Bußgeldbescheid aufgrund von Falschen Tatsachen

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xmarcel95x

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Hallo, ich habe heute ein Bußgeldbescheid aufgrund von falschen Tatsachen von den Bezirksschornsteinfäger bekommen.
Der Schornsteinfeger hat sich 2x angekündigt ich war an beiden Terminen mit 1 Zeugen zuhause beide Male ist der Schornsteinfeger nicht gekommen oder ist aus mir unbekannten Gründen nicht ins Haus gekommen( bei mir hat er nicht geklingelt und ein Zettel an der Tür oder Briefkasten war auch nicht)
Daraufhin wurde ich von Ordnungsamt aufgefordert einen Termin mit dem Schornsteinfeger zu machen und dürfte eine Stellungnahme nehmen was ich beides per Post gemacht habe.
Habe auf beide schreiben keine Antwort bekommen, nach paar Wochen habe ich wieder Post von Ordnungsamt bekommen wo sie sich angekündigt haben und das sie die Wohnung zwangsweise öffnen wenn ich nicht da bin.

Gibt es da noch eine Chance das ich das Bußgeld nicht zahlen muss es geht um 428,50€ was für mich sehr viel Geld ist da ich von ALG II Lebe.

Ich habe schon überlegt gegen den Schornsteinfeger Anzeige zu erstatten wen den falsch Behauptungen das ich Ihnen den Zutritt zur Wohnung verweigert hätte um die Messung durchzuführen. Würde das was bringen ?
 
einfach mal da anrufen und das klären?
 
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Einen Termin mit dem Schornsteinfeger per Brief ausgemacht?

Wie geht denn sowas?

Hat der kein Telefon?
 
Bist Du sicher, die richtige Adresse vom Schornsteinfeger zu haben?
Wenn Du den Brief irgendwo hin schickst, kannst Du natürlich ewig warten, bis der vorbei kommt.

Und was hast Du da rein geschrieben?
"Kommen Sie Dienstag um 9 Uhr"
Das wird natürlich nicht funktionieren.

Wozu gibt es verdammt noch mal fernmündliche Kommunikation?
 
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Hallo, ich habe den Schornsteinfeger einen Termin vorgeschlagen und eine Telefonnummer wo er sich bei mir melden soll Falz der Termin nicht passt gegeben.
Die Adresse ist zu 100% korrekt da ich bei ihn war um mūndlich versuchen einen Termin auszumachen weil er aber nicht da war habe ich Ihnen den Brief in den Briefkasten geworfen.
Telefonisch war er trotz mehrfache versuche am Tag nicht erreichbar.
 
Mich würde noch interessieren:
xmarcel95x schrieb:
Daraufhin wurde ich von Ordnungsamt aufgefordert einen Termin mit dem Schornsteinfeger zu machen und dürfte eine Stellungnahme nehmen was ich beides per Post gemacht habe.
An wen hast du geschrieben, Schornsteinfeger, Ordnungsamt oder beide?

Da du Zeugenaussagen hast, dass du an den Terminen zuhause warst, würde ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Auf die Möglichkeit wirst du ja im Bescheid hingewiesen.

Rein Interesse halber: Klingel funktioniert?
Nicht lachen, manchmal bekommt man sowas nicht mit.
Bei meinem Auto habe ich auch erst nach über 6 Monaten festgestellt, dass die Hupe kaputt ist - nie benötigt.
 
Was stand in dem ersten Schreiben vom Ordnungsamt?

Die haben dir doch bestimmt eine Frist gesetzt, bis wann du den Termin mit dem Schornsteinfeger zumindest ausgemacht haben musst?

Hast du diese Frist einfach verstreichen lassen, ohne das Ordnungsamt zu informieren, dass deine Bemühungen, einen Termin zu vereinbaren gescheitert sind, weil der Schornsteinfeger nicht ans Telefon geht und auch nicht zu Hause war?
 
h00bi schrieb:
Das wichtigste wäre erstmal dem Bußgeldbescheid zu widersprechen.


Aber auf eine vernünftige Art und Weise.

Es scheint ja in der Kommunikation mit allen beteiligten Parteien so einiges schief gelaufen zu sein, das meiner Meinung nach weder dem Schornsteinfeger noch der Behörde zur Last gelegt werden kann.
 
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hamju63 schrieb:
Aber auf eine vernünftige Art und Weise.

Es scheint ja in der Kommunikation mit allen beteiligten Parteien so einiges schief gelaufen zu sein, das meiner Meinung nach weder dem Schornsteinfeger noch der Behörde zur Last gelegt werden kann.
Also wenn der Schornsteinfeger zum angekündigten Termin kommentarlos nicht erscheint, ist ihm das schon anzulasten.
 
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@rumbalotte
Wobei wir hier aber lediglich eine einseitige Beschreibung der Vorkommnisse bekommen haben. Es könnte sich nämlich alles dann doch etwas anders darstellen, als es der TE aus seiner subjektiven Sicht beschreibt.
 
