Das ist ja mal total Krass !

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Wie wäre es wenn ihr mal den Gesetzestext lest anstatt hier in den blauen Dunst zu raten?
Im BGB ist so ein Fall ausdrücklich beschrieben.
Wenn ihr von irgendwelchen gute-Frage Seiten kopiert, bringt das niemanden weiter.
 
Hi,

erstmal ruhig bleiben und immer sachlich mit den Leuten am Telefon reden. Die können auch nichts dafür, dass das Paket verloren gegangen ist.

Gut, dass der Gesetzmacher diesmal mitgedacht hat: §357 Abs. 2 S. 2 BGB "Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."

Das heisst, dass das Unternehmen trägt das Risiko, wenn die Ware verloren geht. Darauf hinweisen und dass du dein Geld im vollen Umfang wieder haben möchtest und immer den Sendebeleg aufbewahren, damit du nachweisen kannst, dass du das Paket verschickt hast.
 
@ Benzer

Deine Aussage ist leider falsch. Da es sich um ein Internetgeschäft handelt, muß lt BGB der Unternehmer. Und dieses ist eindeutig der Shop.

@ TE
ruf beim Anwalt an, frag nach den nächsten Schritten. Viele geben Dir eine Kurzinfo am Telefon, die Dich viel weiter bringt als hier spekulationen einzelner User

Greets

P.s. welcome to CB :)
 
und die Sendungsverfolgung gleich mal ausdrucken und mit beiseitelegen!
 
ich sehe hier 2 ansätze:
grundsätzlich hat der händler keinen anspruch auf eine bestimmte versandart, d.h. mit welchem paketdienst der kunde die ware zurückschickt, liegt im ermessen des kunden. tut er es dennoch (z.b. weil er mit anbieter X großhandelskonditionen ausgehandelt hat) und dem kunden eine bestimmte versendungsform aufdrängt zb. durch zusendung einer paketmarke für anbieter X, haftet er für eine ggf. auftretende unterdeckung.

wenn es eine retoure war, wäre das ev. gleichzusetzen mit einer abholung. in dem fall wäre der händler der auftragnehmer (=versender), der die ware an sich selbst schickt und damit für den verlust haften müsste.
 
Das CB-Forum geht vor die Hunde.
Lediglich jur. Halbwissen ohne auch nur 1x den verdammten Gesetzestext zu lesen!
 
@ Benzer

Deine Aussage ist leider falsch. Da es sich um ein Internetgeschäft handelt, muß lt BGB der Unternehmer. Und dieses ist eindeutig der Shop.
Deswegen habe ich mich ja schon informiert und korrigiert ;)

Lediglich jur. Halbwissen ohne auch nur 1x den verdammten Gesetzestext zu lesen!
Daran ist wohl eher der schuld der eine jur. Frage in einem PC Forum stellt und nicht zum Anwalt geht... :rolleyes:
 
Puhh erst einmal vielen Dank für euer Feedback. Mein Puls ist schon um die Hälfte gesunken und ich werde gleich mal einen netten und natürlich Sachlichen Brief aufsetzen und den per Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich als E-Mail dem Händler zukommen lassen.

Ich halte euch auf dem Laufenden :)
 
Ich weiß nicht warum hier so viel rumgeraten wird wenn der Gesetzestext im 2. Post steht 0.o

Allerdings ist es richtig, dass erstmal der Nachforschungsauftrag der Post abgeschlossen werden muss. Evtl. findet sich das Paket ja noch an.

