Bestellung wird nicht eingehalten

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CoregaTab

Lieutenant
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Hallo Freunde,

ich habe am 15. Juli bei Otto 4 mal Windows 7 bestellt. Weder auf der Homepage noch am Telefon wurde gesagt das es eine Begrenzung pro Kunde gibt.

Also habe ich 4 bestellt. 1. Mich, 2. Freundin, 3. Vater der Freundin, 4. Mein Bruder.


Jetzt, nach einem Monat bekomme ich eine Mail das sie pro Kunde nur ein Exemplar senden.

Wie gesagt, damals gab es keine Begrenzung sonnst hätte ich ja jedem das Produkt nach Hause gesendet als neuer Kunde.

Normal sollte die Sache doch klar sein das sie es liefern müssen vor allem weil es nicht mehr möglich ist Windows 7 zu so einem günstigen Preis zu bekommen?


Vielen Dank
 
AKW_VIP3R schrieb:
...Normal sollte die Sache doch klar sein das sie es liefern müssen ...

Nein, denn sie haben die Bestellung nicht angenommen. Du kannst bestellen was du willst, ohne Annahme kein Abspruch.
 
gabs da vllt eine sonder sonder aktion oder warum bestehst du auf deren lieferung?
und ohne "auftragsbestätigung" (nicht zu wechseln mit "bestellbestätigung" ist kein rechtsgültiges geschäft zu stande gekommen.

also bestell einfach wo anders .. oder nochmal aber jeder für sich ;)
 
Es kann doch nicht sein das erst nach einem Monat dem Kunden gesagt wird das auf 1 Exemplar pro Kunde begrenzt ist.

Immerhin habe sie die Bestellung so angenommen und im Account ist es auch so noch drinnen.

Dann werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen der kann das dann klären.
 
:lol:
Da wird sich dein Anwalt aber freuen, das er Geld verdient und du davon nichts, absolut nichts hast.
Aber immer schön zum Anwalt rennen. Die Rechtsbateilung bei Otto wird sich freuen.
 
Renn zum Anwalt und verblas sinnlos Geld!
Fakt ist das die Poser vor dir es orrek terklärt haben.
Anspruch hast du keinen!

MfG
 
der wird dir genau das erklären, was die vorredner schon versucht haben.

schickst du deine bestellung im onlineshop ab, so machst du otto ein angebot. nämlich das angebot, dass du 4x windows 7 kaufen willst. jetzt bestätigt dir otto erstmal, dass sie dein angebot erhalten haben (mehr ist die mail nicht). dann kommt der schritt, dass sie das angebot prüfen und dann kommt eine auftragsbestätigung.
erst jetzt hast du einen kaufvertrag mit otto abgeschlossen und einen anspruch auf lieferung - vorher nicht.
 
Wie bereits gesagt wurde hast du überhaupt keinen rechtlichen Anspruch, da du nie eine Auftragsbestätigung bekommen hast. Kaufmännisch ist also kein bindendes Geschäft zustande gekommen. Andererseits gibt es ja sowieso von Windows 7 die Familienversion, warum bestellst du die nicht ?
 
Dann werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen der kann das dann klären.

den stress würde ich mir sparen.
bestell einfach woanders und gut is.
ausserdem kannst du so viele versionen kaufen wie du willst, oder nicht ?.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, ich kann verstehen, dass Du dich darüber aufregst - würde mir wohl auch nicht anders gehen.
Allerdings wird Dir der Anwalt schätzungsweise nicht helfen können, denn wie oben schon von X-Sector gesagt wurde, ist nur eine Auftragsbestätigung rechtsgültig.
Außerdem wird Dich der Anwalt wohl mehr kosten - wenn er denn tätig würde - als ein paar Lizenzen zum normalen Preis.
Aber hoffe doch einfach mal auf die "Familien Rabatt Aktion", von der ja auch hier und da die Rede ist.
 
AKW_VIP3R schrieb:
Normal sollte die Sache doch klar sein ...
jo sollte glasklar sein, vorallem wenn man die agbs liest und feststellt das eine ausftragsbestätigung noch kein vertrag ist und schaut ab wann der kaufvertrag von otto bestätigt wird


und ja sowas nervt, hab letztens für 80€ n ds bei quelle bestellt und auch net bekommen wie viele viele andere aber das ist leider legitim ;)
 
ist wie im richtigen Leben. Leg dir im Elektrofachmarkt was in den Einkaufswagen und geh zur Kasse. Wenn fir der Kassierer sagt nur eine CD dann kannst dich auch da auf die Hinterbeine stellen. Verkaufen müssen sie dir gar nichts solange du nicht einr Auftragsannahme erhälst. Das was du erhslten hast ist lediglich eine Bestellbestätigung gewesen-das die deine Bestellung erhalten haben. Es ist halt nur etwas kundenunfreundlich-diese Vorgehensweise bzw. fehlender Hinweis. Gerne auch mal googeln zu dem Thema.
 
sagt mal lernt man heute nichts mehr in der Schule wie ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande kommt ?

Tja da wird dir kein Anwalt auf dieser Welt helfen können ... unseriöse Anwälte werden dir dafür zwar Geld abknöpfen nur helfen können sie auch ned ...zumal überall von dieser beschränkten M$ Aktion zu lesen war ... aber da hält sich wohl wer für besonders schlau ... Herr lass Hirn regnen ...

Ich sags ja Anwalt ist nen lukrativer Job ... spezialisier dich auf Abmahnungen und du hast ausgesorgt und dann kommen da noch die Klientel die einem das Geld regelrecht in den Allerwertesten blasen weil sie meinem im recht zu sein ...lautet das Motto dann heutzutage nicht mehr advokat des Anwalts Liebling sondern PISA des Anwalts Liebling ;p
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wieso in der Schule? Ich habe solche Dinge damals auch nicht in der Schule gelernt. ;)
 
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