Bundesagentur will nix zahlen..

Für ALG2 muss man nicht in die AV eingezahlt haben. Nur für ALG1.
 
naja sehr komisch alles, aber der punkt ist, dass wenn meine eltern zusammen weniger verdient hätten, nur um ein bischen, hätte ich ALG 2 bekommen und insgesammt wäre das einkommen höher! das ist deutschland

@habichtfreak naja bus fahren auf dem land ist teuerer als auto fahren, aber der staat siehts ja anders, naja wegen roller überlege ich es mir, aber die anscahffungskosten und so wären es nicht wert, denke ich

ich weiß das 1200 euro nicht wenig sind, aber wir sind eine familie, da kommen sehr hohe nebenkosten dazu
 
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Ja aber dann hätten sie deiner Mutter ordentlich Druck gemacht sich einen Job zu suchen und ihr alle möglichen Stellen angeboten usw... Und euer Einkommen wäre dann insgesamt auch nicht höherals jetzt, es gibt ein Existenzminimum, und wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft darüber liegt gibt es nichts vom Staat, und wenn es drunter liegt, wird bis zu diesem Existenzminimum aufgestockt. Ich finde das logisch.
 
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Bei uns lag damals der Regelsatz für 4 Personen, einschließlich Miete, bei 1286,- €.
Also ist klar, dass ihr darüber liegt, und du keinen Anspruch hast.
 
ich habe grade von einem freund gehört das es sowas gibt, dass das kindergeld erhöht werden kann, jemand was davon gehört?
 
wenn meine eltern zusammen weniger verdient hätten, nur um ein bisschen, hätte ich ALG 2 bekommen und insgesammt wäre das einkommen höher! das ist deutschland
Dann hätte man das ALG2 aber auch nur um das bisschen aufgestockt. Was das Kindergeld angeht, so gehört das schließlich auch noch zum verfügbaren Einkommen des Haushalts und wird entsprechend angerechnet.
 
Über 5 € pro Tag für'n Bus ...
Wie wär's mit nem Monatsticket?

(Übrigens: Dass 1600 € (abzgl. Miete + Wasser/Strom- und das sind locker über 600 €!) von den meisten hier als 'viel' für einen 3 Personen Haushalt angesehen wird, gibt mir schon zu denken, wenn man mal bedenkt, wie teuer mittlerweile alles geworden ist...)
 
Es geht bei dieser Frage nicht darum, ob das "viel" oder "wenig" ist. Das einzig entscheidende Kriterium ist das gesetzlich definierte Existenzminimum. Wenn eine Familie das nicht aus eigener Kraft erwirtschaften kann, bekommt sie Unterstützung, um das Existenzminimum zu erreichen.

Zuvor muss natürlich geschaut werden, was zumutbar ist. Wenn die Mutter z. B. nicht arbeiten geht, dann wird das Amt prüfen müssen, ob es nicht zumutbar wäre, dass sie sich nach einer Verdienstquelle umschaut, um dann ohne staatliche Hilfsleistungen auszukommen.

Denn Hartz IV oder Sozialhilfe ist als Notnagel gedacht, nicht als Normalität.
 
mosquito87 schrieb:
von den meisten hier als 'viel' für einen 3 Personen Haushalt angesehen wird, gibt mir schon zu denken, wenn man mal bedenkt, wie teuer mittlerweile alles geworden ist...)

Das wie schon keshkau schrieb gesetzlich so festgelegt und nicht von uns so ausgedacht wurden. Wenn man das ändern will müsste man sich schon kurz über lang mit der Politik beschäftigen.

Ich kenne das auch nicht anders das ein 3 Personen Haushalt eigentlich noch viel weniger zum Leben hat beim reinen ALGII.

Wenn die Mutter z. B. nicht arbeiten geht, dann wird das Amt prüfen müssen, ob es nicht zumutbar wäre, dass sie sich nach einer Verdienstquelle umschaut, um dann ohne staatliche Hilfsleistungen auszukommen.

Das wird mit Sicherheit so passieren wenn sie Anspruch hätten. Und zumutbar ist bei der ARGE ein sehr weitläufiger Begriff ;)
 
Au man, alle schreiben hier was und haben (fast) keine Ahnung.

