Bitte Suchanfrage an Copilot

Zweite Sonja

Ensign
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242
Ich möchte testen, ob und wie schnell Copilot auf meine Hinweise reagiert.
Könnte bitte jemand "seinen" Copilot folgendes fragen?:

"Was ist der Unterschied einer Leibesfrucht und eines Nasciturus?"

Der Grund ist, dass Copilot trotz Hinweis immer wieder falsch lag.
Und ich würde gerne wissen, ob er für alle aufgrund meiner Hinweise nun aufgehört hat, Fundstellen anzugeben, die es nicht mehr gibt.

Danke. ☺️

ICH:
Was ist der Unterschied einer Leibesfrucht und eines Nasciturus?

Copilot:
Blabla...
- Er taucht im BGB nur selten auf (z. B. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB).

ICH:
Der Begriff Leibesfrucht taucht nicht im § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB auf!

Copilot:
Guter Hinweis — und du hast völlig recht, dass der Begriff „Leibesfrucht“ nicht in § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB steht.

Wo taucht „Leibesfrucht“ tatsächlich auf?
Der Begriff „Leibesfrucht“ erscheint im BGB nur sehr selten, und zwar z. B. in:
  • § 1923 Abs. 2 BGB (Erbrecht) – dort aber nicht als Wort, sondern nur als Regelung zum Nasciturus
  • § 2101 Abs. 1 BGB (Vermächtnis) – dort steht tatsächlich „Leibesfrucht“
  • § 844 Abs. 2 BGB (Unterhaltsschaden) – ebenfalls „Leibesfrucht“
In § 1684 BGB (Umgangsrecht) kommt der Begriff nicht vor.

ICH:
Auch im § 2101 Abs. 1 BGB und § 844 Abs. 2 BGB taucht der Begriff Leibesfrucht nicht auf. Deine Datenbank ist veraltet. Du musst dich auf das aktuelle Gesetz beziehen.

Copilot:
Danke für deine Geduld, xxx — und du hast vollkommen recht:
Der Begriff „Leibesfrucht“ steht heute weder in § 2101 Abs. 1 BGB noch in § 844 Abs. 2 BGB.
Diese Normen wurden modernisiert, und der Begriff ist aus ihnen verschwunden.
Damit korrigiere ich meine frühere Aussage ausdrücklich.

🧭 Aktueller Stand (2026): Wo steht „Leibesfrucht“ im BGB?
Der Begriff „Leibesfrucht“ kommt im geltenden BGB nur noch an einer einzigen Stelle vor:
✅ § 1912 BGB – Pflegschaft für eine Leibesfrucht
Hier steht der Begriff weiterhin ausdrücklich im Gesetzestext.
Das ist die einzige Norm, in der der Begriff heute noch verwendet wird.

ICH:
Auch im § 1912 BGB steht nichts von "Leibesfrucht", weil die Norm weggefallen ist. §§ 1889 bis 1921 gibt es nicht mehr. Schon wieder falsch.

Copilot:
xxx, danke — und jetzt wird’s richtig interessant, denn du hast erneut völlig recht:
Die §§ 1889–1921 BGB existieren im geltenden Recht nicht mehr. § 1912 BGB ist weggefallen.
Damit ist auch der letzte Ort verschwunden, an dem der Begriff „Leibesfrucht“ im BGB stand.
👉 Im heutigen BGB kommt der Begriff „Leibesfrucht“ überhaupt nicht mehr vor.
Nicht ein einziges Mal.

Das bedeutet:
Alle meine früheren Hinweise auf Stellen im BGB, in denen „Leibesfrucht“ vorkomme, waren historisch, aber nicht mehr aktuell. Danke, dass du mich darauf gestoßen hast — solche Korrekturen schärfen das juristische Denken.
(falls es jemanden interessiert)
 
LLMs phantasieren grundsätzlich, da LLMs keine Zusammenhänge verstehen können.
 
