[ebay] Iphone 4S gekauft, in Artikelbeschreibung Netlock nicht erwähnt

Würde mal damit zum Anwalt gehen.

Ich denke nicht, dass man als Laie im Handybereich erkennen muss, dass T-Mobile gleichzeitig Netlock bedeutet.

Allerdings kann man wahrscheinlich das gleich auch nicht vom Verkäufer verlangen.
Der schreibt ja zumindest dazu, dass es aus einem T-Mobile Vertrag kommt.

Wenn man von dir nicht verlangen kann, dass du weißt dass es Netlock hat, so kann man es vom Verkäufer auch nicht.
Wobei ich da trotzdem das Recht bei dir sehe, den Gegenstand zurückgeben zu dürfen.
 
Mglw. kommt es darauf nicht an, denn wichtig ist, was der Durchschnittskäufer bei diesem Angebot verstehen durfte.

Ich halte das ehrlich gesagt für ergebnisoffen.
 
Eine Entscheidung gegen den TE würde aber auch bedeuten man könnte sich Grundsätzlich auf die Beschreibungen aus der Ebay Artikelbeschreibung nicht mehr verlassen. Das halte ich dann doch für übertrieben. Hier bleibt aber wohl nur der Gang zum Fachpersonal (Anwalt, Verbraucherzentrale) übrig.
 
@Xyn

da schießt Du wohl etwas arg über das Ziel hinaus. Es würde hier ja hinreichend drüber geschrieben, wie genau/ungenau eindeutig/uneindeutig die Formulierung war. Es war eine Auktion eines nicht gewerblichen Verkäufers. Und ob man ihm das Wissen ob des Sim-Locks unterstellen muss, ist sehr fraglich. Genau so wie dem Käufer. Wissen muss man das nicht. Ich denke schon, dass der TE das Wissen hatte.

Und genau aus diesen Gründen gibt es unten am Ende einer eBay Auktion auch einen Platz, wo man Fragen stellen kann ohne den Verkäufer kontaktieren zu müssen.

Wenn - wie es hier wohl offensichtlich der Fall ist - kleine Unstimmigkeiten enstehen, sollte man sie auf diesem Wege aus räumen.

Grüße,

Blubbs
 
BlubbsDE schrieb:
Ich denke schon, dass der TE das Wissen hatte.

Ist doch eigentlich logisch, dass er es nicht gewußt hat.

Den warum sollte er das Handy kaufen, wenn er weiß, dass es Sim-Lock hat?
Um es sich zuschicken zu lassen und anschließend dann vom Verkauf zurück treten zu wollen?

Macht ja wohl keinen Sinn.

BlubbsDE schrieb:
Und genau aus diesen Gründen gibt es unten am Ende einer eBay Auktion auch einen Platz, wo man Fragen stellen kann ohne den Verkäufer kontaktieren zu müssen.

Ich kann nur nach etwas fragen, von dem ich weiß, dass es evtl. Probleme machen könnte.


Also ich sehe es nach wie vor für sehr Fragwürdig, wenn man ein Handy mit Sim-Lock verkauft, ohne auf diesen hinzuweisen. Die Verantwortung liegt beim Verkäufer. Selbst wenn er es selber nicht weß, so muss er das Handy zurück nehmen, finde ich.

Das es so etwas wie einen Sim-Lock gibt, merken die meisten Leute doch gar nicht.
Wir sind hier in einem Computerforum.

Fragt mal 10 Frauen aus eurem Bekanntenkreis, oder eure Eltern ob die Wissen was ein Sim-Lock ist. Ich denke das weiß mindestens die Hälfte der Bevölkerung nicht.

Von daher kann man das auch vorraussetzen, dass wenn ich schreibe "Handy stammt aus T-Mobile Vertrag", dass der Käufer dann checkt, dass es mit seiner Vodafone Karte nicht läuft.
Der Hinweis "Handy stammt aus T-Mobile Vertrag" wird meiner Meinung nach deshalb dazu geschrieben, damit sich der Käufer nicht wundert, warum jemand ein neues Handy einfach wieder verkauft.
Denn wenn jemandan einfach so ein neues Iphone verkauft, dann frag ich mich, was daran faul ist. Den wer kauf sich ein neue Iphone um es dann sofort wieder weiter zu verkaufen?
Wenn jedoch dabei steht "Handy stammt aus T-Mobile Vertragsverlängerung" dann ist mir klar, warum es verkauft wird.
 