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Hallo, sry das ich mich jetzt erst wieder melde.
Ich werde das Ganze über einen Anwalt klären lassen damit es zu 100% Save ist.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
 
areiland schrieb:
@rumbalotte
Wobei wir hier aber lediglich eine einseitige Beschreibung der Vorkommnisse bekommen haben. Es könnte sich nämlich alles dann doch etwas anders darstellen, als es der TE aus seiner subjektiven Sicht beschreibt.

Das sehe ich auch so.

Die Geschichte hört sich für mich seltsam an.

Der TE behauptet der Schornsteinfeger ist 2x zu den von ihm angekündigten Terminen nicht gekommen.
Der Schornsteinfeger hingegen sagt wohl, dass ihm der TE den Zutritt zur Wohnung verwehrt hat.

Soweit so gut.

Jetzt kommt das Schreiben vom Ordnungsamt in dem man aufgefordert wird, einen Termin mit dem Schornsteinfeger aus zu machen.
Ich kenne diese Schreiben jetzt nicht. Aber ich denke, es ist normal, dass einem dabei auch eine First gesetzt wird, bis wann das erledigt sein muss.

TE schreibt hier, dass er beides per Post erledigt hat.
Dann schreibt er aber auch wieder, dass er den Brief persönlich beim Schornsteinfeger eingeworfen hat.
Also doch nicht per Post?

Also mal angenommen, ich kriege so ein Schreiben vom Ordnungsamt, in dem ich aufgefordert werde einen Termin mit dem Schornsteinfeger zu machen.
Ich versuche also, den telefonisch zu erreichen. Er geht nicht ans Telefon.
Ich beschließe also bei ihm persönlich vorbei zu fahren.
Wenn ich das mache, habe ich dann auch gleich tatsächlich einen Brief dabei, den ich ihm in den Postkasten werfe? Mit einem Terminvorschlag?

Aber mal angenommen, das stimmt so.

Ich weiß genau, bis wann die Frist vom Ordnungsamt läuft und ich denke auch, dass die in dem ersten Schreiben das Bußgeld angedroht haben.

Wieso lasse ich die Frist dann verstreichen, ohne mit dem Ordnungsamt Kontakt auf zu nehmen, dass der Schornsteinfeger nicht reagiert und jeder Versuch der Kontaktaufnahme gescheitert ist?

Wäre ich jetzt ein Richter, würde ich zum TE sagen:
Beweisen sie mir bitte, dass sie versucht haben Kontakt mit dem Schornsteinfeger auf zu nehmen.
Sie sagen, sie haben dort angerufen.
Bitte Einzelverbindungsnachweis von Ihrem Telefonanbieter organisieren und mir vorlegen.
 
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Skywalker1992 schrieb:
TE schreibt hier, dass er beides per Post erledigt hat.
Dann schreibt er aber auch wieder, dass er den Brief persönlich beim Schornsteinfeger eingeworfen hat.
Also doch nicht per Post
Wieso doch nicht per Post wenn ich den Brief Persönlich eingeworfen habe?

Das Ordnungsamt habe ich natürlich auch darüber informiert das der Schornsteinfeger sich nicht gemeldet hat.

Ich Weiss jetzt nicht ob ich da eine falsche Rechtsansicht habe aber müssen die nicht beweisen das ich das nicht gemacht habe?
Ich habe

Die Polizei zb muss mir ja auch erstmal in Eine Straftat beweisen bevor ich für was verurteilt werde.

Übrigens meine Klingel ist nicht defekt.
Skywalker1992 schrieb:
Ich beschließe also bei ihm persönlich vorbei zu fahren.
Wenn ich das mache, habe ich dann auch gleich tatsächlich einen Brief dabei, den ich ihm in den Postkasten werfe? Mit einem Terminvorschlag?
Ja warum sollte mann nicht den Brief dabei haben ist doch gut vorbereitet von mir für den Fall das wenn nicht antreffe.
 
Du wurdest aufgefordert einen Termin mit dem Schornsteinfeger zu machen.

Also musst du beweisen, dass du das auch versucht hast.

Du hast das Ordnungsamt informiert, dass sich der Schornsteinfeger nicht gemeldet hat?
Auf welchem Wege hast du das gemacht?
Hast du den Telefonhörer in die Hand genommen und mit der zuständigen Person vom Ordnungsamt darüber gesprochen, dass jegliche Art der Kontaktaufnahme mit dem Schornsteinfeger scheitert?
Oder was genau hast du gemacht?
 
Ich habe es Telefonisch versucht leider ohne Erfolg deshalb habe ich es schriftlich gemacht und persönlich im Briefkasten eingeworfen.
 
Meine Adresse ink Name und halt das ich versucht Habe den Schornsteinfeger zu kontaktieren zwecks Termin sowie eine Kopie von den Brief den ich im Briefkasten von den Schornsteinfeger geworfen habe.
 
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