News CCC-Enthüllung des Staatstrojaners eine Straftat?

Kann nur jedem empfehlen, sich mal das Video aus folgendem Golem.de Beitrag anzuschauen:
http://www.golem.de/1110/87204.html
Ich hatte auch den Eindruck, dass ich das meinen Eltern zeigen könnte und sie zumindest rudimentär verstehen würden, was da so problematisch ist.

Es gibt aber auch einen Punkt, der hier schon anklang, der mir viel mehr Sorgen macht:
Das Anstreben dieser Ablenkung, die angebliche Erkenntnis man müsse jetzt ein eigenes Zentrum dafür entwickeln und noch ein paar Kleinigkeiten sind höchstgradig bedenklich, weil hier ein zentrales Institut geschaffen werden soll, das keiner Gewaltenteilung mehr unterliegt.
Wenn der Gesetzgeber selber hinter verschlossener Tür seine Tätigkeiten absichert, kommt da nur verfassungswidriges bei raus. Genau den gleichen Mist haben wir auch gesehen, als es im die Stop-Schilder ging. Unabhängiges Gremium abseits der drei Teilgewalten, die das verwaltet.

Ein Schelm, wer jetzt denkt, dass dieses informationstechnische nationale Kompetenzzentrum die geplante Konsequenz aus dem ganzen war.

Die Haltung des CCCs sollte für die meisten Rechtsstaatanhänger da draußen sinnig sein:
1. TKÜ nur noch bei den Anbietern (d.h. auf Skypes Knoten).
2. Trojaner nur noch bei besonders schwerem Tatverdacht einer schweren Straftat und begrenzt auf eine maximale Anzahl an Einsätzen pro Zeitraum. Dabei muss sichergestellt sein, dass sowohl rechtlich als auch technisch das aktuelle Optimum eingehalten wird, inklusive Dokumentation und Protokollierung.
3. Sofortige Einführung von Kriterien bezüglich Beschlagnahmung von IT-Systemen. Es darf nicht mehr sein, dass bei dem Tatverdacht des BTM-Missbrauchs, die Exekutive das Recht hat Rechner einzukassieren.
4. Absetzen jedes Politikers, insbesondere der Innenpolitiker, die den Rechtstaat, die Gerichtbarkeit oder Menschenrechte als diskutabel ansehen. Es spielt dabei keine Rolle, welche Partei den am Ende stellt, solang er die genannten Kriterien erfüllt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/aufgaben.html

daraus leitet man fehlerfrei ab, das die quellen-tkü schlichtweg nicht so eingesetzt wird, wie das bundesverfassungsgericht angeordnet hat. was genau der ccc eben herausgebracht hat.

seit wann wird die polizei angeklagt, wenn sie einen täter dingfest machen?*tilt

der ccc ist nicht die polizei, sondern eine untergruppe der neuen medien, ala internet. dies ist aus meiner sicht, genauso wichtig, wie die klassischen medien. da wie man sieht, dinge ans licht gelangen, welche ans licht gehören.

es entbirgt jeglicher logik, das wir auf diktatoren zeigen. diese anklagen, wenn wir selbst nur besser sind, im den dreck verstecken. die demokratie bedeutet eigentlich, das die macht beim volke liege. was meiner meinung nach, in deutschland nicht so ist. die schweiz hat damit auch mühe, iss kein thema. es gibt auch kein ihr seid die bösen, wir die guten. menschen, haben ALLE diese entscheidung zu treffen. ganz für sich. ich schweife ab.

diese anklage gegen den ccc zeigt deutlichst, das weiterhin vom staat die verschleierungs-taktik angewandt wird. bei einem verbrecher, wäre dies in vielen augen ein tat-eingeständniss. doch wir wollen mal noch davon ausgehen, das sie zu dämlich sind, den mist zu verstehen, den sie verzapfen gerade.

danke thes33k für das video.

greez
 
Zuletzt bearbeitet:
Brinox schrieb:
Vielleicht sollte lieber die Softwarefirma, die das Teil so grottenschlecht programmiert hat, verurteilt werden, ist ja lächerlich. Mein Prof sagte, wenn mein PC infiziert ist, kann ich andere infizierte PCs ausspähen, solche Lücken hat das Teil. Vielleicht sollte man auch da mal rechtlich hinterhergehen?

