ebay gesperrt ohne zu wissen was ich überhaupt gemacht habe

Willkür seitens ebay? :confused_alt:

Bei ebay bin ich schon lange nicht mehr, aber man hatte mal eins meiner Amazon-Konten gesperrt, was ich seit über 25 Jahren problemlos nutzte, als ich die digitale "Devinitve Annoversairy Version" von Anno 1800 dort kaufte und die irgendwas komplett verbockt hatten im Rahmen des Bestellprozesses.

Nach einigem Hin und Her wurde das Konto bei Amazon wieder entsperrt, aber das zeigt einem ja doch, an welchem Hebel man als Kunde sitzt, letztlich und wie mit einem umgegangen werden kann...

Ach ja, andere hatten damals auch ähnliche Probleme, was aber erst etwas später heraus kam.

Eine Entschuldigung seitens Amazon gab es nie, vermutlich weil Jeff auf seiner Yacht irgendwo im Pazifik unterwegs war...
 
Easy1991 schrieb:
Wieso sollte was fehlen ? Ich hab heute ebay angerufen wegen der sperrung und jedes mal sollte kurz warten, dann fragte er ob ich eine RTX 4070 Ti in ebay als neu oder gebraucht verkauft habe, ich sagte gebraucht. danach hat er gesagt ich solle nochmal warten und 18 min später wurde aufgelegt. Darauf hin hab ich den Käufer angeschrieben, ob irgendwas mit der Karte sei ?

Was soll den fehlen an der geschichte ? ich hab die RTX 4070 TI damals verkauft, weil sie HDR und 500 Hz mit 1440p nicht wirklich unterstützte, deshalb bin ich auf eine RTX 5070 Ti gewechselt
Achso, ich hatte das so interpretiert das du kürzlich (=vor deiner Sperrung) den Käufer angeschrieben hast.
 
Ich hab ebay noch eine email geschrieben, hier die Vorlage

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über die zu meiner Person gespeicherten Daten. Dies betrifft insbesondere mein Konto mit dem Benutzernamen [Dein Name] und der E-Mail-Adresse [Deine E-Mail].
Ich bitte insbesondere Auskunft über:
Die Kategorien verarbeiteter Daten und den Verarbeitungszweck.
Die Logik und die Kriterien, die zur automatisierten Entscheidung meiner dauerhaften Kontosperrung geführt haben.
Bitte senden Sie mir die Auskunft innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat an diese E-Mail-Adresse.
 
Oi...
Was hat denn wohl 'ne Informationsabfrage nach §15 DSGVO mit der für mich auch sehr mysteriös anmutenden Kontosperrung zu tun?

Und nochmal:
Das mit der (gebrauchten) GPU war doch wohl - zumind. lt. Deiner ersten Schilderung im Eingangsbeitrag - ein Kauf Deinerseits, oder?
Da will sich mir dann auch nicht erschließen, warum die nach einem "Verkauf" fragen (sollten).


Btw.:
@Ostfriese:
Mal ehrlich, über was wunderst Du Dich - selbstverständlich ist man als Dienstkonsument immer am Ende der Nahrungskette positioniert.​
 
User007 schrieb:
Das mit der (gebrauchten) GPU war doch wohl - zumind. lt. Deiner ersten Schilderung im Eingangsbeitrag - ein Kauf Deinerseits, oder?
Da will sich mir dann auch nicht erschließen, warum die nach einem "Verkauf" fragen (sollten)
Nur die Hälfte gelesen?
Er hat sie dort gebraucht gekauft und wieder dort verkauft
 
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Merlin74 schrieb:
Er hat sie dort gebraucht gekauft und wieder dort verkauft
Mag ja sein, dass ich das überlesen hab', aber woraus erliest Du das genau?
Und wieso sollte das von Bedeutung für eBay sein, ob man als Nutzer dort erstandene Artikel wieder dort verkauft? Genau mit diesem Geschäftsmodell generieren die doch ihren Umsatz.​
 
Merlin74 schrieb:
Nur die Hälfte gelesen?
Er hat sie dort gebraucht gekauft und wieder dort verkauft
Ja , es hat aber so seltsamen Beigeschmack das sie mich fragen ob ich sie neu oder als gebraucht verkauft hatte, gebraucht , im Text stand auch drin das ich sie verkaufe wegen meinen neuen Monitor Verkauf und hatte Bilder drin von Betrieb. Vielleicht wollten die sicher gehen ob ich wirklich der User bin, als Kontrolle zu Daten Abgleich, ich fand es seltsam und dachte erst, der hatte ein Problem gemeldet.
 
