Coronavirus - welche Bedeutung hat das Thema für Euch?

Wirst du dich impfen lassen und welcher Impfstoff wäre dir am liebsten? (2 Stimmen)

  • Nein

    Stimmen: 174 22,6%
  • Ja (Biontech & Pfizer)

    Stimmen: 236 30,6%
  • Ja (Astra Zeneca)

    Stimmen: 10 1,3%
  • Ja (Sputnik V)

    Stimmen: 7 0,9%
  • Ja (Moderna)

    Stimmen: 48 6,2%
  • Ja (Johnson & Johnson)

    Stimmen: 20 2,6%
  • Ja (Impfstoff egal)

    Stimmen: 111 14,4%
  • Anderes (Antwort im Thread)

    Stimmen: 12 1,6%
  • 1. Impfung erfolgt

    Stimmen: 97 12,6%
  • 2. Impfung erfolgt

    Stimmen: 321 41,6%
  • 3. Impfung erfolgt

    Stimmen: 28 3,6%

  • Umfrageteilnehmer
    771
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Binalog schrieb:
klar widerlegt. Das ist nun die dritte Unwahrheit (neben den bereits genannten aus #14.600), an denen Du festhälst. Und dies trotz der bekannten Forumsregel Nr. 5 "Diskutiert wird sachlich auf der Basis von Fakten."

Meinst Du nicht auch, dass es mit Deiner nachgewiesenen Faktenverdreherei langsam reicht?
Mäßige dich doch bitte in Deinem ton. Worauf er mit seiner Formulierung "auf Dauer" hinauswollte, dass kein ende in Sicht ist. Viele Grundrechte sind seit Monaten erheblich eingeschränkt. In dem Zusammenhang von "auf Dauer" oder "Dauerhaft" zu sprechen ist nicht falsch, wenn man den Kontext richtig erfasst. Sprachlich wäre "bis auf weiteres" angemessener gewesen. Aber wenn man jemanden falsch verstehen möchte, dann versteht man ihn falsch.
Und mit der fehlenden Rechtssicherheit hat er auch nicht ganz unrecht. Einige Verordnungen sind im vergangenen Jahr richterlich beanstandet worden, weil die Begründung zu unscharf war oder die Verhältnismäßigkeit nicht gegben war.
Zudem muss jeder Kläger vor das Oberverwaltungsgericht seines Bundeslandes ziehen. Wenn ein z.B. Einzelhändlern Niedersachsen einen Erfolg erzielt. muss, kann sich ein Einzelhändler in Bayern nicht auf das Urteil beziehen. Sicher liegt das auch am Infektionsgeschehen aber eben auch daran wie gut eine Verordnung begründet wird.
Zudem können die Länder Verordnungen in so einem Fall konkretisieren. Oder nimmt man mal das Beherbungsverbot. Das wurde von vielen Bundesländern gekippt. Zwei Wochen später gab es den Wellenbrecher Lockdown. Und alls war hinfällig.
Bisher wurden die meisten Eilanträge in der Sache nicht abgelehnt. Die Klagen bestehen weiterhin, werden allerdings erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt beschieden. Dann wird die jeweils geltende Verordnung wahrscheinlich keinen Bestand mehr haben. Der Schaden wird dann wahrscheinlich trotzdem bestehen oder besteht dann ein Anspruch auf Schadensersatz? Dieser wird dann wahrscheinlich eingeklagt werden müssen.

Vielleicht wurde hier der Begriff Rechtssicherheit falsch gewählt, aber das politische Agieren mit alls seinen Verordnungen schaffen keine Sicherheit. Niemand kann sich darauf verlassen ob die Ziele und Kriterien übermorgen noch Bestand haben. Bestes Beispiel sind die Überbrückungshilfen II. Die Bedingungen wurden mehr oder weniger "heimlich" verändert.
https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...-bedingungen-fuer-corona-hilfen/26789462.html

Ärger herrscht auch über geänderte Förderbedingungen im „Kleingedruckten“. So hatte der Bundesverband der Freien Berufe kritisiert, dass eine auf „ungedeckte Fixkosten“ beschränkende Regelung bei der Berechnung der Überbrückungshilfen erst nachträglich aufgenommen worden sei
https://www.epochtimes.de/wirtschaf...-hilfen-klammheimlich-geaendert-a3423339.html


