Beisitzer amt ablehnen, aber wie?

SOCKEN

Lt. Junior Grade
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Hey Leute, wenn man als beisitzer auserkoren wurde, wie kann man sich von dem Amt loslösen ohne eine Strafe zu bekommen...

Außerdem würde mich interessieren wie hoch das Ordnungsgeld wäre wenn man einfach nicht hingeht. :drool:

Grüße

Socken
 
Vielleicht solltest du erstmal beschreiben, um was für ein Beisitzeramt es denn geht.
Es ist schon ein Unterschied, ob man Beisitzer im Briefmarkenverein oder bei Gericht ist.
 
Also 3 Sekunden Google bringen das da

google

als Ergebnis. Und der erste Link bei bei Wikipedia sagt dann

Ordnungsmittel zur Durchsetzung geordneter Gerichtsverfahren [Bearbeiten]

Der Rechtsbegriff Ordnungsmittel (Artikel 5 ff. EGStGB, §§ 177–182 GVG) bezeichnet richterliche Anordnungen gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer, die der Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtsverfahren und der Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens dienen. Mit ihnen wird ungebührliches Verhalten geahndet oder ein bestimmtes Verhalten erzwungen. Sie werden in zahlreichen Verfahrensvorschriften angedroht. Ordnungsmittel sind

1. das Entfernen von Personen aus dem Sitzungssaal,
2. das Ordnungsgeld und
3. die Ordnungshaft.

Häufigste Anwendungsfälle sind

* bei Zeugen das Nichterscheinen ohne ausreichende Entschuldigung, die unberechtigte Aussageverweigerung (siehe hierzu auch: Aussageverweigerungsrecht) und die unberechtigte Verweigerung der Eidesleistung.
* bei Zuschauern, Zeugen, Sachverständigen und Angeklagten Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Gerichtsvorsitzenden.
* Ungebühr vor Gericht.

Nicht zulässig sind Ordnungsmittel beim Verteidiger, dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft (auch Rechtsreferendare), Schöffen und Beisitzern.
 
ok sorry es handelt sich um die beisitzung zu den kommunalwahlen--> ich meine das es das war, ich frag auch nicht für mich sondern für meine freundin!
 
Es ist staatsbürgerliche Pflicht, dem Wunsch des Wahlamts nachzukommen. Unentschuldigtes nicht erscheinen zieht ein Bußgeld bis zu 1000 € nach sich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Quote von derohneWolftanzt hat mit der Frage nichts zu tun.

Dort wird lediglich die Verhängung von Ordnungsstrafen während der Gerichtsverhandlung geregelt und nicht die Bestrafung für den Fall eines nicht Erscheinens bei der Verhandlung.

Und wie SheepShaver schon richtig sagte, ist es eine staatsbürgerliche Pflicht der jeder auch nachkommen sollte sofern es nicht triftige Gründe gibt die dagegen sprechen.
Wie weit sind wir denn, dass die Bürger unseres Landes nicht einmal bereit sind einen Tag ihres Lebens für die Allgemeinheit zu Opfern?!
 
Ich weiß jetzt net ob das passt aber das hat google ausgespukt, ist zwar algemein zu Beisitz, sollte aber scho passen.

§ 5 HAG Beisitzer

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009)

(1) Als Beisitzer oder Stellvertreter werden von der zuständigen Arbeitsbehörde geeignete Personen unter Berücksichtigung der Gruppen der Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 und 2) auf Grund von Vorschlägen der fachlich und räumlich zuständigen Gewerkschaften und Vereinigungen der Auftraggeber oder, soweit solche nicht bestehen oder keine Vorschläge einreichen, auf Grund von Vorschlägen der Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und von Vereinigungen von Arbeitgebern (Spitzenorganisationen) für die Dauer von drei Jahren berufen. Soweit eine Spitzenorganisation keine Vorschläge einreicht, werden die Beisitzer oder Stellvertreter dieser Seite nach Anhörung geeigneter Personen aus den Kreisen der Auftraggeber oder Beschäftigten des Zuständigkeitsbereichs, für den der Heimarbeitsausschuß errichtet ist, berufen.

