Sherman123 schrieb:
Dann hast du eben zufälligerweise dasselbe Foto gemacht. Ein XBOX Siegel auf einer Folie ist ja wohl nicht soetwas seltenes.
Du gehst sehr naiv an diese Sache heran. Es ist technisch vollkommen ausgeschlossen dasselbe Foto zu machen. Der Rechteinhaber wird zudem das Originalfoto haben, der Threadersteller nicht. Der Rechteinhaber kann daher vor Gericht mühelos beweisen, ob das Bild von ihm stammt oder vom TE.
Sherman123 schrieb:
Eine ebay Auktion ist noch lange keine gewerbliche Nutzung.
@jared
Lass mal die Kirche im Dorf - es geht um ein XBox Siegel auf einer Klebefolie.
Ach so, dann verschenkt er den Artikel also oder spendet den kompletten Erlös einer gemeinnützigen Organisation? Es geht im übrigen
nicht um eine XBox Siegel, sondern um ein Foto davon.
Sherman123 schrieb:
Assi? Wem bringt es etwas über so einen Kleinscheiß zu streiten? Weißt du übrigens, dass an der Abmahnung nur der Anwalt verdient? Du siehst davon keinen Cent. Komm mir bitte auch nicht mit "Prinzip-Sache".
Es bringt dem Rechteinhaber des Bildes etwas. Um ein Produkt möglichst gut zu verkaufen, kann es sich lohnen es sich bei den Fotos Aufwand zu betreiben. Manche machen sich mehr Mühe, manche knipsen einfach nur und wieder andere haben gar keine Lust und verwenden die Arbeit anderer, um davon zu profitieren (die Auktion läuft ohne Bild sicher noch schlechter). Ich gebe mir z.B. immer recht viel Mühe mit den Bildern und habe auch eine entspechende Ausrüstung dafür. Ich habe dadurch auch schon gelegentlich Anfragen anderer bekommen, ob sie meine Bilder für ihre Auktion verwenden dürfen (man beachte, dass die
vorher gefragt haben). Ich persönlich halte das ja für sinnlos, weil die Bilder meinen Artikel zeigen und nicht den des Verkäufers. Dennoch biete ich den Anfragenden an die Bilder, so sie nichts persönliches zeigen, gegen eine Lizenzgebühr zu verwenden und an dieser Stelle sehe ich dann den Cent. Diese Lizenzgebühr (die jeder nach eigenem Ermessen erheben darf) kann ich meiner widerrechtlichen Benutzung natürlich nachträglich als Schadenersatz einfordern.
Erstmal hat nur der Anwalt was davon.