Berufstätig und selbständig

Powermann01

Ensign
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Dez. 2006
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177
hi ich habe im juni angefangen bei einer zeitarbeitsfirma zu arbeiten und habe mich ein monat später auch noch nebenbei selbständig gemacht im kfz handel.

da ich aber wenig zeit hatte habe ich keinen umsatz gemacht mit der selbständigkeit sprich ich habe nix gemacht. aber ich hatte ausgaben Platz miete und versicherrung für rote dauerkenzeichen. jetzt meine frage wie ich das jetzt zum ende des jahres mit der steuererklärung machen muss.

da ich aber jetzt gekündig worden bin zum 10.12.08 weis ich nicht wie das jetzt mit der krankenversicherung ist. vorher war ich ja über meinen arbeitgeber versichert.

ich hoffe ihr könnt mir ein paar tipps geben.
 
Durch das Arbeitsamt bist du weiter Krankenversichert.
Falls du bei der Zeitarbeitsfirma Steuern bezahlt hast, kannst du deine Ausgaben gegenrechnen.

Ich denke,dass beste ist,du gehst zu einem Steuerberater !

Zum Schluß:Wenn du keine Umsätze machst mit deiner Selbstständigkeit wird irgendwann das Finanzamt dein Geschäft stilllegen.
 
Wie du das mit den Ausgaben machst, weiß ich nicht.
Du wirst dafür eine Steuererklärung abgeben müssen und evtl. bekommst du sogar noch Geld (Umsatzsteuer usw.) zurück weil du ja nichts damit verdient hast.

Hoffe du hast dich nach deiner Kündigung auch beim Arbeitsamt gemeldet.
Sonst sieht es schlecht aus mit deiner Krankenversicherung.
Dein Gewerbe kannst du als Nebenerwerbstätigkeit anmelden.
Dabei darfst du x? Stunden pro Woche für dein Gewerbe arbeiten und bist aber dennoch arbeitssuchend für deinen Hauptberuf gemeldet.
 
im grunde sind wohl zwei steuererklärungen fällig:

- einmal eine einnahmen-überschussrechnung fürs gewerbe (mindestens), mit der du deine verluste ermittelst und angibst.

- zum zweiten die normale einkommenssteuererklärung als arbeitnehmer.

dabei können bis zu einem gewissen grade die verluste aus eins mit den gezahlten steuern aus zwei verrechnet werden, so dass du geld zurückerhalten solltest.


ich würde damit zuerst einmal zu einem lohnsteuerhilfeverein gehen und denen alles vorlegen - und gut zuhören, was sie sagen! ("so ein dummer ausrutscher mit einem gewerbe kann jedem mal passieren - sollte aber nicht zur regel werden!" - oder so.)

und auch an der verspäteten arbeitslosmeldung wüde ich arbeiten(!) - nein: nicht an der. sondern an mir deswegen!

p.


http://www.google.de/search?sourcei...=1T4MEDA_deDE239DE239&q=lohnsteuerhilfeverein

.
 
Kann man eig. wenn man sich selbständig gemacht hat, auch Ausbildungsplätze anbieten bzw selbst ausbilden ? Also sagen wir der eigene Vater macht sich selbständig und stellt seinen Sohn ein und zeigt ihn die nötigen Grundkentnisse ? geht das ?
 
Dazu brauchts ne Ausbildereignungsprüfung und die Zulassung der HWK als Ausbildungsbetrieb.
Berrufsschule muss auch besucht werden ...
 
Es wird eine Umsatzsteuererklärung fällig. Je nachdem wie hoch das einkommen war, geht eine vereinfachte. Im vierten Jahr muss man Gewinn ausweisen, sont kann das Finanzamt stress machen.

Ausbilden kannst du nur mit einer Ausbildereignungsprüfung und die Zulassung der HWK als Ausbildungsbetrieb, wie mein vorgänger schon schrieb. Da musst du schon Meister sein.
 
...notfalls müsstest du dich halt freiwillig krankenversichern, was ab ca 100 Euro im Monat möglich ist. Offenbar ist es nämlich inzwischen sogar gesetzlich verboten, keine Krankenversicherung zu haben. Hmmmm
 
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