ogilvie83
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 1.116
Diese ganze Vorabverurteilung der Logistikunternehmen ist hier vollkommen fehl am Platze!
Man sollte sich unbedingt auf die Auseinandersetzung mit den Tatsachen beschränken.
1. Hat dein Käufer das Paket angenommen (hatte demnach wohl keine äusserlichen Schäden)
2. Logistikerunabhängig, steht in den meisten AGB's drin, dass man mit denen keine TV's größer als 42" versenden soll, da sonst die Versicherung futsch ist (DHL weniger, kann mich irren und das ist nur bei gewerblichen Versendern.
3. hast du leider nur unzureichend Photos von dem Gerät gemacht (wünschenswert wären: Gerät in Betrieb, Gerät mit Seriennummer, UND Gerät in (originaler) Verpackung mit Seriennummer)
Punkt 3 hast du ja leider nicht so zur Verfügung, aber grundssätzlich liegt das Problem bei dem, der das Paket (nach augenscheinlicher Prüfung), intakt, in Empfang nimmt.
Leider ist nicht auszuschließen, daß der Käufer den Schaden selbstverursacht hat oder (wie ich meine) einfach einen Versicherungsbetrug im Sinn hat.
(Hierzu mußt du zwingend ein aussagekräftiges Photo von dem beschädigten Gerät MIT Seriennummer haben), dann ist man diesbezüglich schlauer.
Letztendlich verhält es sich so, daß dir nichts angelastet werden kann, solange du durch Zeugen oder Photos das Prozedere der Versendungsvorbereitung dokumentieren kannst.(s. die Gefahrenübergänge lt. BGB).
Natürlich solltest du nach bestem Wissen und Gewissen dem Käufer bei der Regulierung des Schadens zur Seite stehen.
Beruflich habe ich auch mit dem Versand von Großelektronik zu tun, und wir versenden Großaufträge bis 42" per GLS und alles darüber wird als Stückgut z.B. per DHL versandt.
MfG
Man sollte sich unbedingt auf die Auseinandersetzung mit den Tatsachen beschränken.
1. Hat dein Käufer das Paket angenommen (hatte demnach wohl keine äusserlichen Schäden)
2. Logistikerunabhängig, steht in den meisten AGB's drin, dass man mit denen keine TV's größer als 42" versenden soll, da sonst die Versicherung futsch ist (DHL weniger, kann mich irren und das ist nur bei gewerblichen Versendern.
3. hast du leider nur unzureichend Photos von dem Gerät gemacht (wünschenswert wären: Gerät in Betrieb, Gerät mit Seriennummer, UND Gerät in (originaler) Verpackung mit Seriennummer)
Punkt 3 hast du ja leider nicht so zur Verfügung, aber grundssätzlich liegt das Problem bei dem, der das Paket (nach augenscheinlicher Prüfung), intakt, in Empfang nimmt.
Leider ist nicht auszuschließen, daß der Käufer den Schaden selbstverursacht hat oder (wie ich meine) einfach einen Versicherungsbetrug im Sinn hat.
(Hierzu mußt du zwingend ein aussagekräftiges Photo von dem beschädigten Gerät MIT Seriennummer haben), dann ist man diesbezüglich schlauer.
Letztendlich verhält es sich so, daß dir nichts angelastet werden kann, solange du durch Zeugen oder Photos das Prozedere der Versendungsvorbereitung dokumentieren kannst.(s. die Gefahrenübergänge lt. BGB).
Natürlich solltest du nach bestem Wissen und Gewissen dem Käufer bei der Regulierung des Schadens zur Seite stehen.
Beruflich habe ich auch mit dem Versand von Großelektronik zu tun, und wir versenden Großaufträge bis 42" per GLS und alles darüber wird als Stückgut z.B. per DHL versandt.
MfG