DHL Kostenerstattung bei Paketverlust

Smash32

Lt. Commander
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Jan. 2008
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Hey Leute,

ich hab aktuell ein kleines Problem mit DHL und versuche es kurz darzustellen. Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen einen Deuter Rucksack sehr günstig gekauft und per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat den Rucksack vor gut 2 Wochen per DHL versendet, der Status hat sich seitdem nicht verändert. Daraufhin hat der Verkäufer einen Nachforschungsantrag gestellt und DHL hat einen Nachweis über den Inhalt gefordert. Der Verkäufer hat daraufhin die Zahlung bei Paypal an DHL versandt. DHL meint nun sie würden die Zahlung als Nachweis nicht anerkennen, da der Name dort ein anderer, als der es Empfängers ist. Ich habe den Rucksack mit dem Paypalkonto meiner Mutter gezahlt, dem Verkäufer für den Nachweis bei DHL jetzt meinen, sowie den Ausweis meiner Mutter zur Verfügung gestellt, da die Anschrift auf beiden gleich ist und somit klar ersichtlich ist, dass die Sendung in diesen Haushalt ging. Was mich jedoch etwas stutzig macht ist, dass man überhaupt solch genaue Nachweise anführen muss. Ich habe den Rucksack deutlich unter Wert erhalten und es würde mindestens das doppelte kosten, das gleiche Modell erneut zu erstehen. Ist DHL an sich nicht dazu verpflichtet den Warenwert zu erstatten und nicht lediglich den Preis, den ich bezahlt habe? Man kann bei Ebay ja auch mit Glück ein neues Handy oder ähnliches deutlich unter Wert kaufen, der Verkaufspreis bestimmt in diesem Fall ja nicht den Wert der versendeten Ware.

Meine Fragen sind nun: Wie sollte man am besten vorgehen und muss DHL tatsächlich nur den Kaufpreis erstatten oder doch den Warenwert bzw. den Wert für eine Ersatzbeschaffung? (Warenwert ca. 100€, Kaufpreis waren ca. 50€)
 
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Hast du DHL direkt die Ausweiskopien zur Verfügung gestellt oder hat jetzt ein Betrüger schöne Ausweise für seine weiteren kriminellen Taten ???
 
warum sollte DHL 100,- bezahlen, wenn du nur 50,- bezahlt hast?
manche fragen muss man nicht verstehen.
 
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weil der rucksack 100€ wert ist.

sein schaden sind ja nicht die 50€, die er an den versender gezahlt hat, sondern dass er den rucksack nicht hat.
 
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Oke, ich kaufe meinem Kumpel was für 1 Euro ab, was eigentlich 1.000 Euro wert ist. Vollkommen legal. Auf dem Versandweg geht das verloren, was mit etwas krimineller Energie machbar ist. Ersetzt werden dann 1.000 Euro oder wie? Alles klar, das mache ich jetzt 2 mal die Woche. Oder nur einmal und dann richtig.

Der Rucksack der da drin war ist 50 Euro wert, denn das war sein Preis.
 
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@ onesworld

1. ja, wie stellst du dir das denn sonst vor?

2. wert != kaufpreis
 
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Sein Schaden sind 50 Euro und die werden ihm ersetzt. Der Rucksack war nie in seinem Besitz. So wird das laufen und nicht anders. Egal was da sonst wie phantasiert wird.
 
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warum ist es wichtig, dass sein rucksack nie in seinem besitz war?

btw. würde das ja bedeuten, dass der transporteur nicht zum schadensersatz verpflichtet ist, wenn etwas untergeht, das man aufgrund einer schenkung versendet hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE hat mit DHL doch gar kein echtes Vertragsverhältnis.

Gewerblicher Verkäufer?
 
Ahh, mein Lieblingsuser hat mal wieder ein Problem. Da helfe ich doch gerne!

