CPU-Tausch Notebook

bitti1

Cadet 3rd Year
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Feb. 2006
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Hallo!

Schon vor ziemlich einen Jahr habe ich die CPU in meinem Laptop getauscht.
Wegen eines anderen Defektes muss der Laptop nun zu Asus eingeschickt werden. Beim CPU-Tausch wurde der "warranty void when removed"-Aufkleber beschädigt.

Erlischt damit wirklich die Garantie? Laut einem Urteil OLG Hamm von 2000 ist das nicht so eindeutig zu bejahen.
Doch zwischen recht haben und recht bekommen liegen ja bekanntlich Welten :rolleyes:

Hat Jemand schon Erfahrungen mit einer solchen Situation (ggf. auch noch bei Asus) gemacht?

Oder weiß jemand, wo man diese ollen (gelben) Aufkleber auf die schnelle auftreiben kann?
 
Naja der Sticker alleine wird aber nicht reichen wenn du den "Urzustand" haben willst.
Dann soltlest du die Schrauben auch wieder verkleben mit der richtigen "Farbe".

Erfahrungen mit Asus und Laptops leider nicht aber mit PCs.
Solange der Defekt nicht auf einen Umbau des Users zurückzuführen wahr hatte ich noch keine Probleme mit gebrochenen Garantiesiegeln.
 
Also ich habe einmal bei MSI den Warranty-Aufkleber auf einem Mainboard leicht beschädigt.
Da war nichts mehr mit Garantie...
 
In dem Urteil geht es darum, dass Garantieaufkleber am Gehäuse nicht wirksam sind, wenn der Benutzer selbst Änderungen vornehmen kann und darf. Sieht bei Notebooks so aus, dass es einen separaten Zugang für Ram und Festplatte gibt, die bei Bedarf getauscht werden können. Wenn im Handbuch des Notebooks ein CPU Tausch beschrieben ist, würde ich sagen, dass es keinen Einfluss auf die Garantie hat, da der Hersteller den "fachgerechten" Wechsel beschreibt.
 
Hier ist ja schon richtig was los zum Morgen :)
Werde einfach mal gucken wie Asus reagiert...
 
Hallo,

eben, damit sollte es auch keine Probleme geben. Die sollten nur die Urteile kennen.
In dem Urteil vom OLG geht es ja um die Gewährleistung beim Computerkauf.

Und in dem Urteil beruft sich das OLG quasi auf das Urteil vom BGH (NJW 1980, 831).

In diesem Urteil wurde entschieden, dass in den AGB die Klausel, nach der beim Verkauf neu hergestellter Radio-, Fernseh- und Fotogeräte die Gewährleistung (Garantie) nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist.

Und unter Radio-, Fernseh- und Fotogeräte fallen inzwischen auch Computer.
Manche Händler "wollen" es wahrscheinlich einfach nur nicht wissen.
 
Und unter Radio-, Fernseh- und Fotogeräte fallen inzwischen auch Computer.
Ja, wenn es nach der GEZ geht schon. Demnächst muss man dort auch noch für seinen Tinitus zahlen :D

Scherz beiseite, soll ich denen das Urteil vorhalten, wenn die mit dem Aufkleber ein Problem haben?
 
Natürlich, ich würde denen mitteilen, dass man das gesetzliche Recht hat, ein Notebook oder einen PC zu öffnen.
Und, wie kevchen01 auch schon richtig erwähnt hat, man könnte sonst ein Gerät niemals aufrüsten oder defekte Komponenten tauschen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
Sollte Asus Probleme haben, erkläre denen was du gemacht hast. Du hast ja nur eine andere CPU eingebaut und nicht am Mainboard herum gelötet.
 
Dann werde ich das gleich mit auf den Zettel schreiben, den man ausfüllen muss.
 
Ein Problem wird es nur wenn sich herausstellt das der Defekt durch den tausch der CPU enstanden ist.

Bei meinem damaligen HP Notebook habe ich auch die CPU getauscht und er musste nach nem halben Jahr eingeschickt werden, Grund war der defekte Grafikchip.

Tausch der CPU und der Wärmeleitpads durch Wärmeleitpaste war kein Problem.
 
Das stimmt mich ja dann doch etwas zuversichtlich, dass Asus da Gnade walten lässt.
 
Du hast ja einen anderen Defekt. Wenn Du die andere CPU übertaktet hättest, und dabei wäre etwas passiert, dann könnte es Probleme geben. Nicht wegen dem Tausch, sondern wegen der Betreibung einer CPU über den Spezifikationen.
 
Habe die CPU sogar "untervoltet" das Problem ist, dass ich den POST-Sound und -Screen im BIOS abgeschaltet habe und seitdem das Gerät kein Ton mehr ausgiebt und kein Bild mehr anzeigt :(
 
Habe Glück gehabt, Notebook wurde kostenfrei repariert. Wahrscheinlich hat ASUS auch von dem Gerichtsuteil gehört.
Wie auch immer, ich würde wieder ASUS kaufen - wenn das nächste mal auch gleich mit einer besseren CPU :)
 
Naja, wieso sollte Garantie erlöschen? Wenn es nachweislich nicht durch den Tausch defekt wurde, spricht doch nichts dagegen?
 
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