P.S.: Thomas, warte noch mit dem Einschreiben. Lass erstmal die Post forschen. Das kann zwar dauern, aber trotzdem muss das erst abgeschlossen sein.
 
rein rechtlich könnte man dir aber sicherlich unterstellen, dass du die etikette nicht mehr
geprüft has und im vorfeld die falsche etikette reklamieren müssen.

das wage ich mal zu bezweifeln, schließlich ist der shop dafür verantwortlich welche marke er dir zusendet und kann nciht von dem kunden erwarten, dass er sich damit auseinandersetzt (er hat es ja im "guten glauben" zurückgeschickt).

du bist wie oben schon ausführlich diskutiert nicht dafür verantwortlich. mit einem schreiben die sache darlegen, freundlich bleiben, wenn nichts passiert mit "rechtlichen schritten" warnen.
wenn dann noch nichts passiert anwalt einschalten, der wird dann einen brief schicken. bevor der shop sich auf eine gerichtliche auseinandersetzung einlässt wird er auf jeden fall das geld erstatten.

ansonsten mal in der varbraucherzentrale informieren, vllt haben die ne einfachere lösung.

grüße :)
 
@Benzer:

Es gibt hier einige die hier im Forum im Rahmen der Grenzen des RBerG helfen können.
Allerdings gibts hier sehr sehr viele User die meinen mitreden zu können, indem sie ein bisschen googeln, nur leider ist das nicht so leicht.
Man sollte zummindest mal den Gesetzestext lesen oder die entsprechenden Kommentierungen lesen, die z.T. kostenlos bei Google Books verfügbar sind.
 
@t-kay187


Ich habe ihn gelesen und das macht die Sache aktuell wieder äußerst entspannend für mich :)
Auch wenn ich mir gewünscht hätte, das der Shop gar nicht erst damit angefangen hätte.

@Keiler ... ok :)
 
Um welchen "sehr bekannten Online-versand" handelt es sich eigentlich. Sowas kann man ruhig sagen, kein Grund sich selbst zu zensieren.
 
Hi Thomas

denke auch, ist wohl mit Dein Problem. Wenn ich sowas versende, dann ordentlich mit richtigen Versand. -> Sicher verpackt und Versandpreis an Inhalt angepasst. Dazu gibts ja die unterschiedlichsten Versandpreise / Versicherung. Sorry. aber die max. Versicherungssumme von 500€ sollte DIR, wenn das Gerät nicht noch auftaucht, irgendwann zukommen. Anspruch auf mehr bzw volle 1000€? Wohl nicht!
Was noch zu beachten ist : Wartezeit. Ich hatte sowas auch mal. Über ein halbes Jahr Wartezeit........ohne Erfolg. Dann gabs nur ein Teil vom Kaufpreis zurück, da der Wiederbeschaffungswert nach der Zeit gefallen ist..........

Drücke Dir beide Daumen für erfolgreiche Suche nach dem Gerät ............ das beste für Dich!

PS: sehe eben Dein 2. Post : " das ich das Paket möglichst nicht selber Frankieren sollte im Falle eines Widerrufes, sondern eine Paketmarke beantragen soll. Das habe ich getan und habe deshalb genau das gemacht was von mir gefordert wurde. " das ändert natürlich die Versicherungssumme! Dann sollte es DIR komp. zustehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht inwiefern das aktuell von Vorteil/Nachteil für mich wäre. Sollte es aber auf eine Konfrontation hinauslaufen werde ich den Shop selbstverständlich auch noch namentlich Bennen :)
 
KeilerUno schrieb:
P.S.: Thomas, warte noch mit dem Einschreiben. Lass erstmal die Post forschen. Das kann zwar dauern, aber trotzdem muss das erst abgeschlossen sein.

da kann man aber lange warten! grob geschätzt sind 1 bzw 2 von 10 wieder aufgetaucht (weis nicht mehr wie es damals bei uns in der firma war. die quote war allerdings mehr als ernüchternd!)
 
@ HOPELESS2ME:

Wie wäre es mal damit den Gesetzestext zu lesen wie ihn KeilerUno und ich mehrfach benannt haben.
Bist du wirklich Anwalt wie es in deinem Profil steht?
Wenn nein könnte es sich um einen Verstoß gegen § 132a StGB handeln.
 
Du hast die E-Mail mit der Versandmarke, die du benutzt hast. Wenn der Händler dir diese im Falle des Rückrufs zuschickt und diese nicht ausreicht, ist das sein Fehler.

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe schrieb:
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Ich würde das auch so begründen und ihm eine Frist in einem Einschreiben mit Rückschein setzen.
 
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