User007 schrieb:
Was hat denn wohl 'ne Informationsabfrage nach §15 DSGVO mit der für mich auch sehr mysteriös anmutenden Kontosperrung zu tun?
Nach Absatz (1) Punkt (h) hat jeder das Recht, über die Logik und die verwendeten Informationen, die zu einer automatisierten Entscheidung geführt haben, Auskunft zu erhalten. Die automatisierte Entscheidung ist hier die Sperrung des Accounts durch das System.

eBay muss rausrücken, was zur Sperrung geführt hat.
 
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@S.a.M.:
Tja, also für mich nicht genau nur da, aber ich hatte mir jetzt auch zwi-durch nochmal den gesamten Absatz aufmerksam durchgelesen und muß leider sagen... ja, ich hab' das beim ersten Lesen wohl anders aufgefasst, aber insbesondere aus​
Easy1991 schrieb:
[...] ob ich eine gebrauchte rtx 4070 ti dort mal verkauft habe, ja die hatte ich dort auch vor 2 jahren erworben... den käufer angeschrieben ob es ein Problem mit der RTX 4070 TI gibt die ich vor 4 Monaten ihn verkauft habe, [...]
muß natürlich sowohl Kauf als auch Verkauf zugeordnet werden - insofern: mea culpa! 😇

Trotzdem behält ja meine zweite Frage aus #26 weiterhin ihre Berechtigung.
Für mich ist dahingehend auch die Schilderung des TE in seinem Beitrag #12 bzgl. der eBay-Nachfrage nicht nachvollziehbar - denen kann doch der Artikelzustand egal sein.
Ebenso die anscheinend aus der E-Mail-Korrespondenz stammende Information, dass man keine Handhabungsmöglichkeit hätte die maschinell erfolgte Sperrmaßnahme zu revidieren - also sind die Supporter da mittlerweile kompetenz- und nutzlos? 🤔
Sorry, mir erscheint dieses ganze Szenario äußerst obskur.


@Krik:​
Krik schrieb:
Nach Absatz (1) Punkt (h) hat jeder das Recht, [...]
[...]
eBay muss rausrücken, was zur Sperrung geführt hat.
Danke für den Hinweis, allerdings ist ja Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO bereits erfüllt und eBay hat mit der Antwort-Mail die verpflichtenden Angaben "rausgerückt" - wenn, dann entsteht doch eher ein Anspruch nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die dem TE auch zweckorientierter dienen würd'. 🤷‍♂️​
 
Zuletzt bearbeitet: (Schriftformatierung f. Beitragstext zugefügt)
Glaubt ihr es bringt noch was da anzurufen? Ich würde schon gern mein EBay Account behalten und EBay weiter nutzen, bisschen Haus entrümpeln 😑
 
User007 schrieb:
Danke für den Hinweis, allerdings ist ja Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO bereits erfüllt und hat mit der Antwort-Mail die verpflichtenden Angaben "rausgerückt"
Also ich lese das aus hier geposteten Antwort-Mails von eBay nicht raus. Das sind alles nur 0815-Standardantworten. Weder wird da die Logik erklärt, noch welche Informationen für die Entscheidung herangezogen wurden.

@Easy1991
Auf jeden Fall. Die sollen zumindest den tatsächlichen Grund nennen. Das könnte eventuell ja auch was sein, was dir woanders auch zum Verhängnis werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krik schrieb:
Weder wird da die Logik erklärt [...]
Ich glaub' dahingehend wird wohl die Formulierung des Gesetzestextes vom Standpunkt eines Auskunfstsersuchenden eher mißverstanden hineininterpretiert - ich les' da nichts mit einer Erklärungsverpflichtung bzgl. welche Motivation die Entscheidung einer involvierten Logik hatte, sondern "aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik" und das ist wohl mit​
Easy1991 schrieb:
Das System hat die Entscheidung getroffen, dass Ihr Konto gesperrt bleibt.
erfüllt - nutzt nur dem TE sein Konto wieder nutzen zu können so gar nichts.
 