(2) Auf die Voraussetzungen für das Beisitzeramt, die Besonderheiten für Beisitzer aus Kreisen der Auftraggeber und der Beschäftigten, die Ablehnung des Beisitzeramts und den Schutz der Beschäftigtenbeisitzer finden die für die ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichte geltenden Vorschriften mit den sich aus Absatz 3 ergebenden Abweichungen entsprechend Anwendung.

(3) Wird das Fehlen einer Voraussetzung für die Berufung nachträglich bekannt oder fällt eine Voraussetzung nachträglich fort oder verletzt ein Beisitzer gröblich seine Amtspflichten, so kann ihn die zuständige Arbeitsbehörde seines Amtes entheben. Über die Berechtigung zur Ablehnung des Beisitzeramts entscheidet die zuständige Arbeitsbehörde.

(4) Das Amt des Beisitzers ist ein Ehrenamt. Die Beisitzer erhalten eine angemessene Entschädigung für den ihnen aus der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit erwachsenden Verdienstausfall und Aufwand sowie Ersatz der Fahrkosten entsprechend den für die ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichte geltenden Vorschriften. Die Entschädigung und die erstattungsfähigen Fahrkosten setzt im Einzelfall der Vorsitzende des Heimarbeitsausschusses fest.

Hier nomma was:
http://bundesrecht.juris.de/euwo_1988/__9.html

Zum ablehnen, hmm sie könnte sich mit ihrem Glauben raußreden, als katholike z.B. damit, dass Sonntag nach ihrer religion ein ruhe Tag ist.
Fals sie als religion Zeugen Jehovas ist, bei denen, ists meines wissens sogar aus Überzeugung oder so kp.
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/42/989.html
Da gibts au noch einige Sachen, wenn man mit seinem Arzt gut aus kommt sich einfach Krak schreiben lassen ^^.
 
Zuletzt bearbeitet:
Versuch deiner Freundin doch einfach zu erklären, dass dieser eine Tag sie kaum umbringen wird; sie im Gegensatz dazu aber einen wichtigen Teil zur Erhaltung einer funktionierenden Demokratie beiträgt. Was würde schließlich passieren, wenn niemand mehr bereit wäre, den ordnungsgemäßen Ablauf einer Wahl zu überwachen bzw. am Abend die Stimmen aus- oder nachzuzählen?

Bei Vorliegen eines nachvollziehbaren und triftigen Grundes wird sie aber sicherlich drumherum kommen können. Das beste ist natürlich, wenn sich Leute für Wahlen auch mal freiwillig als Wahlhelfer melden. (Sonst haben wir tatsächlich bald wieder eine Wahlcomputer-Debatte in der Politik und werden dann ja sehen, wie mit manipulierten Computern möglicherweise doch irgendwann nicht mehr überprüfbare Wahlergebnisse produziert werden...)

Gruß
webbi
 
@SheepShaver
Im Bundeswahlgesetzt stehen nur 500€ Bußgeld für nicht Antreten des Ehrenamtes ohne triftigen Grund (§49a)
Kann sein das es in den Kommunalwahlgesetzen anders ist aber das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
 
Wenn man den Bescheid bekommt kann man doch ankreuzen, ob man das Amt annimmt, oder nicht.

Wenn man da allerdings keinen vernünftigen Grund angibt ist man selber schuld.

Abgesehen davon, finde ich es eine ungeheure Frechheit sich bei sowas grundlos aus der Pflicht zu ziehen. Meiner Meinung nach sollten solche Leute ihr Wahlrecht für die nächsten Wahlen verlieren. - Meine Meinung.
 
GrambleX schrieb:
Abgesehen davon, finde ich es eine ungeheure Frechheit sich bei sowas grundlos aus der Pflicht zu ziehen. Meiner Meinung nach sollten solche Leute ihr Wahlrecht für die nächsten Wahlen verlieren. - Meine Meinung.

Nun wissen wir keinen Grund und können also nur Mutmaßen.:freak:

Null Bock ist allerdings keiner das habt Ihr absolut recht.

OMaOle
 
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