DHL Ware beschädigt

Ich verstehe gar nicht, warum ihr den Käufer so in die Pflicht nehmt. Warum soll er sich um alles kümmern und mit DHL prügeln?

1. Ist es Aufagbe des Verkäufers sich mit DHL auseinander zu setzten.
2. DHL wird dem Käufer keine Auskunft, da Vertrag mit Verkäufer besteht nicht mit Empfänger.
3. Der Käufer muss inenrhalb von 7 Tagen eine Schadenanzeige bei DHl aufgeben, in der Filiale incl Ware und gesamter Verpackung. DHL übernimmt dann die Ware und verschickt sie zur Prüfung. Der Verkäufer bekommt dann ne Rückmeldung ob Versicherungsfall oder nicht.
4. Als Käufer kannst du da nicht viel machen. Wenn der VK es einsieht, dass die Verpackung mangelhaft war, dann gibt er dir schon vorher das gesamte Geld zurück. Ansonsten musst du abwarten, was er dir dann nach 2-4 Wochen zu berichten hat.
5. In den meisten Fällen ist es die unzureichende Verpackung. Die Ware muss lt. DHL Richtlinien einen 80-100cm Sturz standhalten und 35-40 Kg Last.
6. Dafür haftet der Verkäufer, wenn er es unzureichend verpackt.


Ich hatte schon so einen ähnlichen Fall mit XENON Scheinwerfern.
Mir hat der Verkäufer direkt nachdem ich ihm die DHL Schadensanzeige gemailt habe, das Geld erstattet. Vorher hab ich das Vorgehen natürlich mit ihm abgestimmt und ihm Bilder gemailt.
Wie es ausgegangen ist, keine Ahnung, interessiert mich aber auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mit dem Verkäufer kontakt, der meinte aber dass die Verpackung ausreichend wäre.
Er hat mir auch eine Schadensanzeige erstellt, allerdings habe ich die Pdf noch nicht bekommen.

5. In den meisten Fällen ist es die unzureichende Verpackung. Die Ware muss lt. DHL Richtlinien einen 80-100cm Sturz standhalten und 35-40 Kg Last.

Hab ich nocht nicht gelesen, bisher war immer von 1-1,5m die Rede, wo kriegt man die Info von DHL?

In den AGB steht:


12. Zusicherungen und Haftung des Absenders
Der Absender hat DHL die Schäden zu ersetzen und von jeder
Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die
daraus entstehen, dass der Absender gegen anwendbare Gesetze oder
Verordnungen verstößt oder dass eine der folgenden
Anforderungen nicht erfüllt ist:
• alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten
Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß;
• die Sendung wurde in nicht frei zugänglichen Räumen
vorbereitet;
• die Sendung wurde durch den Absender oder zuverlässiges
Personal vorbereitet;
• die Sendung war während ihrer Vorbereitung, Lagerung und
Beförderung zu DHL vor unbefugten Eingriffen geschützt;
die Sendung ist ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und
verpackt, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher

befördert werden kann;
• alle anwendbaren Zoll-, Import-, Export- und anderen
rechtlichen Vorschriften sind eingehalten worden;
• der Absender oder sein Bevollmächtigter hat den Frachtbrief
unterzeichnet, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
begründen bindende und einklagbare Verpflichtungen des
Absenders.
 
bei Normaler Behandlung wird das Paket aber gegen das ein oder andere Förderband "geschlagen"
Hunderttausende Pakete kann man nicht gemächlich sortieren, das muss schon in einer gewissen Geschwindigkeit passieren.
und wenn man 10KG schwere teile dann nur mit einem Wellpappe Wickel gegen herumschleudern sichert, dann muss man sich nicht wundern.
Formschlüssig Verpacken ist da das A und O.
 
Das Paket wurde allerdings fallengelassen, da alle eindrücke unten waren.
Wie dem auch sei, es geht trotzdem morgen an die DHL Schadenszentrale, immerhin kann ich am allerwenigsten was dafür.
Alles weitere werde ich dann hier Berichten.



Wieder was gelernt, als Österreicher muss man den schaden der Ö-Post melden, und kann Bequem über das Internet eine Schadensmeldung samt Bilder ausfüllen.
Umsonst 23kg heute Rumgeschleppt :(
 
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Genau
 
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