Betriebskosten Erhöhung durch Vermieter 4 Monate nach Abrechnung rechtens

latte4711

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Hi,

wir haben im Juni die Abbrechnung für das Jahr 2021 bekommen und die Nachzahlung beglichen.
Letzten Freitag hatten wir einen Brief vom Vermieter in der Post.
Wir sollen ab 1.12.2022 Monatlich 90,00 Euro mehr für die Energiekosten zahlen.
Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens da es zum Zeitpunkt der Abrechnung hätte geschehen müssen.
Der Betrag ist auch willkürlich festgelegt. Wir hatten eine Nachzahlung von 195,00 Euro daher hätte eine Erhöhung maximal 16,25 Euro betragen dürfen wenn ich mich nicht irre.
Die Dame von der Verwaltung ist der Meinung das das Schreiben rechtens ist und besteht auf der Erhöhung.
Leider bin ich weder im Mieterschutzverein noch habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Meine Vorgehensweise wäre jetzt dem Schreiben zu widersprechen und die Erhöhung nicht zu zahlen.
was könnte mir schlimmstenfalls vom Vermieter drohen?
Der “beste“ Satz in dem Schreiben war aber das wir doch bitte das Geld aus den Hilfspaketen auf das Konto des Vermieters überweisen sollen sobald wir es erhalten haben.
 
Warum sollte es nicht rechtens sein? Was hat die Abrechnung für das Jahr 2021 mit der Festlegung aktueller Vorauszahlungen zu tun? Die Vorauszahlungen sind eben eine Schätzung für das laufende / kommende Jahr. Wenn sie Dir zu hoch ist, sprich mit Deinem Vermieter. Nur dann nicht entsetzt sein, wenn im Sommer 2023 eine fette Nachzahlung verlangt wird.
 
Hi,

es ist meiner Meinung nach nicht rechtens da die Abrechnung vor 4 Monaten war und nur dann eine Anpassung möglich ist.
Das eine „fette“ Abrechnung eventuell ansteht ist mir bewusst aber darum geht es ja nicht sondern um die willkürliche Festsetzung ohne Grundlage.
 
Wann wäre es denn rechtens deiner Meinung nach?

Da gibt es keine feste Vorgabe. Sie muss lediglich begründet sein, formal richtig formuliert. Das wars. Und Gründe hat man ja angesichts der aktuellen Situation.
 
Ob rechtens oder nicht, moralisch finde ich das okay.

Es ist etwas vermessen, das nicht in Ordnung zu finden, da der Vermieter ein ganzes Jahr in Vorleistung gehen muss um am Jahresende (Abrechnungszeitraum) eine Schlussforderung an den Mieter zu stellen.

Wenn es jetzt ein "kleiner" Vermieter ist, den kann das ordentlich belasten...

Noch dazu gibt es (denke ich) viele Mieter, die es nächstes Jahr bei der Nachzahlung sicherlich "zerlegen" wird und für die 4-Stellige Summe einen Kredit aufnehmen müssen. Da müssen wohl viele Vermieter ihrem Geld "hinterherrennen" -> Dafür spricht zumindest der "beste" Satz
 
Die Frage stellt sich, was besser ist, der Vermieter nimmt diese Erhöhung zurück und du bekommst eine saftige Nachzahlung, oder man bleibt dabei und die Nachzahlung fällt geringer aus.
 
Hi,

hab ich doch geschrieben wann es rechtens ist. Es muss für eine Anpassung eine Berechnungsgrundlage geben.
Der Vermieter darf nur weil seine Kosten jetzt steigen nicht einseitig erhöhen.
Es geht mir ums Prinzip denn Vermieter können nicht machen was sie wollen.

Edit: Mir ist die Nachzahlung lieber.
 
Zuletzt bearbeitet:
latte4711 schrieb:
Leider bin ich weder im Mieterschutzverein noch habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Na dann wird es mal Zeit. Denn mit Zugang der Erhöhungserklärung ist die Zahlungspflicht jetzt direkt entstanden, Deiner Zustimmung bedarf das nicht. Dagegen mußt du jetzt vor einem Gericht klagen.