Auch die Aussetzung der Insolvenzpflicht birgt viele Unsicherheiten und rechtliche Risiken denn:
Die Corona-Krise erweist sich für Unternehmen als eine wirtschaftliche Krise, wie sie im Wirtschaftsstrafrecht vielfach beschrieben ist. Rechtspflichten wurden vom Gesetzgeber in wesentlich geringerem Maße ausgesetzt, als dies bei oberflächlicher Betrachtung den Anschein haben mag. Es verbleiben doch erhebliche strafrechtliche Risiken, die bedacht sein wollen. Denn was auch immer der Grund einer Krise ist, vom Kaufmann und Geschäftsleiter verlangt sie ein besonders Maß an Sorgfalt.
https://fachanwaelte-strafrecht-pot...e-risiken-der-aussetzung-der-insolvenzpflicht


Denn es ist für den kleinen unternehmer zurzeit kaum abzuschätzen, wie dünn das eis ist auf dem er sich gerade begibt, wenn er noch keine Insolvenz anmeldet. Auch da werden die Gerichte das ein oder andere im Nachhinein klären müssen. Dann kann sich der ein oder andere dann doch strafbar gemacht haben. Nennst Du das wirklich Rechtssicherheit?

Oder nimm einmal eine Coronainfektion in einem Betrieb. Wenn du Dir das einmal durchliest, dann weisst Du auf welch schmalen Grad man sich begibt:
https://www.haufe.de/personal/arbei...ehmen-haftung-des-arbeitgebers_76_520486.html

Ich habe für meine Abteilung z.b. ein recht aufwendiges Hygienekonzept erstellt, dennoch weiß ich nicht ob es der Norm des Gesetzgebers genügt. Das zuständige Gesundheitsamt konnte es mir jedenfalls nicht sagen.

Oder hier:
https://www.pharmazeutische-zeitung...tests-worauf-muessen-apotheken-achten-122899/

Oder eine Frage mit der ich mich als Vorgesetzter oft beschäftigen muss:

Darf der Arbeitgeber bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion den Arbeitnehmer nach Hause schicken und ein ärztliches Attest verlangen?

Falls der Arbeitgeber eine Erkrankung vermutet und für diese Vermutung begründete Anhaltspunkte hat, darf er nicht nur die betroffene Person, sondern auch die restliche Belegschaft nach Hause schicken. Dies erfolgt unter gleichzeitiger Meldung an das Gesundheitsamt, das alle weiteren Schritte veranlasst. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) ist gegeben.
Falls es für den Verdacht keine schlüssigen Beweise gibt, sondern rein auf vager Vermutung basiert, dann tritt § 615 BGB in Kraft, da der Arbeitnehmer arbeitswillig ist, der Arbeitgeber die Leistung nicht abnimmt (Annahmeverzug). Er schuldet deshalb das gesamte Gehalt und die Entgeltfortzahlung kommt nicht zum Tragen.
https://www.juraforum.de/ratgeber/corona/corona-verdacht-und-erkrankung

Was ist denn nun ein schlüssiger Beweis?
Im Umgang mit den Familien ergeben sich ähnliche Fragestellungen.


Die Liste könnte ich noch um einiges erweitern. Und du willst wirklich behaupten dass es eine ausreichende Rechtssicherheit gibt?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara, Hagen_67, Blumenwiese und eine weitere Person
Jelais schrieb:
Vielleicht wurde hier der Begriff Rechtssicherheit falsch gewählt,

Auch das nicht, der Begriff bezeichnet genau das, was ich damit zum Ausdruck bringen möchte, ich zitiere mal aus der Wikipedia:

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips. Rechtssicherheit beruht auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die....


Ansonsten ganz herzlichen Dank für Deine sehr ausführlichen, klaren und verständlichen Ausführugen zum Thema. Du hast echt Geduld! Respekt!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara, Capet, Bänki0815 und 2 andere
Jelais schrieb:
(...)Worauf er mit seiner Formulierung "auf Dauer" hinauswollte, dass kein ende in Sicht ist. Viele Grundrechte sind seit Monaten erheblich eingeschränkt. (...)
Steht da aber nicht, "komplett" und "auf Dauer" steht nun mal für "ohne Ausnahme" und "ständig". Nach dem Lockdown im letzten Frühjahr wurden die Geschäfte und Gaststätten wieder geöffnet, also nix mit "komplett" und "auf Dauer". Derzeit gibt es Staus auf den Autobahnen, die Menschen sind offensichtlich nicht alle eingesperrt. Die Aussage ist und bleibt unwahr, daran ändern auch irgendwelche Relativierungsversuche nichts.

