garantie.
Der Beamer kam wohl November 2019 raus, das ist tatsächlich noch nicht so alt.
 
Also meiner Einordnung nach bezieht sich das „billige Ermessen“ in dieser Formulierung nur auf die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch, beinhaltet aber nicht die Möglichkeit keines davon zu machen.
Das wäre zudem in der Form sicherlich dann auch eine unzulässige einseitige Benachteiligung, das wird in AGBs, und nichts anderes sind doch die Garantiebedingungen, in schöner Regelmäßigkeit von Gerichten kassiert.

Nichtsdestotrotz muss man abwägen ob es einem die Zeit und den Aufwand wert ist. Ich bin in ähnlicher Situation (Sony lehnt Sachmängelhaftung ab, Fall wäre vor Gericht daher auch klar) bei unter 300€ Streitwert auch zu dem Schluss gekommen, dass es mir persönlich das zur Zeit nicht wert ist.
Ich probiere daher die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. aus. Kostet nichts, kein Aufwand außer den Fall kurz zu schildern und im Zweifel kann ich später immer noch klagen.
 
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Madcat69 schrieb:
Ich bin in ähnlicher Situation (Sony lehnt Sachmängelhaftung ab, Fall wäre vor Gericht daher auch klar) bei unter 300€ Streitwert auch zu dem Schluss gekommen, dass es mir persönlich das zur Zeit nicht wert ist.
Solche Beträge hake ich erst recht schnell ab, da ist jeder Lebenszeit das nicht wert, sich da irgendwo durchzuwursteln.
 
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