Caseking erstattet keine Versandkosten bei Widerruf

N

numbe3rs

Gast
Ich hatte Ware bei Caseking geordert und von meinem Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften Gebraucht gemacht.

Caseking ist der Meinung, dass die Versandkosten für den Hinversand nicht zurückerstattet werden, da dies eine erbrachte Dienstleistung ist, welche nicht zurückgenommen werden kann.

Dieses Verhalten hatte ich bei noch keinem Onlineversender erlebt, egal ob Mindf., Mix, Alternate oder KM etc.

Ich bin davon ausgegangen, dass Bestellungen über 40,00 Euro Warenwert immer eine Rückzahlung sämtlicher Versandkosten beinhalten.
So machen das zumindest alle (o. g.) namhaften versender.

Gibt es eine verbindliche Rechtsgrundlage?

Wie sehr das Forum das?

Hier ein Auszug von Caseking:

Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Bei rechtmäßiger Rücksendung und einem Warenwert der zurückgesendeten Produkte von über 40 Euro werden Ihnen die Portokosten für den Rückweg erstattet. Die maximal erstattete Summe beträgt bis 10 kg 6,90 Euro, bis 20 kg 9,90 Euro und bis 31,5 kg 13,90 Euro für Pakete (dies entspricht den aktuellen Kosten der DHL). Die bereits angefallenen Versandkosten (Hinversand zum Kunden) werden NICHT erstattet, da dies eine erbrachte Dienstleistung ist, welche nicht zurückgenommen werden kann!
 
Dazu gibt es keine eindeutige Regelung, ein Verfahren ist m.W. zur Zeit beim EuGH anhängig, so dass man derartige Kosten nur unter Vorbehalt zahlen sollte.

I.Ü. dürften wenigstens Teile der zitierten Klausel unwirksam und abmahngefährdet sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kenn das nur so, dass du bei Widerruf den Hinversand IMMER selber zahlen musst. Auch bei den o.g. Anbietern! mir ist da noch NIE was erstattet worden.
 
spraadhans schrieb:
Dazu gibt es keine eindeutige Regelung, ein Verfahren ist m.W. zur Zeit beim EuGH anhängig, so dass man derartige Kosten nur unter Vorbehalt zahlen sollte.

I.Ü. dürften wenigstens Teile der zitierten Klausel unwirksam und abmahngefährdet sein.

Ich habe mich zu dem Thema eingelesen und kann dir zustimmen, die Zahlung von den Versandkosten für den Hinweg nur unter Vorbehalt zahlen.

Die abschließende Rechtssprechung wird zeigen, wohin der Weg geht.

Ich fand es eben nur schade, dass Caseking hierbei vorprescht und diese Kosten bei einem Widerruf nicht zurückerstattet.

Ich bestelle seit über 10 Jahren regelmäßig Hardware und hatte dies bei noch keinem Versender beobachten können.
 
Ich kenne es aus firmenseitiger Geschäftspraxis nicht anders, dass der Kunde den Versand übernimmt, denn warum sollte Hersteller/Händler auch noch auf diesen Kosten sitzen bleiben, nur weil alle Welt heutzutage glaubt bei 7 Anbietern gleichzeitig bestellen zu können und zu 6-7x anschliessend zurück zu schicken.

Meinst du nicht, dass es hochsummiert ein gewaltiger Kostenfaktor ist, den du meinst, dass ihn der Händler/Hersteller zahlen soll?

Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, dass man alles beliebig ordern, zurückschicken und auch noch die gesamten Versandkosten seinem Gegenüber aufs Auge drücken könnte, ist für mich schon fast frech aber bei vielen Leuten heutzutage gängiges Rechtsanspruchdenken.
 
GlenRothes schrieb:
Ich kenne es aus firmenseitiger Geschäftspraxis nicht anders, dass der Kunde den Versand übernimmt, denn warum sollte Hersteller/Händler auch noch auf diesen Kosten sitzen bleiben, nur weil alle Welt heutzutage glaubt bei 7 Anbietern gleichzeitig bestellen zu können und zu 6-7x anschliessend zurück zu schicken.

Meinst du nicht, dass es hochsummiert ein gewaltiger Kostenfaktor ist, den du meinst, dass ihn der Händler/Hersteller zahlen soll?

Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, dass man alles beliebig ordern, zurückschicken und auch noch die gesamten Versandkosten seinem Gegenüber aufs Auge drücken könnte, ist für mich schon fast frech aber bei vielen Leuten heutzutage gängiges Rechtsanspruchdenken.