1. richtig ist, das Deine Eltern Untehaltspflichtig sind (Anmerkung: ich glaube, dass das alter für Untehaltspflicht erhöht wurde, also nicht mehr 25 sondern höher. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube es liegt jetzt bei 35) . Das heißt aber nicht, das du auch bei Ihnen wohnen musst. Du darfst jeder Zeit ausziehen. Der einzige Grund der vom Arbeitsamt nicht akzeptiert wird, ist, wenn du ausziehst um ALG zu bekommen.

Sagen wir mal du ziehst aus. Dann wird das in etwa so berechnet (auf ~10 Euro). Deine Wohnung darf max. 245 €/kalt kosten. Dazu kommt dann Heizung+Betriebskosten (Hier weis ich allerdings die Obergrenze nicht). Dir stehen ca. 350 € zum leben zu. Das ergibt ca. 600 € + HK/BK. So, nun kommen Deine Eltern ins Spiel. Dein Vater hat einen Selbstbehalt von fast genau 1000 €. Dazu kommt ein Erwachsener (Deine Mutter). Hier weis ich allerdings nicht den genauen Satz. Bei einem Kind bis 18 Jahren liegt der Satz bei ca. 400 €. Ich gehe aber davon aus das er auf jeden Fall höher liegt. Ergibt min. 1400 €. Alles was darüber geht muss Dein Vater an Dich abdrücken. (Bei 1700 € also 300 € + Kindergeld). Also würde dir das Arbeitsamt di Differenz bezahlen.

2. richtig ist auch, das du in deiner jetzigen Situation kein ALG beantragen kannst, sondern deine Eltern. Ihr werdet, weil du noch bei ihnen lebst, als Bedarfgemeinschaft geführt.

Hier sieht die Berechnung ein wenig anders aus und ist auch komplizierter. Ich hoffe ich krieg das so hin, dass alle es verstehen. Deinem Vater stehen ca. 350 € zu. Dazu kommen 2 Erwachsene (den Regelsatz dafür kenne ich leider nicht), ich setze hier mal einfach 200 € pro Person an. Dazu kommt die Kaltmiete (auch den Satz kenne ich nicht) ich schätze mal 350 € + HK/BK. Das ergibt einen Regelsatz von ca.1400 € + HK/BK. Jetzt wirds aber kompliziert. Dein Vater hat ja ein Einkommen und zwar ca. 1700 €. Davon darf er schon mal 100 € behalten. Bis 1000 € 20 %, also 180 € (von 100 bis 1000 sind noch 900 € x 20%). Über 1000 € noch 10 %, also noch mal 70 €. Macht zusammen 350 €. Demnach wäre der Regelstz für Dein Familie bei ca. 1750 € + BK/NK minus das Kindergeld.

Demnah könnte es gut sein das ihr noch ALG bzw. Sozialhilfe bekommen könntet. Auch wenns nur ein paar Euro sind aber immerhin...

Die Erfahrung die du mit dem AA gemacht hast ist leider kein Einzelfall. Erstmal wird per se schon mal "nein" gesagt. Wenn man sich da nicht genau auskennt ist es schon sehr schwierig sein recht zu bekommen.

Schau mal ob es bei Euch sowas gibt: http://www.gab-bielefeld.de/ oder sowas http://www.bi-buergerwache.de/html/widerspruch.html

Da wird man ordentlich beraten und die helfen einen auch bei den Behördengängen

Gruß Schaby
 
Ich würde an deiner Stelle mal bei sozialen Einrichtungen versuchen Hilfe zu diesem Thema zu bekommen, sprich Sozialarbeiter, die können dir wenigstens schon mal sagen ob du noch etwas beantragen kannst und wie man das am besten durchboxt.

Wenn du jetzt pauschal zum Rathaus gehst und da um Auskunft bittest könnte es schon sein das die dir da nicht unbedingt direkt weiter helfen.
 
was du tun kannst? einen schriftlichen antrag stellen und eine schriftlichen bescheid verlangen. alles andere ist nur sinnloses gewäsch.

bis denne
 
Habe grade nochmal in meinen alten Bescheid geschaut.

