Beamer kann innerhalb der Garantie nicht repariert werden

Ich weiss wie lange sich so etwas hinzieht und das wären mir alleine meine Nerven nicht wert. Bis zur Klärung läuft übrigens der 12 Jahre alte Acer Beamer unkaputtbar weiter. Insgesamt bin ich schon sehr zufrieden mit deren Produkten.

Edit: Gerade die Mail erhalten das man mich jetzt um etwas Geduld bei der Antwort von Acer bittet. Vermutlich wird das jetzt erst mal an den Vorgesetzten oder gleich die Rechtsabteilung weitergegeben.
 
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Also mir persönlich wäre bei 1k€ Streitwert der Rechtsweg definitv wert, vor allem, wenn der Fall so eindeutig ist. Da muss man schon mal einen Richter finden, der in so einem Fall nicht Pro-Endnutzer entscheiden würde. Ich werfe doch nicht 1k€ weg.
"Nach billigem Ermessen" ist kein simples rechtliches Schlupfloch, sondern bedeutet im Endeffekt nichts anderes, als dass es für beide Seiten zumutbar und fair sein muss. Was fair ist, muss dabei ein Gericht entscheiden. Unfair wäre es in diesem Fall z.B., wenn Acer an diesem Garantiefall insolvent gehen würde oder andere erhebliche Nachteile hätte.
Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte, es gibt keine Argumente, warum ein Austausch gegen Neugerät oder Erstattung des Betrages Acer als Firma auch nur ansatzweise schaden sollte.
 
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Kleines Update:
Acer hat mittlerweile eingesehen das sie da doch irgendwie in der Pflicht stehen. Der Beamer bleibt irreparabel aber man prüft jetzt eine Rückabwicklung abzgl. des "Nutzungsvorteils". Die Rechnung haben sie gerade bekommen.
Bis auf den einen versch...$@& weissen Punkt läuft der schöne Beamer einwandfrei. Jetzt Schrott. Hier hätte das kommende Recht auf Reperatur schon den Unterschied gemacht.
 
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Ich zitiere einfach mal die Antwort von Acer:
"Antwort | 02/07/2025
Unabhängig von der Frage, ob aufgrund von Mängeln an Ihrem Gerät Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen, möchten wir Ihnen im Interesse der Kundenzufriedenheit anbieten, Ihr Gerät zu dem Preis von 120.70€ brutto (104.06€ netto) zu erwerben.
Dieser Preis wurde angelehnt an die gesetzliche AfA Tabelle ermittelt und berücksichtigt das Alter des Gerätes sowie die Reparaturzeit. Um dem Ihnen entgegenzukommen, wurde bei der Berechnung des Wertes ein Abschreibungszeitraum von 5 Jahren zugrunde gelegt.
Im Falle Ihres Einverständnisses bitten wir um kurze Bestätigung und Angabe der Kontoverbindung zum Zwecke der Zahlung."


Ich muss offen sagen das ich ziemlich enttäuscht bin wobei ich mich nie mit Abschreibung und Abnutzung beschäftigt habe. Aber 120 EUR für einen UVP 1500 EUR Beamer den Acer ja eigentlich nach wie vor verpflichtet wäre zu reparieren wäre gerade einmal eine Aufwandsentschädigung für den ganzen Zorres den ich bisher mit dem Fall hatte.
Als Grundlage für einen neuen Beamer taugt die Lösung jedenfalls nicht. Gerade bin ich eher ein unzufriedener Kunde und neige dazu das "Angebot" auszuschlagen und meinem Ärger Luft zu machen.
 
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wow, die hätten ja wenigstens linear abschreiben können. Ist schon eine schwache Leistung.
 
Das ist genau dieser Mail bullshit, den ich befürchtet habe. Hier wird jetzt einfach behauptet, dass du keine Gewährleistung hättest, sie aber netterweise trotzdem was tun. Leider völliger Schwachsinn. Gewährleistung ist längst vorbei und ja, die Gewährleistung hätte (damals) über den Händler laufen müssen. Aber sie haben ja Garantie gegeben, das Ganze hat also mit Gewährleistung gar nichts zu tun! Sie lenken hier also schön vom Thema ab, in der Hoffnung, dass du einknickst.

Jetzt kannst du diese Argumentation zurück schreiben und auf deinem Standpunkt bestehen. Ich befürchte, dann kommt aber wieder irgendein Quatsch zurück ohne auf deine Argumente gezielt einzugehen.

