eBay Artikelbild : rechtliche Konsequenzen?

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jared schrieb:
Blöd ist halt nur, dass der TE das Bild ja tatsächlich geklaut hat. Und sollte der Rechteinhaber auch tatsächlich die Rechte am Bild haben, ist es ihm ein leichtes dieses durch Vorlage des Originalbildes zu beweisen. Der TE kann das Originalbild ja offensichtlich nicht vorlegen. Von daher kann es enorm teuer werden, die Sache einfach nur aussitzen zu wollen, vor allem, wenn man weiß, dass man unrecht hat.
.

das weiß bis jetzt noch keiner ob das bild was der TE verwendet hat wirklich von ihm ist :freak:
er behauptet es einfach nur mehr nicht.

und dann einfach irgendeinen fiktiven betrag (15€) verlangen ist schon extrem bauernfang...
 
Die Sache ist nun erledigt.

Ich bin 15 Euro ärmer.

Ich habe wirklich keine Lust mich mit solchen kleinkarierten Spezialisten abzugeben.

Man weiß im Endeffekt nie, wer hinter solch einer Person steckt.
Sicherlich, vielleicht ist es nur ein Blender und er hat sich somit 15 Euro erschlichen ,
aber ganz ehrlich: wie notwendig haben es manche?

Vielleicht ist er auch Anwalt und im Endeffekt komme ich billig weg mit 15 Euro.

Das ganze ist zwar ärgerlich für mich, belehrt mich aber auch, dass ich halt in Zukunft garantiert KEIN BILD mehr von Google & Co beziehe, sondern einfach selbst fotografiere.


Der Fall ist für mich jetzt auch beendet, ich muss für eine Prüfung lernen.

Abschließend sage ich noch folgendes:

ARMES DEUTSCHLAND
 
im schlimmsten fall (ja ich male den teufel an die wand) hast du somit die schuld eingestanden und er kann dir nun wirklich an karre pissen. niemals schuld zugeben, ohne juristische person, weder bei unfällen noch bei solchen auktionen. aber berichte uns einfach ob noch was nachgekommen ist. ob er sich höhnisch bedankt hat etc. ;)
 
Er hat eben noch kurz geschrieben, das sich die Angelegenheit für Ihn nun erledigt hat.

Hätte er sich höhnisch bedankt, hätte ich das Geld via PayPal rückgebucht...
 
eigentlich war ja ich besitzerd es bildes
hier meine kontodaten....

naja hätt ich nciht gezahlt
muss aber jeder selbst wissen

genau aus deisem grund liegt meine alte 4870x2 immernoch bei mir rum..
kein bock die in ebay reinzustellen
 
eBay kann man auch wirklich nur noch als Käufer nutzen.
Als Verkäufer bist du verloren.
 
im schlimmsten fall (ja ich male den teufel an die wand) hast du somit die schuld eingestanden und er kann dir nun wirklich an karre pissen. niemals schuld zugeben, ohne juristische person, weder bei unfällen noch bei solchen auktionen. aber berichte uns einfach ob noch was nachgekommen ist. ob er sich höhnisch bedankt hat etc.
nene an die karre pissen geht nichtmehr da er den schriftverkehr hat und dort anscheindend eindeutig erwähnt wird das er 15€ mag dann passts d.h. er hat seine schuld beglichen
Ergänzung ()

yap biste ... danach schreib ich nicht hin das 0,1g staub anstand 0,05 g staub in der graka is dann bin ich scho drann.. ^^
 
nun ja.

berichte uns sollte nochmal was kommen.
 
theblade schrieb:
in dem Falle schießt sich der Rechteinhaber selber ins Knie.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das Siegel-verkauf was rechtliches korrektes ist!
Wenn dann bei einer Verhandlung wirklich jemand Wind davon bekommt, dann wirds richtig teuer - und zwar vor allem für den ach so armen Rechteinhaber des Bildes (natürlich auch für den TE)

Er hätte es ja auch darauf ankommen lassen können.
Mal ehrlich. Wie wahrscheinlich ist es denn, das irgend eine fremde Person irgend einen Ebay-Auktion mit einem beliebigen Bild herauspickt, diese Person anschreibt und zum löschen des Bildes auffordert, ohne dass er selbst Rechte an dem Bild hat? Wahrscheinlich 99,9% der Auktionen werden korrekt mit eigens fotografiertem Bild erstellt. Man hätte also nur eine unglaublich kleine Chance jemanden mit so einem Rechtsverstoß zu anzutreffen, wenn man es nicht genau weiß. Daher gehe ich davon aus, dass der Rechteinhaber gezielt gehandelt hat, weil er sein Bild erkannt hat und daher auch wirklich der Rechteinhaber ist.

Anders wäre es, wenn der TE von Anfang an behauptet hätte, es wäre sein eigenes Bild. Hat er aber nicht. Er hat ja das Bild eines anderen genommen.

Im Übrigen finde ich den Ausgang des ganze vollkommen in Ordnung.
15 EUR Lizenzgebürh für ein Foto sind im Rahmen des Üblichen. Außerdem hat dieses "Bußgeld" das Rechtsbewußtsein des TE offensichtlich geschärft. Er hat selbst angegeben, sowas in Zukunft zu unterlassen. Damit ist doch alles in Butter!

Übrigens: Einmal im Halteverbot parken ist teurer, und da wird auch nicht so rein Tara gemacht!
 