Info: Es handelt sich nicht um einen SIM-Lock, sondern um einem Netlock. Das iPhone wurde nie nur auf eine SIM zugelassen, sondern auf ein ganzes Netz.

Mir kommt der Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" in den Sinn. Das das erste iPhone (2007!) bereits einen Netlock hatte und die folgenden Modelle auch, ist nichts neues. Der Verkäufer weist drei mal darauf hin, dass das 4S aus einem T-Mobile Vertrag stammt. Warum man als Käufer nicht auf die Idee kommt mal nachzufragen was das den bedeuten könnte und ob es mit einer Vodafone SIM-Karte funktioniert ist mir schleierhaft. Wikipedia hätte auch weitergeholfen.
 
Weil du nur auf die Idee kommst das Probleme entstehen können, wenn du weißt dass es so etwas wie Netlock überhaupt gibt!

Wenn der Käufer bis jetzt immer nur Handys bei Vertragsverlängerung von Vodafone gekauft hat, so ist er noch mit dem Thema "Netlock" noch nie in Berührung gekommen. Der hat bis jetzt noch nie in seinem Leben gemerkt, dass es so etwas überhaupt gibt.

Wie soll also ein normaler Bürger den erkennen, dass er darauf aufpassen muss, welchen Mobilfunkanbieter der Vorbesitzer hatte?

Er kauf ja schließlich nur das IPhone. Ohne den Vertrag.

Das wäre das selbe, wenn ich z.B. eine Wohnung kaufe, aber nicht darauf aufmerksam gemacht werde, dass noch jemand Niesbrauch auf der Wohnung hat.

Im Zeitungsinserat steht "Verkaufe eine Wohnung, die mir meine Mutter vermacht hat".
Damit mache ich auch deutlich, dass die Wohnung von meiner Mutter kommt. Aber ich erwähne mit keinem Wort, dass die Mutter noch ein Wohnrecht in der Wohnung hat.

Da kannst du dem Käufer auch nicht sagen: "Hättest dich halt vorher informieren müssen. Schließlich weiß man ja, dass es so etwas wie Niesbrauch gibt".
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Hätte sich der TE mal mit den Nachteilen eines Vertragshandys, besonders dem iPhone auseinandergesetzt, dann hätte er sich den Ärger ersparen können.

Mir geht es nicht darum, dass er keine Ahnung hat/hatte, sondern darum, dass man Ware im Wert von 5xx € mit einem Klick erkauft und sich nicht mal vorher informiert. Es ist ja zudem nicht so, dass Apple mit dem iPhone und den Mobilfunkanbietern nicht in den News auftauchten. Zuletzt 2011 mit dem 4S im Apple Store, davor 2010 mit o2 und Vodafone, davor unzählige Male mit T-Mobile.

Ich gebe BlubbsDE hier definitiv recht.

Und genau aus diesen Gründen gibt es unten am Ende einer eBay Auktion auch einen Platz, wo man Fragen stellen kann ohne den Verkäufer kontaktieren zu müssen.

Lieber Verkäufer, funktioniert meine Vodafone Karte im 4S?
 
sourcefreak schrieb:
Du kannst es drehen und wenden wie du willst.

Es gibt hier nicht zu drehen und zu wenden.
Die Sachlage ist klar.

sourcefreak schrieb:
Hätte sich der TE mal mit den Nachteilen eines Vertragshandys, besonders dem iPhone auseinandergesetzt, dann hätte er sich den Ärger ersparen können.

Logisch. Er hätte einfach mal nach "Netlock" googlen können, obwohl er überhaupt nicht wußte, dass es so was gibt? :rolleyes:

Oder wie stellst du dir das vor?

Wenn ich z.B. ein Auto kaufe, dass aus einem Leasingvertrag kommt, so muss ich mir ja auch keine Gedanken machen, dass dieses Auto noch techjnische Einschränkungen mit sich bringt, die im Leasingvertrag standen. Ich kaufe das Auto. Der Leasingvertrag geht mich nichts an.

sourcefreak schrieb:
Zuletzt 2011 mit dem 4S im Apple Store, davor 2010 mit o2 und Vodafone, davor unzählige Male mit T-Mobile.

Genau das spricht doch für den TE.
Sein Anbieter Vodafone macht Werbung für das Iphone. Also kauft er sich ein Iphone. wie soll er da drauf kommen, dass er es dann nicht nutzen kann, weil es so etwas wie einen Netlock gibt? Davon wird in der Werbung ja nichts erwähnt.
Was sollen ihm also diese Presseberichte bringen?

sourcefreak schrieb:
Ich gebe BlubbsDE hier definitiv recht.

Der sieht es genau so falsch wie du.
Man kann nur nach etwas fragen, von dem man auch weiß, dass es existiert.

Es ist ja nicht so, dass ein Iphone grundsätzlich nicht mit einer Vodafone Karte funktioniert.

Ich bin mir Sicher, dass man von einem Iphone-Käufer nicht erwarten kann, dass er wissen muss, welche technischen Änderungen T-Mobile an dem Handy vorgenommen hat.

Das diese Handy einen Netlock besitzt ist eine Vereinbarung zwischen dem T-Mobile Vertragsinhaber und T-Mobile,

Hier kannst du niemals erwarten, dass ein Dritter diese Vereinbarung auch kennen, oder zumindest erahnen müsste.
Ergänzung ()

hier ist auch ein Urteil zu dem Fall:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030104.htm

In dem steht auch klar und deutlich, dass der Verkäufer auf das Vorhandensein des Sim-Locks hinweisen muss.

Dass das Handy aus einen T-Mobile Vertrag stammt ist kein Hinweisen auf das Vorhandensein eines Sim-Locks.
 
Zuletzt bearbeitet:
Choco2 schrieb:
Ergänzung ()

hier ist auch ein Urteil zu dem Fall:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030104.htm

In dem steht auch klar und deutlich, dass der Verkäufer auf das Vorhandensein des Sim-Locks hinweisen muss.

Dass das Handy aus einen T-Mobile Vertrag stammt ist kein Hinweisen auf das Vorhandensein eines Sim-Locks.

Wenn ich das richtig sehe (ich bin kein Jurist), ist das ein Urteil von nem Amtsgericht und wenn ich nicht ganz dumm bin, ist das kein Grundsatzurteil.

Soll er klagen, dann soll er uns aber auch auf den laufenden halten.
 
Choco2 schrieb:
Ergänzung ()

hier ist auch ein Urteil zu dem Fall:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030104.htm

In dem steht auch klar und deutlich, dass der Verkäufer auf das Vorhandensein des Sim-Locks hinweisen muss.
Tjo, was er mit den Arikelmerkmalen auch getan hat.

Dass das Handy aus einen T-Mobile Vertrag stammt ist kein Hinweisen auf das Vorhandensein eines Sim-Locks.
das ist deine auffassung und steht so nicht unter diesem link aus 2003. bestenfalls wäre das interpretationsfähig..:

1. Das Vorhandensein einer "Sim-Lock"-Einrichtung, durch die ein Handy nur für den Betrieb mit einer D2-Karte nutzbar ist, kann einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB n.F. darstellen.
2. Die Beweislast dafür, dass der Käufer im Rahmen der Internetauktion vor Abschluss des Kaufvertrages per E-Mail auf das Vorhandensein der "Sim-Lock"-Einrichtung hingewiesen worden ist, trägt nach allgemeinen Regeln der Verkäufer, an dieser Beweislastverteilung ändert auch die Tatsache nichts, dass das Internetauktionshaus die im Rahmen der Auktion übermittelten Daten nach Ablauf von 30 Tagen löscht.
 
warum versuchst du nicht einfach, es fürs gleiche geld (oder mit glück noch gewinnbringender) weiter zu verkaufen und beim nächsten kauf drauf zu achten? und wenn du ein bisschen verlust machst, verbuchs unter Lehrgeld. Mehr als E-Bay kontaktieren oder auf die Kulanz des Verkäufers hoffen brauchst du auch nicht. Wenn du zuzahlungsfreien Rechtsschutz hast kannst dus natürlich auch über nen Anwalt versuchen, aber wenn du natürlich 50-150€ SB bei der RS hast macht das alles schon wieder keinen Sinn.
 