Ich würde jetzt das ganze noch mal deutlich machen und Frist zur Überweisung des Kaufpreises oder Lieferung eines Ersatzgerätes setzen. Wenn diese Frist gerissen wird wäre der nächste Schritt dann Rechtsbeistand.
 
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RedPanda05 schrieb:
die hätten ja wenigstens linear abschreiben können.
Ich gehe davon aus das sie linear gerechnet haben. Ich habe das hier dazu gefunden:
"Lineare Abschreibung: Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten genutzte Methode. Der ursprüngliche Wert des Beamers wird gleichmäßig über seine geschätzte Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt. Zum Beispiel, wenn ein Beamer 1500 Euro kostet, schreibt man jedes Jahr 214,29 Euro ab."
Das entspricht ja ziemlich genau meinem Kostenbeispiel.
Die Afa Methode ist nicht rechtlich bindend aus meiner Sicht als Kunde agiert Acer nicht im Sinne der Kundenzufriedenheit da ich Anspruch auf Reparatur meines Gerätes habe. Ich kann ja mal schauen was passiert wenn ich das Angebot ablehne und stur auf die Erfüllung der Garantieansprüche beharre. Evtl. wäre dann jetzt doch mal ein vor Ort Termin beim Verbraucherschutz angesagt.
 
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Linear wäre 1500/5 (wenn man von 5 Jahren ausgeht, was rechtlich sogar hinkommen sollte).
Folglich 300€ pro Jahr und du hast den Artikel ja erst 4 Jahre, also 4*300€=1200€
1500€ - 1200€ = 300€
Absolut frech, nicht mal den Betrag anzubieten.
Die 300€ wären zwar irgendwie auch frech, aber die hätte ich wohl an deiner Stelle angenommen.
 
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@Bl4cke4gle
Ich verstehe auch nicht warum die sich da schon wieder auf eine Gewährleistung beziehen. Evtl. sollte ich denen mal ihre eigenen Garantiebestimmungen schicken....
Ich habe für Montag einen Termin vor Ort bei der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist kostenlos.
 
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Sie schreiben halt irgendein wirres Zeug, um dich zu verunsichern. Das ist schon mit Kalkül.

Bin gespannt, was die Verbraucherzentrale sagt. Du kannst übrigens auch zu irgendeinem Anwalt gehen, die hören sich das meistens auch erstmal an und sagen dir dann, ob sie Chancen sehen oder nicht. Da hast du dann auch noch keine Kosten. Würde dann eine große Kanzelei mit mehreren Anwälten wählen, die haben dann meistens noch ein paar Junior-Partner, die einen Fall mit so eindeutiger Sachlage dann gerne übernehmen.

Bei Acer kommunizierst du bis jetzt ja auch mit niemandem, der wirklich rechtssicher Ahnung hat. Und selbst wenn ein Anwalt denen schreibt, wird das vermutlich auch noch nicht der Fall sein. Zu viele Leute kennen einfach im Freundeskreis Anwälte, die mal eben ein Schreiben aufsetzen, das ist für so große Firmen einfach kein Grund echte hochbezahlte Anwälte einzusetzen oder gar die Forderung anzuerkennen. Erst bei Klage gibt Acer das an ihre eigene Kanzlei weiter und DANN besteht überhaupt das erste Mal Kontakt zu Leuten, die Ahnung haben.

Naja, vielleicht hast du ja Glück und es passiert vorher schon was zu deinen Gunsten. Ich drücke jedenfalls die Daumen.

Und mache bitte alles schriftlich und nichts per Telefon.
 
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Grundlagen:
Erst mal zur Garantie - so wie man es in der höheren Handelsschule grundsätzlich lernt/definiert:
"Garantie ist das Recht des Händlers auf Nachbesserung."

Das hört sich erst mal negativ an - muss es aber nicht sein. Vor allem wenn Garantiebedingungen mehr oder längere Leistungen bringen, als einem die gesetzliche Gewährleistung bringen würde.
Allerdings hebelt eine Garantie in gewisser Weise auch die Gewährleistung vertraglich aus.

...und da kommen wir zu dem Punkt:
Garantievereinbarungen sind Bestandteil des Kaufvertrags - und damit eine Vereinbarung zwischen Dir und dem Händler (nicht Hersteller!).
Sollte der Händler nicht nachbessern können oder gar keine Garantie vereinbart worden sein, so greift die gesetzliche Gewährleistung - auch bei allen Punkten, die die Garantie nicht abdecken sollte.