Grundlage für die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung ist die letzte Abrechnung, keine aktuellen oder zukünftigen Preissteigerungen. Eine einmalige Erhöhung auf Grundlage der alten Abrechnung ist möglich, da gibt es auch keine Frist für.

Sprich ab 1.12. würden sich korrekt deine Betriebskostenvorauszahlungen um 16,25 € und nicht um 90 € und danach bis zur nächsten Abrechnung nicht mehr weiter. Aber das mußt du jetzt gerichtlich feststellen lassen, denn ohne weiteres bist du jetzt mal die 90 € zusätzlich schuldig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du der Meinung bist, dass du die Antwort schon weißt, was ist dann hier die konkrete Frage?
Dir wurde schon gesagt, dass es völlig in Ordnung ist die Vorauszahlung anzupassen. Möchtest du noch mehr wissen?
 
latte4711 schrieb:
Der Vermieter darf nur weil seine Kosten jetzt steigen nicht einseitig erhöhen.

Es sind nicht seine Kosten. Es sind ausschließlich Deine. Er darf nur Umlegen, was umlegbar ist. Das was er an Vorauszahlugen nimmt, das sind Kosten, die Du produzierst. Und nein, nochmal, es gibt keine Vorgabe, wann erhöht werden darf. Wenn sich die Lage ändert, man die Erhöhung begründen kann, dann darf man jederzeit erhöhen.
 
latte4711 schrieb:
es ist meiner Meinung nach nicht rechtens da die Abrechnung vor 4 Monaten war und nur dann eine Anpassung möglich ist.
Dann lehen die Zahlung halt ab., Aber bitte nicht darauf vertrauen, dass die 6 Monate Kündiugngschutuz wegen Nichtzahlung der (vermutlich extrem höheren) Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr inkl. dem zinslosen Kredit für die Vermieter auch kommen wird.

latte4711 schrieb:
Es geht mir ums Prinzip denn Vermieter können nicht machen was sie wollen.
Im beiderseitigen Einvernehmen ginge es. Und wenn der Vermieter nicht nur seine Pleite abwenden will, dann wird er die unterjährige Erhöhiung auch korrekt begründen (angepasster Wirtschaftsplan mit aktuellen Energiepreisen). Trotzdem kannst Du sie ablehnen.

Achtung, keine Rechtsberatung. wenn MIR sowas wichtig wäre, wäre ich im Mieterverein oder hätte mind. eine Rechtsschutzversicherung, die auch sowas abdeckt.

BlubbsDE schrieb:
Wann wäre es denn rechtens deiner Meinung nach?
Einseitig ist es nur im Rahmen der Betriebkostenabrechnung zulässig. Sonst muss es einvernehmlich erfolgen.

Wir leben halt in einem extremst vermieterunfreundlichen Land, wo der Vermieter das alles vorstrecken muss, wenn ihm die Kosten unterjährig mal eben verdreifacht werden. Soll der steinreiche Vermieter halt sehen, wie er das ganze finanziert bekommt und darauf hoffen, dass seine Mieter wenistenst fristgerecht die nächste Abrechnung zahlen.

Da jetzt auch noch (oder schon wieder) das gesetzlich verbriefte Kündigunsrecht bei Nichtzahlung ausgesetzt werden soll, sind wir so langsam bei 100% staatlichen Wohnungen zur ebenso staatlich festgesetzen Minimalmiete. Sowas gab es doch schonmal.

https://www.mdr.de/nachrichten/deut...orauszahlung-erhoehung-energiepreise-100.html
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Es sind nicht seine Kosten.
Das ist dem Gesetz aber egal.
BGB §560 (4)
https://dejure.org/gesetze/BGB/560.html

Der Mieter gewinnt fast immer. Ein Grund mehr, warum man sich gut überlegen sollte, privat zu vermieten.
 
