News Blutzuckermessung simuliert: Bundesnetzagentur zieht Smartwatches aus dem Verkehr

0x8100 schrieb:
es geht der bundesnetzagentur um die technische sicherheit
Das CE sagt alles aus, aber gewiss keine Sicherheit. CE ist kein Gremium, das Geräte vorher prüft, sondern eine SELBSTVERPFLICHTUNG.

Klar, wenn ich von meinem Gerät behaupte, dass es den Sicherheitsregelungen gerecht wird, dann sollte das auch stimmen, aber dennoch: das CE-Zeichen darf ich in Eigenregie aufbringen!

Schlimmer noch: dass ich dieses CE-Zeichen aufbringen darf (mit meiner eigenen Kunststoff-Spritzguss-Anlage oder mit meinem eigenen Laser-Gravierer, Siebdrucker, etcpp), kostet mich nicht nur die eigenen Ressourcen, sondern auch noch eine nette Wegelagerer-Gebühr, die ich an das "CE-Gremium" abtreten darf.

Wenngleich hinter dem vorgeschobenen Deckmantel der allgemeinen Betriebssicherheit gewiss eine gute Absicht stecken mag, so ist die Durchführung einfach nur blanke Augenwischerei bereits seitens der EU und somit auch eine gewisse Irreführung der Endkunden durch eine vorgetäuschte Sicherheit.

Übrigens:
Mit dem berühmten "Grünen Punkt" ist es genau dasselbe. Die Verpackungen werden NICHT alle vorab von der Grünen Punkt-Geheimbruderschaft (lol) geprüft, sondern erhalten das Logo ebenfalls in Selbstverpflichtung des Produktherstellers, wenn dieser genügend Kohle abdrückt.

Immerhin ist DAS seit vielen Jahren glücklicherweise keine Pflicht mehr, weshalb man den Grünen Punkt auch so gut wie nirgends mehr sieht - GUT SO! Denn richtiges Mülltrennen funktioniert nicht durch das dumme Aufdrucken eines Logos auf einer Verpackung, die aus fünf verschiedenen Grundstoffen besteht (Alubeschichtung, Kunststoff, Papierfaser - um nur mal drei Bestandteile einer typischen Milchtüte zu benennen)... Der Gesetzgeber müsste hier direkt schon regeln, dass manche Materialien gar nicht erst gemischt werden dürfen bei Verpackungen.

Alleine schon diese saudummen Plastikdrehverschlüsse auf Milchtüten ist einfach nur blanker Irrsinn und pure Dummheit!

Okay sorry, das führt jetzt zu weit.

Ich will da einfach nur mal etwas mehr Verständnis in die Verbraucher bringen! Immer nur allem und jedem blind zu folgen, was so von "großen Organen" verbreitet, festgelegt und angeblich durchgeführt wird, ohne einfach mal selbst die Augen zu öffnen, führt stehts zu einem Ungleichgewicht der Machtverhältnisse.

Bright0001 schrieb:
Woran störst du dich hier? Dass man gesetzte Vorschriften kontrolliert?
Nein, das finde ich sogar gut. Aber wie das Ganze durchgeführt wird, ist einfach nur albern.

Genügend Beispiele dafür wurden auch schon in den Kommentaren genannt, ich fasse es aber gerne noch einmal zusammen:

Es gibt zigtausende (!!!) verschiedene USB-Netzstecker alleine auf Amazon, alle von unterschiedlichsten, oft fernöstlichen Herstellern, alle haben das CE-Prüfzeichen (und manche nicht, dann werden sie "direkt" aussortiert - wenns auffällt).

Bei denen, die es dennoch haben, wird - wenn überhaupt - nur stichprobenartig geprüft. Jetzt fällt auf: "Hui, da ist aber ein Steckernetzteil, das erfüllt Richtwerte XYZ nicht" - direkt Verkaufsverbot.

Klasse, das hat den übrigen tausenden Anbietern ihrer Steckernetzteile aber so richtig gezeigt, wo der Hammer hängt.