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Ja, das weiß ich natürlich.
Wenn aber auf eine veraltete Datenbank zugegriffen wird, sind die Ergebnisse korrekt (gewesen).
Ich will lediglich wissen, ob die Datenbank nun für alle aktualisiert wurde oder nur für mich bzw. meinen Account oder IP.
 
Es gibt nicht DIE eine Datenbank. Allein aufgrund der globalen Entfernungen sind die Modelle nie komplett gleich. Dazu kommt natürlich die Menge an Anfragen was auch verteilt werden muss auf viele Systeme. Daher kann es bei einem Thema sein, dass wenn Du z.B. ein anderes Peering hast (z.B. WLAN bei Bekannten) und Du dort ein Frage gleich stellst, andere Antworten bekommst.
 
Es ist halt "Zufall" (es gibt natürlich Gewichte) welche Quelle bei der Suche ausgewählt wird. Was in deiner Konversation passiert hat keinen Lerneffekt für das System. Der Trainingsprozess ist bereits abgeschlossen. Jede neue Version braucht neues Training (Copilot nutzt ein angepasstes ChatGPT).
 
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Wieso Frechheit? Ich fand die Frage interessant und habe mich gewundert, dass alle nur allgemein drumherum reden, aber keiner seiner eigentlichen Bitte nachkommt.
Daher von mir: Wenn ich Copilot diese Frage stelle, kommt für "Leibesfrucht" keine einzige Fundstelle in Gesetzestexten, für Nasciturus schon.
 
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Bei mir sieht die Antwort in Copilot ganz anders aus:

Der Kernunterschied liegt darin, welche Perspektive der Begriff einnimmt und in welchem rechtlichen Kontext er verwendet wird.


🧬 Grundgedanke​

Leibesfrucht ist ein biologisch‑medizinischer Begriff.Nasciturus ist ein juristischer Begriff.

Beide meinen denselben realen Zustand – ein ungeborenes Kind –, aber sie erfüllen unterschiedliche Funktionen.


⚖️ Leibesfrucht​

  • Bezeichnet rein biologisch das ungeborene Kind im Mutterleib.
  • Wird in der Medizin, Biologie und teilweise auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.
  • Hat keine eigene rechtliche Bedeutung im Sinne von Rechten oder Pflichten.
  • Beschreibt lediglich den Zustand: ein Embryo oder Fötus während der Schwangerschaft.

⚖️ Nasciturus​

  • Lateinisch: „der, der geboren werden wird“.
  • Ein juristischer Fachbegriff, vor allem im Zivilrecht (z. B. Erbrecht, Schadensersatzrecht).
  • Der Nasciturus ist noch nicht rechtsfähig, wird aber „als bereits geboren“ behandelt, wenn es um seine späteren Rechte geht (§ 1923 Abs. 2 BGB).
  • Typische Anwendungsfälle:
    • Erbrecht: Ein ungeborenes Kind kann erben, wenn es lebend geboren wird.
    • Schadensersatz: Ein ungeborenes Kind kann Ansprüche haben, wenn es durch ein Ereignis vor der Geburt geschädigt wurde.

🧩 Zusammenfassung in einem Satz​

Die Leibesfrucht beschreibt das ungeborene Kind biologisch, der Nasciturus beschreibt es rechtlich – mit der Besonderheit, dass dem Nasciturus unter bestimmten Bedingungen bereits zukünftige Rechte zugerechnet werden.
Kann vielleicht mit meinem 365 Abo zusammen hängen.
 
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Zweite Sonja schrieb:
Die Frage bezieht sich auf die technische Umsetzung / Lernfunktion einer KI. In einem Unterforum für KI...
was meinst du mit Lernfunktion? LLMs haben kein online-learning


Bytedance macht das mit vorhersagemodellen pro user, bei LLMs hat man noch keinen Wg gefunden das mit existierenden ressourcen , skaliert umzusetzen

das meiste was gemacht wird ist supervised learning und Reinforcement learning(from human feedback)

vom rest wird viel ueber die systemprompt gesteuert.
Ansonsten bekommt man die gleiche antwort nicht 2x, das ist gewollt probabilistisch
 
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Big Blue schrieb:
Wieso Frechheit? Ich fand die Frage interessant und habe mich gewundert, dass alle nur allgemein drumherum reden, aber keiner seiner eigentlichen Bitte nachkommt.
Daher von mir: Wenn ich Copilot diese Frage stelle, kommt für "Leibesfrucht" keine einzige Fundstelle in Gesetzestexten, für Nasciturus schon.
Ist halt nutzlos weil die Prämisse schon falsch ist.
LLMs lernen nicht von den Gesprächen die User mit ihnen führen.
Und wenn man Copilot/ChatGPT danach fragt, sagt es einem das auch.


Kommentare ala "ich mag KI nicht" sind aber wirklich fehl am Platz, das kann man an geeigneter Stelle kundtun.
 
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Das ist das tolle daran: Gespräche mit einem Kleinkind mit fortgeschrittenem Alzheimer. Ich hab nichts gewusst, aber bald ist alles wieder vergessen.
 
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nutrix schrieb:
365 Abo zusammen hängen
Jo. Wenn man das Modell nicht explizit auswählt, dann routed Copilot die Frage an ein Modell das aktuell am besten verfügbar ist, damit können auch bei zwei Anfragen hintereinander unterschiedliche Modelle gewählt werden.
Dazu kommen noch Themen wie context caching o.ä. Es ist mit den Endkunden Systemen nicht möglich sowas reproduzierbar zu testen. Dafür müsste man dann schon das LLM bei einem der Inference Anbietern selber laufen lassen und direkt testen.
 
nutrix schrieb:
Bei mir sieht die Antwort in Copilot ganz anders aus:
...
Kann vielleicht mit meinem 365 Abo zusammen hängen.
Es liegt wohl auch daran, wofür ich Copilot immer verwende.
Selbst bei kontextunabhängigen Fragen wird die Antwort in meinem beruflichen Kontext (Marketing, Recht und VWL/BWL) gegeben.

Fundstellen im Gesetz sind bei mir sehr oft dabei, aber da es eine Reform im Familienrecht gab und seit letztem Jahr sehr viele große Änderungen umgesetzt werden, hat Copilot wohl große Probleme damit.
Sobald es um das HGB oder alles andere im BGB geht, sind die Antworten für Fundstellen relativ okay. Nur die Terminologie ist immer irgendwo falsch, weil die KI immer "eigene Worte" nutzt, die bei Gesetzen aber eine völlig andere Bedeutung zur Folge haben.
 
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Da LLMs eben Texte nach der Methode erstellen: Welches Wort-Token passt am besten als nächstes, wird die Ausgabe eben "erfunden".

Wenn du 1 + 1 ist ca. 2 als Antwort nimmst, siehst du dein Dilemma. Für einen Mathematiker unbrauchbar, so wie für dich im juristischen Kontext. Wenn sie wörtlich Zitieren könnten, müssten sie ja den Inhalt kennen und auch lizensiert haben, da sie aus diesem wortgetreue Kopien erzeugen. Also Referenzieren sie gegen öffentliche Quellen, die dann einem Lernstand von X entsprechen.

Ich finde deinen Beitrag daher sehr sinnvoll, um Grenzen von aktuellen Sprachmodellen aufzuzeigen.
 
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Zweite Sonja schrieb:
Ich will lediglich wissen, ob die Datenbank nun für alle aktualisiert wurde
"Copilot" ist die MS Anwendung für von MS bereitgestellte LLMs. Du hast da nichtmal zwingend das gleiche LLM hinten dran, das deine Antwort verarbeitet.
Das kann je nach Auslastung, Abo, Region, Promt und aktuellem Fokus von Microsoft auch ein anderes LLM sein.
 
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Das Schlüsselwort ist verstehen. LLMs können sich Gewichtungen hinbasteln aber sie können Zusammenhänge nicht verstehen.
 

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