Des weiteren ist die Behauptung, dass das Rechtssystem ausgehebelt wird unwahr. Natürlich werden Verordnungen auch angepasst, eben um dann den Ansprüchen an rechtmäßige Anordnungen zu genügen. Wenn die Verantwortlichen Handlungszwang erkennen (und der besteht bei einer Pandemie mit einem neuartigen Virus nun mal im Wesentlichen aus Kontaktbeschränkungen + Impfen), dann müssen sie handeln. Die Exekutive hat da eine andere Perspektive als die Judikative, was wiederum ein Beweis dafür ist, dass die Gewaltenteilung funktioniert. Auch das wurde/wird hier anders dargestellt.

Dazu kommen noch ungeheuerliche Unterstellungen gegenüber den Regierenden, dass diese die FDGO angreifen.

Werden solche Behauptungen dann mit(!) Fakten widerlegt kommt "war nicht so gemeint" und kurz darauf wird im gleichen Stil nachgelegt. Sorry, aber das sieht m. E. eher nach Methode als nach Versehen aus.

Wer in einem Forum mit der Regel "Diskutiert wird sachlich auf der Basis von Fakten." derart agiert, bekommt von mir eine sachliche und im Ton völlig angemessene Antwort.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mental.dIseASe und Tengre
Grundrechtseingriffe bestanden nicht nur im Schließen vom Einzelhandel oder Gastronomie sondern auch Kontaktbeschränkungen, den erschwerten Bedingungen zum anmelden einer Deonstration, der Maskenpflicht usw. Zudem sind bestimmte Bereiche mehr oder weniger auf dauer geschlossen gewesen. Und meine Güte Du hängst dich da an einzelnen Wörtern auf, ohne den Kontext in dem sie gebraucht wurden zu berücksichtigen. Du verrennst dich da gerade so ziemlich. Dir persönlich möchte ich einen Artikel ans Herz legen. Das ist wirklich nicht böse gemeint. Eigentlich schätze ich Deine Beiträge. Dennoch ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl:
https://www.welt.de/print/wams/reise/article121482851/Der-Korinthenkacker.html

Das Rechtssystem ist zwar nicht per se ausgehebelt, dass hat er auch nicht behauptet. Aber in den oben genannten Bereichen ist es aber in soweit in Frage gestellt, dass eine große Unsicherheit besteht wie lang und wie schwer bestimmte Bereiche eingeschränkt werden. Das ganze geschieht durch Verordnungen, die zwar formal eine juristische Grundlage durch das Infektionsschutzgesetz erhalten, aber deren Rechtmäßigkeit von vielen Verfassungsrechtlern angezweifelt werden.
Allein aus dem umstand, das so viele Klagen noch Bestand haben (das der dazugehörige Eilantrag abgelehnt wurde) zeigt dass vieles juristisch noch nicht geklärt werden konnte.
Siehe auch hier:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-shutdown-grundrechte-verfassung-100.html
Allein der verlinkte Beitrag zweigt, wie weit die juristischen Auffassungen auseinander gehen. Und es gab noch nie eine so große juristische Unsicherheit, was die Einschränkung von Grundrechten angeht.

Und ein prägnanter Satz daraus: Man kann eine Gesellschaft, man kann eine Wirtschaft, man kann persönliche Beziehung auch zu Tode schützen.

Das Infektionsschutzgesetz mag zwar ersteinmal eine formale Grundlage darstellen, allerdings ist auch hier noch nicht abschließend geklärt, ob es dem Grundgesetz und der Abwägung zwischen den Rechtsgütern ausreichend Rechnung trägt:
Daher kritisiert er auch das Infektionschutzgesetz. Dort würden 17 Eingriffsmaßnahmen sehr einseitig an mathematische Inzidenzwerte gebunden, die Gegeninteressen der Gesellschaft, der Wirtschaft und das Individuum würden hingegen nur am Rande erwähnt. Damit sei der Konflikt inhaltlich nicht gelöst.