Regelleistung:
Alleinstehende stehen 351€ zu

Bedarfsgemeinschaft:
Kinder 15Jahre - 25Jahre = 281€
Erwachsene bzw. Partner ab 19.LJ = 316€

2 Erwachsene + ein Kind unter 25 Jahre = 913€ Regelleistung

Sie müssen also zu 3. mind. noch 913€ zum Leben übrig haben ansonsten sind sie unter ALGII Niveau. Die Miete obliegt mir nicht das auszurechnen hier gibt es noch weitere Klauseln in Bezug auf Wohnungsgröße und angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Dazu kommt noch Einkommen Kindergeld+Verdienst und vorhandens Vermögen ( neuwertiges Auto, Sparbuch, Konten, Versicherungen, Bausparer bla) das wiederum vom Freibetrag abhängt.

Ohne einen Antrag zu stellen kann man aber noch gar nichts machen bzw. sich irgendwo beschweren.
 
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Mal unabhängig von alles Gesetzen, muss man sich ja auch fragen, was sich grundkegend geändert hat im Vergleich zu vorher und das ist einfach mal rein gar nix. Als du noch zu Schule gegangen bist, hast du auch kein Geld verdient, sondern auch Geld gekostet und mit dem Bus wirst du wohl auch gefahren sein.

Zu dem Verdienst deiner Eltern musst du auch noch Kindergeld draufrechnen und eventuell können deine Eltern auch versuchen Wohngeld zu beantragen.

Wenn du dann studierst und Bafög beantragst, wirds für dich besser aussehen.
 
keshkau schrieb:
Dein erster Punkt stimmt schon nicht. Es gibt keine altersmäßige Beschränkung für die Unterhaltspflicht (Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 4 Familienrecht, Abschnitt 2 Verwandtschaft, Teil 3 Unterhaltspflicht, Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften).

http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

Ops, ja da hast Du recht. Ich habe da was durchander gebracht. Wenns um ALG II oder Sozialhilfe geht gibt es keine Beschränkung. Das mit 25 bzw 35 Jahren gilt dann, wann als "Kind" der Anspruch verfällt, Unterhalt von seinen Eltern zu bekommen.

Zu meinen Vorredner: Es geht hier darum, das viele Menschen Anspruch auf zusätzliche Hilfe haben aber es nicht wissen. Kindergeld habe ich als Einkommen erwähnt.Wohngeld stimmt auch.

Gruß Schaby
 
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Mag sein, aber auch in diesem Fall müssten die Eltern Hartz IV beantragen und nicht der Sprösling.
Allerdings wird bei der genannten Konstellation (Eltern + ein Kind) sicherlich gefragt werden, warum das eine Elternteil nicht arbeiten geht, wenn das geld nicht reicht und das finde ich auch durchaus berechtigt, immerhin gibts bei einem 20 jährigen Kind nur noch eingeschränkte erzieherische Aufgaben, sodass es in den Augen des AMts sicherlich zumutbar ist, einen Job anzunehmen.
 
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hm, klar so kann man es auch sehen. Die Sache ist nur die, das es heute garnicht so einfach ist ne arbeit zu bekommen. Das Amt kann ja auch nicht sagen. Ey, du kriegst nichts, geh arbeiten... Wenn wir jetzt in Deutschland ein akutes "Arbeitskraftproblem" (hehe, cooles Wort :p) hätten, dann könnte sowas evtl. hinhauen. Aber bei x Mio. Arbeitslosen...

Es ist leider so das es seit geraumer Zeit mehr Arbeiter als Arbeitsstellen gibt. Nicht jeder Arbeitslose ist ein Drückeberger... Und nicht jeder Arbeitslose ist ein Mietnomade... , so wie es gerne in unsreren Medien (zu unrecht) propagiert wird. Sry für OT.

Gruß Schaby
 
Die Sache ist nur die, das es heute gar nicht so einfach ist ne arbeit zu bekommen.
Wenn das Geld nicht reichen sollte, wird die Unterstützung gezahlt. Aber nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" würde die Mutter aufgefordert werden, sich nachweislich um Arbeit zu bemühen (d. h. als arbeitslos oder arbeitssuchend melden und Bewerbungen schreiben).
 
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