blackraven
Commander
- Registriert
- Dez. 2004
- Beiträge
- 2.292
Ich verstehe gar nicht, warum ihr den Käufer so in die Pflicht nehmt. Warum soll er sich um alles kümmern und mit DHL prügeln?
1. Ist es Aufagbe des Verkäufers sich mit DHL auseinander zu setzten.
2. DHL wird dem Käufer keine Auskunft, da Vertrag mit Verkäufer besteht nicht mit Empfänger.
3. Der Käufer muss inenrhalb von 7 Tagen eine Schadenanzeige bei DHl aufgeben, in der Filiale incl Ware und gesamter Verpackung. DHL übernimmt dann die Ware und verschickt sie zur Prüfung. Der Verkäufer bekommt dann ne Rückmeldung ob Versicherungsfall oder nicht.
4. Als Käufer kannst du da nicht viel machen. Wenn der VK es einsieht, dass die Verpackung mangelhaft war, dann gibt er dir schon vorher das gesamte Geld zurück. Ansonsten musst du abwarten, was er dir dann nach 2-4 Wochen zu berichten hat.
5. In den meisten Fällen ist es die unzureichende Verpackung. Die Ware muss lt. DHL Richtlinien einen 80-100cm Sturz standhalten und 35-40 Kg Last.
6. Dafür haftet der Verkäufer, wenn er es unzureichend verpackt.
Ich hatte schon so einen ähnlichen Fall mit XENON Scheinwerfern.
Mir hat der Verkäufer direkt nachdem ich ihm die DHL Schadensanzeige gemailt habe, das Geld erstattet. Vorher hab ich das Vorgehen natürlich mit ihm abgestimmt und ihm Bilder gemailt.
Wie es ausgegangen ist, keine Ahnung, interessiert mich aber auch nicht.
1. Ist es Aufagbe des Verkäufers sich mit DHL auseinander zu setzten.
2. DHL wird dem Käufer keine Auskunft, da Vertrag mit Verkäufer besteht nicht mit Empfänger.
3. Der Käufer muss inenrhalb von 7 Tagen eine Schadenanzeige bei DHl aufgeben, in der Filiale incl Ware und gesamter Verpackung. DHL übernimmt dann die Ware und verschickt sie zur Prüfung. Der Verkäufer bekommt dann ne Rückmeldung ob Versicherungsfall oder nicht.
4. Als Käufer kannst du da nicht viel machen. Wenn der VK es einsieht, dass die Verpackung mangelhaft war, dann gibt er dir schon vorher das gesamte Geld zurück. Ansonsten musst du abwarten, was er dir dann nach 2-4 Wochen zu berichten hat.
5. In den meisten Fällen ist es die unzureichende Verpackung. Die Ware muss lt. DHL Richtlinien einen 80-100cm Sturz standhalten und 35-40 Kg Last.
6. Dafür haftet der Verkäufer, wenn er es unzureichend verpackt.
Ich hatte schon so einen ähnlichen Fall mit XENON Scheinwerfern.
Mir hat der Verkäufer direkt nachdem ich ihm die DHL Schadensanzeige gemailt habe, das Geld erstattet. Vorher hab ich das Vorgehen natürlich mit ihm abgestimmt und ihm Bilder gemailt.
Wie es ausgegangen ist, keine Ahnung, interessiert mich aber auch nicht.
Zuletzt bearbeitet: