DSL Vertrag kurz vor Umzug abschließen

Elcrian

Commander
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Feb. 2008
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2.493
Hallo,
ich brauche vermutlich ab dem 01.05.12 einen neuen DSL-Vertrag, ziehe aber aller weiser Voraussicht nach zwischen dem 01.07 und 1.10 hier aus; 2 bis 5 Monate ohne Internet geht jedoch gar nicht.
Wohin ich ziehe, sprich Bundesland/Stadt, ist unklar. Geht ums Studium.

Daher die Frage: Hat jemand Erfahrungen wie das Umziehen "mit Tarif" möglich ist, wie lange das dauert und was es kostet?
 
ich würde mal schauen ob es Provider gibt wo keine mindestlauf Zeit existiert, könnte zwar teuer sein aber du kannst zum Umzug kündigen.
Weil wenn du in ein Studentenwohnheim ziehen solltest dort kannst du meist keinen eigen DSL anschluss mit nehmen.
 
woher sollen wir das wissen wie du später Wohnen willst ... WG , Wohnheim -> da steht meistens nen Router auf der Uni hast meist W-Lan

Wie wäre es denn mit einem Monatlich kündbaren Angebot ?

Hat z.b. Alice .
 
Erfahrung nein,aber weiß das es möglich ist.
aber vll wäre eine alternative ja ein vertrag (erstmal) ohne mindestvertragslaufzeit, glaub alice und 1 und 1 bieten sowas an.
vll kannst du ja an deinem neuem Wohnort auf Kabel setzen,also unitymedia oder kabeldeutschland oder so, dann würdest du dich vll ärgern wenn du noch einen normalen dsl vertrag am hals hättest ;)
 
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unseren Produkten.

1) Wenn an einem neuen Wohnort bereits ein DSL Anschluss vorhanden ist, kommen wir Ihnen selbstverständlich gerne entgegen und kündigen Ihr 1&1 DSL-Komplett-Paket.
Zuvor benötigen wir als Beleg eine Kopie Ihrer Ummelde-Bescheinigung sowie einen gültigen Nachweis über die Schaltung des bereits vorhanden Breitbandanschluss bzw. DSL, z.B. eine Vertragskopie mit eindeutigem Datum.
Senden Sie uns alle notwendigen Nachweise bitte per Post oder per Fax.

2) Die DSL Bestellung kann nur auf eine Person aufgenommen werden.
Wenn Sie Ihren DSL-Vertrag auf eine andere Person (Firma, Verein, ...) übertragen lassen möchten, laden Sie sich die "Informationen zu einer Vertragsumschreibung" und das "Formular zur Vertragsübertragung" ganz einfach auf Ihren Computer herunter.
So haben Sie die Möglichkeit sich die Informationen jederzeit in Ruhe durchzulesen.

Alle Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
http://hilfe-center.1und1.de/access...der_vertragsdaten/10.html?article_searchpos=2

Habe ich mal als Antwort von 1&1 bekommen auf die Frage, ob man bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätte.
 
Hallo,

sofern Dein Provider auch am neuen Wohnort Dir einen Anschluss bieten kann, geht das eigentlich an einem Tag. Der eine wird ab der andere aufgeschaltet.

Gebühren sind da ganz unterschiedlich. Von Anbieter zu Anbieter. Und auch die *Formalitäten*, bei dem einen ganz Du es bequem online anstossen, bei dem anderen musst Du vor stellig werden.

Grüße,

Blubbs
 
Die meisten Provider bieten Tarife ohne Laufzeit. Da musst du dir keinen Kopf machen. Einzig die Hardware kostet extra, da lässt sich aber günstig was bei Ebay besorgen.

Zur Mail von 1und1: Sonderkündigungsrecht am A..., da kommen 99,95EUR Freikaufgebühr auf dich zu. Also gleich ohne Laufzeit nehmen.
 
Lost_Byte schrieb:
Habe ich mal als Antwort von 1&1 bekommen auf die Frage, ob man bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätte.

