Belästigung mit Fernlicht während der fahrt

Maxxer

Commander
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Aug. 2004
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aloa allerseits,


hatten grad ne kleine party mit n paar kumpels
und hab dann einen mitgenommen.
Während der Fahrt war dann son getunter golf hinter mir(gerade von der autobann runter)
der mich auch sofort überholt hat und vor mir fuhr.
Ich fuhr ne weile hinter ihm, da ich dort fahren musste.
Dann stoppte der typ aufeinma mitten auf der straße ohne blinker.
Hab dann gebrest und bin für paar sekunden stehen geblieben,
als ich dann den blinker gesetzt hab und losfahren wollte
ist der typ auch losgefahren.
Naja, nix dabei gedacht und weitergefahren.
Fühlte sich wohl verfolgt ? :freak: und ist aufs gaspedal getreten.
Dann bleibt der typ vor einer Kreuzung(ohne ampel) stehen
und die beifahrertür geht auf, ich sofort überholt und am Stopschild angehalten.
Naja, ausem auto ist keiner ausgestiegen und ist dann sofort hinter mir losgefahren.
Und dann gings los, der möchtegern coole typ auf seiner aufgetunten karre hat Fernlicht
angemacht und ist die ganze zeit hinter mir her gefahren.
Das hat ganz schön geblendet und ging mir aufen sack.
Ich hätte einma scharf bremsen sollen, denn er hat nicht viel abstand gehalten... :rolleyes:

Die Frage ist, kann man sowas zur Anzeige bringen ?
Denn ich hätte durch diese Blendung ja nen Unfall verursachen können :mad:
Außerdem hatte ich ja nen Zeugen !

Ist euch sowas ähnliches auch schon mal passiert ?
 
Ach du warst die lahme Schnecke vor mir.
Klar kannst du das zur Anzeige bringen. Hast du das Nummernschild.
Eine Anzeige gegen Unbekannt dürfte nicht viel bringen.
 
Glaub mir phil. ich bin alles andere als lahm aber auch kein raser ! :)
Der Typ ist in einer 30er Zone über 50 gefahren :rolleyes:
Ne Anzeige gegen Unbekannt ist schwachsinn, das ist mir klar.
Aber das nächste mal schreib ich mir das Kennzeichen auf. :mad:
Bloß was würde es bringen, ein knöllchen von 50€
oder höhere strafen ?
 
Bei so einer Fahrweise wird Fahrer früher oder später bestimmt erwischt. Je nach
Gefährdung des Straßenverkehrs reicht es von einem Verwarngeld, bis Bußgeld mit
Führerscheinentzug.
 
Für mich liegt da klar Nötigung im Straßenverkehr vor! Sowas ist keine Ordnungswidrigkeit mehr!
 
So ähnliche Situationen kenne ich auch. Kräftig Fernlicht an obwohl ich direkt davor bin, dabei denken die ach so coolen Typen nicht daran wie gefährlich das ist, im Prinzip muss man gezwungenermaßen den Rückspiegel wegdrehen, da man ja nichts mehr sieht.

Ansonsten einfach ne Packung alter Nägel mitnehmen... :evillol::

Das soll natürlich kein Aufruf zu einer Straftat sein. ;)
 
Du kannst und solltest soetwas auf jeden Fall zur Anzeige bringen, auch wenn du nur Teile des Kennzeichnens kennst bzw. den Wagen richtig beschreiben kannst. Wenn eine offensichtliche Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt (und du hast nen Zeugen, der das bestätigt), dauerts vielleicht 4 oder 5 Wochen nach der Anzege, aber dann bewegt sich die Kripo auch mal zu so Leuten nach Hause (bei mir warens 17, die in der engeren Auswahl ware), Schaut sich die Autos an und lädt zur Aussage vor. Kenn ich selbst ;)
 
Was hast bekommen ? ;)

---
Klar kann man das zur Anzeige bringen.
Wenn das Nummernschild bekannt ist, dann geht das sogar noch besser.
Einen oder mehrere Zeugen tun ihres hinzu.


Bei dem, was du beschrieben hast, ist nicht nur Nötigung im Spiel.
Da könnte evtl. auch Alkohol- oder Drogeneinfluss dabei sein.
Nur leider kann man das nicht mehr beweisen.
Jedoch ist der Tatbestand der Nötigung schon erfüllt und der ist keine Ordnungdwidrigkeit.

