Smash32
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Hey Leute,
ich hab aktuell ein kleines Problem mit DHL und versuche es kurz darzustellen. Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen einen Deuter Rucksack sehr günstig gekauft und per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat den Rucksack vor gut 2 Wochen per DHL versendet, der Status hat sich seitdem nicht verändert. Daraufhin hat der Verkäufer einen Nachforschungsantrag gestellt und DHL hat einen Nachweis über den Inhalt gefordert. Der Verkäufer hat daraufhin die Zahlung bei Paypal an DHL versandt. DHL meint nun sie würden die Zahlung als Nachweis nicht anerkennen, da der Name dort ein anderer, als der es Empfängers ist. Ich habe den Rucksack mit dem Paypalkonto meiner Mutter gezahlt, dem Verkäufer für den Nachweis bei DHL jetzt meinen, sowie den Ausweis meiner Mutter zur Verfügung gestellt, da die Anschrift auf beiden gleich ist und somit klar ersichtlich ist, dass die Sendung in diesen Haushalt ging. Was mich jedoch etwas stutzig macht ist, dass man überhaupt solch genaue Nachweise anführen muss. Ich habe den Rucksack deutlich unter Wert erhalten und es würde mindestens das doppelte kosten, das gleiche Modell erneut zu erstehen. Ist DHL an sich nicht dazu verpflichtet den Warenwert zu erstatten und nicht lediglich den Preis, den ich bezahlt habe? Man kann bei Ebay ja auch mit Glück ein neues Handy oder ähnliches deutlich unter Wert kaufen, der Verkaufspreis bestimmt in diesem Fall ja nicht den Wert der versendeten Ware.
Meine Fragen sind nun: Wie sollte man am besten vorgehen und muss DHL tatsächlich nur den Kaufpreis erstatten oder doch den Warenwert bzw. den Wert für eine Ersatzbeschaffung? (Warenwert ca. 100€, Kaufpreis waren ca. 50€)
ich hab aktuell ein kleines Problem mit DHL und versuche es kurz darzustellen. Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen einen Deuter Rucksack sehr günstig gekauft und per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat den Rucksack vor gut 2 Wochen per DHL versendet, der Status hat sich seitdem nicht verändert. Daraufhin hat der Verkäufer einen Nachforschungsantrag gestellt und DHL hat einen Nachweis über den Inhalt gefordert. Der Verkäufer hat daraufhin die Zahlung bei Paypal an DHL versandt. DHL meint nun sie würden die Zahlung als Nachweis nicht anerkennen, da der Name dort ein anderer, als der es Empfängers ist. Ich habe den Rucksack mit dem Paypalkonto meiner Mutter gezahlt, dem Verkäufer für den Nachweis bei DHL jetzt meinen, sowie den Ausweis meiner Mutter zur Verfügung gestellt, da die Anschrift auf beiden gleich ist und somit klar ersichtlich ist, dass die Sendung in diesen Haushalt ging. Was mich jedoch etwas stutzig macht ist, dass man überhaupt solch genaue Nachweise anführen muss. Ich habe den Rucksack deutlich unter Wert erhalten und es würde mindestens das doppelte kosten, das gleiche Modell erneut zu erstehen. Ist DHL an sich nicht dazu verpflichtet den Warenwert zu erstatten und nicht lediglich den Preis, den ich bezahlt habe? Man kann bei Ebay ja auch mit Glück ein neues Handy oder ähnliches deutlich unter Wert kaufen, der Verkaufspreis bestimmt in diesem Fall ja nicht den Wert der versendeten Ware.
Meine Fragen sind nun: Wie sollte man am besten vorgehen und muss DHL tatsächlich nur den Kaufpreis erstatten oder doch den Warenwert bzw. den Wert für eine Ersatzbeschaffung? (Warenwert ca. 100€, Kaufpreis waren ca. 50€)