Laut eigenen dhl-Regeln zahlt die Transportversicherung den Wiederbeschaffungswert bis zur maximalen Haftungssumme, also 500 Euro. (link)
Im link steht auch die Vorgehensweise für den Verkäufer und Vertragspartner von dhl.
Das der TE die Zahlung von 50 Euro als Schadenswert angegeben hat, war schon mal nicht gut für ihn. Vielmehr hätte es einfach der Warenangabe und dessen Zustandes bedurft, denn auch verschenkte/gespendete und versendete Waren sind transportversichert. Mit einem entsprechenden Vergleichsangebot wäre schon genügend Nachweis geführt worden.
Das die Post die Paypal-Zahlung als Nachweis nicht anerkennt, sehe ich jetzt erst einmal nicht als Nachteil. Ganz im Gegenteil.
Ich schlage vor, jetzt neu auf den reinen Warenwert durch Wiederbeschaffungskosten zu argumentieren und diese auch zu belegen.
 
Idon schrieb:
Der TE hat mit DHL doch gar kein echtes Vertragsverhältnis.

Gewerblicher Verkäufer?



421 I 2 HGB. Der Empfänger kann den Anspruch auch geltend machen.
 
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Das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt nur für Verträge zwischen Kaufleuten.
 
Handelsgesetzbuch
§ 345

Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur Anwendung, soweit nicht aus diesen Vorschriften sich ein anderes ergibt.


Dann bist du wohl klüger als das Gesetz. Mein Fehler.
 
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Du hast natürlich Recht. Da habe ich in der Eile Bockmist geschrieben.
mea culpa
 
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ThomasK_7 schrieb:
Das der TE die Zahlung von 50 Euro als Schadenswert angegeben hat, war schon mal nicht gut für ihn
Hat er doch gar nicht. Das hat der Versender gemacht.
Der Versender soll einfach irgendeine Rechnung einreichen und die 50€ zurück zahlen.
Der Rucksack ist nicht neu, bzw. aus zweiter Hand, also wird es sowieso schwer da einen genauen Wert festzulegen. Die 100€ sind auch nur laienhaft geschätzt, das soll DHL akzeptieren?

Wenn der Versender dir den Fuffi nicht zurück gibt hol ihn dir per Paypal zurück.
Aber auf den imaginären Hunni zu bestehen ist Unsinn, denn rechtlich trägst du das Versandrisiko.

Und mach dir ein eigenes Paypal Konto, es ist kostenlos.
 
nein

der schaden liegt in solchen fällen im unterschied, wie der käufer mit und ohne schädigendes ereignis (= untergang des rucksackes) stehen würde. in beiden fällen hätte/hat er die 50 euro an den verkäufer gezahlt. jedoch steht er nur im falle des unterganges ohne rucksack da. wäre der rucksack nicht untergegangen, hätte er den rucksack. folglich ist sein schaden das fehlen des rucksackes.

nur meine laienmeinung.
 
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Man muss sagen, sein Schaden ist der Nichterhalt des Rucksacks bzw. die Ersatzbeschaffungskosten!

Bei jedem anderen Kauf im Internet besteht doch hier fast Jeder auch immer auf Erhalt der Ware und nicht die Kostenerstattung des gezahlten Preises.
 
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Bei Paketverlust bekommt der Verkäufer genau das inklusive bezahlten VK was die Ware bei z.B. Ebay gekostet hat. Kaufe ich Holzseitenteile inklusive VK für 99,90€ dann bekommt der VK auch genau das von DHL/Hermes usw.
nicht das was diese Teile "Wert" sind.
 
Was hier für Unsinn verzapft wird... nein, der Schaden ist NICHT der Kaufpreis, sofern es nicht ein üblicher Marktpreis ist.

Es gab da schon zahlreiche Urteile dazu, siehe hier bei einem Auto für 1 Euro, wo der Verkäufer 5.249 Euro Schadensersatz zahlen musste: https://www.heise.de/newsticker/mel...igerung-Ein-Auto-fuer-einen-Euro-2453014.html

Wäre ja auch noch schöner wenn Verkäufer einfach die Lieferung verweigern könnten und mit ner Rückzahlung davon kämen, wenn sie riskanterweise was bei Ebay mit Startgebot 1 Euro reinstellen.

Hier ist die Lage ähnlich. Wenn der TE den Rucksack woanders kaufen muss, kriegt er ihn nicht für 50 Euro, sondern für 100 (seine Aussage, das müsste man natürlich noch bspw. bei geizhals prüfen), ergo ist der Schaden auch 100 Euro.

Umgekehrt kann der Wert übrigens sogar niedriger als der Preis sein oder gar Null, bspw. wenn der Zeitwert entsprechend stark abgesunken ist.
 
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