Mäßige dich doch bitte in Deinem ton. Worauf er mit seiner Formulierung "auf Dauer" hinauswollte, dass kein ende in Sicht ist. Viele Grundrechte sind seit Monaten erheblich eingeschränkt. In dem Zusammenhang von "auf Dauer" oder "Dauerhaft" zu sprechen ist nicht falsch, wenn man den Kontext richtig erfasst. Sprachlich wäre "bis auf weiteres" angemessener gewesen. Aber wenn man jemanden falsch verstehen möchte, dann versteht man ihn falsch.Binalog schrieb:klar widerlegt. Das ist nun die dritte Unwahrheit (neben den bereits genannten aus #14.600), an denen Du festhälst. Und dies trotz der bekannten Forumsregel Nr. 5 "Diskutiert wird sachlich auf der Basis von Fakten."
Meinst Du nicht auch, dass es mit Deiner nachgewiesenen Faktenverdreherei langsam reicht?
Und mit der fehlenden Rechtssicherheit hat er auch nicht ganz unrecht. Einige Verordnungen sind im vergangenen Jahr richterlich beanstandet worden, weil die Begründung zu unscharf war oder die Verhältnismäßigkeit nicht gegben war.
Zudem muss jeder Kläger vor das Oberverwaltungsgericht seines Bundeslandes ziehen. Wenn ein z.B. Einzelhändlern Niedersachsen einen Erfolg erzielt. muss, kann sich ein Einzelhändler in Bayern nicht auf das Urteil beziehen. Sicher liegt das auch am Infektionsgeschehen aber eben auch daran wie gut eine Verordnung begründet wird.
Zudem können die Länder Verordnungen in so einem Fall konkretisieren. Oder nimmt man mal das Beherbungsverbot. Das wurde von vielen Bundesländern gekippt. Zwei Wochen später gab es den Wellenbrecher Lockdown. Und alls war hinfällig.
Bisher wurden die meisten Eilanträge in der Sache nicht abgelehnt. Die Klagen bestehen weiterhin, werden allerdings erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt beschieden. Dann wird die jeweils geltende Verordnung wahrscheinlich keinen Bestand mehr haben. Der Schaden wird dann wahrscheinlich trotzdem bestehen oder besteht dann ein Anspruch auf Schadensersatz? Dieser wird dann wahrscheinlich eingeklagt werden müssen.
Vielleicht wurde hier der Begriff Rechtssicherheit falsch gewählt, aber das politische Agieren mit alls seinen Verordnungen schaffen keine Sicherheit. Niemand kann sich darauf verlassen ob die Ziele und Kriterien übermorgen noch Bestand haben. Bestes Beispiel sind die Überbrückungshilfen II. Die Bedingungen wurden mehr oder weniger "heimlich" verändert.
https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...-bedingungen-fuer-corona-hilfen/26789462.html
Ärger herrscht auch über geänderte Förderbedingungen im „Kleingedruckten“. So hatte der Bundesverband der Freien Berufe kritisiert, dass eine auf „ungedeckte Fixkosten“ beschränkende Regelung bei der Berechnung der Überbrückungshilfen erst nachträglich aufgenommen worden sei
https://www.epochtimes.de/wirtschaf...-hilfen-klammheimlich-geaendert-a3423339.html
Auch die Aussetzung der Insolvenzpflicht birgt viele Unsicherheiten und rechtliche Risiken denn:
Die Corona-Krise erweist sich für Unternehmen als eine wirtschaftliche Krise, wie sie im Wirtschaftsstrafrecht vielfach beschrieben ist. Rechtspflichten wurden vom Gesetzgeber in wesentlich geringerem Maße ausgesetzt, als dies bei oberflächlicher Betrachtung den Anschein haben mag. Es verbleiben doch erhebliche strafrechtliche Risiken, die bedacht sein wollen. Denn was auch immer der Grund einer Krise ist, vom Kaufmann und Geschäftsleiter verlangt sie ein besonders Maß an Sorgfalt.
https://fachanwaelte-strafrecht-pot...e-risiken-der-aussetzung-der-insolvenzpflicht
Denn es ist für den kleinen unternehmer zurzeit kaum abzuschätzen, wie dünn das eis ist auf dem er sich gerade begibt, wenn er noch keine Insolvenz anmeldet. Auch da werden die Gerichte das ein oder andere im Nachhinein klären müssen. Dann kann sich der ein oder andere dann doch strafbar gemacht haben. Nennst Du das wirklich Rechtssicherheit?
Oder nimm einmal eine Coronainfektion in einem Betrieb. Wenn du Dir das einmal durchliest, dann weisst Du auf welch schmalen Grad man sich begibt:
https://www.haufe.de/personal/arbei...ehmen-haftung-des-arbeitgebers_76_520486.html
Ich habe für meine Abteilung z.b. ein recht aufwendiges Hygienekonzept erstellt, dennoch weiß ich nicht ob es der Norm des Gesetzgebers genügt. Das zuständige Gesundheitsamt konnte es mir jedenfalls nicht sagen.
Oder hier:
https://www.pharmazeutische-zeitung...tests-worauf-muessen-apotheken-achten-122899/
Oder eine Frage mit der ich mich als Vorgesetzter oft beschäftigen muss:
Darf der Arbeitgeber bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion den Arbeitnehmer nach Hause schicken und ein ärztliches Attest verlangen?
Falls der Arbeitgeber eine Erkrankung vermutet und für diese Vermutung begründete Anhaltspunkte hat, darf er nicht nur die betroffene Person, sondern auch die restliche Belegschaft nach Hause schicken. Dies erfolgt unter gleichzeitiger Meldung an das Gesundheitsamt, das alle weiteren Schritte veranlasst. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) ist gegeben.Falls es für den Verdacht keine schlüssigen Beweise gibt, sondern rein auf vager Vermutung basiert, dann tritt § 615 BGB in Kraft, da der Arbeitnehmer arbeitswillig ist, der Arbeitgeber die Leistung nicht abnimmt (Annahmeverzug). Er schuldet deshalb das gesamte Gehalt und die Entgeltfortzahlung kommt nicht zum Tragen.
https://www.juraforum.de/ratgeber/corona/corona-verdacht-und-erkrankung
Was ist denn nun ein schlüssiger Beweis?
Im Umgang mit den Familien ergeben sich ähnliche Fragestellungen.
Die Liste könnte ich noch um einiges erweitern. Und du willst wirklich behaupten dass es eine ausreichende Rechtssicherheit gibt?
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