Bezahlung nach Sonderkündigung?

Daniel D.

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Ein Bekannter musste bei 1&1 sein Sonderkündigungsrecht zum 26.09.2018 in Anspruch nehmen, weil sie am neuen Wohnort kein DSL bieten können. Jetzt möchte 1&1 aber noch drei Monate bezahlt bekommen. Ich habe im Internet nichts darüber gefunden, auch die Hilfeseiten schweigen sich aus. Hat das schon jemand gehabt?
 
Hi, ja ist leider gesetzlich erlaubt. War bei mir und der DTAG leider auch so.
 
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Sonderkündigung heisst nicht zum Wunschtermin aus dem Vertrag, sonder drei Monate nach Zugang der Kündigung, wie bei den meisten Verträgen üblich. Sonderkündigungsrecht berechtigt dich nur zum vorzeitigem Vertragsende, ohne die min. Laufzeit abwarten zu müssen.
 
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weil sie am neuen Wohnort kein DSL bieten können.
Jetzt möchte 1&1 aber noch drei Monate bezahlt bekommen.

Wurde er denn mit vorgehaltener Waffe erpresst umzuziehen ?
Oder ist 1&1 gar schuld an seinem Umzug ?

Von daher kann man sich die Antwort mit bisschen Logik selber geben.
 
Oh, wusste ich auch noch nicht, gut zu wissen.

Drei Monate früher hätte ich mir aber schon Gedanken gemacht um Internet etc. und in dem Zuge dann auch gekündigt.
Das es irgendeine Kündigungsfrist bei so einer geplanten Sache gibt, ist ja verständlich...
 
FranzvonAssisi schrieb:
Oh, wusste ich auch noch nicht, gut zu wissen.

Drei Monate früher hätte ich mir aber schon Gedanken gemacht um Internet etc. und in dem Zuge dann auch gekündigt.
Das es irgendeine Kündigungsfrist bei so einer geplanten Sache gibt, ist ja verständlich...
Es ist ein Neubaugebiet und 1&1 wusste nicht, ob sie dort liefern können oder nicht. Schlußendlich wurde von der Telekom Glasfaser verbaut, was ja auch nicht schlecht ist. 😉
 
Daniel D. schrieb:
Schlußendlich wurde von der Telekom Glasfaser verbaut, was ja auch nicht schlecht ist
Naja, dafür bist du dann für immer und ewig an die Telekom gebunden, egal, was Andere Anbieter für Tarife haben. Ob das jetzt unbedingt so gut ist?
 
Ich denke die Freude über Internet wiegt schwerer. Besser wie gar keines oder eine sehr langsame Leitung.
 
Hägar Horrible schrieb:
Naja, dafür bist du dann für immer und ewig an die Telekom gebunden, egal, was Andere Anbieter für Tarife haben.
Immer und ewig würde ich nicht sagen.
Wer weiß, wenn die Telekom einen beachtlichen Anteil an FTTH ausgebaut hat, werden 1und1 und Co ggf. anfangen vom Vorleistungsprodukt Gebrauch zu machen.
 
Um das klarzustellen: Man muss kündigen und dann noch 3 Monate nach dem Umzug weiterbezahlen. Für mich nicht logisch aber so ist die aktuelle Rechtslage (ohne Gewähr ;)).
 
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Sehr logisch, erst den Nachweis für den Umzug (Meldebescheinigung), dann kündigen (drei Monate Frist, wie bei Kundenverträgen üblich). Was meinst du, wenn das ohne Nachweis mit der reinen Behauptung durchgeführt würde, wer dann alles vorzeitig kündigen würde wegen Unzufriedenheit...
 
Hägar Horrible schrieb:
Naja, dafür bist du dann für immer und ewig an die Telekom gebunden, egal, was Andere Anbieter für Tarife haben.

Du solltest es besser wissen. Telekom ist auch für Glasfaseranschlüsse reguliert. Telekom muss daher auch diese Anschlüsse anderen Providern weiter vermieten sobald diese das fordern. Telekom ist außerdem gerade dabei, Cooperationen mit anderen Netzbetreibern im großen Stil anzuleiern.
Woraus folgt: gerade bei Telekom hast Du mittelfristig auch mit einem Glasfaseranschluß die größten Chancen auf Providerwahl.
 
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Punkt für dich. Soweit also zur Theorie. Die Praxis schaut aber mitunter ganz anders aus
 
Samurai76 schrieb:
Sehr logisch, erst den Nachweis für den Umzug (Meldebescheinigung), dann kündigen (drei Monate Frist, wie bei Kundenverträgen üblich). Was meinst du, wenn das ohne Nachweis mit der reinen Behauptung durchgeführt würde, wer dann alles vorzeitig kündigen würde wegen Unzufriedenheit...
Wie kommst Du darauf, dass ich mich daran stören würde? :freak:

Dein Beitrag weiter oben war ja genau nicht korrekt, es sind eben 3 Monate nach dem Umzug und nicht nach der Kündigung. Also nächstes mal gleich richtig schreiben und gut.
 
Bob.Dig schrieb:
Um das klarzustellen: Man muss kündigen und dann noch 3 Monate nach dem Umzug weiterbezahlen. Für mich nicht logisch aber so ist die aktuelle Rechtslage (ohne Gewähr ;)).

Richtig, aber nicht ganz präzise.
Man muss erstmal einen Umzug melden.
Dann prüft der ISP ob es möglich ist oder nicht oder bietet evtl. was anderes an. Eine eigene durchgeführte Abfrage gilt hier nicht! (z.B. auf der Website des Anbieters). Der Anbieter muss selbst prüfen ob er dort kann oder ausbauen möchte oder whatever. Erst wenn der Anbieter von sich aus bestätigt dass am neuen Wohnort der vertag nicht erfüllt werden kann gehts weiter!
Danach, und ERST DANN, kann man per Sonderkündigung kündigen!
Das Sonderkündigungsrecht sagt Umzugsdatum +3 Monate.
Innerhalb dieser 3 Monate muss man den Umzug mit einer Meldebestätigung* nachweisen. Der Vertrag endet dann 3 Monate nach dem Umzugsdatum.

*bei Businessanschlüssen auf juristische Personen wird i.d.R. neuer Mietvertrag + Kündigungsbestätigung des alten Mietvertrags gefordert. Das ist insofern blöd, weil eine ordentliche Kündigung eigentlich keine Bestätigung braucht.
 
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Wäre natürlich einen Versuch Wert, den neuen, unterschrieben Mietvertrag als Kündigingsgrundlage zu nutzen. Habe ich bislang nicht probiert, ob Dieser aktzeptiert wird.
 
Da kannst du dir ja auch einfach von Freunden oder den Eltern einen Phantasie-Mietvertrag machen lassen.
Sowas KANN zu Kulanz beim Anbieter führen, aber beim gesetzlichen Sonderkündigungsrecht gilt die Meldebescheinigung als Nachweis für den Umzug.
 
@h00bi
Welche Fristen sind denn einzuhalten, wenn die 3 Monatsfrist absolut vom Umzugsdatum abhängig ist. Ist da irgendwas bekannt bspw. zu wann ich dem Umzug anzeigen muss bzw. kündigen.
Ergänzung ()

Ich hab mir gerade das Gesetz angeguckt und eigentlich geht es daraus nicht eindeutig hervor. Hab mir dann mal die AGB meines Anbieters angeguckt und auch das finde ich nicht eindeutig genug.
mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Steht doch eindeutig drin: Zum Ende des Monats, in dem man auszieht. Was bitte ist daran nicht eindeutig genug?
 
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