KORREKT wäre folgende Vorgehensweise in der entsprechenden Reihenfolge:
1. Verkäufer/Hersteller XYZ (egal, aus welchem Land weltweit) will elektronisches Gerät im EU-Markt anbieten.
2. Verkäufer/Hersteller XYZ reicht elektronisches Gerät bei der offiziellen CE-Prüfbehörde ein.
3. Prüfbehörde stellt Prüfbericht aus und überreicht diesen - entweder mit "Bestanden", oder mit Mängelbericht und Ablehnung.
4. Verkäufer/Hersteller XYZ darf nun unter Nachweis des bestandenen Prüfberichts bei der Verkaufsplattform (sei es online oder im Einzelhandel) das Produkt anbieten, wenn:
5. Die Verkaufsplattform/der Einzelhandel über Abgleich des vorgelegten Prüfberichts das finale "OKAY - GÜLTIG!" der Prüfbehörde erhält.

Da das aber alles viel zu aufwändig wäre und ja Geld kosten würde, hält man lieber so eine vorgeschobene Augenwischerei ab. DAS stört mich einfach, dieses halbgare Gebaren!

Bright0001 schrieb:
Wenn ein Auto zum Transportieren von Hehlerware verwendet wird, würdest du dann erwarten, dass das der TÜV-Prüfer beanstandet und keine Plakette gibt?
Wenn das Auto bereits ab Werk mit der Hehlerware an Bord verkauft wird und das auch noch so vom Hersteller beworben wird, darfst du dir die Frage gern selbst beantworten.
 
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Krik schrieb:
Stell dir mal vor, du betreibst eine Plattform, über die Händler ihr Zeug verkaufen und du müsstest alle bzw. eine hinreichend große Anzahl von Produkten vor Verkauf prüfen, ob sie gesetzliche Bestimmungen einhalten. Und dann denke noch mal über deine Forderung nach.

Mobile.de, Kleinanzeigen und ähnliche Plattformen machen dann direkt dicht. Amazon würde sich aus Deutschland bzw. der EU zurückziehen, weil es hier nichts mehr zu verdienen gibt. Otto würde sein Angebot stark reduzieren, sodass sie noch Überblick über die angebotene Ware und damit ihr Risiko niedrig halten können.
Und alles, aber wirklich alles wird teurer. Jede Gurke, Schraube und was man sonst noch so kauft, weil jeder Zwischenhändler, erst mal prüfen müsste, ob das Produkt hier überhaupt legal ist.

So löst man Wirtschaftskrisen aus...
Sehe ich anders, bzw. Ich würde eine „oberflächliche Prüfung“ vornehmen. Bei Upload der Ware muss ein Kenner gesetzt werden „CE“ / „Nicht CE“. Bei „Nicht CE“ sind dann entsprechende Uploadfilter aktiv (Kategorien werden gesperrt). Bei „CE“ wird um Upload der Betriebsanleitung gebeten (ja, zusätzliche Datenmengen) und um Angabe des CE-Verantwortlichen. Wenn die Adresse außerhalb der EU ist: Kein weiterkommen.

Natürlich kann man dann falsche Adressen angeben und Xyz.pdf hochladen, aber das sollten die Handelsplattformen auch halbwegs automatisiert rausfiltern können.

Dazu müssten dann die Handelsplattformen verpflichtet werden. Ich seh jetzt nicht den extremen Aufwand. Und Mobile.de sollte nichts mit CE zu tun haben, sofern da nur Autos gelistet sind. Bei Kleinanzeigen ist es von geringer Relevanz, weil sicherlich die meisten der Güter schon mal im EU-Raum eingeführt worden sind. Wenn „Neu“ oder „gebraucht außerhalb EU“ müsste natürlich auch Kleinanzeigen was machen.

Das ganze im ersten Zug auf den Onlinehandel beschränken, so dass Flohmärkte etc. ausgenommen sind.
 
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Nscale schrieb:
Laut Betriebsanleitung ist mein Kühlschrank für 220-240V ausgelegt. Damit dürfte ich ihn gar nicht am deutschen Stromnetz betreiben und er gar nicht vertrieben werden.
Wieso nicht?
 
Nscale schrieb:
Laut Betriebsanleitung ist mein Kühlschrank für 220-240V ausgelegt. Damit dürfte ich ihn gar nicht am deutschen Stromnetz betreiben und er gar nicht vertrieben werden. Kommt aber von einer deutschen Firma für den europäischen Markt.
Ernstgemeinte Frage: wieso nicht?

