Nikuda
Ensign
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 199
Hey Leute,
ich habe ein 45 Jahre alten Weltempfänger von Sony (CRF220) bei E-Bay verkauft.
Alles wunderbar, für 280 Euro weggegangen.
Nun kommts: Mit Käufer telefoniert und darauf geeinigt, das er das allte Antike Stück Persönlich abholen kommt.
Er war da und meinte plötzlich, das das Gerät ja nicht 100%ig funktionieren würde (Licht ging nicht und 3 Empfangsbereiche)
Ich hatte aber in meiner Auktion extra geschrieben, das ich keiner lei Haftung und keinerlei Garantie auf funktion übernehme.
Dennoch hat er geboten und noch nicht mal fragen gestellt zum Gerät etc.
Nun ich habe ihm dann gesagt, das ich das Gerät nachgucken lasse und siehe da, es waren nur 2 Sicherungen die durchgebrannt warten.
Nun ausgetauscht und siehe da Beleuchtung geht wieder und alle Empfangsbereiche bis auf einen gehen wieder.
Das habe ich ihm Telefonisch mitgeteilt und er meinte... ob ich es nicht jemand anderen anbieten wolle etc.
Ich bin deswegen sogar mit dem Preis von 280 auf 270Euro runter und habe ihm sogar das Gerät jetzt für 250 Euro angeboten.
Nur ich meine... er wußte doch, das er auf ein Antiken Weltempfänger bietet, der 45 Jahre alt ist und natürlich wie es die Zeit mitsichbringt, auch defekte aufweisen kann.
Deswegen habe ich ja mich ja in der hinsicht auch abgesichert und geschrieben, das ich keine Garantie und keine Rückname anbiete bzw. übernehme!
Was soll ich da jetzt machen? Habt ihr da ne Idee?
Normalerweise ist das Geschäft doch rechtskräftig oder nicht?
Er meinte das ich das in die Beschreibung hätte reinschreiben müssen, das es in einigen Empfangsbereichen nicht mehr funktioniert... doch wie hätte ich das herausfinden sollen, wenn ich keine Ahnung von diesem Gerät habe und es eh nur im Keller rumstand?
Ich könnte ihm was von PCs erzählen... aber Radio und Fernsehtechniker bin ich nun mal nicht...
Was haltet ihr davon? Ist der kauf rechtens? Muß er das Gerät nun mitnehmen oder nicht?
Zumal ich die Fehler zum größten Teil beseitigen konnte und das auf meine kosten.
Ich bin der Meinung gekauft ist gekauft und er muß es mitnehmen... wenn er sich nicht sicher gewesen wäre, hätte er ja innerhalb der Auktion Fragen stellen können - was aber nicht geschah!
Ich denke auch nicht, das man von einem 45 Jahre alten, Antikem Gerät einen vollen funktionsumfang verlangen kann oder?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Vielen dank im voraus.
ich habe ein 45 Jahre alten Weltempfänger von Sony (CRF220) bei E-Bay verkauft.
Alles wunderbar, für 280 Euro weggegangen.
Nun kommts: Mit Käufer telefoniert und darauf geeinigt, das er das allte Antike Stück Persönlich abholen kommt.
Er war da und meinte plötzlich, das das Gerät ja nicht 100%ig funktionieren würde (Licht ging nicht und 3 Empfangsbereiche)
Ich hatte aber in meiner Auktion extra geschrieben, das ich keiner lei Haftung und keinerlei Garantie auf funktion übernehme.
Dennoch hat er geboten und noch nicht mal fragen gestellt zum Gerät etc.
Nun ich habe ihm dann gesagt, das ich das Gerät nachgucken lasse und siehe da, es waren nur 2 Sicherungen die durchgebrannt warten.
Nun ausgetauscht und siehe da Beleuchtung geht wieder und alle Empfangsbereiche bis auf einen gehen wieder.
Das habe ich ihm Telefonisch mitgeteilt und er meinte... ob ich es nicht jemand anderen anbieten wolle etc.
Ich bin deswegen sogar mit dem Preis von 280 auf 270Euro runter und habe ihm sogar das Gerät jetzt für 250 Euro angeboten.
Nur ich meine... er wußte doch, das er auf ein Antiken Weltempfänger bietet, der 45 Jahre alt ist und natürlich wie es die Zeit mitsichbringt, auch defekte aufweisen kann.
Deswegen habe ich ja mich ja in der hinsicht auch abgesichert und geschrieben, das ich keine Garantie und keine Rückname anbiete bzw. übernehme!
Was soll ich da jetzt machen? Habt ihr da ne Idee?
Normalerweise ist das Geschäft doch rechtskräftig oder nicht?
Er meinte das ich das in die Beschreibung hätte reinschreiben müssen, das es in einigen Empfangsbereichen nicht mehr funktioniert... doch wie hätte ich das herausfinden sollen, wenn ich keine Ahnung von diesem Gerät habe und es eh nur im Keller rumstand?
Ich könnte ihm was von PCs erzählen... aber Radio und Fernsehtechniker bin ich nun mal nicht...
Was haltet ihr davon? Ist der kauf rechtens? Muß er das Gerät nun mitnehmen oder nicht?
Zumal ich die Fehler zum größten Teil beseitigen konnte und das auf meine kosten.
Ich bin der Meinung gekauft ist gekauft und er muß es mitnehmen... wenn er sich nicht sicher gewesen wäre, hätte er ja innerhalb der Auktion Fragen stellen können - was aber nicht geschah!
Ich denke auch nicht, das man von einem 45 Jahre alten, Antikem Gerät einen vollen funktionsumfang verlangen kann oder?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Vielen dank im voraus.