Forum-Fraggle
Commodore
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Child schrieb:Immer langsam - noch ist nicht klar, ob der "Bundestrojaner" tatsächlich verfassungswidrig ist - im juristischen Sinne. Es gibt meines Wissen noch keine Anklage oder ähnliches, der schon an Urteil gefolgt wäre.
Ähm, lange keine Nachrichten mehr gelesen? Das BFG hat schon vor 3 Jahren gesagt, was der Trojaner können darf, nämlich nur IP-Telefonieren abhören. Keine Daten ändern etc. Somit ist es eindeutig. Oder willst Du tatsächlich behaupten, wenn jemand einen ermordetund bei der Tat erwischt wird, dann muß man noch prüfen ob Mord eine Straftat ist (nicht zu verwechseln damit, daß natürlich geprüft werden muß ob der Täter ein Mörder ist oder z.B. Notwehr vorliegt)?
Ctrl schrieb:typisch deutsch..alle wollten & wollen nur unser bestes
Geheime Staatspolizei, Ministerium für Staatssicherheit, Bundesamt für Verfassungsschutz![]()
Ich hoffe Dein Avatar ist ironisch gemeint, ansonsten würde ich mich fragen, wie ausgerechnet ein Kommunismusanhänger sich darüber echauffieren kann, der Kommunismus hat nicht anders gehandelt.