Steck mal ein Multimeter in deine Steckdose.

Edit:
Ah, weil die Spannung höher sein kann.

Ja, aber ich glaube, auf neuen Geräten steht auch nix anderes drauf, oder?
 
DJMadMax schrieb:
Schlimmer noch: dass ich dieses CE-Zeichen aufbringen darf (mit meiner eigenen Kunststoff-Spritzguss-Anlage oder mit meinem eigenen Laser-Gravierer, Siebdrucker, etcpp), kostet mich nicht nur die eigenen Ressourcen, sondern auch noch eine nette Wegelagerer-Gebühr, die ich an das "CE-Gremium" abtreten darf.
An wen zahlt ihr Geld? Was genau soll das CE-Gremium sein?
 
Banken werden auch verpflichtet, ALLE Transaktionen auf Geldwäscheverdacht hin zu prüfen. Sie werden auch verpflichtet zu prüfen, wer ihre Kund:innen sind. Autohändler, Juweliere, Auktionshäuser etcpp sind alle verpflichtet, ihre Kund:innen zu prüfen, wenn sie Transaktionen >15.000 Euro durchführen. Die dürfen nicht einfach per Post eine Rolex rausschicken, nachdem igendein Igor Tschernikov ne Überweisung über 25.000 Euro machte. Sie haben den Ausweis im Original zu prüfen, teils gibts noch darüber hinausgehende externe Prüfpflichten, wie dass Igor einen Teilbetrag bei einer deutschen Bank in bar einzahlen muss. Die Geldwäschepräventionsanleitung für Autohändler war fast 100 Seiten lang. Aber ne Handelsplattform kann natürlich unmöglich prüfen, wen sie mit welchen Produkten auf die Plattform lässt, ganz klar.

Die könnten sehr wohl strenge Aufnahmekriterien festlegen, prüfen, ob diejenigen, die sich dort anmelden, auch wirklich diejenigen sind, die sie vorgeben zu sein. Und sie können Stichprobenkontrollen bei Produkten durchführen. Und wenn sie das tun, dann könnten sie wirksam Anbieter sperren, die illegale Produkte vertreiben. Die könnten sich auch nicht ewig neu anmelden, wenn es da strenge Prüfungen und Kriterien gäbe. Amazon, eBay und Co. WOLLEN NICHT. Das geht schon damit los, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, suspekte Angebote und Verkäufer zu melden.
 
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Precide schrieb:
Das was hier beschrieben wird ist wortwörtlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein ohne Bedeutung.

ja. bin nicht oft auf Amazon, doch wenn ich mal war, ist es schon hart. Da fühlst dich mittlerweile wie Wall-E auf dem Müllberg.

Ich schau öfter in meine Bestellhistorie, was ich schon mal bestellt hab und dann bestell ich so wieder neu bei manchen Sachen. Gehe auch seit geraumer Zeit wieder mehr in die lokalen Geschäfte. Geht nicht für alles, doch für so einigen Kram, der besorgt werden will.


harnwegsinfukfu schrieb:
Der Schaden ist theoretisch enorm und ja, Theoretisch auch lebensbedrohlich.

Ich frag mich gerade, ob so Störfeldschleudern evt. Auswirkungen auf Herzschrittmacher haben könnten. Mein alter Herr bekam letztes Jahr erst einen.

supermanlovers schrieb:
Ebenso kleine Walkie Talkies mit 2-4km Reichweite. Hat fürs halbe Dorf gereicht als Kind.

Das hätte der Bundesnetzagentur wahrscheinlich nicht gefallen 🤭

Gut, das war ein anderes Jahrzehnt, Jahrhundert und bei Vielen hier: Jahrtausend ^^

Richtlinien, Regeln und Vorschriften ändern sich. Wir haben viel mehr sensible Technik im Alltag mittlerweile.

Stell dir vor ein Auto kracht in deinen Zaun, Vorgarten, Haus oder was auch immer. Ursache? Irgendwelche EM-Interferenzen.

