Das ist ja mal total Krass !

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Ob man wirklich warten muss auf den Abschluss des Nachforschungsauftrags weiß ich nicht genau.

Hier könnte man § 271 BGB zur Hilfe nehmen:

Nummer 1: Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.

Nummer 2: Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Ist der Nachforschungsauftrag mit einer unbestimmten Zeitangabe, könntest Du sofort auf Erfüllung bestehen. Hier ist aber mein Laienwissen zu Ende. Ich würde mit dem ganzen Vorgang in ein gutes Rechtsforum gehen. Da wird Dir bestimmt besser geholfen als hier bei uns Laien :).
 
Thomas 72 Köln schrieb:
. Sollte es aber auf eine Konfrontation hinauslaufen werde ich den Shop selbstverständlich auch noch namentlich Bennen :)

Das würd ich mir mal verkneifen. Da hat es schon böse Auseinandersetzungen (Rechtsstreit) in anderen Foren gegeben. Btw würde ich den Threadtitel mal in etwas aussagekräftigeres abändern.
 
Steht auch für Regierungsamtmann oder Rettungsassistent ;).
 
@Feueferkel

Naja genau deshalb habe ich den Namen explizit ja auch „Nicht“ erwähnt. Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass es anderen nicht unbedingt genauso ergehen sollte weshalb man das ganze immer von zwei Seiten aus betrachten muss.
 
Lass die DHL wie gesagt erstmal suchen, habe selber 1 jahr lang im Backoffice gerabeitet bei der dhl und wir hatten immer Alle Packete wieder gefunden :)

Ich würde in 1 oder 2 Tag nochmal bei der DHL anrufen und mit denen reden.

Ein Tip gebe ich Dir noch. Lass dich mit dem Teamleiter oder dem Call Center Agent seinem vorgesetzen verbinden. Diese hat meistens mehr ahnung und hat auch Kontakt zu den Fahrern und kann Dir mehr helfen. Auch wenn der Agent am telefon sagt geht nicht, dann beharr darauf wirst es mir danken
:)
 
Es kommt hier nicht auf die Versandmarke an, der Verkäufer trägt beim Widerruf eines Fernabsatzvertrages immer die Gefahr der Rücksendung.

@t-kay187:

Du glaubst doch nicht wirklich, dass jemand, der so einen Schwachtext verfasst Anwalt ist?

RA dürfte i.Ü. den obj. TB des 132a noch nicht erfüllen, vermutlich weiß er nicht mal, was RA bedeutet.
 
Feuerferkel schrieb:
Das würd ich mir mal verkneifen. Da hat es schon böse Auseinandersetzungen (Rechtsstreit) in anderen Foren gegeben. Btw würde ich den Threadtitel mal in etwas aussagekräftigeres abändern.

Das ist doch ein Mythos. Was für einen Rechtsstreit soll es bitte wegen eines wahrheitsgemäßen Erfahrungsberichts mit einem Händler geben? Welches Recht des Händlers soll den verletzt sein? Sind Händlerbewertungen bei Preissuchmaschinen oder Kaufberatungen also nur in Ordnung, wenn sie positiv sind und nichts negatives über den Händler oder Hersteller eines Produkts berichtet wird? Wohl kaum.
 
Hi,

ich persönlich würde, eine Frist setzen bis dem Zeitpunkt solltest du das Geld wiederhaben, andernfalls bleibt dir Tatsächlich nur noch der Gang zum Anwalt. Ohne es zu wissen, würde ich behaupten der Shop trägt das Risikio, weil er das Versandunternehmen ausgewählt hat, lass mich aber gerne des besseren Beleheren.

Ich würde in deiner Email auch an den Shop den Link zum Theard hier posten, sind wohl einige neugierige dabei, die ggf. sich ihre Bestellung bei dem Shop nochmal überlegen. Und den Namen posten? Wieso nicht, so lange du nicht die Unwahrheit sagst ist alles bestens!

Gruß
 
Ohne es zu wissen, würde ich behaupten der Shop trägt das Risikio, weil er das Versandunternehmen ausgewählt hat, lass mich aber gerne des besseren Beleheren.

Wie oft denn nun noch?

357 II 2 BGB ist der Grund, alles andere spielt keine Rolle, selbst wenn der Unternehmer Ultrapremiumgoldversand gewählt hätte...
 
spam23 schrieb:
Mal ein Auszug aus, wie Reklamier ich richtig !!!

Ich habe widerrufen. Was ist mit den Rücksendungskosten?
Schicken Sie die Ware einfach unfrei zurück (Porto zahlt Empfänger). Der Verkäufer muss die Rücksendungskosten zahlen, so steht es im Gesetz. Voraussetzung: Die Ware kostet mehr als 40 Euro und der Kunde hat bereits einen Teil des Preises bezahlt.

LG spam23

Das ist wahrlich spam ;)

Der Händler ist verpflichtet dir die Kosten einer üblichen Rücksendung zu erstatten. Bei einer unfreien Rücksendung entstehen zusätzliche Kosten die der Händler dir nicht erstatten muss.

Solange der Händler nicht ausdrücklich auf unfreie Rücksendung besteht niemals unfrei zurücksenden sondern nen ordentliches Paket machen, das ganz normal verschicken und vom Händler das Porto zurück fordern.
 
Doc Foster schrieb:
Wie oft denn nun noch?

357 II 2 BGB ist der Grund, alles andere spielt keine Rolle, selbst wenn der Unternehmer Ultrapremiumgoldversand gewählt hätte...

Hätte ich alle Posts gelesen, hätte ich bestimmt auch deinen gelesen (wenns einen gibt) und es gewusst, kannst du mir nocheinmal Verzeihen? :evillol:

Ps. wir werden noch Freunde :D
 
Es ist verdammt spannend zu lesen das jeder Möchtegern-Anwalt hier in de Thread seine Meinung reinschreibt, wo doch schon im 2. Post ganz eindeutig das BGB-Zitat steht das genau diesen Fall regelt. Damit ist die Sache gegessen! Bundesrecht bricht Landesrecht, BGB bricht AGB usw.

Was im BGB steht ist Gesetz und gilt jetzt hört auf hier zu schwadonieren!!
Was im BGB steht ist Gesetz und gilt jetzt hört auf hier zu schwadonieren!!
Was im BGB steht ist Gesetz und gilt jetzt hört auf hier zu schwadonieren!!
 
Es ist verdammt spannend zu lesen das jeder Möchtegern-Anwalt hier in de Thread seine Meinung reinschreibt, wo doch schon im 2. Post ganz eindeutig das BGB-Zitat steht das genau diesen Fall regelt. Damit ist die Sache gegessen! Bundesrecht bricht Landesrecht, BGB bricht AGB usw.
Mach mal nicht so ne riesen Welle... das BGB Zitat im zweiten Posting wurde nachträglich reineditiert und das ganze vier Minuten nach der Erstellung des Postings - da war die erste Seite des Threads schon fast voll.
 
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