Dabei kritisiert Prof. Kirchhof auch die Rolle der Parlamente: "Die Feinsteuerung der einzelnen Maßnahmen hat das Parlament bis jetzt völlig der Exekutive überlassen, obwohl das Parlament aufgefordert ist, Grundrechtskonflikte zu entscheiden."


Allein das ein vom Grundgesetz nicht legitimiertes "Organ" über die Ausgestaltung und Dauer von Einschränkungen entscheidet und nicht das Parlament ist ein Novum. Es wurde auch immer wieder angemahnt, dass selbst die Landesparlamente nicht ausreichend beteiligt wurden. Sie und der Bundestag werden überwiegend nur informiert und nicht beteiligt. Und das nach einem Jahr. In den ersten Monaten mag das richtig gewesen sein, jetzt aber nicht mehr. Wichtige juristische Grundsetze werden zurzeit nicht ausreichend gewahrt. Und ein ganz wichtiger ist eben die Beteiligung der Parlamente Grundrechtseingriffe und -konflikte zu entscheiden
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: cool and silent, henpara, Capet und 2 andere
Zum 08.03.2021 hat die Bundesregierung die 5-Stufen-Strategie der Öffnungsschritte veröffentlicht. Demnach kann eine Kommune oder Stadt zum nächsten Öffnungsschritt übergehen wenn sich die Inzidenz seit 14 Tagen nicht verschlechtert hat.

Frühester Termin war also für Öffnungsschritt 4 der 22.03.2021.
Das haben viele nicht geschafft aufgrund der 3. Welle.

Ich suche eine Übersicht über Städte / Kommunen / Kreise, mit den jeweils aktuell geltenden Öffnungsschritten. Die aktuelle Inzidenz sollte dabei stehen, reicht aber nicht aus, da die Inzidenz keine Information über den dort gültigen Öffnungsschritt macht.

Danke

Enomine
 
guck dir mal die App "Darf ich das?" an. Hier gibt es viele Infos über aktuelle Maßnahmen und geplante Schritte. Die aktuelle Inzidenz wird auch mit ausgewiesen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tengre und KitKat::new()
Ganz nett, leider nicht das was ich suche.
  • zeigt nur einzelne Landkreise / Orte an, die ich händisch eintragen muss. Kann schlecht mehrere hundert Landkreise eintragen.
  • sehe keine Angabe des aktuellen Öffnungsschritts.

Stattdessen suche ich entweder eine Tabelle mit Landkreis, Inzidenz, aktueller Öffnungsschritt
Oder eine Deutschland-Karte mit zB Färbung je nach Öffnungsschritt.

Danke

Enomine
 
Wird es wahrscheinlich nicht geben, weil die Kreise/Städte ja teilweise sogar einen Haufen auf die Regeln ihrer Länder setzen.

Da ist schon das totale Chaos...
 
Das Gerede um "deutschlandweit einheitliche Maßnahmen" hab ich die ganze Zeit nie verstanden. Wieso müssen in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg die gleichen Maßnahmen gelten?

Aber nunja, die Drohungen von Merkel das zu ändern sind eh leere Drohungen. Eine Gesetzesänderung müsste vom Bundesrat eine Mehrheit erhalten - aber da sitzen die Landesregierungen. Und auch wenn Söder und Laschet derzeit behaupten, sie fänden mehr Kompetenzen bei der Bundesregierung besser... wenn dann Merkel oder Spahn die Verordnungen erlässt, hätten sie nicht mehr die mediale Aufmerksamkeit, die sie brauchen, um den anderen für die Kanzlerkandidatur der CDU auszustechen.

Aber vor allem: Die Bundesregierung (Spahn, Merkel, Altmaier etc.) hat bisher bei fast allem in Bezug auf Corona versagt, wo sie was entscheiden konnte (Lockdowns entscheiden die Ministerpräsidenten): Teststrategien gibt es noch immer keine vom Bund, die Wirtschaftshilfen seit November sind zu großen Teilen nur versprochen und bis heute nicht ausgezahlt, die Impfkampagne ist ein riesiges Debakel - die Bundesregierung hätte hier schon vor fast einem Jahr massenweise bestellen können wie GB, die USA und Israel - und sogar jetzt wird wegen Spahns Vorgaben sowie den Vorgaben der Stiko (der gegenüber Spahn weisungsbefugt ist) das Impftempo weiter gedrosselt, indem man auf "Millionen Dosen für die Zweitimpfung zurücklegen" beharrt, während in England mit der Strategie "alles sofort verimpfen auch wenn dann vielleicht Zweitimpfungen zu spät erfolgen" die Inzidenz jetzt schon unter 40 ist, weil eben die meisten Impfstoffe nach einer Impfung schon zu 80% Infektionen verhinden (nach der Zweiten wären es 95%).