Auf der einen Seite hast die Leute, die wegen 5G die Aluhüte aufsetzen. Doch gleichzeitig wird dann gekaspert, kommen eben so Beispiele aus der Kindheit, wo die bösen Regulierungsbehörden hier noch nicht aus Jux und Dallerei Regeln und Vorschriften erlassen haben, um uns zu gängeln. Oder welch bs-Argument auch immer.

Ich sag jetzt nicht, dass du da so einer bist, doch kenn ich durchaus Einige, die so drauf sind.
 
pfreampfl schrieb:
Chinaschrott. TEMU lässt grüßen...

Dann bestell bei dem deutschen Amazon. Gleicher Händler, gleiche Rechnung, gleiche Versandtzeit nur der Preis ist höher.


Zu den Kindersachen hier: Ich meine das war EN71-3. Und ja, es ist pervers, wie auch andere Hersteller das mit Füssen getreten haben.
Die GPSR sagt, dass ein Kinderspielzeug ist, wenn die prüfende Behörde findet, dass es ein Kinderspiel ist.
Es ist dabei explizit unerheblich was der Hersteller sagt. Also ein 'Erwachsenen Schachspiel' kann ebenso als Kinderspielzeug eingestuft werden, an dem geleckt werden könnte. Die Waffen und Spielzeuge von Mama und Pappa, sowie dessen Werkbank, daran kann ein Kind zwar auch lecken, ist aber davon ausgenommen.

Zurück zur EN71-3: Diese schreibt explizit den Ausschluss gefährlicher Stoffe vor. Dieses ist praktisch nur mit Labortests nachweisbar und gilt für ALLE!

Schauen wir kurz nach Deutschland, in die Kleinanzeigen. Hier gibt es verschiedene 'private' Anbieter, die z.B. mit Lasern (Kinder)Spiele herstellen, wie aus deren Beschreibung erkennbar. Vom Wettbewerbsrecht mal abgesehen, wird keiner dieser 'privaten' Anbieter einen Materialnachweis (REACH) und Dokumentation über die Fertigung haben. Müssten sie aber. Und sie kommen nicht aus CN - ganz entgegen übrigens zu meiner Philips Hue die ich hier habe. Also scheint CN!=CN zu sein und es ist immer eine Frage wer importiert was und wie.

Noch ein kleiner Lacher: wer z.B. Schieferuntersetzer aus CN kauft, der hat mit Güterzugladungen Schiefer kein Problem. Wird aber schlecht etwas über die -damit nun sehr problematischen- Gummifüsse sagen können => nicht REACH Konform.
Die Produkte findet ihr zuhauf auf Amazon und Ebay und Temu und überall anders.

REACH gilt übrigens auch für ALLES andere.
 
Ranayna schrieb:
Kein einziges gibt eine Spannung hoeher als 240 Volt an.
Ich habe sogar Reise Netzteile die von 110-240 V vertragen 🤯 und sogar im MediaMarkt gekauft, nicht von Temu oder Ali.
 
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@Krazee
Du schaltest wahrscheinlich auch immer dein Smartphone im Flugzeug aus.

Später haben unsere RadioShack Telefone übrigens schlechter funktioniert. Wahrscheinlich Interferenzen mit dem WLAN b/g ab 2005 oder 2G/3G Smartphones.
 
Absolut richtig, dass solche Geräte aus dem Verkehr gezogen werden aber leider ist die Menge an Waren einfach viel zu hoch, als das man der Lage wirklich Herr wäre.

Was ich bei einigen Geräten jedoch nicht verstehe ist warum Kunden das überhaupt kaufen. Ob ein Wechselrichter konform ist oder nicht kann ich vor dem Kauf nicht nachvollziehen aber das eine Uhr mit optischen Sensoren meinen Blutzucker misst? Da muss doch jeder normale Mensch auf den Gedanken kommen, dass das unmöglich und dementsprechend Mist ist. Vor allem zu dem Preis. Selber mitdenken hilft in jedem Fall bei einkaufen.
 
supermanlovers schrieb:
Du schaltest wahrscheinlich auch immer dein Smartphone im Flugzeug aus.

Ich las mal, dass "Smartphone aus" mehr für die Piloten ist, damit da im Flugzeug nicht 5000 Klingeltöne abgehen, die diese irgendwie ablenken könnten.

