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Laut dem Link sind Einsatzzeiten geregelt. Möchte man von diesen abweichen, z.B. durch Kurzarbeit, liest man den letzten Absatz, nach dem für Veränderungen der Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hinzuzuziehen ist.
Wieso denn nicht? Hast du deine, nach DGUV Vorschrift 2, vorgeschriebenen Einsatzzeiten schon mal ausgerechnet und werden diese durch die Kurzarbeit überhaupt unterschritten?
Ich bin "vollzeit" SiFa und meine vorgeschriebene Einsatzzeit wäre gerade mal ca. 1 Monat an Arbeitsstunden.
Das stimmt, so meiner Meinung nach, nicht. Bei Röntgengeräten wird nicht der Strahlenschutzbeauftragte direkt und explizit mit der "ständigen Aufsicht" gemeint. Im medizinischen Bereicht ist dies meist ein Arzt mit der nötigen Fachkunde und nicht unbedingt der Strahlenschutzbeauftragte.
Der Strahlenschutzbeauftragte muss innerhalb von 15 Minuten (abhängig vom Bundesland) erreichbar sein. Das Gerät darf nur von unterwiesenen Personen bedient werden. Fachkundige Person muss man dabei nicht zwingend sein (dies muss nur der SSB).
okay.. du willst also 100% Gehalt für nichts bis weniger tun (weil ja niemand im Betrieb sein wird ausser dir)...
Der Betrieb (zudem auch noch ein Startup) hat null bis wenig Einnahmen soll aber dir weiterhin 100% Gehalt zahlen...
alternativ kann er dir auch kündigen, wenn dir das lieber ist.
Kurzarbeit ist dazu gedacht, dass ein Betrieb nicht gleich Insolvenz anmelden muss oder damit er nicht betriebsbedingte Kündigungen aussprechen muss.
Es ist wohl das falsche Forum hier. Ob es ein Startup ist oder nicht sollte keinen Einfluss darauf haben, dass Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz einzuhalten sind.
Du kannst dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, und fragen, ob dieses Vorgehen zulässig ist.
Ansonsten gibt es auch das juraforum.de, wo du deinen Fall posten kannst, nachdem du ihn den dortigen Forenregeln entsprechend formuliert hast.
DerNiemand schrieb:
Interessant, wie ihr die Unternehmungsstruktur kennt
Was genau heißt denn "erreichbar" und wo ist das gesetzlich geregelt?
Erreichbar ist man auch zuhause am Telefon, vor Ort wäre wiederum etwas anderes.
Unabhängig davon wüsste ich nicht, was dagegen spricht, eine Fachkraft in die Kurzarbeit zu schicken, die Auslastung der Geräte scheint geringer zu sein, also werden die Maschinen weniger Laufzeit am Tag haben.
Du bist ja auch nicht 24h vor Ort und auch in Krankenhäusern ist nicht rund um die Uhr ein Strahlenschutzbeauftragter vor Ort.
Du kannst deine Zusatzqualifikation natürlich als Vorteil aufführen, dich eben nicht in Kurzarbeit zu setzen.
Wie da ganz genau die Vorgaben sind, weiß ich allerdings nicht, da wäre mein erster Gedanke auch das zuständige Amt oder ein Jurist mit entsprechendem Fachwissen.
Also ist deine Erwartung, dass das andere dir so aufbereiten, dass du weder selbst nochmal drüber nachdenkst oder endlich den Unfallversicherungsträger oder das GAA fragst ... Mit deinen Antworten hier, hoffe ich, dass du zumindest deine normale Tätigkeit gewissenhaft erfüllst. Als Strahlenschutzbeauftragter nicht selbst bei den Stellen anzufragen, ist mMn ein Armutszeugnis.