Klar wärs besser wenn jeder auch ne Zweitimpfung zum vorgesehenen Zeitpunkt erhält, aber wir haben halt nicht genug Impfstoff und wollen die Infektionszahlen JETZT senken.
Dann ist die Rechnung einfach: Wenn ich 1000 Impfdosen habe, kann ich mit denen 800 Menschen vor einer Infektion schützen, wenn jeder eine Dosis bekommt.
Wenn ich aber für jeden eine zweite Dosis zurücklege, kann ich mit den 1000 Dosen nur 475 Menschen vor einer Infektion schützen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nik_
Jelais schrieb:
(...)Das Rechtssystem ist zwar nicht per se ausgehebelt, dass hat er auch nicht behauptet. Aber in den oben genannten Bereichen ist es aber in soweit in Frage gestellt, dass eine große Unsicherheit besteht wie lang und wie schwer bestimmte Bereiche eingeschränkt werden. Das ganze geschieht durch Verordnungen, die zwar formal eine juristische Grundlage durch das Infektionsschutzgesetz erhalten, aber deren Rechtmäßigkeit von vielen Verfassungsrechtlern angezweifelt werden.(...)
Die Behauptung aus #14.714 "praktisch ausgehebelt" steht, diese wurde nicht zurückgenommen sondern versucht zu realtivieren, sorry, aber das beißt die Maus keinen Faden ab. Im Zusammenhang mit "praktisch ausgehebelt" stehen im Duden für "praktisch" die Synonyme "tatsächlich", "wirklich" und "real".

Das Rechtssystem ist also "tatsächlich", "wirklich" und "real" ausgehebelt? Ich halte dies nach wie vor für eine unwahre Behauptung, die Gerichtsentscheidung in Hannover im Laufe dieser Woche belegt dies.

Anzweifeln darf/kann man viel, aber derzeit gilt das Infektionsschutzgesetz, da es das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, es wurde von einer klaren Mehrheit des Bundestags beschlossen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und vom Bundesverfassungsgericht nicht kassiert.

D. h. es gilt und zwar für alle, auch z. B. für die "Demonstranten", deren Rechtsverstöße hier ebenfalls relativiert wurden.

Jelais schrieb:
Allein das ein vom Grundgesetz nicht legitimiertes "Organ" über die Ausgestaltung und Dauer von Einschränkungen entscheidet und nicht das Parlament ist ein Novum. Es wurde auch immer wieder angemahnt, dass selbst die Landesparlamente nicht ausreichend beteiligt wurden. Sie und der Bundestag werden überwiegend nur informiert und nicht beteiligt. Und das nach einem Jahr. In den ersten Monaten mag das richtig gewesen sein, jetzt aber nicht mehr. Wichtige juristische Grundsetze werden zurzeit nicht ausreichend gewahrt. Und ein ganz wichtiger ist eben die Beteiligung der Parlamente Grundrechtseingriffe und -konflikte zu entscheiden
Auch das stimmt nicht.

Aus dem Infektionsschutzgesetz:

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischenLage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als nach Satz 2 aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweitefeststellt; dies gilt entsprechend, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Fortbestehen erneutfeststellt. Die Feststellung des Fortbestehens nach Satz 3 gilt als Feststellung im Sinne des Satzes 1. Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

und weiter


§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitungder Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage vonnationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein...

Der Bundestag hat zuletzt am 04.03.2021 mit deutlicher Mehrheit eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt...

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=716

D. h. die Grundlage für die Einschränkungen ist die Festellung des Bundestags (mit Mehrheit) einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. D. h. das Parlament hat hier das letzte Wort und nicht die Regierung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mental.dIseASe und Tengre
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
oder vom RKI
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html Link "Covid-19 Dashboard ..." klicken.
Zumindest eine gute Übersicht über die aktuellen Zahlen pro Landkreis oder die 7-Tage Inzidenz.