Wovon Du hier sprichst ist die sog. Herstellergarantie.
Sie obliegt keinem Vertragsverhältnis - es sei denn, Hersteller und Händler sind die gleiche Person.
Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Der Hersteller muss die Ersatzteile für die Garantiezeiträume doch vorhalten.
Da es freiwillige Leistungen sind, gibt es keine vertragliche Rechtsgrundlage, worauf sich ein Anspruch Deinerseits begründen würde.
Die hättest Du wenn Deinem Vertragspartner im Kaufvertrag gegenüber.

In wie weit Aussagen auf der Homepage hier juristisch greifen, sei mal dahin gestellt.
Schließlich könnte es auch eine Frist nach Markteinführung des Gerätes sein.
Das Datum des Kaufvertrages wäre hier nicht maßgeblich.
Weiterhin dürften die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung den Wert des Beamers deutlich übersteigen - vor allem, wenn man international denkt und der Ausgang nicht sicher ist.
 
mchawk777 schrieb:
Da es freiwillige Leistungen sind, gibt es keine vertragliche Rechtsgrundlage, worauf sich ein Anspruch Deinerseits begründen würde.
Freiwillig eine Garantie generell zu geben, aber nicht freiwillig eine gegebene Garantie auch einzuhalten. Mit Herstellergarantien wird ein Produkt ja auch aktiv beworben. Wenn ein Autohersteller auf seinen Akku 8 Jahre Herstellergarantie gibt dann muss er sich aus meiner Sicht auch daran halten wenn mir das Ding nach 6 Jahren abraucht.
mchawk777 schrieb:
Weiterhin dürften die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung den Wert des Beamers deutlich übersteigen
Da stimme ich Dir zu, ein Anwalt kommt für mich eigentlich nicht in Frage.
 
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mchawk777 schrieb:
Grundlagen:
Erst mal zur Garantie - so wie man es in der höheren Handelsschule grundsätzlich lernt/definiert:

Dann empfehle ich eine Nachschulung, Garantie ist zwischenzeitlich im BGB geregelt

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html

Da werden auch die Begriffe Garantiegeber usw. erklärt. Kurzfassung: wer eine Garantieerklärung abgibt muss sie einhalten, da ist nichts mit Freiwilligkeit.
 
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mchawk777 schrieb:
Weiterhin dürften die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung den Wert des Beamers deutlich übersteigen
Wenn es zur Verhandlung kommt, vielleicht. Bei Klage und nachfolgender Annerkennung seitens Acers Anwälten und entsprechendem Anerkennungsurteil, nein. Da kämen vielleicht ~500€ zusammen (zwei Schreiben à 150€, Klage einreichen à 200€ [meine Schätzung!]). Auf seitens Acer auch noch mal Kosten, aber das ist Buttkiss ziemlich egal. Schade für den Staat und das Volk wäre nur, dass ein Richter dieses Anerkennungsurteil sprechen muss, was zwar eine reine Formsache ist, ihn aber dennoch beschäftigt. Als ob der nicht besseres zu tun hätte 🤷‍♂️
Ergänzung ()

mchawk777 schrieb:
wenn man international denkt
Wieso sollte man? Das Gerät wurde in Deutschland erworben und unterliegt damit auch der deutschen Gesetzmäßigkeit was Garantie angeht. Gegner wäre die deutsche regionale Landesgesellschaft von Acer. Da ist nichts mit international.
Ergänzung ()

mchawk777 schrieb:
der Ausgang nicht sicher ist
100% sicher ist der natürlich nicht, aber doch schon ziemlich sehr sicher. Außer wir vertuen uns hier gerade alle im Kollektiv, was ziemlich unwahrscheinlich wäre.

Bin deswegen aber auch noch mal gespannt, was die Verbraucherzentrale sagt.
 
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Bl4cke4gle schrieb:
Du kannst übrigens auch zu irgendeinem Anwalt gehen, die hören sich das meistens auch erstmal an
Buttkiss schrieb:
ein Anwalt kommt für mich eigentlich nicht in Frage.
Du kannst auch auf ne Plattform wie advocado gehen. Dort schilderst du deinen Fall, dann meldet sich ein Anwalt zurück, sofern denn einer willig ist, deinen Fall zu übernehmen.

Erste Einschätzung ist kostenlos und man kann meist auch zumindest kurz darüber telefonieren.
Erst danach kann man sich zur kostenpflichtigen Beauftragung entscheiden.

Und selbst dann kann der Kostenpunkt überschaubar sein. Wenn der Anwalt sich bei der Sache sicher ist, gibt es vielleicht sogar ein Pauschalangebot.