User007 schrieb:
ich les' da nichts mit einer Erklärungsverpflichtung
Also ich schon:
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
...
(h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Einfach nur zu sagen, der Kunde sei ein Risiko ist keine aussagekräftige Information über die Logik.
 
Krik schrieb:
Einfach nur zu sagen, der Kunde sei ein Risiko ist keine aussagekräftige Information über die Logik.
Na ja, das ist eben nur Deine subjektive Interpretation, ebenso, wie ich sag' "ich les' das so" - ob da eine standarisiert defizilere Definition zu existiert ist fraglich, vermutlich muß das im Rechtsverfahren in einer Einzelfallentscheidung geklärt werden.
Übrigens ist dort auch schon explizit der Verweis auf den anderen Artikel angezeigt - sollte dann vllt. auch mal beachtet werden.​
 
Jura ist ja die Zauberkunst in einem Satz 17 Interpretationen lesen zu können. ;)
 
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Otsy schrieb:
Game Of Thrones ist teilweise mit einem 18+-Rating versehen. Hast du die Artikel entsprechend gekennzeichnet?
Und wo? Bei mir sind alle BD ab 16. Ist auch so nachzulesen:

Für welches Alter ist Game of Thrones?
Trotz der expliziten Gewaltdarstellungen hat sich für „Game of Thrones“ eine FSK ab 16 Jahren etabliert. Wenn ihr also die DVD & Blu-ray kaufen oder die Serie im Stream ansehen wollt, könnt ihr das ab 16 Jahren tun.

Game of Thrones: Überwiegend FSK 16-Altersfreigabe​

Die Erfolgsserie Game of Thrones von HBO ist wie das Spin-off House of the Dragon bekannt für gewaltsame und sexuelle Darstellungen. Das zeigt sich ebenfalls in der Altersfreigabe der acht Staffeln.
  • Alle Staffeln von Game of Thrones haben eine überwiegende Altersfreigabe ab 16 Jahren. Diese umfasst 64 der 73 Episoden des TV-Epos, basierend auf der Fantasy-Reihe Das Lied von Eis und Feuer von George R. R. Martin.
  • Die anderen neun Episoden sind ab 12 Jahren freigegeben. Game of Thrones ist somit für ältere Teenager und Erwachsene geeignet.
Ergänzung ()

Easy1991 schrieb:
Glaubt ihr es bringt noch was da anzurufen? Ich würde schon gern mein EBay Account behalten und EBay weiter nutzen, bisschen Haus entrümpeln 😑
Versuch macht klug. Was hindert Dich das zu tun? Oder einfach einen neuen Account anlegen wäre auch ein versuch wert. Am besten mit anderem Bank Konto und Email Account etc. Stichwort ebay Stealth!
 
Zuletzt bearbeitet:
cyberpirate schrieb:
Und wo? Bei mir sind alle BD ab 16. Ist auch so nachzulesen:

Für welches Alter ist Game of Thrones?
Trotz der expliziten Gewaltdarstellungen hat sich für „Game of Thrones“ eine FSK ab 16 Jahren etabliert. Wenn ihr also die DVD & Blu-ray kaufen oder die Serie im Stream ansehen wollt, könnt ihr das ab 16 Jahren tun.

In Deutschland. eBay ist eine internationale Plattform.
 
cyberpirate schrieb:
Oder einfach einen neuen Account anlegen wäre auch ein versuch wert. Am besten mit anderem Bank Konto und Email Account etc. Stichwort ebay Stealth!

Ist zum einen gegen die eBay AGB's und zum anderen merkt eBay es trotzdenn. Es ist naiv zu denken Name und Bank reichen aus damit eBay einen nicht mehr erkennt und man als gesperrter User einach einen neuen Account erstellen kann.
 

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