Leider kein Öffnungsschritt. Dieser wurde aber z.B. händisch von einem Journalisten der Stuttgarter Zeitung für Baden-Württemberg erstellt
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...eis.436465b5-99f0-482d-93eb-fdba35daefcd.html
Es hilft also wohl nur suchen oder sich die Arbeit selber machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skysnake
Während fleißig getestet wird:
Wieder wird bei einem Anbieter für Schnelltests ein Datenleck entdeckt. Betroffen sind Getestete in ganz Deutschland. Aufgedeckt hat die Sicherheitslücke das IT-Kollektiv "Zerforschung". In der Kritik steht das Unternehmen Eventus, welches eine Art Franchise-Modell für Testzentren betreibt. Dabei setzt das Unternehmen mit seiner Website "testcenter-corona.de" laut IT-Kollektiv auf WordPress, ein weitverbreitetes Open-Source-Blog-System. Allerdings war die Datenbank so schlecht geschützt, dass sich Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, Mailadressen und Testergebnisse von tausenden Getesteten abrufen ließen. Insgesamt sind bundesweit mindestens 17.000 Registrierungen für Testtermine betroffen und rund 7000 Testergebnisse. Die Firma erklärt auf Anfrage, dass die Sicherheitslücke inzwischen geschlossen sei. Die betroffenen Kunden sollen alle angeschrieben werden.
https://www.n-tv.de/panorama/07-22-Tausende-Testdaten-oeffentlich-einsehbar--article21626512.html
Das die betroffenen Kunden angeschrieben werden, ist denen sicher ein Trost.

Ich will gar nicht wissen, wie viele IT-Systeme seit Anfang 2020 zusammengeklöppelt wurden, sicher nicht nur zur Erfassungen von Personen, die sich testen ließen. Gleiches gilt garantiert auch für Home-Office bei Firmen, wo in aller Eile VPN- oder sonst was für Zugänge geschaffen wurden, idealerweise von einem Aushilfs"admin", weil der der einzige in der Bude ist, der sich "mit Computern auskennt".
 
Zuletzt bearbeitet:
Jelais schrieb:
Allein das ein vom Grundgesetz nicht legitimiertes "Organ" über die Ausgestaltung und Dauer von Einschränkungen entscheidet und nicht das Parlament ist ein Novum.

Und noch nicht einmal die MPK funktioniert mehr, sie ist zur Nachmitternachtsveranstatung mutiert, wer am längsten wach bleibt verkündet um 3:00 Uhr Morgens die "Beschlüsse". Diese werden dann am nächsten Tag gleich wieder einkassiert (siehe Gründonnerstagsdebakel). Nun droht Merkel offen mit der Entmachtung der Länder in Fragen des Infektionsschutzes. Würde mich freuen, wenn der MPK-Termin am 12. komplett platzt
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Blumenwiese
cool and silent schrieb:
Nochmal zur Erinnerung, was hier in D immer behauptet wird (Söder, Wieler, Lauterbach, die üblichen Bekannten...) ohne Lockdown kommt es angeblich zu ungebremsten exponentiellem Wachstum
Kommt es auch - und kam es bisher immer wieder. Die Wellen, die sich grafisch eben als solche darstellen lassen, können nur durch Maßnahmen gebrochen werden; und das wurden sie bisweilen auch immer wieder.

cool and silent schrieb:
Zu den angeblichen "Fällen" durch pos. PCR-Tests bei asymptomatischen "Erkrankten"
Was heißt "angebliche" Fälle?
Wissenschaftlich sind PCR-Tests seit Jahrzehnten bewährt, sie wurden von voneinander unabhängigen Stellen geprüft und validiert, die False-Positive-Rate ist enorm gering. Ist das Ergebnis positiv, hat der Proband zu 99,9% eine signifikante Virenlast und zwar unabhängig davon, ob er Symptome aufweist oder nicht.

cool and silent schrieb:
lol....

