Betriebskosten Erhöhung durch Vermieter 4 Monate nach Abrechnung rechtens

Ein Rechtsanwalt beginnt zunächst einmal immer mit dem außergerichtlichen Verfahren. Das heißt, er weist den Vermieter darauf hin, daß er den Mieter in seinen Rechten verletzt und droht mit Klage. Darauf erscheint dann hoffentlich ein vernünftiges Gegenangebot und falls sich beide Seiten dann einig sind, ist das außergerichtliche Verfahren zu Ende. Hier ist es üblich dem Gegner auch die eigenen Anwaltskosten in Rechnung zu stellen, die zu bezahlen gehört zu einem "vernünftigen Gegenangebot" schlicht dazu.

Fruchtet die Klageandrohung nicht, wird natürlich im nächsten Schritt tatsächlich Klage eingereicht. Auch dann kann man sich natürlich auch immer noch außergerichtlich einigen oder das Verfahren später mit einem gerichtlichen Vergleich beenden. Je störrischer sich der Prozeßgegner dabei zeigt, desto teurer wird es am Ende für ihn: Wenn es zum Prozeß kommt und dieser mit einer absehbaren Niederlage endet, zahlt er Anwaltskosten- und Gerichtskosten.
 
Hi,

so um die Sache zu beenden, habe gerade mit dem Vermieter gesprochen.
Es ist nur eine Bitte von ihm gewesen um die Kosten für die Mieter abzufangen.
Wer aber selber Rücklagen bilden möchte kann das tun und die bisherige Miete weiterhin bezahlen wie bisher.
 
Das sagt er doch jetzt nur, damit er hier im Forum nicht doof dasteht. Wo genau ist denn das Problem, ob du das Geld jetzt ansparst und zu 100% mit der nächsten Abrechnung überweist oder du es jetzt direkt dem Vermieter gibst. Du sagst doch selber 90€ mehr sind extrem doof für dich (glaube ich dir sogar), aber dann schütz dich doch jetzt vor Ärger im nächsten Jahr und bezahl es direkt. Eventuell entspannt sich die Lage in den nächsten Monaten durch Preisdeckel ja auch für dich und du zahlst wieder die selben Nebenkosten wie vorher (oder zumindest nah dran)
 
@Wechsler
ja natürlich habe ich es mir schriftlich geben lassen. Und für alle Zweifle, mein Vermieter sagte mir auch das es sich lediglich um eine Bitte handelt die ja man ja ablehnen kann wie er mir sagte.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das es hier sehr viele Vermieter gibt die sich irgendwie ans Bein gepinkelt fühlen?
 
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latte4711 schrieb:
@Wechsler
ja natürlich habe ich es mir schriftlich geben lassen. Und für alle Zweifle, mein Vermieter sagte mir auch das es sich lediglich um eine Bitte handelt die ja man ja ablehnen kann wie er mir sagte.
Das sind halt immer diese Scherereien, die man nur mit privaten Hobby-Vermietern hat. Wenn jemand eine schriftliche Erklärung gegenüber seinem Vertragspartner abgibt, dann ist das keine "Bitte", es gilt § 560 BGB. Eine "Bitte" muß auch so formuliert sein: nämlich mit dem rechtlichen Begriff "Angebot".

Er hat's halt versucht und ist zurückgerudert. Solange du das auch schriftlich hast, ist alles in Ordnung. Du bist als Mieter sehr gut geschützt, aber auf eine Sache mußt sehr genau achten: Daß du mit deiner Warmmiete niemals in den Rückstand gerätst. Dafür muß immer zweifelsfrei klar, wie hoch diese gerade ist.
 
Niemand möchte gerne Geld eintreiben müssen. Es ist immer leichter, wenn das Geld freiwillig zu einem kommt und man eher etwas zurückgeben muss.
Von dem her ist doch klar, das auch Vermieter lieber Rückzahlungen leisten als Nachforderungen stellen.

Ein einzelner Privatvermieter kann wsl eher mal 700€ Nachzahlung vorhalten, bei Vermietern mehrerer Objekte können das ja auch schnell mal 5-stellige Summen werden. Ist aktuell ja auch stark von den Energieträgern abhängig ob eine höhere Nachzahlung zu erwarten ist oder nicht.
Ich hoffe nur für jeden Privatmieter, dass er auch bei Abrechnung seine Nachzahlung innerhalb 2 Wochen bezahlen kann wenn man schon unterjährig keine Erhöhung möchte…
 
Khaotik schrieb:
Niemand möchte gerne Geld eintreiben müssen. Es ist immer leichter, wenn das Geld freiwillig zu einem kommt und man eher etwas zurückgeben muss.
Wir wissen noch nicht einmal, womit hier geheizt wird.

Ist es Erdöl/Holz, das einmalig pro Jahr vom Vermieter eingekauft wird, oder ist es Gas/Fernwärme/Wärmepumpe ohne noch laufenden Vertrag mit Preisgarantie.

Mit Pech sit es für den Vermieter nur ein durchlaufender Posten, den er jetzt halt selber tragen muss.

latte4711 schrieb:
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das es hier sehr viele Vermieter gibt die sich irgendwie ans Bein gepinkelt fühlen?
Persönich bin ich kein Vermieter und vermeide es genau aus solchen Gründen. Ich hoffe immer noch die betreffende Wohnung los werden zu können bevor mich die Stadt dazu verpflichtet, sie zu vermieten. Wobei ich das konkrete Problem Dank Gas-Etagenheizung dort nicht hätte.

Deine Ausgangsfrage hätte ich aber in wenigen Minuten Google-Suche und Lesen von ein paar Artikeln auch dann ausreichend benatwortet, wenn ich das Ergebnis nicht schon in den letzten Monaten in Presse, Funk und Fernsehen ausreichend oft gehört hätte.

Scythe1988 schrieb:
Du sagst doch selber 90€ mehr sind extrem doof für dich (glaube ich dir sogar), aber dann schütz dich doch jetzt vor Ärger im nächsten Jahr und bezahl es direkt.
Bei dem aktuellen Hickhack der Politik, was u.U. gedeckelt, erstattet oder sonstwie den Leuten geschenkt wird, kann ich jeden verstehen, der aktuell seine Vorauszahlungen nicht freiwillig erhöht.

Da nehem ich selbst die 0,7% vom Tagesgeld für die 8 Monate lieber selber mit anstatt sie dem Vermieter zu schenken, wenn ich das nicht muss.
 
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