abulafia schrieb:
Bei Monopolen und Angeboten des Staates gibt es unter Umständen einen Kontrahierungszwang. Aber zu verlangen, dass man jedem beliebigen Betreiber irgendwas ins Forum schreiben darf wirkt auf mich sehr bizarr.
Nach der Logik darf ich dir auch meine Meinung auf deine Klotür sprayen.
Nein. Deine Klotür ist Privatsphäre.
Ob das Internet dazugehört, wäre mal ein Punkt, den man klären sollte. Aktuell wird ja das "Hausrecht" angewandt. Einerseits ziehen Gerichte Inhaber von Websites für Inhalte zur Verantwortung, die von Usern dort hinterlassen wurden - und im Gegenzug beanspruchen die Betreiber dann halt das Recht für sich, auf ihren Websites zu tun, was ihnen beliebt. Alles mit der Begründung der "Störerhaftung" und des Hausrechtes.
Aber ist das in Ordnung? Daß ich nicht bei dir zu Hause aufkreuzen und dich zB. politisch vollabern kann, ist verständlich. Ebenso, daß du dir das verbitten und mich zur Tür hinauswerfen kannst. Aber ist ein Forum im Internet nicht viel eher ein öffentlicher Raum, denn Privatsphäre des Betreibers eines Forums? Wenn ein Betreiber zB. ein Politikforum zur öffentlichen Diskussion anbietet, und dann nach Gutdünken Beiträge wegen Lappalien sperrt und sperrenswürdige, ja tendenziell strafbare drin stehen läßt, je nach dem, wie seine eigene Meinung zum jeweiligen Inhalt ist - ist das dann wirklich in Ordnung, weil im Forum nicht die MEinungsfreiheit gilt, sondern das Hausrecht?
In meinen Augen ist das Internet ein öffentlicher Raum und nicht Privatsache. Und das oben genannte ist Zensur - die laut Verfassung verboten ist. Und ja, auch wenn es nicht der Staat ist, der direkt eingreift, sondern Privatleute, bleibt es Zensur, wenn jemand seine Meinung nicht öffentlich kundtun kann, oder sich zB. auch gegen falsche öffentliche Beschuldigungen nicht ebenso öffentlich zur Wehr setzen kann.
Und ja, ich spreche hier nicht von fitkiven Vorgängen. Sowas passiert tagtäglich. Auf diese Weise hat zB. der Chefredakteur der c't höchstpersönlich (!!!) in den Foren von Heise.de "aufgeräumt". Es ging ihm offenkundig zu "linkslastig" zu. "Linke" wurden wegen Lappalien zur Ordnung gerufen und gesperrt, Rechte für volksverhetzende udn tendenziell strafbare Äußerungen oft nicht einmal mit Beitragssperren belästigt. Und so weiter.
Ist das wirklich alles vom Hausrecht gedeckt?
Oder anders gefragt, ist es korrekt, daß sowas formaljuristisch unter Hausrecht fällt, obwohl das Internet inzwischen einen nicht unwichtigen Teil unser aller öffentlichen Lebens ausmacht, und strenggenommen ja nur aus "Privaträumen" besteht - in denen wir uns aber alle öffentlich tummeln?