In dieser Studie wurden Länder wie England, Deutschland, Frankreich, Holland, USA usw. verglichen mit zwei anderen Ländern, nämlich Schweden und Südkorea. Dass Schweden mit ihrem Sonderweg längst gescheitert - und davon auch bereits abgerückt - ist, wird dabei ebenso unterschlagen wie die Tatsache, dass in Südkorea zwar keine Unternehmen pauschal geschlossen wurden, dafür aber andere sehr(!) restriktive Maßnahmen bestehen. So darf(!) man sich dort ohne ein bei der Regierung registriertes Handy mit sich zu führen draußen keinen Schritt weit bewegen; bei jedem Eintritt zu allem (Arbeit, Zug, Supermarkt, ...) muss man sich über das Handy einchecken und beim Verlassen wieder auschecken, so jeder Bürger absolut und leicht in seinen Bewegungen nachvollzogen werden kann.

Ist schon klar, dass sich so eine Pandemie gut unter Kontrolle bringen lässt... ;) - wer würde etwas anderes erwarten?
Ergänzung ()


Cyberdunk schrieb:
Das ist der Punkt, MIT!!! Corona wer weiss ob die Menschen nicht sowieso gestorben wären.
Wie wir ja längst von unzähligen pathologischen Untersuchungen wissen, sterben von den mit/an Corona verstorbenen tatsächlich 85-90% an(!) Corona... ;)

Die Ergebnisse wurden dir auch schon vor Monaten(!) präsentierst; es ist erschreckend, dass du jetzt so tust, als wüsstest du von nichts und deinen unwirklichen Standpunkt samt deiner längst widerlegten Annahmen und stumpfen Versuche der Verharmlosungen ungeachtet der Faktenlage wiederholst.

Cyberdunk schrieb:
Mann könnte ja schon allein ca. 30Tsd Tote wegen der Grippe abziehen
Nein, könnte man nicht - weshalb sollte man so einen Unsinn tun?
1. Wie kommst du auf "ca. 30.000" Tote wegen Grippe? Einfach mal eine unrealistische Zahl erfunden?
2. In den meisten Jahren gibt es - geschätzt(!) anhand der Übersterblichkeit - nur wenige tausend Grippe-Tote, oft nur paar Hundert und oft gar keine. Daran ändert sich auch nichts, dass es 2017/2018 - ebenfalls nur geschätzt(!) - etwas über 28.000 gab.
3. Weshalb sollten die alle pauschal speziell von den Coronatoten abgezogen werden? Sinn?

Cyberdunk schrieb:
Ich hatte weiter oben eine Zahl, ich glaub es waren 77 Tsd Tote ca. geschrieben die in Deutschland mit! Corona gestorben sind, das waren nichtmal 10% mehr als normal Menschen sterben.
Eine Übersterblichkeit von 7-8% - und das trotz(!) der Maßnahmen, welche die Pandemie erheblich einschränken - ist erheblich!

Cyberdunk schrieb:
Langsam glaub ich ihr seid die Schwurbler!!
Das glauben Schwurbler immer. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: mental.dIseASe, wolve666, smitso und 3 andere
Cyberdunk schrieb:
An den Wochenenden und Feiertagen werden weniger Informationen aus den Gesundheitsämtern geschickt. ;)
Weil niemand da ist, der zum PCR-Test schicken kann. Und wenn die Symptome nicht den Testkriterien entsprechen, heißt es schnell, dass der Bürger die Kosten für den PCR-Test trägt, da lässt man solchen PCR-Test gleich und hofft auf das Beste.
Natürlich kann man einweden, dass am WE nur ein Übermittlungsstau der Gesundheitsämter entsteht, aber dann müssten die Zahlen am Dienstag im Vergleich zu Montag explodieren, wenn die Gesundheitsämter am Montag die Ergebnisse übers Wochenende an das RKI übermitteln.
------------
https://impfdashboard.de/

Das macht Hoffnung.
 
Die Frau vom Arbeitskollegen muss wegen Coronaverdacht einen Test machen. Der Arbeitskollege war 3-4 x (immer mit OP-Maske) die Woche in meinem Büro. Wenn ich die Scheiße jetzt auch bekommen habe, wird das eine sehr ungünstige Sache, denn ich muss kommende Woche ausziehen und habe deshalb Urlaub genommen.
 
deekey777 schrieb:
....Und wenn die Symptome nicht den Testkriterien entsprechen, heißt es schnell, dass der Bürger die Kosten für den PCR-Test trägt....
Tut mir leid das habe ich ja noch nie gehört, das man diesen Test selbst zahlen soll, und ich habe diesen bisher auch nicht bezahlen müssen, kenne auch niemanden der in einem Testzentrum(Rechnung etz) bezahlen hätte müssen, selbst beim Arzt nicht ?
Sogar den Schnelltest gab es bei uns vor Ostern gratis...
 