Hatte ich letztens mit nem Fall über einen Versandschaden. Angebot von RA war Pauschalpreis (<500€), weitere potentielle Kosten durch die Kanzlei selbst gedeckt. Die Honorarkosten hat er dann auch noch direkt mit eingeklagt. Am Ende hatte ich so eine komplette Entschädigung und keine eigenen Anwaltskosten.
Kann oder wird hier nicht identisch verlaufen, aber so positiv kann es laufen.

Dabei muss die ganze Sache nichtmal zwingend vor Gericht. Oft sehen die Firmen den Fehler ein, sobald überhaupt Rechtsbeistand involviert ist (bzw einigen sich, weil ein Verfahren noch teurer wäre). Ein Kunde lässt sich eben leichter rumschubsen als eine Kanzlei.
 
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Buttkiss schrieb:
Freiwillig eine Garantie generell zu geben, aber nicht freiwillig eine gegebene Garantie auch einzuhalten. Mit Herstellergarantien wird ein Produkt ja auch aktiv beworben. Wenn ein Autohersteller auf seinen Akku 8 Jahre Herstellergarantie gibt dann muss er sich aus meiner Sicht auch daran halten wenn mir das Ding nach 6 Jahren abraucht.
Du schreibst immer von Fristen unter Missachtung der Tatsache, dass Du nicht weist oder zumindest angibst, ab wann denn die Frist läuft.
Das Kaufdatum ist bei Herstellergarantien komplett irrelevant.
Madcat69 schrieb:
Dann empfehle ich eine Nachschulung, Garantie ist zwischenzeitlich im BGB geregelt
Dann empfehle ich eine Nachschulung in Bezug auf Garantiebedingungen.
Siehste DEIN Niveau kann ich schon lange!
Bl4cke4gle schrieb:
Wieso sollte man? Das Gerät wurde in Deutschland erworben und unterliegt damit auch der deutschen Gesetzmäßigkeit was Garantie angeht
Weil wir es hier mit der Herstellergarantie zu tun haben, die nichts mit dem (in Deutschland abgeschlossenen) Kaufvertrag zu tun hat.
Wenn die Firma mit dem Garantieversprechen im Ausland sitzt, wird es international. ...und dann "viel Spaß". Diese Kosten dürften erst mal auch einen Beamer der gehobenen Preisklasse übersteigen.😉
 
mchawk777 schrieb:
Das Kaufdatum ist bei Herstellergarantien komplett irrelevant.
Aus der Acer-Garantiekarte: "1.5 Die Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs".
mchawk777 schrieb:
Weil wir es hier mit der Herstellergarantie zu tun haben, die nichts mit dem (in Deutschland abgeschlossenen) Kaufvertrag zu tun hat.
Hmmmm, wenn der Hersteller hier in Deutschland Garantie anbietet, dann muss diese auch nach deutschem Recht, also z.B. BGB §443, entsprechen. Ansonsten wären diese Gesetze gegenüber ausländischen Herstellern (von außerhalb der EU) nutzlos. Außerdem sind die Garantiekarten auch auf die jeweiligen darin genannten Länder zugeschnitten (Kontaktadressen, unterschiedliche Bestimmungen je nach Land, ...). Es herrscht bei den Herstellern demnach ein rechtsverständnis für diese Länder und so ganz egal kann ihnen das jeweilige Landesrecht nicht sein.
 
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mchawk777 schrieb:
Dann empfehle ich eine Nachschulung in Bezug auf Garantiebedingungen

Sag an, wo gibts die, schon gemacht? Ich hab sogar die Acer Garantiebedingungen gelesen bevor ich zu diesen Thread was geschrieben habe …

mchawk777 schrieb:
Siehste DEIN Niveau kann ich schon lange!

Offensichtlich nicht … q.e.d.:

mchawk777 schrieb:
Weil wir es hier mit der Herstellergarantie zu tun haben, die nichts mit dem (in Deutschland abgeschlossenen) Kaufvertrag zu tun hat.

Du schreibst Stuss, guck doch endlich mal in 443 BGB.

1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

In kurz: Acer gibt eine Garantieerklärung ab, die haben sie einzuhalten. Dieses Recht existiert unabhängig von der sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Sachmängelhaftung.

mchawk777 schrieb:
Wenn die Firma mit dem Garantieversprechen im Ausland sitzt, wird es international. ...und dann "viel Spaß". Diese Kosten dürften erst mal auch einen Beamer der gehobenen Preisklasse übersteigen.😉

Ist Google echt so schwer?

Acer Computer GmbH
Kornkamp 4
22926 Ahrensburg
Deutschland
 
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