cyberpirate
Fleet Admiral
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Wie gesagt das funktioniert. Mal unter dem genannten Stichwort ebay STEALTH suchen!
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Dafür kann man bei Ebay einstellen, dass die Bieter auf die Sachen z.B. nur auf Deutschland beschränkt sind.Otsy schrieb:In Deutschland. eBay ist eine internationale Plattform.
Pym schrieb:Dafür kann man bei Ebay einstellen, dass die Bieter auf die Sachen z.B. nur auf Deutschland beschränkt sind.
Nach sorgfältiger Prüfung wurde Ihr Konto gesperrt, da das von uns beobachtete Aktivitätsmuster ein Risiko für unsere eBay-Community darstellt.
Pym schrieb:[...] sollte es mindestens ein Recht auf Auskunft geben, [...]
Pym schrieb:[...] dann idealerweise seitens Deutschland/der EU mit hohen Geldstrafen verbunden, [...]
Quelle: https://www.ebay.de/help/policies/member-behaviour-policies/user-agreement?id=4259#section10 schrieb:Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von eBay gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die eBay-Dienste auch mit anderen eBay-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
Easy1991 schrieb:Ich mach wohl mit VPN ein neuen Account
Pym schrieb:[...] dann idealerweise seitens Deutschland/der EU mit hohen Geldstrafen verbunden, [...]
Nicht, wenn es sich weiterhin lohnt. Deshalb hohe Geldstrafen ja, aber z.B. relativ zum Umsatz und eher in der Größenordnung von Nadelstichen und nicht von Dolchen. Mit harmlosen Mückenstichen dagegen ist nichts zu erreichen. Auf alle EU Länder bezogen würde aus Unternehmenssicht nochmal eine andere Kalkulation gelten bezüglich der Kosten-Nutzen-Analyse.User007 schrieb:Was beim Unternehmen eine rationale Risikoabwägung per Kosten-Nutzen-Analyse befördert, die evtl. zur Folge haben könnte, dass in Konsequenz dann i-wann der deutsche Markt ausgeschlossen sein könnte. 🤔
Bitte... wo ist denn da der Unterschied?Pym schrieb:[...] von Nadelstichen und nicht von Dolchen. Mit harmlosen Mückenstichen [...]
Gibt es.Pym schrieb:Aus meiner Sicht sollte es mindestens ein Recht auf Auskunft geben, weshalb die Sperre veranlasst wurde und somit die Berechtigung überprüft werden kann.
Kannst Du den belegen?Froki schrieb:[...] einen Auskunftanspruch aus dem Digital Services Act.
Das ist wo festgeschrieben?Froki schrieb:[...] das Recht auf ein internes Beschwerdemanagement.
Froki schrieb:[...] einen Auskunftanspruch aus den §§ 241 Absatz 2, 242 BGB herleiten.
Das ist wo so festgeschrieben?Froki schrieb:[...] unterliegen sie einer gesteigerten Begründungspflicht.
Froki schrieb:Ein Verweis auf ein beiderseitiges Interesse an der Beendigung reicht rechtlich IMO nicht aus, [...]
Wenn Dir das Fachwissen fehlt, um die genannten Ansprüche nachzuvollziehen, solltest Du sie nicht als subjektiv abtun. Die Belege finden sich in der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung – ein RA oder eine RAin Deiner Wahl erläutern sie Dir sicher gerne gegen eine angemessene Vergütung.User007 schrieb:Na ja, das ist halt lediglich eine subjektive Auffassung,
Froki schrieb:Die Belege finden sich in der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung [...]
Deine Meinung sei Dir unbenommen.User007 schrieb:Anderenfalls sind eben solche Hinweisgaben nicht als qualifiziert zu betrachten und entsprechend zweifelhaft.
Froki schrieb:Dass Du Schwierigkeiten hast, den DSA oder die Drittwirkung von Grundrechten in das BGB zu subsumieren, ist offensichtlich.
Wie kann man denn "durch bloßes Bestreiten mühsam juristisches Interesse simulieren"?Froki schrieb:Wer den Unterschied zwischen einer Rechtsnorm und einer subjektiven Meinung nicht erkennt, sollte Fachleuten das Feld überlassen, statt durch bloßes Bestreiten mühsam juristisches Interesse zu simulieren.