Beleidigung?

Flameing

Cadet 4th Year
Registriert
Apr. 2013
Beiträge
86
Hallo,
ansicht mach ich mir Null Sorgen, allerdings interessiert mich dennoch wie das ganze genau aussieht :

In einer Verkaufsgruppe meinte einer mir den Verkauf zunicht zumachen indem er Sachen runter postet von wegen angeblichen Sachen und pipapo.

Auf jedenfall meinte ich dann :

Bist du noch ganz Frisch im Kopf?
Und später noch : Geh mit deinen 1337-R0XX0R Wissen wo anders dumm rumlabern.

(Vllt. ist ja einer in der selben Gruppe und erkennt mich;) :D)

Nunja er meinte halt er kontaktiert ein Anwalt und so weiter. ( Glaube eh nicht das er das macht aber egal).

Und mich interessiert jetzt mal, wird sowas als Beleidigung gewertet?
Meiner Auffassung nach nein.
Das eine ist eine Frage und das andere ein Aufforderung aber vllt. kennt sich ja einer damit aus.

Mfg
 
Das kann durchaus als Beleidigung gewertet werden.

Man kann jede Beleidigung als Frage formulieren, zB zu einer Politesse:

"In Ihrem Beruf gibt es wohl viele unterbelichtete, wichtigtuerische Personen, oder?"


Dass allerdings Dein Gegenspieler wirklich etwas unternimmt, ist sehr unwahrscheinlich. Und falls doch, wird Dich nicht wirklich etwas Schlimmes erwarten (Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldbuße).


Das nächste Mal schalte aber besser Dein Gehirn ein und entgegne etwas geistreiches.


MfG,
Dominion.
 
Nunja ich habe es ja explizit als Frage formuliert, als Reaktion auf seine schlechtmachung meines Verkaufsangebotes ( Ist das nicht auch strafbar wenn er meinen Kauf verhindert?)
 
Frage oder nicht, entscheidend ist, ob Deine Antwort dazu geeignet ist, Dein Gegenüber herabzuwürdigen.

Bist du noch ganz Frisch im Kopf? ist dazu geeignet.

Strafbar ist die Handlung Deines Gegenübers wohl nicht, möglicherweise, wenn die Nachweise geführt werden können, ist er aber schadensersatzpflichtig.

Es gibt den Schadensersatzanspruch der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung, § 826 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/826.html

MfG,
Dominion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nunja er meinte im Post halt:
Vertraut diesen Typen nicht, der will euch über den Tisch ziehen.

Damit ist doch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, oder nicht?
Das was ich gesagt habe kam ja erst auf die Reaktion seiner Aussage ich will andere über den Tisch ziehen. Weißt du wie es da gehandhabt wird?
 
Das ist definitiv strafbar.

Es kommen Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede in Betracht.

Da, sollte das was Du sagst stimmen, die Aggression von der anderen Partei ausging, brauchst Du Dir um ein Strafverfahren wenig Sorgen zu machen. Es ist nicht so, dass Du definitiv straffrei wärest, allerdings ist der Angriff der anderen Person rechtlich schwerer zu werten als Deine Reaktion darauf.

Die Gegenseite wäre unendlich dumm, es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen, denn Du könntest Deinerseits Strafanzeige stellen, und seine Verurteilung würde in dem Strafmaß schwerer wiegen als Deine. Zudem lägen bei Dir mildernde Umstände vor, weshalb ein Strafverfahren gegen Dich aller Wahrscheinlichkeit nach wegen geringer Schuld eingestellt werden würde.


MfG,
Dominion.


EDIT: Das von mir Gesagte gilt freilich nur dann, wenn die Gegenseite keine Beweise erbringen kann, dass Du einschlägig wegen Betruges vorbestraft bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein bei mir liegt nichts vor.
Hatte auch noch nie ein Unfall oder ähnliches oder war jemals mit der Polizei in Kontakt.

Hab ein Steam-gift angeboten und man meinte halt ich würde ein Russisches Gift haben was mit geklauten Karten und so weiter gekauft wurde.

Habe auch gesehen das es wenn über den Privatklageweg kommt oder eingestellt wird, dann muss ich mir ja keine Sorgen machen sondern erstmal abwarten.
Danke schonmal für die Hilfe :)


Edit:
Er meinte halt er hat ein Screenshot davon, aber reicht sowas im allgemein überhaupt aus? Müsste man dann nicht erst von Facebook etwas anfordern was beweist das ich das gesagt habe? ( Wobei dann ja auch mitkommen würde das er mir übel nachgeredet hat :D)
 
Wenn ich Dich richtig verstanden habe unterstellt er Dir, mit etwas zu handeln, was illegal erworben worden ist.

Ob das wahr ist, kannst nur Du selbst beurteilen. Zudem musst Du vorsätzlich gehandelt haben, was Dir strafprozessual zunächst einmal nachgewiesen werden muss.

Zivilprozessual hat er erstmal keinerlei Ansprüche, da keinerlei Vertragsverhältnis vorliegt.

Unterlassungsansprüche kann er ebenfalls nicht geltend machen, dies kann nur der etwaige Eigentümer sowie etwaig betroffene Dritte, die selbst, unmittelbar und gegenwärtig von einer von Dir begangenen Rechtsgutsverletzung betroffen sind.

Ein Screenshot wird ihm selbst vermutlich (wenn ich den Fall richtig verstehe) nichts nützen, da er selbst nicht Geschädigter ist. Er kann nur die Geschädigten kontaktieren und diese überlegen dann ihr Vorgehen.


MfG,
Dominion.
 
Ah vllt. habe ich mich da ein wenig doof ausgedrückt.
Ich meinte er hat einen Screenshot von der Beleidigung die ich getätigt habe, nicht davon das ich angeblich illegal sachen verkaufe.
Also ob der Screenshot für den Beweis der Beleidigung ausreicht(dieser kann ja gefälscht werden) oder ob er dazu ein Offizielles Dokument von Facebook braucht welches belegt das ich das geschrieben habe.

Wegen dem Gift kann er nichts ich kann ja nachweisen das ich es hier in Deutschland auf meinem Steamaccount gekauft habe, weiß daher auch nicht was seine Unterstellung soll. ( Geschenk für ein Freund weils im Angebot war der hatte es aber schon).
 
Ach so. :D

Also sein Screenshot reicht keinesfalls in einem Gerichtsprozess, da Du bzw. Dein Anwalt volle Auskünfte einfordern würdet.

Es würde also der gesamte Werdegang, also alles, was geschrieben wurde, zur Beurteilung des Falles herangezogen.

Ein entsprechender Beweisantrag muss von Deiner Seite allerdings schon gestellt werden, das versteht sich. Hierbei genügt jedoch schon der Hinweis auf das gesamte Chatgespräch und der Antrag, dieses einzubeziehen.

MfG,
Dominion.
 
Super dann hast du mir ja geholfen :)

Hätte mich sogar bei ihm entschuldigt (Ich hab keine Lust drauf dass das über die Polizei und co. geregelt wird, aufgrund meines Führungszeugnisses und weil die bestimmt besseres zu tun haben), aber nachdem er mir meinte ich kriege Post von seinem Anwalt hat er mich ja blockiert.

Klar sollte was kommen, dann sag ich das meinen Anwalt und der wird das dann ganz bestimmt anfordern.
 
Wenn was kommen sollte (das bezweifle ich extrem stark), auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren.

Ansonsten freue ich mich, wenn ich Dir helfen konnte.

MfG,
Dominion.
 
Zurück
Oben