Nein, der Auftraggeber ist klar schuld, wenn der Auftraggeber nicht 1. den Sourcecode erhält und zweitens sie auch das exemplar das sie einsetzen wollen selbst compilieren, können die nicht wissen was der alles kann. Bei so einem Heiklen Thema das sehr Nahe am Verfassungsrahmen operiert, muss aber der Staat eindeutig und ohne Zweifel selbst garantieren können das alles Sauber läuft und man eben als Staat sich an die Verfassung hält.

Es reicht nicht zu sagen, ja wir schieben mal die Verantwortung auf irgend eine Firma ab, und wenn die mist baut dann sind wir immernoch fein raus.

Das ist ungefähr so wie wenn man die Bestrafung privatisieren würde, es wird der Firma ein Auftrag gegeben dieser Mensch soll jetzt 10 Jahre in Haft sitzen, dann wird der übernommen und der Staat schaut dann nicht mehr was mit diesem Menschen passiert, da würde sich auch der Staat grob verfassungswidrig verhalten, da kann er auch nicht sagen, da können wir ja nichts dafür das die Firma den in der Zeit dann gefoltert hat oder ihm die Todesstrafe zukommen lassen hat oder änliches.



Zum Sourcecode, der ja angelich veröffentlicht worden ist, das stimmt schlicht nicht, es wurde nicht DER Sourcecode des Trojaners veröffentlicht, es wurde ein Sourcecode der den gleichen Maschinencode erzeugen würde veröffentlicht, auf tiefster ebene also Assembler (tiefste Programmiersprache die mir bekannt ist sonst gibts nur noch dirket maschinenbefehle eintippen), der Trojaner selbst wurde sicher nicht mit Assembler programmiert. Es wurde hier also kein Sourcecode gestohlen oder sowas, es wurde aus dem Maschinencode ein Sourcecode generiert der wie gesagt bei erneuter compilierung zu dem selben Maschinencode (vorrausgesetzt man benutzt den richtigen compiler mit den richtigen settings ^^) führen würde.

Für Menschen ist solch ein Assemblercode sehr schwer zu lesen, auch das eventuelle Variablen nur zufällige Namen bekommen etc macht das nicht gerade einfacher. Naja nur mal um auf den Unterschied hin zu weisen, hätten sie den echten Sourcecode veröffentlicht, wäre jetzt die Hölle los, dann gäbs eine fette Strafanzeige auf Urheberrechtsverletzung und auf rießigen Schadensersatzforderungen, weil die ihr "Produkt" verloren hätten etc.

Dieser generierte Code ist praktisch nicht Wartbar und kaum erweiterbar, anders als der Trojaner selbst der wohl eine Art plugin-schiene hat wo man ihm belieben Code zusätzlich zufürhen kann ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das eigentliche Problem an der ganzen sehe ich einfach darin, das Personen mittel einsetzen von den sie nicht einmal wissen wie diese genau funktionieren und wie diese beschaffen sind. Und das wenn dann Leute die wissen wie diese mittel wirken und aufgebaut sind, sagen das etwas falsch läuft. versuchen die anderen natürlich den Kopf aus der schlinge zu ziehen und die anderen als die bösen hinzustellen.
 
es ist also eine straftat etwas aufzudecken das laut regierung rechtlich korrekt ist?

ROFL
 
Hi
thes33k schrieb:
Kann nur jedem empfehlen, sich mal das Video aus folgendem Golem.de Beitrag anzuschauen:
http://www.golem.de/1110/87204.html ...I

wollte ich auch schon reinstellen, 1+ :D

Sehr zu empfehlen. Die Stunde sollte sich eigentlich jeder mal nehmen.

thes33k schrieb:
2. Trojaner nur noch bei besonders schwerem Tatverdacht einer schweren Straftat und begrenzt auf eine maximale Anzahl an Einsätzen pro Zeitraum. Dabei muss sichergestellt sein, dass sowohl rechtlich als auch technisch das aktuelle Optimum eingehalten wird, inklusive Dokumentation und Protokollierung.

Eigentlich braucht man den nicht. Bei besonders schwerem Tatverdacht wirst du auch immer eine Durchsuchung und Beschlagnahme durchführen können.
Die anderen Sachen greift man auch über die Leitung ab oder beim Anbieter.
Glaub auf den herkömmlichen Anrufbeantworter wirst du auch über ne TKÜ nicht auf die Nachrichten bzw. das gewechselte Band von Gestern zugreifen können. Dazu brauchst du ne Durchsuchung und Beschlagnahme. ;)

Cu
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja der Herr Uhl hats ja am Mittwoch im Bundestag gesagt, wer das Land regiert.

Zitat Hr. Uhl:
"Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub.
Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind."

Nur zum Protokoll, laut CCC wurden die Behörden ein paar Tage vor Veröffentlichung Unterrichtet um keine eventuell laufenden Verfahren zu gefährden.

Warten wir mal ab was passiert.
 
"Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird."
Ich frage mich, ob die eigentlich wissen, was Quellcode ist. Soweit ich weiß wurde nur Assembler - also Maschinencode, der direkt aus den Binärdateien hervorgeht - veröffentlicht. Und auch das nur auszugsweise. Die Ahnungslosigkeit unserer Volksverräter wird durch diesen Fall erst richtig deutlich.
 
longi schrieb:
Hi

Der Uhl hat sich wohl schon entschuldigt, auf Abgeordnetenwatch war was zu lesen.

Cu

Na dann ist ja alles wieder gut.

Das Steno-Protokoll ham se auch geschönt da steht:

"Wir haben Sicherheitsbeamte, die Recht und Gesetz verpflichtet sind."

:evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
anbei stellt sich hier überhaupt die Frage

ob das veröffentlichen von Viren und Trojaners Quell Codes eine Straftat ist?
weil ja überwiegend diese Sachen nur dazu eingesetzt werden um anderen zu schaden,

es fehlt nur noch das man nun mit s.g. Urheber Rechtsverletzung kommt :D
langsam lägt es 13....

Meiner Meinung nach ...!
irgendwo steht aber auch im Strafrecht das illegale Sachen das es da keine Rechte gibt,
ich kann mir nicht eine Pistole kaufen diese ohne Waffenschein und wenn die Polizei die dann einzieht noch Schadenersatz verlagen, weil ich illegale diese Waffe hatte
und so wird es wahrscheinlich auch bei illegaler Software sein?
Wenn also z.b. ein Gericht sagt das der Staatstrojaners generell illegal ist, dann ist es nicht
illegal wenn man den Quell Code veröffentlicht und das ganze nur zur allgemein Aufklärung dient
 
Zuletzt bearbeitet:
es fehlt nur noch das man nun mit s.g. Urheber Rechtsverletzung kommt
Dazu bleibt eigentlich nur Speex zu sagen, liebe Digitask :)

Ich halte übrigens nichts davon, die Herstellung dieser Software unter den Hacker-Paragraphen zu stellen. Genau wie der CCC es sagt: Man raubt damit den weißen Schafen in der Branche, die die Mehrheit ausmachen, die Existenzgrundlage, da die sich ja bis heute auf den Umstand des Auftrags berufen können. Wenn ich ne IT-Security Firma beauftrage Dinge zu unternehmen, die gegen den Paragraphen verstoßen würden und diese Firma sich dann nicht mehr auf den Auftrag beziehen könnte, wäre sie bald nicht mehr existent. Genau diese Firmen benötigt man aber, wenn man in Deutschland wachsende IT-Unternehmen fördern möchte.
 
Der ein oder andere sollte sich zumindest mal ansatzweise mit der Thematik "Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages"und dessen Verortung im politischen System auseinandersetzen, bevor hier zu Hauf das Gleichnis WD = Regierung gemacht wird..
Das würde den scheinbaren Sensationsgehalt dieser Meldung stark relativieren!

Hier wird mir einer Beharrlichkeit auf die Sicherheitsbehörden und Politiker eingedroschen, mit der normalerweise diese gegen ihnen unliebsame Thematiken, Personen etc. vorgehen. Ich frag mich wer da besser ist?!
 
Soweit ist es schon gekommen in unserem Üerbwachungsstaat! Leute / Gruppen die sich gegen das Verbrechen des Saates auflehnen, werden zu Staatsfeinden, begehen angeblich Straftaten...

Der Staat ist bei der Sache der größte Verbrecher und Terrorist.
Krankes Deutschland
 
Irgendwie muss doch jetzt in der öffentlichkeit versucht werden das Gesicht zu waren.
Vor einiger zeit ging mal der Scan eines schriftverkehrs zwischen Bayern und skype durchs Netz indem es um einen Kostenvoranschlag für das abhören via eigenem Proxy von skype Gesprächen ging.......so viel zu generellen Richtung in unseren Land.
Bin gespannt wie es ausgeht und ob es wie meist dann unter den Tisch gekehrt wird.
 
Dieses Land sollte so dankbar sein das es vor lauter Blinden noch eine handvoll einäugige (CCC) gibt... unglaublich. Ich hoffe der CCC lässt sich dadurch nciht entmutigen und macht GENAU SO weiter...
 
Zurück
Oben