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latte4711 schrieb:
Es muss für eine Anpassung eine Berechnungsgrundlage geben.
Die Allgegenwertige extreme Energiekostenerhöhung reicht dir dafür nicht?

latte4711 schrieb:
Es geht mir ums Prinzip denn Vermieter können nicht machen was sie wollen.
... oh wei

latte4711 schrieb:
Edit: Mir ist die Nachzahlung lieber. Die 90,00 Euro die ich jetzt Monatlich zahlen soll kann ich auch nicht einfach so aus der „Portokasse“ nehmen.
Es ist vermessen mich in deine finanzielle Situation einzumischen, aber wenn dem so ist gehörst du zu den Personen die das Ganze extrem hart trifft. Da kann ich den Vermieter bedingt eben verstehen. Auch die Aufforderung schon mal die staatlichen "Sonderzahlungen" zu überweisen spricht eine deutliche Sprache.
 
latte4711 schrieb:
Edit: Mir ist die Nachzahlung lieber. Die 90,00 Euro die ich jetzt Monatlich zahlen soll kann ich auch nicht einfach so aus der „Portokasse“ nehmen.
Aber eine große Nachzahlung entnimmst du dann der Portokasse?
 
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Metaxa1987 schrieb:
Die Allgegenwertige extreme Energiekostenerhöhung reicht dir dafür nicht?
Gegenwärtige Entwicklungen berechtigen nicht zur Erhöhung der Vorauszahlungen. Nur die vergangene Abrechnung.

Goldsmith schrieb:
Aber eine große Nachzahlung entnimmst du dann der Portokasse?
Hast du mal darüber nachgedacht, daß ein Energieverbraucher auch etwas einsparen kann?
 
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Wobei laut Mieterschutzbund diese Erhöhungen unter dem Jahr nicht rechtens sind.

https://www1.wdr.de/nachrichten/wir...r,bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren.

Vermieter dürfen unter dem Jahr die Nebenkosten nicht erhöhen​

Es gibt hier aber rechtliche Grenzen. Denn Nebenkosten dürfen nur einseitig erhöht werden, nachdem eine Abrechnung erstellt wurde, bei der herauskam, dass die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren. In der Regel erhalten Mieter diese Abrechnungen zum Jahresbeginn. Einseitige Erhöhungen der Nebenkostenvorauszahlungen unter dem Jahr seien deshalb nicht zulässig, so der Deutsche Mieterbund NRW.
 
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Metaxa1987 schrieb:
Es ist vermessen mich in deine finanzielle Situation einzumischen, aber wenn dem so ist gehörst du zu den Personen die das Ganze extrem hart trifft. Da kann ich den Vermieter bedingt eben verstehen. Auch die Aufforderung schon mal die staatlichen "Sonderzahlungen" zu überweisen spricht eine deutliche Sprache.
Es gibt schon noch einen Unterschied, ob irgendwo nur ein finanzielles Problem entsteht, oder jemand obdachlos wird. Deswegen sind die Rechte von Mietern in Deutschland besonders geschützt.

Natürlich erhöhen sich die Vorauszahlungen nächstes Jahr, wenn das Jahr 2022 abgerechnet wird. Aber diese Erhöhung beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch im Jahr 2022 und den tatsächlichen Preisen des Jahres 2022, und nicht auf dem Verbrauch des Jahres 2021 mit den von den Medien herbeifabulierten Preisen von 2023. Letzteres ist, was viele Vermieter jetzt versuchen.

Viele Vermieter haben in ihrem McMansion auch gar nicht auf dem Schirm, daß viele Mieter gar nicht mehr zahlen können, sondern tatsächlich weniger verbrauchen müssen, um wieder halbwegs auf die alte Summe zu kommen.
 
latte4711 schrieb:
hab ich doch geschrieben wann es rechtens ist. Es muss für eine Anpassung eine Berechnungsgrundlage geben.
Der Vermieter darf nur weil seine Kosten jetzt steigen nicht einseitig erhöhen.
Dann versteh ich nicht was du jetzt hier möchtest? Geh doch zum Anwalt wenn Du im Recht bist. Die 50€ für ein Schreiben wirst Du doch wohl haben. Und wenn nicht setze das Schreiben selber auf. Oder spreche mit dem Vermieter? Aber Ich kann nicht nachvollziehen warum Du das nicht bezahlen willst. Ist doch nur in Deinem Interesse.
 