Was für ein Schaumschläger, aka Wichtigtuer. Auf gut Deutsch: Penner.
Sag ihm dass du seiner Aufforderung nachgekommen bist und dass es keine entschädigung hierfür gibt.
Fall er sich weiter sturr stellt schreibe: Gerne erwarte ich Ihr schreiben von Ihrem Anwalt. Ich bezweifle dass was kommt.
 
EnLaiten schrieb:
Was für ein Schaumschläger, aka Wichtigtuer. Auf gut Deutsch: Penner.
Sag ihm dass du seiner Aufforderung nachgekommen bist und dass es keine entschädigung hierfür gibt.
Fall er sich weiter sturr stellt schreibe: Gerne erwarte ich Ihr schreiben von Ihrem Anwalt. Ich bezweifle dass was kommt.

Der, den du hier Penner nennst, ist aber im Recht - und das coole an so einem Anwalt ist, dass die Kosten die man dafür hat - und die man zuerst vorstrecken muss, danach sogar vom Verlierer des Rechtsstreites gezahlt werden müssen :P
 
nicht unbedingt das recht ist hier ausschlaggebend sondern wozu es eingesetzt wurde, warum hat der "feind" wohl nur 15€ angegeben (einen ziemlichen wirren betrag) weil die wahrscheinlichkeit sehr hoch ist das ein "bauer" das eher bezahlt als eine hohe forderung wo er mit einem gegenanwalt hätte rechnen müssen. so aber hat der bauernfang geklappt. also nächste mal selber bilder schiessen.
 
SILen(e schrieb:
Der, den du hier Penner nennst, ist aber im Recht - und das coole an so einem Anwalt ist, dass die Kosten die man dafür hat - und die man zuerst vorstrecken muss, danach sogar vom Verlierer des Rechtsstreites gezahlt werden müssen :P

Klar, du hast schon recht. Vor allem bei solchen banalen Sachen sollte man alles darauf setzten, die Sache außergerichtlich zu klären, die Folgekosten stehen ja in keinem Verhältnis zur Entschädigung.
Ich finde es dennoch dreist sich durch das Unwissen anderer zu bereichern, zudem er dadurch weder einen Schaden noch einen finanziellen Nachteil in irgend einer Art und Weise erlitten hat.
 
"durch das Unwissen anderer zu bereichern"
Naja so würde ich das nicht sagen... Urheberrecht ist ja nun nicht gerade eine neue Erfindung.. nur nehmen es viele nicht so ernst. Der finanzielle Nachteil ist ja schon gegeben.. sein Bild wurde für eine Leistung verwendet ohne, dass er seine Lizenzgebühren bekommen hat -> daher hat er in dem Sinne schon einen finanziellen Schaden durch ausgebliebene Einnahmen, auch wenn diese gering waren/wären.
 
jared schrieb:
... tatsächlich die Rechte am Bild haben, ist es ihm ein leichtes dieses durch Vorlage des Originalbildes zu beweisen...

... wäre interessant zu verraten wie das gehen soll? In der digitalen Welt wird es schwierig sein insofern das Motiv x-beliebig ist wie das Privat-Fotos eines Logo oder? Ob man überhaupt ein Urheberrecht an einer Sache erlangen kann (am Foto des Logo) die gar nicht von einem ist, bezweifle ich an, solange kein Auftrag des Abfotografierens durch den Logo-Inhaber bestand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Urheberrecht hat man an einem Foto immer, egal was sich auf dem Foto befindet, auch wenn das Abgebildete illegal sein sollte.
 
Und was lernen wir daraus. Rechtsschutzversicherung abschließen.
Anstatt sich hier von 100 Usern, 200 verschiedene Meinungen mit dem Anspruch auf Richtigkeit anzuhören, hättest du einen echten Juristen bitten können, sich deinen Fall anzuschauen und dich professionell zu beraten.

So bist du jetzt nicht nur sauer auf Ebay, auf Deutschland und auf den "möglichen" Urheber des Bildes, sondern noch auf den Fakt, 15,- Euro möglicherweise umsonst rausgeschmissen zu haben. (Das kostet übrigens auch schon eine Erstberatung auf einer der vielen Rechtsanwaltseiten). Das bohrende Gefühl abgezockt worden zu sein, oder das zumindest die Möglichkeit dazu besteht, dürfte wohl noch das Sahnehäubchen auf dieser Geschichte sein.
 
Was nutzt es euch, das hier halbtot zu diskutieren?

Dieses Vorgehen ist schlichtweg falsch und so nicht in Ordnung, weil es die Urheberrechte des Bild-Erstellers verletzt. Ohne sein Einverständnis sein Bild zu verwenden ist rechtlich gesehen doch einwandfrei geklärt und nicht falsch zu verstehen. Was sein ist, ist sein und nicht Dein. Damit ist es sein Recht, dagegen vorzugehen, und er ist kein Penner oder Sturkopf, es ist - wenn er diesen Anspruch nun mal erhebt - einfach falsch!

Sei also froh, wenn es bei einer Verwarnung bleibt!
Ich würde mich an Deiner Stelle entschuldigen und die Auktion ändern bzw. beenden; sofern das nicht mehr möglich ist, würde ich ihm mitteilen, dass Du es wenigstens versucht hast, es aber aus diesen oder jenen Gründen nicht möglich ist. Und für die Zukunft: Eigene Kamera zücken und das Bild selbst aufnehmen.
 
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