@Scrypton
Dann erkläre mir bitte einmal konkret anhand der Fallzahlen der letzten rund 3 Wochen das exponentielle Wachstum im aktuellen Teil-lockdown!

Ich sehe aktuell einen stabilen Inzidenz-Sockel auf hohem Niveau.
Die entscheidende Größe ist doch wohl die Belegung der Intensiv-Betten und deswegen finde ich die Entscheidung des Bundeslands Sachsen gut, diese Belegungszahl als entscheidende Größe für die Anwendung von Schließungs-Anordnungen zu machen und nicht mehr die Inzidenzzahl.
Für mich sieht es im Moment so aus, dass mit den aktuellen Maßnahmen eine Inzidenz von rund 100-200 in den meisten Landkreisen nicht überschritten wird und auch noch keine Überlastung des Gesundheitssystems eintritt.

Wenn ich jetzt z. Bsp. lese, dass ein Vertreter der Charite davor warnt, sein Krankenhaus müsse demnächst wohl wieder in den Notbetrieb gehen, dann ist dies für mich in Abwägung aller Interessen zeitweise zumutbarer als ein sogenannter harter lockdown für 2-4 Wochen für die ganze Republik, denn ich erwarte dadurch eine gewonnene Zeit von der zweifachen lockwdown-Zeit bis zum nächsten lockdown.

Ich hatte heute Zeit, mir die Bundespressekonferenz des Gesundheitsministers + rki-Chef anzusehen.
RKI-Chef: Wir sind in einem exponentiellen Wachstum, Punkt.
Spahn: Bund kann aktuell nur für Einreise/Ausreise in die BRD verbindliche Not-Regelungen festlegen und deswegen bräuchte man das neue Gesetz mit erweiterten Regelungen.

Der Bund hat es doch während der gesamten Pandemie meiner Meinung nach nicht geschafft, unser Land vor der massiven Einschleppung der neuen Varianten zu schützen. Die Flughäfen standen und stehen immer noch sperrangelweit offen, obwohl dort Niemand bis auf Diplomaten ungetestet entkommen könnte. Andere Länder verlangen seit Monaten von allen Einreisenden einen negativen Corona-Test, wir nur symbolisch für wenige Staaten. Die Grenzkontrollen Straßenverkehr fanden meines Wissens auch nur auf Drängen und Initiative einiger Bundesländer örtlich begrenzt statt. Im Zugreiseverkehr gibt es anscheinend auch gar keine Kontrollen, obwohl auch dort Niemand weglaufen könnte.
Ich erwarte deswegen vom Bund bei erweiterter gesetzlicher Zuständigkeit keine bessere Handhabung einer Pandemie wie bei den bisherigen Zuständigkeiten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bänki0815 und henpara
ThomasK_7 schrieb:
Vollzitat entfernt. Bitte die Zitierregeln beachten.
Ganz so einfach wird es nicht sein. Man muss ja vorher reagieren. Jemand der sich infiziert, landet nicht sofort im Krankenhaus. Es kommt immer darauf an, wer sich infiziert.

Wenn einzelne Landkreiste oder Städte überfordert sind, kann das allerdings auch kein Argument sein. Das gab es immer wiede r zuletzt 2017/18.
Die Frage, die sich mir einfach stellt, können wir es uns gesellschaftlich, wirtschaftlich und auch politisch länger leisten, für weitere 4 - 6 Wochen weiterhin viele Branchen dicht zu lassen. Ein sehr rasantes Sterben gleich mehrere Branchen ist gesellschaftlich und auch für die Gesamtwirtschaft ziemlich gefährlich und birgt auch viele gesundheitliche Risiken in sich.

Aber kann man sich hier bitte etwas zusammenreißen und sich nicht gegenseitig Schwubler nennen. Das ist echt daneben. Und anderen zu unterstellen man würde lügen, zeugt auch nicht von einer guten Diskussionskultur.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Exit666
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben