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Ob man wirklich warten muss auf den Abschluss des Nachforschungsauftrags weiß ich nicht genau.
Hier könnte man § 271 BGB zur Hilfe nehmen:
Nummer 1: Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
Nummer 2: Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.
Ist der Nachforschungsauftrag mit einer unbestimmten Zeitangabe, könntest Du sofort auf Erfüllung bestehen. Hier ist aber mein Laienwissen zu Ende. Ich würde mit dem ganzen Vorgang in ein gutes Rechtsforum gehen. Da wird Dir bestimmt besser geholfen als hier bei uns Laien .
Das würd ich mir mal verkneifen. Da hat es schon böse Auseinandersetzungen (Rechtsstreit) in anderen Foren gegeben. Btw würde ich den Threadtitel mal in etwas aussagekräftigeres abändern.
Naja genau deshalb habe ich den Namen explizit ja auch „Nicht“ erwähnt. Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass es anderen nicht unbedingt genauso ergehen sollte weshalb man das ganze immer von zwei Seiten aus betrachten muss.
Lass die DHL wie gesagt erstmal suchen, habe selber 1 jahr lang im Backoffice gerabeitet bei der dhl und wir hatten immer Alle Packete wieder gefunden
Ich würde in 1 oder 2 Tag nochmal bei der DHL anrufen und mit denen reden.
Ein Tip gebe ich Dir noch. Lass dich mit dem Teamleiter oder dem Call Center Agent seinem vorgesetzen verbinden. Diese hat meistens mehr ahnung und hat auch Kontakt zu den Fahrern und kann Dir mehr helfen. Auch wenn der Agent am telefon sagt geht nicht, dann beharr darauf wirst es mir danken
Das würd ich mir mal verkneifen. Da hat es schon böse Auseinandersetzungen (Rechtsstreit) in anderen Foren gegeben. Btw würde ich den Threadtitel mal in etwas aussagekräftigeres abändern.
Das ist doch ein Mythos. Was für einen Rechtsstreit soll es bitte wegen eines wahrheitsgemäßen Erfahrungsberichts mit einem Händler geben? Welches Recht des Händlers soll den verletzt sein? Sind Händlerbewertungen bei Preissuchmaschinen oder Kaufberatungen also nur in Ordnung, wenn sie positiv sind und nichts negatives über den Händler oder Hersteller eines Produkts berichtet wird? Wohl kaum.
ich persönlich würde, eine Frist setzen bis dem Zeitpunkt solltest du das Geld wiederhaben, andernfalls bleibt dir Tatsächlich nur noch der Gang zum Anwalt. Ohne es zu wissen, würde ich behaupten der Shop trägt das Risikio, weil er das Versandunternehmen ausgewählt hat, lass mich aber gerne des besseren Beleheren.
Ich würde in deiner Email auch an den Shop den Link zum Theard hier posten, sind wohl einige neugierige dabei, die ggf. sich ihre Bestellung bei dem Shop nochmal überlegen. Und den Namen posten? Wieso nicht, so lange du nicht die Unwahrheit sagst ist alles bestens!
Ohne es zu wissen, würde ich behaupten der Shop trägt das Risikio, weil er das Versandunternehmen ausgewählt hat, lass mich aber gerne des besseren Beleheren.
Ich habe widerrufen. Was ist mit den Rücksendungskosten?
Schicken Sie die Ware einfach unfrei zurück (Porto zahlt Empfänger). Der Verkäufer muss die Rücksendungskosten zahlen, so steht es im Gesetz. Voraussetzung: Die Ware kostet mehr als 40 Euro und der Kunde hat bereits einen Teil des Preises bezahlt.
Der Händler ist verpflichtet dir die Kosten einer üblichen Rücksendung zu erstatten. Bei einer unfreien Rücksendung entstehen zusätzliche Kosten die der Händler dir nicht erstatten muss.
Solange der Händler nicht ausdrücklich auf unfreie Rücksendung besteht niemals unfrei zurücksenden sondern nen ordentliches Paket machen, das ganz normal verschicken und vom Händler das Porto zurück fordern.
Solange der Händler nicht ausdrücklich auf unfreie Rücksendung besteht niemals unfrei zurücksenden sondern nen ordentliches Paket machen, das ganz normal verschicken und vom Händler das Porto zurück fordern.
Quatsch, der Händler muss auch unfreie Sendungen annehmen, klar sind das Mehrkosten die er aber trotzdem zu tragen hat.
Es ist verdammt spannend zu lesen das jeder Möchtegern-Anwalt hier in de Thread seine Meinung reinschreibt, wo doch schon im 2. Post ganz eindeutig das BGB-Zitat steht das genau diesen Fall regelt. Damit ist die Sache gegessen! Bundesrecht bricht Landesrecht, BGB bricht AGB usw.
Was im BGB steht ist Gesetz und gilt jetzt hört auf hier zu schwadonieren!! Was im BGB steht ist Gesetz und gilt jetzt hört auf hier zu schwadonieren!! Was im BGB steht ist Gesetz und gilt jetzt hört auf hier zu schwadonieren!!
Es ist verdammt spannend zu lesen das jeder Möchtegern-Anwalt hier in de Thread seine Meinung reinschreibt, wo doch schon im 2. Post ganz eindeutig das BGB-Zitat steht das genau diesen Fall regelt. Damit ist die Sache gegessen! Bundesrecht bricht Landesrecht, BGB bricht AGB usw.
Mach mal nicht so ne riesen Welle... das BGB Zitat im zweiten Posting wurde nachträglich reineditiert und das ganze vier Minuten nach der Erstellung des Postings - da war die erste Seite des Threads schon fast voll.