DHL Kostenerstattung bei Paketverlust

Der verlinkte Fall hat genau GARNIX mit der Transportversicherung von DHL zu tun, das ist ein völlig anderer Sachverhalt.

Du kannst den Preis einer Ware aus zweiter Hand nicht bei geizhals prüfen, völlig Hupe ob die Ware gebraucht oder neu/neuwertig/unbenutzt war.

Zudem liegt das Versandrisiko beim Käufer, also wenn jemand daran schuld ist dass nun imaginäre 50€ fehlen dann der Käufer selbst. Hätte er den Rucksack abgeholt, hätte er das Risiko umgangen. Das Gesetz interessiert sich nicht dafür ob es 1km oder 500km weit weg ist.

DHL schreibt dazu:
Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Abholung oder Einlieferung, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Zur Schadenbearbeitung sind der Einlieferungsbeleg und geeignete Dokumente zum Inhalt der Sendung und ihrem Wert einzureichen (z. B. Rechnungen, Quittungen).

Es ist grundsätzlich schon so, dass die Wiederbeschaffungskosten versichert sind, die 100€ sind in diesem Fall aber erstmal komplett aus der Luft gegriffen. Man muss das schon nachweisen können. Auch der Inhalt des Pakets lässt sich nicht lückenlos nachweisen denn die Paypal Zahlung für die Ebayauktion passt nicht zur Adresse des Empfängers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die Ware konkret den gleichen Wert wie neue Ware hat oder nicht hängt sicher vom Einzelfall ab.

Der Wert hat aber nichts mit dem Kaufpreis zu tun, gerade bei Ebay. Man kann keine Werte über Kaufpreise festlegen, der Wert wird vom Markt bestimmt.
 
Jup, der Schaden ist eben nicht 50€.

Der Schaden entspricht der Höhe dessen, was es kostet einen gleichwertigen Gegenstand zu beschaffen.
Ergänzung ()

Aber viel Spaß das der DHL beizubringen - das wird dir an Zeit mehr als 50€ kosten...
 
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Seit wann macht DHL so ein Problem daraus?
Bei mir geht sicher 2x im Monat eine Sendung verloren weil der Paketbote die Pakete vor meiner Wohnungstüre einfach so abstellt. Ich hatte noch nie irgendein Problem entweder den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen oder nochmals denselben Artikel zu bekommen.
Mich hat es schon immer gewundert wieso DHL das macht aber die scheinen ja genug Geld zu verdienen.
 
Ich arbeite selber bei einem Paketdienstleister, ich sag jetzt einfach nicht bei welchem ;-)

Aber daher kann ich dir aus erster Hand sagen: die Gutschrift bei einem Verlust einer Sendung beträgt in der Regel den Wert welcher der Vertragspartner (in diesem Fall der Absender) beweisen kann. Hat er selber eine Kaufquittung im Wert von 100€ für das Teil, so erhält er die 100€ plus Versandkosten rückerstattet.

Du als Empfänger bist nicht der Versender und somit nicht der Frachtzahler. Du kriegst also von DHL gar nichts, das läuft über den Absender. Wenn, dann müsste er dir die bezahlten 50€ plus Versand rückvergüten - der Schadenfall für das verlorene Paket wiederum läuft über ihn.
 
Vielen Dank erst einmal für die vielen Kommentare und Entschuldigung dafür, dass ich mich hier nicht mehr gemeldet habe. Ich hatte die letzten Tage etwas viel zu tun und hab nicht mehr daran gedacht zu antworten. Der Rucksack ist nach dem Hinweis an DHL, das bitte der Wiederbeschaffungswert ersetzt werden soll, wieder aufgetaucht. Hat also ein gutes Ende genommen. Es handelt sich übrigens um einen Deuter Aircontact Pro und der ist definitiv mehr als den Kaufpreis wert und da wäre für den Kaufpreis keine gleichwertige Ersatzbeschaffung möglich gewesen. Ich habe übrigens nicht den Verlust oder Informationen der Ware übermittelt, da mir von DHL mitgeteilt wurde, der Versender müsse den Nachforschungsantrag stellen und sich um die Unterlagen kümmern. Und es handelte sich um ein Geschäft zwischen Privatpersonen. Danke an alle für die Antworten :)

Ahh, mein Lieblingsuser hat mal wieder ein Problem. Da helfe ich doch gerne!

Dir rate ich übrigens, einen Psychologen oder anderweitigen Therapeuten aufzusuchen. Die Vermutung liegt nahe, dass du ein tiefgreifendes Problem hast, das einer Aufarbeitung bedarf. Es ist für dein geistiges Wohlbefinden nicht gut wenn fiktive Namen in anonymen Onlineforen bei dir derart starke Primingeffekte zur Folge haben.
 
