Defekte Grafikkarte 2-6 Wochen

Faihtless

Lt. Commander
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Hallo ich habe eine Frage
ich habe eine defekt Grafikkarte HD 3850, was ich auch von dem laden bestätigt bekommen habe ich habe die grakke nach ca 14 tage nach dem kauf hingebracht. Jetzt soll Sie eingeschickt werden ich muss 2-6 Wochen warten? ist das richtig steht mir nicht eine neue zu? Ich habe doch keine gewährleistung drauf sonden 2- Jahre garantie oder nicht.


ich will meine Grakka zurück :(
 
ich glaub ich hab zu viel mit dem Weihnachtsmann getrunken ...

jedenfalls habe ich das hier mal gelöscht weil das einfach nur blödsinn war ...

ich nehme meine Meinungs zurück und behaupte das Gegenteil...
 
Zuletzt bearbeitet:
Uhru schrieb:
zu den Fakten: wenn du ein Artikel in einem Geschäft erwirbst, hast du kein Recht auf Gewährleistung. NUR viele Geschäfte machen es trotzdem (wegen Kundenfreundlichkeit).

Wow, tuuuut, Fehlerlämpchen!

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Umfasst bei Neuwaren 2 Jahre und im ersten halben Jahr braucht man nichtmal selber beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Soviel dazu.

Diese 14-Tage mein Geld zurück Sache kommt vom Fernabsatzgesetz. Wenn man also ohne körperlich anwesend zu sein (Telefon, Internet, Fax oder so) etwas bestellt, dann kann man es innerhalb 14-Tage wieder zurückschicken.

Was Dich noch rettet ist vielleicht eine FREIWILLIGE Garantie des Herstellers. Es kann sein, dass Du sowas wie Austauschservice oder so hast. Bei vielen Monitoren oder so gibt es einen Vor-Ort-Austausch Service oder ein Pick-up and return.
Wenn Du sowas nicht hast, und auf die GEWÄHRLEISTUNG angewiesen bist, musst wohl warten, bis die Karte wieder da ist.
 
Hallo...

Verwechselt bitte nicht Garantie und Gewährleistung!

Natürlich gibt der Händler dir eine 2 jährige Gewährleistung. Ist die Grafikkarte kaputt, muß du dem Händler die Möglichkeit geben, daß er

1. 2x eine Reparatur vornehmen darf
2. den Preis mindert
3. dir die Möglichkeit gibt, vom Kaufvertrag zurück zu treten

Alles in einem zeitlichen Rahmen. Das bedeutet für dich: Fristen setzen.

Näheres steht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Gibt's für €5,- im Buchhandel.

MfG

edit:

Wie sebko unter mir schrieb: www.dejure.org und für alle die zu faul zum suchen sind: ab § 433 ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bevor man als Käufer überhaupt ein Recht auf Punkt 2 und 3 hat (Preisminderung/Rücktritt) muss dem Händler gewährt werden, die fehlerhafte Ware 2x nachzubessern. Ist die Ware dann noch immer nicht in einem einwandfreien Zustand kann man sich auf die Punkte 2 und 3 berufen.
 
DAnke für die Infos ,
dann muss ich halt 2-6 Wochen warten ;(
 
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