NudlZ
Ensign
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 209
Hallo,
ich habe folgendes Problem und würde gerne Wissen wie ihr das seht.
Und zwar hab ich für einen bekannten einen öffentlichen WLAN Hotspot aufgebaut, der die Verwaltung der Clients mit Tickets übernimmt. (Gast kauft ticket mit automatisch Erstellten Zugangsdaten, die je nach Dauer der Freischaltung unterschiedlich im Preis sind, verbindet sich mit dem offenen WLAN, wird auf die Loginseite weitergeleitet, gibt Benutzername und Kennwort -> Kann dann dem Ticket entsprechend lange Surfen, bis der Zugang wieder geschlossen wird.)
Da es nun trotz Vorkehrungen dazu kommen kann, das ein Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Möchte ich nach dem ganzen Vorratsdatentumult nun gerne Wissen, was ich denn nun an Daten erfassen und weitergeben darf.
Der Accesspoint logt Daten wie
Host MAC-Adresse, zugewiesene IP vom DHCP, Uhrzeit der Verbindung, Dauer der Sitzung etc. automatisch mit. Was genau kann ich jetzt gerade um diese Uhrzeit
nicht sagen, aber morgen in Erfahrung bringen. Würde dies den für den Fall der fälle reichen?
Wenn nun eine Behörde (Polizei,MAD etc.) Auskunft verlangt und ich denen die Logs zukommen lasse, wie wollen die denjenigen ausfindig machen? Anhand der MAC-Adresse wohl kaum..
Hier die Paragrafen die z.T. für Nichtig gesprochen wurden:
§113 - Manuelles Auskunftsverfahren
§113a - Speicherungspflichten für Daten
§113b - Verwendung der nach §113a gespeicherten Daten
Was meint Ihr dazu?
Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen ;-)
nudlz
ich habe folgendes Problem und würde gerne Wissen wie ihr das seht.
Und zwar hab ich für einen bekannten einen öffentlichen WLAN Hotspot aufgebaut, der die Verwaltung der Clients mit Tickets übernimmt. (Gast kauft ticket mit automatisch Erstellten Zugangsdaten, die je nach Dauer der Freischaltung unterschiedlich im Preis sind, verbindet sich mit dem offenen WLAN, wird auf die Loginseite weitergeleitet, gibt Benutzername und Kennwort -> Kann dann dem Ticket entsprechend lange Surfen, bis der Zugang wieder geschlossen wird.)
Da es nun trotz Vorkehrungen dazu kommen kann, das ein Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Möchte ich nach dem ganzen Vorratsdatentumult nun gerne Wissen, was ich denn nun an Daten erfassen und weitergeben darf.
Der Accesspoint logt Daten wie
Host MAC-Adresse, zugewiesene IP vom DHCP, Uhrzeit der Verbindung, Dauer der Sitzung etc. automatisch mit. Was genau kann ich jetzt gerade um diese Uhrzeit
Wenn nun eine Behörde (Polizei,MAD etc.) Auskunft verlangt und ich denen die Logs zukommen lasse, wie wollen die denjenigen ausfindig machen? Anhand der MAC-Adresse wohl kaum..
Hier die Paragrafen die z.T. für Nichtig gesprochen wurden:
§113 - Manuelles Auskunftsverfahren
§113a - Speicherungspflichten für Daten
§113b - Verwendung der nach §113a gespeicherten Daten
Was meint Ihr dazu?
Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen ;-)
nudlz