onesworld schrieb:
Der Rucksack der da drin war ist 50 Euro wert, denn das war sein Preis.
Eben, auch wenn die Vorstellung was etwas wert sein soll oft abweichen, so ist der Wert am Ende doch immer nur, was jemand dafür bezahlt. Dies lernt man an der Börse sehr gut, da kann man noch so vom Wert seiner Aktie überzeugt sein, wenn man sie zum Verkauft anbietet und das Limit so hoch wählt das sich dafür kein Käufer findet, dann war die eben nicht so viel wert. Die angegeben Kurse sind eben auch immer die Kurse zu denen die Aktien wirklich gehandelt wurden, also zu dem sich ein Käufer findet der diesen Preis bezahlt. Letztlich ist es bei allem so, egal ob z.B. Auto, Immobilien oder Kunst. Auf Auktionen sieht man dies, wenn da jemand einen zu hohen Anfangs- oder Mindestpreis eingibt und sich keiner findet der diesen Preis zahlt, dann war es eben einfach diese hohen Preis nicht wert!
Mickey Cohen schrieb:
2. wert != kaufpreis
Das kann sein, wenn der Wert eben schwankt, wie z.B. an der Börse. Da ist der aktuelle Wert der Aktien auch nicht der den ich mal bezahlt habe, sondern der zu dem diese Aktie zuletzt gehandelt wurde. Nur gibt es da einen großen Unterschied, denn alle Aktien mit der gleichen WKN sind identisch, was man aber gerade von gebrauchten Gegenständen nicht behaupten kann. Dort ist jedes Teil gewissermaßen einmalig, da sie eben immer in einem unterschiedlichen Zustand sind und in dem Sinne ist der Kaufpreis dann dort schon eher als der Wert anzusetzen, denn ein anderer Rucksack der doppelt so viel kostet, kann in einem besseren Zustand und daher mehr wert sein.
Mickey Cohen schrieb:
wenn etwas untergeht, das man aufgrund einer schenkung versendet hat?
Nein, wieso muss man immer so absurde Gegenbeispiele bringen? Für alles kann man den Wert ermitteln, auch wenn dieser geschätzte Wert umso ungenauer ist, je einmaliger etwas ist.
ThomasK_7 schrieb:
Laut eigenen dhl-Regeln zahlt die Transportversicherung den Wiederbeschaffungswert
Wobei "Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten" suggiert, der Wert wären immer die Wiederbeschaffungskosten, was so aber definitiv nicht korrekt sein muss. Es gibt eben nicht nur einen Wert, wie auch der als Deckungslücke bekannte Unterschied zwischen dem Wiederbeschaffungs- und dem Ablösewert bei Leasingfahrzeugen zeigt. Gegen diesen Unterschied bei den Werte kann sich über eine Vollkasko mit GAP-Deckung absichern.

Wenn DHL den Wiederbeschaffungswert ersetzt, so dürfte dies vor allem gegen Versuche gehen einen Schadenersatz zu erhalten, der weit über dem tatsächlichen Wert der Ware liegt.
j-d-s schrieb:
Es gab da schon zahlreiche Urteile dazu, siehe hier bei einem Auto für 1 Euro, wo der Verkäufer 5.249 Euro Schadensersatz zahlen musste: https://www.heise.de/newsticker/mel...igerung-Ein-Auto-fuer-einen-Euro-2453014.html
Dies ist hier aber überhaupt nicht einschlägig. Aber zum Glück wurde die Sendung nun ja gefunden und kommt hoffentlich bald an.
 
Holt schrieb:
Wenn DHL den Wiederbeschaffungswert ersetzt, so dürfte dies vor allem gegen Versuche gehen einen Schadenersatz zu erhalten, der weit über dem tatsächlichen Wert der Ware liegt.
Nope, das Richtet sich einfach nur nach geltendem Gesetz:
Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung gem. §§ 280 Absatz 1 und 3, §§ 281, 282, 283 BGB:
[...]
4. ersatzfähiger und kausaler Schaden, §§ 249 ff. BGB

[...]
Rechtsfolge:
Beim Schadensersatz statt der Leistung wird das sog. positive Interesse ersetzt. Der Gläubiger ist demnach so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß durchgeführt worden, das heißt, als wäre es nie zu der betrefflichen Pflichtverletzung gekommen [vgl. dazu auch die Ausführungen des BGH im Urteil aus 1993, Az.: VII ZR 256/92].
§ 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

4. Ersatzfähiger und kausaler Schaden, §§ 249 ff. BGB
Schaden
ist die unfreiwillige Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand. Dieser Schaden und die Pflichtverletzung müssen aber auch kausal zueinander sein, das heißt, die Pflichtverletzung muss für den Schaden ursächlich gewesen sein.
Besteht nun ein solcher Schaden, so greift in der Regel der § 249 BGB, welcher dem Gläubiger die sog. Naturalrestitutiongewährt. Das heißt, der Gläubiger wird so gestellt, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden (sog. positives Interesse; negatives Interesse: der Gläubiger ist so zu stellen, als ob er von dem fraglichen Rechtsgeschäft nie etwas gehört hätte – sog. Vertrauensschaden).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gläubiger aber auch den Schaden in Geld nach §§ 251, 252 BGB ersetzt verlangen. Gleiches gilt für den entgangenen Gewinn nach § 253 BGB.
Zu beachten ist, dass vergebliche Aufwendungen kein Schaden sind, denn bei Aufwendungen handelt es sich um freiwillige Vermögensopfer. Diese können anstelle eines Schadensersatzes statt der Leistung nach § 284 BGB i.V.m. dem einschlägigen Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht werden. Hierbei gilt allerdings ebenso zu beachten, dass auch bei den Aufwendungen der entgangene Gewinn ersetzt werden kann, wenn die Aufwendungen in der Erwartung erbracht wurden, dass sie durch die vertragliche Leistung Gewinne erzielen werden (sog. Rentabilitätsvermutung).
Eindeutiger gehts kaum.
 
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