Das ist ja mal total Krass !

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Mensch ich hab nen riesen Hals gerade!! :freak:


Erst einmal mein Name ist Thomas und ich grüße euch….^^

Die Geschichte die ich gerade nicht nachvollziehen kann. Am ersten August kaufte ich mir bei einem sehr bekannten Online-versand ein Notebook für knapp 1000,-Euro + einen sogenannten Premiumservice (30Tage Rückgaberecht usw.). Auf das Notebook habe ich gut und gerne 5 Monate lang gespart. Wenige Tage später bekam ich das Gerät mit dem ich aber überhaupt nicht zufrieden war. Der Lüfter sehr laut, der Bildschirm hatte einige derbe Lichthöfe und war auch ansonsten alles andere als überzeugend. Ich stellte das Gerät per Recovery wieder in den Werkszustand und packte Ihn vorsichtig wieder ein. Machte über das Kundeninterface des Shops einen Widerruf und ein paar Stunden später schickte man mir per E-Mail eine Versandmarke und am nächsten Vormittag war das Gerät wieder bei der Post. Nun sind ja einige Tage vergangen und ich denke mir, fragste mal vorsichtig nach wann ich mit der Rückzahlung rechnen kann. Daraufhin wird mir doch tatsächlich erklärt, das Paket wäre nie angekommen und offenbar auf dem Versandweg verschwunden. Ok das bestätigt auch meine Sendungsverfolgung des Postbeleges. Aber nun kommt der HAMMER! Da Pakete ja nur bis 500,-Euro Postversichert sind wird mir nun gesagt, dass ich lediglich mit 500,-Euro rechnen kann da die Post nicht mehr zahlen wird und der Shop ja nicht schuld daran sein kann dass das Notebook nie angekommen ist!

Ich daraufhin in einem nicht mehr ganz so freundlichen Ton zum Mitarbeiter, das es ja wohl nicht mein Problem sein kann wenn Sie mir eine Standard Paketmarke zuschicken die nur Verluste bis 500,-Euro abdeckt obwohl Sie doch wissen müssen das dieses Gerät einen Wert von knapp 1000,-Euro besitzt. Daraufhin wurde ganz frech aufgelegt und ich stehe nun äußerst dumm da……..!

Was meint Ihr sollte ich nun machen?
Thomas
 
Als erstes würde ich eine Email schreiben und freundlich darauf hinweisen, dass Du das Anliegen an Deinen Anwalt weitergibst wenn Du weiterhin ignoriert wirst bzw. Telefonate einfach beendet werden und der Shop das Problem nicht lösen will. Um welchen "bekannten" Shop handelt es sich denn?

P.S.: Hab grad nochmal mein BGB bemüht:

Lt. § 357 Abs. 2 S. 2 gilt:
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.

Du hast Anspruch auf den vollen Kaufpreis.
 
Zuletzt bearbeitet:
1) Mein Beileid
2) Das ist bei Standardmarken so, das, und nur das! ist insofern korrekt. 500 Euro Versicherung.
3) Würde ich umgehend prüfen lassen und das kann m.E. nur ein Anwalt ob das so rechtens ist, denn m.E. hat der shop für entsprechenden Versand zu sorgen.
 
Den Fall schriftlich per Einschreiben mit Rückschein beim Händler schildern, Geld zurückfordern, Frist setzen. Nach dem Verstreichen der Frist zweites Einschreiben, mit Anwalt drohen, neue letzte Frist setzen. Sollte diese wieder verstreichen Anwalt einschalten.
 
Zum Anwalt und klären, das Versandrisiko liegt leider immer beim Versender meines Wissens nach...Hättest ja das Paket von Dir aus höher versichern können und nicht die Versandmarke verwenden(soll kein Angriff sein, so wird aber wohl die juristische Argumantation sein)
 
Willkommen im Forum, Thomas ;)

Was du tun solltest?
Nicht zwingend hier nachfragen.

Am besten mal einen Fachanwalt anrufen,
manchen haben mal eben fünf Minuten Zeit am Telefon und können dir vielleicht helfen.

Verbraucherzentrale wäre auch noch ne Option ;)


Grüße
 
Was bestätigt die Sendungsverfolgung?
Wurde das Paket dem Empfänger übergeben?
 
Wenn du kannst dann zum Anwalt gehen. Der Shop wird sonst so lange mauern bis du aufgibst, die haben ja nichts zu verschenken und Einzelschicksale interessieren da wenig.
Musste auch mal wegen einer Rücksendung eines defekten Artikels zum Anwalt. Der Shop hat mich vorher nur verarscht, hingehalten und je nachdem welchen Mitarbeiter ich dran hatte hab ich andere Aussagen bekommen. Hier hilft echt nur per Post zu kommunizieren.

In meinem Fall hat dann auch der Shop die Anwaltskosten tragen müssen. Es kostet also wenn du im Recht bist nur Nerven und Zeit aber kein Geld.
 
Äh ja, was genau sagt denn die Sendungsverfolgung?
 
Wie schon geschrieben mal mit dem Anwalt Reden, oder dem Shop mit dem Anwalt drohen.
(hat bei mir schon Wunder gewirkt ;))
 
Ich würde dir raten, eine nette E-Mail zu schreiben mit dem Verweis den KeilerUno dir schon gegeben hat.
Zudem würde ich anfügen, dass der Gefahrenübergang zu Lasten des Shops stattgefunden hat.
Zum Glück hast du noch den Einlieferungsnachweis, wodruch du beweisen kannst, dass du deinen Pflichten nachgekommen bist.
Die Versandversicherung von 500 € sollte dich nicht berühren, weil das haben DHL und Shop zu regeln.