Wobei Smartphone für mich jetzt eher unter "zuortbares Gerät" fällt, dessen Frequenzen da in geregelten Spektren verlaufen, die ein Flugzeug/Fahrzeug nicht beeinflussen.

edit:

Ausschalten würde ich das Handy schon allein aus Rücksichtnahme für Andere. Ein Flugzeug ist ein kleiner geschlossener Raum und für viele Menschen auch eine Stresssituation. (für manche sogar eine große). Auch mir kanns passieren, dass ich mal die Lautstärke verstelle oder gar vergesse.

Es tut auch mal gut für ein paar Stunden nicht erreichbar zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
DJMadMax schrieb:
KORREKT wäre folgende Vorgehensweise in der entsprechenden Reihenfolge:
[...]
3. Prüfbehörde stellt Prüfbericht aus und überreicht diesen - entweder mit "Bestanden", oder mit Mängelbericht und Ablehnung.
[...]
5. Die Verkaufsplattform/der Einzelhandel über Abgleich des vorgelegten Prüfberichts das finale "OKAY - GÜLTIG!" der Prüfbehörde erhält.

Da das aber alles viel zu aufwändig wäre und ja Geld kosten würde, hält man lieber so eine vorgeschobene Augenwischerei ab. DAS stört mich einfach, dieses halbgare Gebaren!
Das wäre aber auch nur Augenwischerei mit Extra-Steps. Will ich schlechte USB-Kabel verkaufen, dann schick ich der Prüfbehörde halt ein Päckchen mit einem guten Kabel drin, und verkaufe dann über die Plattformen ein anderes in gleicher Verpackung. Nur dass es jetzt sogar ein "Staatlich geprüft!" Sticker drauf hat.

DJMadMax schrieb:
Wenn das Auto bereits ab Werk mit der Hehlerware an Bord verkauft wird und das auch noch so vom Hersteller beworben wird, darfst du dir die Frage gern selbst beantworten.
Also meine Antwort bleibt die gleiche: Hat den TÜV-Prüfer nicht zu interessieren. Die Hauptuntersuchung ist eine technische Prüfung, keine juristische - wäre umgekehrt doch auch absurd, wenn jetzt der TÜV darüber entscheiden dürfte/müsste, ob denn die Werbeversprechen vom Hersteller rechtlich sauber sind, oder nicht.

Gleiches Spiel auch im Thema: Wenn deren Aufgaben- und Kompetenzbereich die Prüfung der Anforderungen an technische Geräte sind, dann kann (und sollte) man nicht erwarten, dass die da jetzt rechtliche Bewertungen von Software vornehmen. Du erwartest umgekehrt ja auch nicht, dass der Zoll bei jedem importierten elektrischen Gerät nachschaut, ob denn auch eine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt.
 
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Bright0001 schrieb:
Du erwartest umgekehrt ja auch nicht, dass der Zoll bei jedem importierten elektrischen Gerät nachschaut, ob denn auch eine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt.
Ich erwarte überhaupt nicht, dass irgend eine Bedienungsanleitung beliegt. Diese hat, wenn man sie schon zur Vorschrift machen will, zentral in einer Datenbank als freies PDF abrufbar verwaltet werden - und zwar auf praktisch Lebzeiten.

Die Anleitung meines 25 Jahre alten Staubsaugers könnte ich da noch nachlesen. Wer jedoch sagt, dass diese die letzten drei Umzüge überlebt hat, etc?!

Aber wo kämen wir da hin, wenn man einfach mal out of the box denken würde - lieber weiterhin im Mittelalter leben, das kann die EU und insbesondere Deutschland sowieso so richtig gut.

Wie schon zuvor gesagt, von Ressourcenschonung mal ganz zu schweigen.

Im Sinne der Ressourcenschonung muss ich dann meinen besagten, 25 Jahre alten Staubsauger sowieso verschrotten lassen, obwohl er noch einwandfrei funktioniert. Schließlich hat er eine unfassbar verbotene Saugleistung von 2.000 Watt, das mag die EU ja gar nicht. Lieber neues Zeug produzieren lassen.

Man, man, man...
 