Ich kann deine Argumentation verstehen, auch wenn diese klar aus Sicht des Versenders kommt. ;)

Es geht aber nicht immer um Extreme, also Leute die wahllos bestellen sondern um Leute, die ihr Recht an Anspruch nehmen und vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Wieso handhaben es denn ~90% der Top Onlineshops anders und erstatten die volle Summe inkl. aller Versandkosten zurück?
 
GlenRothes schrieb:
Ich kenne es aus firmenseitiger Geschäftspraxis nicht anders, dass der Kunde den Versand übernimmt, denn warum sollte Hersteller/Händler auch noch auf diesen Kosten sitzen bleiben, nur weil alle Welt heutzutage glaubt bei 7 Anbietern gleichzeitig bestellen zu können und zu 6-7x anschliessend zurück zu schicken.

Meinst du nicht, dass es hochsummiert ein gewaltiger Kostenfaktor ist, den du meinst, dass ihn der Händler/Hersteller zahlen soll?

Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, dass man alles beliebig ordern, zurückschicken und auch noch die gesamten Versandkosten seinem Gegenüber aufs Auge drücken könnte, ist für mich schon fast frech aber bei vielen Leuten heutzutage gängiges Rechtsanspruchdenken.

Naja sowas muss man halt mit einkalkulieren, und sowas nennt man auch Kundenservice.
 
Spraadhans hat absolut Recht, die Rechtslage ist derzeit ungeklärt.

Näheres dazu kann hier nachgelesen werden.

In Anlehung dessen, was ich bislang an Entscheidungen des EuGH sowie anderweitiger, inländischer Rechtsprechung kenne, steht zu vermuten, dass Caseking auch die Hinsendegebühren zu tragen hat.

Im Falle einer nachhaltigen Weigerung wäre für beide Seiten anzuraten, den Ausgang der Entscheidung des EuGH abzuwarten. Damit an dieser Stelle nicht irgendwann (falls vorliegend noch bedeutsam werdend) Verjährung eintritt, wäre es ratsam, sich über eine Hemmung der Verjährung zu einigen (bis zum Ausgang des Verfahrens).
Sollte dies auf Ablehung stoßen, so kann auch ein schriftlicher Hinweis auf die Nichtakzeptanz der Übernahme der Portokosten unter Berufung auf das ausstehende Urteil eine Hemmung der Verjährung bewirken.

MfG,
Dominion.
 
Warum bestellst du bei einem Händler, mit dessen Bedingungen du nicht einverstanden bist?
 
C3rone schrieb:
Warum bestellst du bei einem Händler, mit dessen Bedingungen du nicht einverstanden bist?

Weil ich es bei der Bestellung nicht gesehen hatte, so einfach ist das. ;)

Warten wir aber mal das endgültige Urteil ab, alles andere bringt ja nichts.
 
GlenRothes schrieb:
Ich kenne es aus firmenseitiger Geschäftspraxis nicht anders, dass der Kunde den Versand übernimmt, denn warum sollte Hersteller/Händler auch noch auf diesen Kosten sitzen bleiben, nur weil alle Welt heutzutage glaubt bei 7 Anbietern gleichzeitig bestellen zu können und zu 6-7x anschliessend zurück zu schicken.

Meinst du nicht, dass es hochsummiert ein gewaltiger Kostenfaktor ist, den du meinst, dass ihn der Händler/Hersteller zahlen soll?

Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, dass man alles beliebig ordern, zurückschicken und auch noch die gesamten Versandkosten seinem Gegenüber aufs Auge drücken könnte, ist für mich schon fast frech aber bei vielen Leuten heutzutage gängiges Rechtsanspruchdenken.
Kommt nicht von irgendwo, wenn man bedenkt, wie die meisten Händler sich verhalten... :freak:

Und überlege Dir bitte warum der Onlineversand so boomt... Vielleicht auch wegen genau solcher Reglungen. "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass."

Ich finde aber auch, dass das ein wenig einseitig geregelt und wohl besonders (typisch Politiker) nicht eindeutig ist.
 
Über die Rechtslage hinaus:

Die bessere Alternative als jedes Abwarten auf Klärung der Rechtslage (die wie gesagt sehr wahrscheinlich zugunsten des Threadstellers ausfallen wird) ist eine Einigung der Parteien.

@ Threadsteller:
Mein Vorschlag an Dich - falls in Deinem Interesse - wäre daher, dass Du versuchst, Dich mit Caseking dahingehend zu einigen, dass Dir die Versandkosten angerechnet werden, Du dafür aber einen Gutschein akzeptierst.