Bitte lesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
 
Zuletzt bearbeitet:
hi,

ich würde nochmal telefonisch und schriftlich kontakt mit dem anbieter aufnehmen
und die situation noch einmal schildern.
vielleicht hast du einfach einen etwas "unprofessionellen" mitarbeiter erwischt.

wenn du an der sache etwas dran bleibst, denke ich wirst du deine 1000€ wieder bekommen.
wie gesagt, in erster linie sollte der anbieter so kundenfreundlich sein und auch die
richtigen retouren-etiketten rausgeben.

rein rechtlich könnte man dir aber sicherlich unterstellen, dass du die etikette nicht mehr
geprüft has und im vorfeld die falsche etikette reklamieren hättest müssen.

viele grüße
 
Dann muss dieser äußerst 'kompetente' Laden für den Schaden aufkommen, sofern DU beweisen kannst, dass es auch tatsächlich verschickt wurde. (Was ja wie's aussieht kein Ding sein sollte.)
Für die Reparatur ist das Unternehmen verantwortlich. Stellen sie dir eine Paketmarke zur Verfügung, sind sie also auch für den Versand und das Gerät verantwortlich.
Da kann man es drehen wie man will - ändern kann man das BGB nicht. Insofern: Erklär ihnen das & drohe notfalls mit einem Anwalt. Mit dem kannst du dich ganz nebenbei auch mal beraten. ;)
 
Die Versandmarken sind nur ein Service. Du weißt das diese nur bis 500€ versicht und schickst es trotzdem damit weg? Fail! Vermutlich hast du es sogar im Notebook Karton ohne umkarton verschickt...
Du hättest es genau so gut selbst frankieren und höher versichern können & selbst ans Rücksendezentrum schicken können. Du wirst vermutlich auf dem Rest sitzen bleiben, auch mit Anwalt.

edit: Scheinbar ist doch der Händler bei der Rückgabe eines Artikels verantwortlich...

http://www.verbraucherrunde.net/ruecksendung-verloren-wer-zahlt-t1502.html

Wer haftet für Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Rücktransport?
Die Gefahr, dass die Ware bei der Rücksendung beschädigt wird oder verloren geht, trägt nach der eindeutigen Gesetzeslage stets der Händler (§ 357 Abs. 2 S. 2 BGB). Der Kunde muss die Ware allerdings ordentlich (gegen Transportschäden geschützt) verpacken, andernfalls haftet er für einen dadurch entstehenden Schaden (§§ 280 Abs. 1 S. 1, 241 Abs. 2 BGB).

BGB § 357 ff schrieb:
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
* Hast du mal auf der Sendungsverfolgunsseite nachgeschaut, wie der Status des Pakets ist?
* Mal beid er Post/DHL/UPS/* nachfragen
 
Die Sendungsverfolgung sagt….bitte Rufen Sie die Service-Hotline an. Ich angerufen und die bestätigen mir, das Paket wäre nicht angekommen und ein Nachforschungsauftrag läuft. Was ich halt nicht verstehe, das mir auf der Shop Seite ja ganz klar erklärt wird, das ich das Paket möglichst nicht selber Frankieren sollte im Falle eines Widerrufes, sondern eine Paketmarke beantragen soll. Das habe ich getan und habe deshalb genau das gemacht was von mir gefordert wurde. Das ich daraus nun einen Nachteil habe obwohl ich mich strikt an die Instruktionen gehalten habe will mir einfach nicht in den Kopf. Versendet habe ich in der Verpackung, in der ich auch das Gerät erhalten habe. Also mit umkarton usw...
 
Zuletzt bearbeitet:
Einige haben es ja richtig geschrieben:

Frist setzen (14 Werktage reichen hier und sind angemessen), hinweis auf § 357 Abs. 2 S. 2 im BGB geben und den kompletten Kaufpreis verlangen abzüglich dem was die Post bezahlt (ich glaube die 500,- musst Du bei der Post geltend machen oder?).
 
Also dann mal langsam, wenn ein Nachforschungsauftrag läuft kann das Paket sehr wohl noch auftauchen, bedeutet DHL sucht momentan WO das Paket zum letzten Mal gescannt wurde.

egal wie die Chancen stehen, ruhig bleiben und erst mal abwarten.
 
Der Shop ist für den Versand verantwortlich und nicht du und somit haben die das Risiko und deren Versicherung muß dann löhnen
 
Mal ein Auszug aus, wie Reklamier ich richtig !!!

Ich habe widerrufen. Was ist mit den Rücksendungskosten?
Schicken Sie die Ware einfach unfrei zurück (Porto zahlt Empfänger). Der Verkäufer muss die Rücksendungskosten zahlen, so steht es im Gesetz. Voraussetzung: Die Ware kostet mehr als 40 Euro und der Kunde hat bereits einen Teil des Preises bezahlt.

Über die Haftung sagen die leider nichts. Da aber die Versandkosten vom Händler zu tragen sind, so wird er denn wohl auch als Beauftrager die Haftung übernehmen müssen. Schlußendlich hilft da aber nur ein Anwalt.

LG spam23
 
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