Falls du kein Nummernschild (auch Teile davon) notiert hast, wird dir die Wagenbeschreibung auch nicht weiterhelfen.
 
Moin,

naja, das Nummernschild hab ich mich ja nütrlich nicht gemerkt.
Und als ich vor ihm war, war das hinsehen in den Rückspiegel,
wegen der Blendung, kaum möglich, also weggedreht.
Wagenbeschreibung kann ich auch nicht viel zu sagen.
Könnte n VW Golf sein, aber auch etwas anderes,
bewegt sich halt in der Kleinwagen Klasse, aber die Farbe war Gelb :D

Ich mein, sowas merk ich mir nich bzw. es verfliegt doch sehr schnell und man weiss nix mehr :(
Aussteigen und fragen was das soll war mir auch zu riskant,
wer weiss wer da alles im Auto ist :(

@niz
Was hat denn der Typ bekommen ?
 
bei sowas einfach strich 100 (oder 70/80 - je nach geschwindigkeitsbegrenzung) und nebelschlussleuchte anmachen :) und gegen DIE kann er nichts machen, nur überholen oder abstandhalten!
 
Solche Spinner scheint es echt viel zu oft zu geben. Ich hatte auch mal so eine Begegnung der dritten Art mit einem sich völig selbstüberschätzenden Jungarschloch.

Dabei bin ich (diesmal selbst der Golffahrer :D) ganz normal innterstädtisch auf einer befahrenen Straße gefahren, und irgendwann meinte der Typ hinter mir, doch immer sehr dicht auffahren und sich dann wieder zurückfallen lassen zu müssen. Minutenlang! und nicht etwa mal auf 2 Meter rankommen (was in der 50er Zone auch grenzwertig ist) - nein, der klebte förmlich im Sekundentakt an meiner Stoßstange und hat sich dann immer wieder beeiert, als er sich zurückfallen ließ.

Hätte ich bremsen müssen, egal wie stark, es hätte sofort geknallt. Und ob ich bremsen muss hätte ich nichtmal selbst bestimmen können, da so ein innerstädtischer Verkehr in Berlin recht Ententanz mäßig aussieht - Wir waren quasi das Ende einer Schlange.

Aber dein Erlebnis ist ja wirklich recht krass. Ich würde ja sagen, man solle auf sowas niemals reagieren, aber mit zwei blendenden Scheinwerfern im Rückspiegel macht sich das recht schlecht.

Manchmal fragt man sich echt, ob so ein Auto intelligenter ist als sein Fahrer...
 
morphium schrieb:
...und nebelschlussleuchte anmachen :) und gegen DIE kann er nichts machen...
Doch kann er... :rolleyes:

Dann fühlen sich solche Typen meist herausgefordert und machen dann noch üblere Sachen.
Die Aktion kann bzw. wird höchstwahrscheinlich nach hinten losgehen.
Ich würde sowas nicht machen, auch wenn man ihm Gleiches mit Gleichem zurückzahlen möchte.
Ne, ne.
So sinkt man nur auf sein Verhalten herab.

Ergo. Auch keine Lösung.
 
er kann aber nicht weggucken bzw den rückspiegel umklappen... aber egal...

ich hatte gerade auch so nen spinner hinter mir... auf der autobahn (offen), es hat leicht geregnet, vor mir gings nicht schneller (~140km/h) und von hinten kommt so nen spinner im 3er an... lichtblinker, normaler blinker, hat dann mehrmals versucht rechts zu überholen, ging aber nie da er immer abbremsen musste weil die auf der rechten spur halt langsamer gefahren sind... hat mir dann öfters den vogel gezeigt (als er rechts neben mir war)... nummernschild, uhrzeit, autobahn hab ich alles, kann ich da was machen? war leider alleine im wagen, so nen mist aber auch :(
 
Nötigung gibt soweit ich weiß mehrere Punkte und ist keine Ordnungswidrigkeit mehr.

Der Golf-Mann war wohl wieder mal so ein kleinlurchiger Affe der nix anderes zu tun hat als irgendwen zu nerven. Arme Menschlein ...
Wurde ja ansonsten alles gesagt, mit Nummernschild und nem Zeugen an Bord eigentlich meist keine große Sache.
Passiert ist mir so ein Zeugs auch 2-3 mal, allerdings hab ich immer kräftig drauf geschissen, den Innenspiegel abgeblendet und weiter Mucke gehört.
Eine weitere Möglichkeit ist (so auf freier AB und genug Leistung vorausgesetzt) einfach etwas Gas zu geben und abzudüsen. Die meisten Proleten die sowas nötig haben besitzen oft nur einen schimmeligen 90 PSer in ihrem Widebody-Golf/Cailbra/Bmw/(...)
Da geht halt nicht mehr als nur dumm Show machen ... :freaky:

Die Nebelschlußleuche ist eine der beknacktesten Ideen ever. Erstens geht man dabei auf die dämliche rumprollerei ein, weiterhin begeht man damit selbst eine Odrnungswidrigkeit bei unter 50m Sicht. :rolleyes:

@Morphium:
Ja, da kannst leider wenig machen. Leider.
 
Ich hab mal in nem anderem Thread gelesen
und binn auf dieses gestosen !
Sehr interessant und bitte alles lesen ;)
Vor allem ist das hier wichtig !
Lichthupe dürfen allerdings immer nur kurz und stoßweise und insgesamt nicht länger als einige Sekunden betätigt werden. Denn das reicht, um den Vordermann daruf aufmerksam zu machen, dass man überholen will. Wer Hupe oder Lichthupe dagegen übertrieben oft und lange betätigt oder gar zudem zu dicht auffährt, verläasst den Bereich des rechtlich Zulässigen und verhält sich zumindest ordnungswidrig. In besonders extremen Fällen kann der grundsätzlich erlaubte Gebrauch dieser Warninstrumente auch als Nötigung oder versuchte Nötigung bestraft werden.
 
Jo, das ist richtig. Laut Bußgeldkatalog verhält es sich z.B. mit der Hupe ähnlich.

//edit:
Muh, das stand da ja drin. "Lichthupe oder Hupe". :P

//edit2:
@f!o:
Na, nicht meckern. Auch der sonst immer unfehlbare Wimu kann Dinge übersehen. ;)
 
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Solche Typen wickeln sich früher oder später selbst um einen Baum. Nur leider allzuoft mit schuldlosen Beifahrern o. Fahrzeugen.:mad:
Das krasseste, was ich mal erlebt hab, war ein Porsche, der sich im Zickzack auf 2-spuriger AB in die Lücken zwängte. Und absolut ohne Rücksicht auf Verluste...
Beispiel: Rechts an mir vorbei, starke Bremsung vor Sattelschlepper, nach links in eine eigentlich nicht vorhandene Lücke (höchstens 1m Abstand) Die Autos vor mir gingen sowas von in die Eisen:freak:
Und das Schlimme ist, dass solche Idioten, erwischt man sie mal, höchstens 3 Monate ihren Lappen abgeben, um danach so weiter zu fahren. Grrr...

Und diese ganzen Tuningkarren sollten frühestens ab 21 erlaubt werden. Davor fehlt vielen echt noch etwas Hirnschmalz. Boah ey, bin ich coool:cool_alt:
 
Stefus1 schrieb:
Und diese ganzen Tuningkarren sollten frühestens ab 21 erlaubt werden. Davor fehlt vielen echt noch etwas Hirnschmalz.

ehm das lass ich mit Sicherheit hier nicht so im Raum stehen, auch wenns jetzt Off-Topic is ... nur weil so ein paar komplette Idioten auf der Straße rumfliegen, darfst du nicht die komplette "Szene" in die Ecke stellen. Ich habe selbst einiges in mein Auto gesteckt, aber ich fahr trotzdem nich wien bekloppter mit Aufblendlich rum. Das is doch genauso die Aktion mit den Killerspielen. Einer bringt die Leute um und der Rest schreit gleich "verbietet die Killerspiele" ... jeder regt sich drüber auf, aber die Aussage von dir oben verdeutlicht, dass du das genauso machen würdest. Nur weil es nicht deine Interessen wiederspiegelt, kannst du trotzdem nicht sagen "also ich würd das erst ab dem und dem Alter erlauben" :stock:

Stefus1 schrieb:
Boah ey, bin ich coool:cool_alt:

schonmal überlegt, dass es auch Menschen gibt die sowas für sich selbst machen ... sein Auto zu individualisieren
 
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