Das ist ja mal total Krass !

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Geht mir auch mehr um Seite 2 und 3 :D Aber egal. Muss mich mit sowas auch nicht auskennen, dafür haben wir ja zich tausend zweit-klassige Anwälte in Deutschland zu viel ;)
 
So kann sich der Laie verstolpern, denn diese Aussage ist in der Verallgemeinerung falsch.
Und anstatt einfach den ganz Großen zu spielen,
könntest du doch wenigstens mal posten, wie es sich wirklich zwischen BGB und AGB verhält.

Achja, ICH weiß es nicht.
 
@Lightflash

Das BGB steht nur über die AGB wenn, der Verbraucher durch die AGB in einer schlechteren Position ist als im BGB verfasst...zum Beispiel AGB vom Händler sagt nur 7 Tage Widerufsrecht...dann steht das BGB über den AGBs..:-)

Aber wenn zum Beispiel bei den AGBs drinnen steht 2 Monate Widerufsrecht, dann stehen die AGBs über das BGB, weil hier ganz klar der Verbraucher einen Vorteil hat, den er durch das BGB nicht hätte....okay?

Zum Thema...

also ganz klar bekommt der TE das komplette Geld zurück....denn dir ist es egal...wie die Abwicklung der Post mit dem Unternehmen ist....du hast dein Widerufsrecht in Anspruch genommen und Fristgerecht...der Händler hat die Abholung veranlasst punkt aus...nicht abspeisen lassen....sondern dran bleiben....:-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das BGB steht nur über die AGB wenn, der Verbraucher durch die AGB in einer schlechteren Position ist als im BGB verfasst...zum Beispiel AGB vom Händler sagt nur 7 Tage Widerufsrecht...dann steht das BGB über den AGBs..:-)

Aber wenn zum Beispiel bei den AGBs drinnen steht 2 Monate Widerufsrecht, dann stehen die AGBs über das BGB, weil hier ganz klar der Verbraucher einen Vorteil hat, den er durch das BGB nicht hätte....okay?

Das stimmt natürlich (so) nicht und ist viel zu sehr auf den kleinen Bereich des Verbraucherrechts fokussiert.

Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, welche u.a. aus Art. 2 I GG hergeleitet wird.
Das bedeutet allerdings auch, dass Parteien ihre Verträge grds. nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können.
Die Regelungen des BGB gelten dann nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde oder wenn das BGB ausnahmsweise zwingendes Recht ist.

Das Verbraucherrecht ist eines der wenigen Beispiele für dieses zwingende Recht, welches nicht abbedungen werden kann, allerdings stellt das nur einen sehr kleinen Teil des gesamten BGB dar.
 
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