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Wenn der Anbieter Dir keinen Anschluss geben kann, gibt es keine Vertragsgrundlage. Kann er Dir einen anbieten, bekommst Du eben die Erfüllung des bestehenden Vertrages am neuen Wohnort.
 
Hallo, es gibt UMTS Sticks mit nur 6Monaten MVLZ oder aber Prepaid UMTS.

Sonst setz auf Alice mit Monatsverträgen. Ich fahre damit schon über 3 Jahre und 3Umzüge super.
OKay umzugsdauer etwa 14 Tage + 30EUR gebühr.
 
Danke für die Antworten.
Das es Verträge mit so kurzer Kündigungsfrist gibt war mir nicht bewusst. Werde mich dann wohl mal bei Alice und 1und1 umschauen.
 
Grundsätzlich würde ich jetzt auch einen Vertrag monatlich kündbar abschließen. Du weißt ja nicht, was für Voraussetzungen Du am neuen Wohnort hast. Und eine eventuell entstehende Lücke lässt sich ja zB durch einen UTMS Stick überbrücken. Den Du sogar von vielen DSL Anbietern kostenlos bis zur Schaltung es Anschlusses bekommst.

Grüße,

Blubbs
 
@alle UMTS-Fans:

UMTS würde ich mir nicht ohne Not antun, höchstens als Ersatz um den Ausfall während des Umzugs zu überbrücken (wird von 1und1 auch angeboten). Vor allem, wenn man in einem schlechter ausgebauten Gebiet wohnt, kann man sich auf einen stabilen Empfang nicht verlassen.
 
Congstar gibts auch ohne Mindestbertragslaufzeit.
 
dem blubbs muss ich mal einhalt gebieten:

es ist sicher so dass kein dsl am neuen wohnort keine vertragsgrundlage bietet, aber....


der bgh hat im sinne der anbieter entschieden dass sie sich mit der bereitstellung von einem anschluss derart in kosten stürzen dass diese erswt nach 24 monaten wieder eingefahren sind und somit das recht auf einforderung von mindestens 24 monaten gebühr bei vertrag mit mindestlaufzeit gegeben ist auch wenn nach einem umzug kein dsl geboten werden kann,

ein urteil im sinne des verbrauchers eben :-(((
 
punkrockfan schrieb:
dem blubbs muss ich mal einhalt gebieten:

es ist sicher so dass kein dsl am neuen wohnort keine vertragsgrundlage bietet, aber....


der bgh hat im sinne der anbieter entschieden dass sie sich mit der bereitstellung von einem anschluss derart in kosten stürzen dass diese erswt nach 24 monaten wieder eingefahren sind und somit das recht auf einforderung von mindestens 24 monaten gebühr bei vertrag mit mindestlaufzeit gegeben ist auch wenn nach einem umzug kein dsl geboten werden kann,

ein urteil im sinne des verbrauchers eben :-(((

Ein schlechtes Urteil. Ich kenne den konkreten Fall nicht. Ich kenne nur Fälle, wo seitens des Anbieters der Vetrag beendet wurde, wenn er kein DSL am neuen Wohnort anbieten konnte.
 
punkrockfan schrieb:
ja, das urteil ist eigentlich ne schande für unser land, hab leider kein aktenzeichen, aber war in irgend ner zeitung vor paar wochen zitiert und ist höchstrichterlich :-(

Bist Du davon betroffen?

So weit würde ich mit meinen Worten nicht gehen. Selbst 1und1 handhabt es nicht nach dieser Urteilssprechung. Das war wohl eine Geschichte, wo der Kunde und 1und1 sich auf die falschen Füße getroffen haben.
 
Ich habe mich bei verschiedenen Anbietern vor meinem Vertragsabschluss erkundigt, wie das im Falle eines Umzugs aussieht und 1&1 war der einzige, der sich schriftlich dazu hinreißen ließ zu sagen, dass man in dem Fall, dass in der neuen Wohnung bereits ein Internetanschluss bestünde, der Vertrag gekündigt werden könnte ohne weitere Zahlungen vorzunehmen.
Und wenn ich von jemanden nur eine mündliche Zusicherung habe, dann reicht mir das nicht.
 
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