Ich frage mich nur, ob die Erwartung einiger hier an den TE wie er den Text zu verstehen und hinterzufragen hat, auch von den Usern selbst so umgesetzt worden wäre?

Das fast jeder private Verkäufer der sein Handy verkauft, in Ebay schreibt das Handy stammt aus meiner Vertragsverlängerung ist klar. Den Grund hat euch Choco 2 wunderbar erklärt. Und trotzdem haben die Geräte kein Simlock/Netlock. So jetzt kommt einer und verkauft sein Iphone und das ändert den ganzen üblichen Sachverhalt?

Außerdem bietet Ebay die Möglichkeit dem Verkäufer auszuwählen, hat das Gerät irgendwelche beeinschränkungen in Form von Simlock/Netlock. Der Verkäufer hat es hier ausgelassen, bewusst oder nicht? ;)
Man kann auch nicht sagen der Verkäufer hat es nicht gewusst, spätestens hier weiß er es und sollte dafür gerade stehen.

Ich persönlich würde hier aber tatsächlich weiter gehen und sogar auf mein Recht klagen. Da ich mich betrogen fühlen würde um eine einwandfreie Funktion des Gerätes.
 
Muss man das schreiben als Privatperson?
Der TE konnte auch nachfragen dann hätte sich die Sache erledigt.
Bin der Meinung das der Anbieter im Recht ist.
 
Sabr schrieb:
Muss man das schreiben als Privatperson?
Der TE konnte auch nachfragen dann hätte sich die Sache erledigt.
Bin der Meinung das der Anbieter im Recht ist.

Genau darum gehts.

Woher soll der Käufer denn überhaupt wissen, dass es so etwas wie einen Netlock gibt?

Wenn er nicht weiß, dass es so etwas wie Netlock überhaupt gibt, kann der doch logischerweise auch nicht danach fragen.




Ich kann ja mein Auto auch nicht mit kaputten Bremsen verkaufen und dann sagen: "Hätt mich der Käufer halt fragen müssen"...

Leute. Das ist doch echt nicht so schwer.
Es ist durchaus nicht üblich, dass jeder Bürger in Deutschland weiß, was ein Netlock ist, bzw. dass er weiß, dass es so etwas überhaupt gibt.

Nur weil der Verkäufer schreibt "Handy stammt aus T-Mobile" Vertrag, heißt dass doch noch lange nicht, dass der Käufer deshalb erkennen muss, das dieses Handy ggf. einen Netlock hat.

Der Käufer kauft sich vielleicht zum ersten mal in seinem Leben ein Handy. Oder das erste mal ein Handy dass aus einem Vertrag kommt.

Es ist doch vollkommen logisch, dass man von einem Käufer nicht verlangen kann, dass er die Vertragsbedingungen und Tarife von der Firma T-Mobile auswendig wissen muss.
Den nur wenn er diese Vertragsbedinungen kennen würde, so könnte er erkennen, dass es sich um ein Netlock Handy handelt.

Es kann also nicht sein, dass ich diesen "Sachmangel" Netlock verschweige und mit der Ausrede davon komme: Ich hab doch geschrieben, dass dieses Handy aus einem T-Mobile Vertrag stammt. Damit hätte der Käufer erkennen müssen, dass es Netlock hat.

Das kann man vielleicht verlangen, wenn das Handy von einem T-Mobile Mitarbeiter gekauft wurde. Der müsste das wissen.

Aber doch nicht jeder andere.
Woher soll ein normaler Bürger den wissen, dass ein T-Mobile iPhone 4s mit Netlock geliefert wird? Lernt man das jetzt heut zu Tage schon in der Grundschule?

Es fehlt ganz einfach der kausale Zusammenhang zwischen der Angabe "Handy stammt aus T-Mobile Vertrag" und der Angabe "Handy hat Netlock".

Das ist ein Zusammenhang, den nicht jeder wissen kann und deshalb muss der Verkäufer darauf hinweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber vielleicht kann man erwarten, dass ein IPhone gelockt ist, weil es bei T-Mobile immer so war... auch bei den normalen handys
 
Der Verkäufer hat sich vollständig an die ebay-Richtlinien gehalten und bei Artikelmerkmalen einen Netzanbieter angegeben. Ebay selber bietet nämlich unter Handys ohne Vertrag nur die Einstellungsauswahl "ohne Simlock" und "Anbieter XY" und "nicht angegeben an"!
Was hätte der Verkäufer in dieser Rubrik denn außer T-Mobile sonst angeben sollen ?

Es ist rechtlich völlig ausreichend, das Verkaufsprodukt mit den korrekten standardisierten Artikelmerkmalen anzubieten, denn es ist ja ein standardisiertes Produkt. Alle weiteren Angaben im Individualtext sind freiwillig und im vorliegenden Fall auch völlig korrekt!
Wenn ein Käufer andere Angaben erwartet ist das sein Problem, nicht das des Verkäufers. Und ich behaupte ohne Prüfung sogar, dass die Mehrzahl aller bei ebay angebotenen Handys in der Rubrik "Anbieter XY" nicht den wörtlichen Hinweis im Individualtext aufweisen, dass das Handy nur mit dem Anbieter XY funktioniert.

Es kann dem privaten Verkäufer generell kein Vorwurf gemacht werden, wenn ein uninformierter Käufer eine solche korrekt bezeichnete Ware kauft. Bei einem gewerblichen Verkäufer hätte der TE ein gesetzliches Rückgaberecht , welches genau für solche Fälle vorgesehen ist (keine Prüfungsmöglichkeit usw.).
Bei einem Kauf von Privat entfällt ein solches Recht !

Und genau deswegen wäre eine Klage in diesem Fall nur rausgeworfenes Geld für den TE.
Der TE sollte es als Lehrgeld verbuchen und zukünftig den Unterschied "Kauf von Privat" und "Kauf vom Händler" besser beachten, dann erspart er sich zukünftig weiteren Ärger beim Onlinekauf.
 
Choco2 schrieb:
Echt? Wo denn?

Ich lese da kein Wort von Netlock oder Simlock.
Er schreibt aber, dass es nur für T-Moibile ist, somit gehen Vodafone und Co. nicht.
Anbieter: T-Mobile

Mehr kann man von einem Privat Verkäufer nicht erwarten. Er hat angegeben für welches Netz dieses iPhone ist, der TE hat dies ja gelesen. Er muss nicht unbedingt mit irgendwelchen Fremdwörtern um sich werfen um anzuzeigen, dass es nur für T-Mobile ist. Nicht um sonst gibt es das Feld Anbieter und da hat er ganz richtig T-Mobile eingetragen. T-Mobile ist nicht Vodafone somit sollte jedem klar sein, dass Vodafone nicht geht.

Ich kann ja mein Auto auch nicht mit kaputten Bremsen verkaufen und dann sagen: "Hätt mich der Käufer halt fragen müssen"...
Komischer Auto vergleich passen würde:
Audi A4
Karosserie
Dann kann der Käufer eindeutig nicht davon ausgehen, dass er auch die Bremsen bekommt.

Dein zum Sim-Lock verlinktes Urteil ist genauso Falsch, da hier dem Käufer eindeutig aufgezeigt wurde sogar 2 mal, dass der Anbieter für dieses iPhone T-Mobile ist -> es läuft also nicht mit Vodafone ...
Richtig läge der TE wenn beim Anbieter nichts stehen würde bzw. ohne Netlock/Simlock, dann würde es genau auf das raus laufen, dass der TE ein Recht auf Nachbesserung hat bzw. dann auf Rückgabe des Geldes.

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Da kann der TE jetzt klagen wenn er möchte nur, dass er Recht bekommt ist eher unwahrscheinlich.
Da der Verkäufer alle Angaben gemacht hat, die nötig sind.
 
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