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@Wechsler wie soll denn eine Einsparung von über der Hälfte an Energiekosten funktionieren?

Ich weiß nicht wieso, aber wir haben als 3 köpfige Familie 2700kWh Jahresverbrauch Strom. Bekanntlich ist der Schnitt zwischen 2500 und 4500 bei 3 Personen. Wie soll ich denn auf 1350kWh kommen?

Tut aber hier auch nichts zur Sache...

Wenn man aber denkt, dass man Energie einsparen kann um der allgemeinen Erhöhung entgegen zu wirken, ist das doch eine super Argumentationsgrundlage.

Dann schreibe ich dem Vermieter, dass ich seine Intention zum aktuellen Zeitpunkt verstehen kann und biete ihm an, den Abschlag um 16,25€ (monatlich zu wenig geleisteter Abschlag letzter Berechnungszeitraum) + 36,88€ (Hälfte der Differenz der 90€-16,25€) zu erhöhen. Begründe das damit, dass ich einerseits versuche den Verbrauch zu minimieren und dann die ganze Last vorerst auf beiden Schultern abgeladen wird.
 
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Metaxa1987 schrieb:
@Wechsler wie soll denn eine Einsparung von über der Hälfte an Energiekosten funktionieren?
Ich bezahle mein Erdgas direkt. Für 2022 habe ich eine Preiserhöhung um 30 % erhalten. Diese 30 % habe ich dann eingespart. Ab 2023 wird es möglicherweise noch teurer, aber das begründet keine Erhöhung der Abschläge oder irgendwelcher anderen Vorauszahlungen auf Basis des Jahresverbrauchs 2021. Dementsprechend zahle ich auch keine absurd überhöhten Abschläge, auch wenn manche Versorger genau das auch versucht haben.

Metaxa1987 schrieb:
Ich weiß nicht wieso, aber wir haben als 3 köpfige Familie 2700kWh Jahresverbrauch Strom. Bekanntlich ist der Schnitt zwischen 2500 und 4500 bei 3 Personen. Wie soll ich denn auf 1350kWh kommen?
Strom ist bei Betriebskosten nicht relevant, Strom bezahlen auch Mieter direkt.

Metaxa1987 schrieb:
Dann schreibe ich dem Vermieter, dass ich seine Intention zum aktuellen Zeitpunkt verstehen kann und biete ihm an
Er kann ihm nichts anbieten, die Erhöhung ist nicht zustimmungsbedürfig, sie ist jetzt wirksam. Er muß ab Dezember 90 € mehr zahlen oder er ist im Rückstand mit seiner Miete und kann fristlos gekündigt werden.

Wenn ihm das nicht paßt, muß bei Gericht dagegen klagen. Der nächste Schritt ist jetzt also, einen Anwalt einzuschalten, der dann mit dem außergerichtlichen Verfahren beginnt.
 
Wechsler schrieb:
der dann mit dem außergerichtlichen Verfahren beginnt.
Unsinn. Dazu muss erst mal ein gerichtliches Verfahren anstehen.
Ergänzung ()

latte4711 schrieb:
Hi,

wir haben im Juni die Abbrechnung für das Jahr 2021 bekommen und die Nachzahlung beglichen.
Letzten Freitag hatten wir einen Brief vom Vermieter in der Post.
Wir sollen ab 1.12.2022 Monatlich 90,00 Euro mehr für die Energiekosten zahlen.
Wieviel NK hast Du denn bisher monatlich bezahlt?
Wie hoch waren 2021 Deine Heizkosten?
Wieviele kWh hast Du 2021 verbraucht?
 
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