Axxid schrieb:
"Der neu angemeldete Händler vertreibt Produkte (...) wie der Händler, den wir gestern wegen Verstößen gegen internationale Gesetze gesperrt haben. Das Produktportfolio ist 100% identisch.
Wird sicherlich kein Problem sein."
Es ist eine Kleinigkeit, solche "Ähnlichkeiten" zu minimieren. Da werden Beschreibungen einfach abgeändert und schon sieht das gar nicht mehr so aus, wie das Zeug von dem Händler, der gestern gesperrt wurde.

Hier, das ist immer das gleiche Produkt, aber Marke, Bezeichnung, Beschreibung, Bilder, etc. sind alle anders.
https://www.amazon.de/dp/B0FX8X5VQK
https://www.amazon.de/dp/B0FS13BXVG
https://www.amazon.de/dp/B0FRKVCF87
https://www.amazon.de/dp/B0G1CJTZ9R
https://www.amazon.de/dp/B0G1KWP1NV
Und das waren nur 3 Minuten Suche. Das Teil gibt es sicher noch ein paar Mal mehr unter anderem Namen.

Nochmal: Wir reden hier von Millionen Produkten, die über den Ladentisch gehen. Das kann man höchstens stichpunktartig testen.

Grede schrieb:
Sehe ich anders, bzw. Ich würde eine „oberflächliche Prüfung“ vornehmen. Bei Upload der Ware muss ein Kenner gesetzt werden „CE“ / „Nicht CE“. Bei „Nicht CE“ sind dann entsprechende Uploadfilter aktiv (Kategorien werden gesperrt). Bei „CE“ wird um Upload der Betriebsanleitung gebeten (ja, zusätzliche Datenmengen) und um Angabe des CE-Verantwortlichen. Wenn die Adresse außerhalb der EU ist: Kein weiterkommen.
Etwas in der Richtung gibt es ja schon. Man gibt z. B. den Zulieferern vor, dass sie nur Produkte anbieten, die den hiesigen Bestimmungen genügen.

Grede schrieb:
Natürlich kann man dann falsche Adressen angeben und Xyz.pdf hochladen, aber das sollten die Handelsplattformen auch halbwegs automatisiert rausfiltern können.
Nope. Automatisiert filterst du höchstens die Dummen aus. Die mit einem IQ über Zimmertemperatur verstehen nach kurzer Zeit, wie der Filtermechanismus funktioniert und tricksen den dann gezielt aus.
So ähnlich macht man das ja auch jetzt schon.
Da werden z. B. CE-Aufkleber draufgeklebt, obwohl nichts in der Hinsicht passiert ist. Oder es werden Briefkastenadressen angegeben.

Grede schrieb:
Ich seh jetzt nicht den extremen Aufwand.
Bei Millionen von Produkten? Da ist mehr Arbeit als nur ein paar Filter nötig. Die Filter gibt es doch jetzt auch schon.

Grede schrieb:
Und Mobile.de sollte nichts mit CE zu tun haben, sofern da nur Autos gelistet sind. Bei Kleinanzeigen ist es von geringer Relevanz, weil sicherlich die meisten der Güter schon mal im EU-Raum eingeführt worden sind. Wenn „Neu“ oder „gebraucht außerhalb EU“ müsste natürlich auch Kleinanzeigen was machen.
Es geht ja nicht nur um den CE-Aufkleber. Es geht doch darum, dass EU-Bestimmungen eingehalten werden. Du willst jeden (Zwischen-)Händler dazu verpflichten, aktiv zu kontrollieren, dass diese eingehalten werden. Dem Gesetz interessiert es nicht, ob eine Handelsplattform sich auf Gebraucht-/Neuautos oder Babyspielzeug spezialisiert. Es geht hier ja um allgemeine Bestimmungen, die sowieso für alle Produkte gelten.

Grede schrieb:
Das ganze im ersten Zug auf den Onlinehandel beschränken, so dass Flohmärkte etc. ausgenommen sind.
Ha, es weiß doch eh kaum einer, welche Bestimmungen ein Produkt einhalten muss, damit es hier gehandelt werden darf. Die Normen und Gesetze sind für Normalbürger, die am Wochenende ihren überschüssigen Hausrat verkaufen wollen, zu umfangreich.
 
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