Die Impfreihenfolge:
Schutzimpfungen mit höchster Priorität sollen nach der Verordnung des Ministers Menschen ab dem 80. Lebensjahr sowie Pflegekräfte mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus erhalten. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, zählen zu dieser Gruppe.
Zur zweiten Kategorie mit hoher Priorität zählen dem Entwurf zufolge alle Menschen ab 70 Jahren sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dürfen sich dann impfen lassen, dasselbe gilt für Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften.
Die dritte Gruppe beinhaltet dem Bericht zufolge alle Menschen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch Mitarbeiter "in besonders relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen", wie etwa in den Regierungen, bei der Polizei, Feuerwehr, im Bildungssektor und in der Justiz erhalten dann eine Impfung. Dasselbe gilt für Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie etwa Saisonarbeiter.