Datenerfassung nach §113 TKG

NudlZ

Ensign
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Feb. 2005
Beiträge
209
Hallo,
ich habe folgendes Problem und würde gerne Wissen wie ihr das seht.
Und zwar hab ich für einen bekannten einen öffentlichen WLAN Hotspot aufgebaut, der die Verwaltung der Clients mit Tickets übernimmt. (Gast kauft ticket mit automatisch Erstellten Zugangsdaten, die je nach Dauer der Freischaltung unterschiedlich im Preis sind, verbindet sich mit dem offenen WLAN, wird auf die Loginseite weitergeleitet, gibt Benutzername und Kennwort -> Kann dann dem Ticket entsprechend lange Surfen, bis der Zugang wieder geschlossen wird.)

Da es nun trotz Vorkehrungen dazu kommen kann, das ein Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Möchte ich nach dem ganzen Vorratsdatentumult nun gerne Wissen, was ich denn nun an Daten erfassen und weitergeben darf.

Der Accesspoint logt Daten wie
Host MAC-Adresse, zugewiesene IP vom DHCP, Uhrzeit der Verbindung, Dauer der Sitzung etc. automatisch mit. Was genau kann ich jetzt gerade um diese Uhrzeit :freak: nicht sagen, aber morgen in Erfahrung bringen. Würde dies den für den Fall der fälle reichen?

Wenn nun eine Behörde (Polizei,MAD etc.) Auskunft verlangt und ich denen die Logs zukommen lasse, wie wollen die denjenigen ausfindig machen? Anhand der MAC-Adresse wohl kaum..

Hier die Paragrafen die z.T. für Nichtig gesprochen wurden:
§113 - Manuelles Auskunftsverfahren
§113a - Speicherungspflichten für Daten
§113b - Verwendung der nach §113a gespeicherten Daten


Was meint Ihr dazu?
Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen ;-)
nudlz
 
Ist dein Bekannter ein ISP und verteilt externe IPs zur Unterscheidung der Nutzer? Sonst haben ja eh alle die gleiche IP - die, deines Bekannten. Und wieso sollte da dann ein Auskunftsersuchen kommen?
Würdest du ja auch nicht bei Urheberrechtsverletzungen über deine IP.
Es kämen einfach Polizeibeamte mit Durchsuchungsbeschluss vorbei und würden die IT eintüten. Natürlich nur, sofern so etwas wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgestellt würde.

Und selbst als ISP kümmern derartige Anfragen nach Daten wenig. Es muss schon ein Richter her, der die Hausausgabe von Benutzerdaten zu einer IP bestimmt. Was natürlich nur geht, wenn jeder nach außen sichtbar seine eigene IP hat, die man anfragen kann.

Da dein Bekannter scheinbar Geld damit verdient, sollte er sich einen Anwalt gönnen und alle Pflichten und Wachs weichen Problemzonen erörtern lassen.
 
Hallo,
jein, da er ja einen Zugang zum Internet anbietet ist er dies in gewissermaßen ja schon. Der Accesspoint ist lediglich über eine Firwall, die auch als URL-Filter dient mit dem DSL-Router verbunden. Der wird in diesem Fall nur als Modem missbraucht. Heißt also das alle User nach außen hin die vom ISP Öffentliche IP haben.

Wenn jetzt z.B. eine mp3 heruntergeladen wird und dem Anschlussinhaber ein Brief ins Haus flattert, wie soll er sich dann davon distanzieren? In den Logs ist ja zu sehen welcher Rechner (MAC) zu welcher Zeit im Internet war. Mehr aber auch nicht.

Heikles Thema durch das irgendwie keiner richtig durchsteigt, selbst unsere Regierung nicht :evillol:

nudlz

EDIT//
Zur genaueren Eingrenzung:
-Das Netzwerk deckt nur das betreffende Gebäude ab -> Geht nicht über die Grundstücksgrenzen (Reiner Indoor Hotspot!)
- Es wird nicht direkt der öffentlichkeit ein Zugang zum Internet angeboten, es handelt sich um einen Verein (e.V.) der dieses nur seinen Mitgliedern anbietet. Ob gegen Entgeld oder nicht kann ich nicht sagen.
- Es wurden Handelsübliche Wlan Komponenten verwendet, keine extra starken Antennen etc.
 
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