Caseking dürfte bewusst sein, dass die Akzeptanz eines Gutscheines (maW: sie dürften Dein Geld behalten) nur und ausschließlich von Deinem Good-Will abhängt. Anders gesagt: Setzt Du Deinen Anspruch durch, so müsste Dir Dein Geld zwingend ausgezahlt werden (ob nun incl des Portos oder ohne). Eine rechtliche Möglichkeit, das Geld zu behalten (Dich also zu einer Akzeptanz eines Gutscheines zu zwingen) existiert im deutschen Recht nicht.

Wenn Du also einen Schritt auf Caseking zugehst (also einen Gutschein akzeptierst), dann wäre Caseking gut beraten, dieses Angebot anzunehmen. Täten sie das nicht, so wäre das Risiko für Caseking weitaus höher als akzeptabel; die Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH zugunsten der Unternehmen entscheiden wird liegt amS unterhalb von 10 %.

Also versuche, hier eine gütliche Einigung zu erzielen, ggf auch über PN zu den hiesigen Caseking-Forenmitgliedern. U.U. auch unter Hinweis auf diesen Thread.

Ich denke, mit einer solchen Vereinbarung wäre beiden Seiten bestens gedient.

MfG,
Dominion.
 
@ Fred Fredburger:
Natürlich kann man das einkalkulieren, aber dann bezahlen alle Kunden das. Und ich möchte ehrlich gesagt nicht dafür bezahlen, dass verpeilte Kunden vor dem Kauf nicht überlegen. Bei Klamotten ist das was anderes. Trotzdem finde ich auch da, wer Service nutzen möchte, sollte auch dafür bezahlen. Auf der anderen Seite gehört Caseking nun wirklich nicht zu den billigen Anbietern, die auf jeden Euro achten.

Bezüglich Lieferung sieht's bei Caseking eh düster aus. Hab bei denen mal ein Case und reichlich Zubehör direkt abgeholt und durfte dann 20 min auf'm kalten Flur stehen und meine Bestellung wurde mir durch nen Türschlitz gereicht. Auf spontane Supportanfragen hat man auch ganz pampig nicht reagiert. Naja ... Angebot und Nachfrage: Wenn die nicht so ein großes Angebot hätten, was man woanders nicht bekommt, dann sehe das auch ganz anders aus. Gibt's aber nicht.
 
dominion1 schrieb:
@ Threadsteller:
Mein Vorschlag an Dich - falls in Deinem Interesse - wäre daher, dass Du versuchst, Dich mit Caseking dahingehend zu einigen, dass Dir die Versandkosten angerechnet werden, Du dafür aber einen Gutschein akzeptierst.


Ein akzeptable Lösung, danke. ;)
 
numbe3rs schrieb:
Weil ich es bei der Bestellung nicht gesehen hatte, so einfach ist das. ;)

Caseking ist also daran schuld, dass du deren Bedingungen vor dem Kauf nicht gelesen hast?

Das ist interessant.

Also ich suche Fehler sonst auch gerne mal bei mir und schiebe sie nicht sofort auf andere. Das Hilft manchmal wirklich weiter, solltest du auch mal versuchen.

Edit:
Das soll nicht aggressiv rüberkommen. Aber andauernd "beschwert" sich jemand über Dinge, die sich so einfach vermeiden lassen würden...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ numbe3rs:

Ist in den meisten Fällen so, dass es eine für beide Seiten akzeptable Lösung gibt.
Als nächstes solltest Du diesen Vorschlag Caseking unterbreiten (am besten per PN an einen der Supporter).

Diese Lösung stellt mit Abstand die für beide Seiten beste Möglichkeit dar.

MfG,
Dominion.
 
C3rone schrieb:
Caseking ist also daran schuld, dass du deren Bedingungen vor dem Kauf nicht gelesen hast?

Das ist interessant.

Also ich suche Fehler sonst auch gerne mal bei mir und schiebe sie nicht sofort auf andere. Das Hilft manchmal wirklich weiter, solltest du auch mal versuchen.

Edit:
Das soll nicht aggressiv rüberkommen. Aber andauernd "beschwert" sich jemand über Dinge, die sich so einfach vermeiden lassen würden...

Du verstehst anscheinend die Fragestellung nicht oder?

Es geht nicht um eine Schuldfrage, es geht um Fakten, Rechtslage und Handhabung der Sache von anderen Onlineshops.

Auch dies ist nicht aggressiv geschrieben und gemeint! ;)
 
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